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^VGMontabau^

Nr. 35/2000

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cuen Reviere wurden als Pauschale insgesamt 4 Stücke Rot- '^hßhnrde wurde vom Kreisjagdbeirat ermächtigt, ab dem

rayfAntrag zusätzlich Rotwild freizugeben.

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Bekanntmachung

fco des Werkausschusses

T Sitzunq des Werkausschusses findet am Mittwoch, Er u(n 17 oo Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Montabaur ^tt. Hierzu lade ich Sie höflich ein. rdnung.

flehe Sitzung: fc-i des Vorsitzenden iragsvergaben

rabefahrung Kanalnetz Montabaur leiten Kläranlage Nentershausen

...jsungsleistungen für die Bestandsaufnahmen Wasser / Kanal jgieeinsparpotentiale auf der Kläranlage Montabaur ^Leistungen zur Erstellung der Antragsunterlagen für das Was- diutzgebiet und die Wasserrechte auf derMontabaurer Höhe r .chiedenes

ffnss an die öffentliche Sitzung findet noch eine nichtöffentliche Edmund Schaaf, Erster Beigeordneter

iche Bekanntmachung gdes Haupt- und Finanzausschusses xe Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses gemeinsam mit jausschuss sowie dem Umweltbeirat des Verbandsgemeindera- 11 tidsgemeinde Montabaur findet am Donnerstag, 07.09.2000, igssaal des Rathauses (Neubau) statt, tang:

ftentliche Sitzung: t-und Finanzausschuss, Bauausschuss, Umweltbeirat '15.00 Uhr

lennutzungsplanangelegenheit pscfuedenes, Bekanntgaben, Anfragen ^öffentliche Sitzung:

Nnd Finanzausschuss '^Anschluss gelegenheit rag der SPD trag der SPD

trag der Fraktion B 90/Grüne 'Gelegenheit altsangelegenheit altsangeiegenheit ^Angelegenheit

Wi Äung: kannt9aben Anfragen

Ausschuss 17.00 Uhr

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lnös 9emeindp M° n * P ® rsonalconn Put ern für die Schulen der Ver- P^tdend i Mon,abaur

!^ | ender\/prhl a l!li ingsreinigun 9 der Schulgebäude und Schul- E^Öeschaffuna Pin!" A S ^ emeind ® Monta baur

r Anlage zur Überwachung des fließenden Ver-

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und Klempnerarbeiten amHaus Siebenborn in

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(S.) Dr. Possel-Dölken Bürgermeister

Hinweis auf Fraktionssitzungen

nH 0rbereitUn9 _f n der Sitzun 9 des Haupt- und Finanzausschusses gemeinsam mit dem Bauausschuss und dem Umweltbeirat des Ver­bandsgemeinderates Montabaur am 07.09.2000 finden folgende Frakti­onssitzungen statt:

CDU:

SPD:

FWG:

B90/Grüne:

Montag, 04.09.2000,18.00 Uhr, im Sitzungssaal des Rat­hauses (Altbau), Tel. 02602/126244

Montag, 04.09.2000,18.00 Uhr, Gemeindehaus Bürger­meisteramt, 56412 Heiligenroth, Ortsbegehung 19.30 Uhr, Bürgersprechstunde, Gemeindehaus Bürger­meisteramt, 56412 Heiligenroth anschließend Fraktionssitzung, Gemeindehaus Bürger­meisteramt, 56412 Heiligenroth

Montag, 04.09.2000, 20.00 Uhr im Sozialraum des Rat­hauses (Neubau), Ebene 3, Tel. 02602/126242 Montag, 04.09.2000, 20.00 Uhr, beim Fraktionsvorsit­zenden Bernd Eisenhuth, Bergstr. 6, 56412 Holler

Die Verbandsgemeindewerke Montabaur informieren

Preisänderung für Wasserhausanschlüsse und Baukostenzuschüs­se Wasser wegen Änderung steuerrechtlicher Vorschriften

Das Bundesministerium der Finanzen hat im Juli 2000 über eine Abkehr von einer seit 1983 existierenden steuerrechtlichen Regelung informiert, die für eine Vielzahl unserer Kunden im Betriebszweig Wasserversorgung Bedeutung erlangt.

