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Nr. 35/2000
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cuen Reviere wurden als Pauschale insgesamt 4 Stücke Rot- '^hßhnrde wurde vom Kreisjagdbeirat ermächtigt, ab dem
rayfAntrag zusätzlich Rotwild freizugeben.
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Bekanntmachung
fco des Werkausschusses
T Sitzunq des Werkausschusses findet am Mittwoch, Er u(n 17 oo Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Montabaur ^tt. Hierzu lade ich Sie höflich ein. rdnung.
flehe Sitzung: fc-i des Vorsitzenden iragsvergaben
rabefahrung Kanalnetz Montabaur leiten Kläranlage Nentershausen
...jsungsleistungen für die Bestandsaufnahmen Wasser / Kanal jgieeinsparpotentiale auf der Kläranlage Montabaur ^•Leistungen zur Erstellung der Antragsunterlagen für das Was- diutzgebiet und die Wasserrechte auf der “Montabaurer Höhe” r .chiedenes
ffnss an die öffentliche Sitzung findet noch eine nichtöffentliche Edmund Schaaf, Erster Beigeordneter
iche Bekanntmachung gdes Haupt- und Finanzausschusses xe Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses gemeinsam mit jausschuss sowie dem Umweltbeirat des Verbandsgemeindera- 11 tidsgemeinde Montabaur findet am Donnerstag, 07.09.2000, igssaal des Rathauses (Neubau) statt, tang:
ftentliche Sitzung: t-und Finanzausschuss, Bauausschuss, Umweltbeirat '15.00 Uhr
lennutzungsplanangelegenheit pscfuedenes, Bekanntgaben, Anfragen ^öffentliche Sitzung:
Nnd Finanzausschuss '^Anschluss gelegenheit rag der SPD trag der SPD
trag der Fraktion B 90/Grüne ■'Gelegenheit altsangelegenheit altsangeiegenheit ^Angelegenheit
Wi Äung: kannt9aben ’ Anfragen
Ausschuss 17.00 Uhr
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r Anlage zur Überwachung des fließenden Ver-
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und Klempnerarbeiten am “Haus Siebenborn” in
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(S.) Dr. Possel-Dölken Bürgermeister
Hinweis auf Fraktionssitzungen
nH™ 0rbereitUn9 _f n der Sitzun 9 des Haupt- und Finanzausschusses gemeinsam mit dem Bauausschuss und dem Umweltbeirat des Verbandsgemeinderates Montabaur am 07.09.2000 finden folgende Fraktionssitzungen statt:
CDU:
SPD:
FWG:
B90/Grüne:
Montag, 04.09.2000,18.00 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses (Altbau), Tel. 02602/126244
Montag, 04.09.2000,18.00 Uhr, Gemeindehaus Bürgermeisteramt, 56412 Heiligenroth, Ortsbegehung 19.30 Uhr, Bürgersprechstunde, Gemeindehaus Bürgermeisteramt, 56412 Heiligenroth anschließend Fraktionssitzung, Gemeindehaus Bürgermeisteramt, 56412 Heiligenroth
Montag, 04.09.2000, 20.00 Uhr im Sozialraum des Rathauses (Neubau), Ebene 3, Tel. 02602/126242 Montag, 04.09.2000, 20.00 Uhr, beim Fraktionsvorsitzenden Bernd Eisenhuth, Bergstr. 6, 56412 Holler
Die Verbandsgemeindewerke Montabaur informieren
Preisänderung für Wasserhausanschlüsse und Baukostenzuschüsse Wasser wegen Änderung steuerrechtlicher Vorschriften
Das Bundesministerium der Finanzen hat im Juli 2000 über eine Abkehr von einer seit 1983 existierenden steuerrechtlichen Regelung informiert, die für eine Vielzahl unserer Kunden im Betriebszweig Wasserversorgung Bedeutung erlangt.
Während bislang das Legen und Unterhalten von Wasserleitungen einschließlich der Hausanschlüsse als unselbständige Nebenleistung zu den begünstigten Umsätzen von Wasser anerkannt wurde, gelten diese Leistungen ab dem Tage nach der Bekanntmachung des Finanzministeriums im Bundessteuerbtatt (12.08.2000) als selbständige Hauptleistung, die dem allgemeinen Umsatzsteuersatz unterliegen.
Konkret bedeutet dies, dass wir Kostenanforderungen für die Herstellung von Hausanschlüssen sowie Baukostenzuschüsse für die Wasserversorgung, die bislang mit einem verminderten Mehrwertsteuersatz von 7 % berechnet wurden, ab 12.08.2000 mit 16 % Mehrwertsteuer beaufschlagen müssen. Abzustellen ist hierbei auf den Zeitpunkt, an dem die Leistung erbracht wird, d. h. nicht das Datum der Rechnungsstellung sondern der Zeitpunkt bspw. der Hausanschlussinstallation bestimmt den anzuwendenden Steuersatz.
Wir veröffentlichen nachstehend das Preisblatt als Anlage 1 zu den Zusätzlichen Vertragsbedingungen Wasserversorgung (ZVB-Wasser). Die betragsmäßigen Auswirkungen der Steuerrechtsänderung sind bei den Kostenansätzen im § 2 „Kostenerstattung für Wasserhausanschlüsse" ersichtlich. Da die Baukostenzuschüsse nach individuellen Merkmalen berechnet werden, kann hier nicht auf Festbetragsregelungen verwiesen werden.
Sofern Sie weitere Auskünfte über die konkreten Auswirkungen der steuerrechtlichen Veränderung wünschen, wenden Sie sich bitte an die Bediensteten der Verbandsgemeindewerke Montabaur, kaufmännische Verwaltung.
Marx, kfm. Werkleiter
PREISBLATT
Anlage 1
u den Zusätzlichen Vertragsbedingungen Wasserversorgung (ZVB- tfasser) der Verbandsgemeinde Montabaur
i 1
laukostenzuschuss zu § 4 ZVB-Wasser)
)er Baukostenzuschuss bei einem Anschluss an Wasserverteilungsan- agen die vor dem 01.01.1981 errichtet oder begonnen wurden, beträgt:
) je qm Grundstücksfläche
netto (ohne MwSt.) 0,75 DM
) je cbm umbauter Raum
er Gebäude netto
(ohne MwSt.)
gültig ab 12.08.2000
1 nn nu
brutto (incl. 7% MwSt.) 0,80 DM
brutto (incl. 7 % MwSt.)
1 n7 nM
brutto
(incl. 16% MwSt.) 0,87 DM
brutto
(incl. 16% MwSt.)
1 ic m/i
§2
Kostenerstattung für Wasserhausanschlüsse (zu § 10 ZVB-Wasser)
Die Pauschalen für die Herstellung eines Wasserhausanschlusses betra-
1 Beim Anschluss eines Objektes an eine Wasserversorgungsleitung des WVU, die im Bereich von öffentlichen und / oder privaten Verkehrsflächen verlegt und deren Oberfläche noch nicht (endgültig) ausgebaut und befestigt ist.
Für alle Erd- und Verlegearbeiten im öffentlichen und / oder privaten Verkehrsraum mit kompletter Installation der Meßeinrichtung einschließlich notwendiger Zubehörteile bei einer Nennweite der Wasserhausanschlussleitung von