Während bislang das Legen und Unterhalten von Wasserleitungen ein­schließlich der Hausanschlüsse als unselbständige Nebenleistung zu den begünstigten Umsätzen von Wasser anerkannt wurde, gelten diese Lei­stungen ab dem Tage nach der Bekanntmachung des Finanzministeri­ums im Bundessteuerbtatt (12.08.2000) als selbständige Hauptleistung, die dem allgemeinen Umsatzsteuersatz unterliegen.

Konkret bedeutet dies, dass wir Kostenanforderungen für die Herstellung von Hausanschlüssen sowie Baukostenzuschüsse für die Wasserversor­gung, die bislang mit einem verminderten Mehrwertsteuersatz von 7 % berechnet wurden, ab 12.08.2000 mit 16 % Mehrwertsteuer beaufschla­gen müssen. Abzustellen ist hierbei auf den Zeitpunkt, an dem die Lei­stung erbracht wird, d. h. nicht das Datum der Rechnungsstellung son­dern der Zeitpunkt bspw. der Hausanschlussinstallation bestimmt den anzuwendenden Steuersatz.

Wir veröffentlichen nachstehend das Preisblatt als Anlage 1 zu den Zusätzlichen Vertragsbedingungen Wasserversorgung (ZVB-Wasser). Die betragsmäßigen Auswirkungen der Steuerrechtsänderung sind bei den Kostenansätzen im § 2Kostenerstattung für Wasserhausanschlüsse" ersichtlich. Da die Baukostenzuschüsse nach individuellen Merkmalen berechnet werden, kann hier nicht auf Festbetragsregelungen verwiesen werden.

Sofern Sie weitere Auskünfte über die konkreten Auswirkungen der steu­errechtlichen Veränderung wünschen, wenden Sie sich bitte an die Bediensteten der Verbandsgemeindewerke Montabaur, kaufmännische Verwaltung.

Marx, kfm. Werkleiter

PREISBLATT

Anlage 1

u den Zusätzlichen Vertragsbedingungen Wasserversorgung (ZVB- tfasser) der Verbandsgemeinde Montabaur

i 1

laukostenzuschuss zu § 4 ZVB-Wasser)

)er Baukostenzuschuss bei einem Anschluss an Wasserverteilungsan- agen die vor dem 01.01.1981 errichtet oder begonnen wurden, beträgt:

) je qm Grundstücksfläche

netto (ohne MwSt.) 0,75 DM

) je cbm umbauter Raum

er Gebäude netto

(ohne MwSt.)

gültig ab 12.08.2000

1 nn nu

brutto (incl. 7% MwSt.) 0,80 DM

brutto (incl. 7 % MwSt.)

1 n7 nM

brutto

(incl. 16% MwSt.) 0,87 DM

brutto

(incl. 16% MwSt.)

1 ic m/i

§2

Kostenerstattung für Wasserhausanschlüsse (zu § 10 ZVB-Wasser)

Die Pauschalen für die Herstellung eines Wasserhausanschlusses betra-

1 Beim Anschluss eines Objektes an eine Wasserversorgungsleitung des WVU, die im Bereich von öffentlichen und / oder privaten Ver­kehrsflächen verlegt und deren Oberfläche noch nicht (endgültig) ausgebaut und befestigt ist.

Für alle Erd- und Verlegearbeiten im öffentlichen und / oder priva­ten Verkehrsraum mit kompletter Installation der Meßeinrichtung ein­schließlich notwendiger Zubehörteile bei einer Nennweite der Was­serhausanschlussleitung von