Wochenblatt VG Montabaur
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Horbach
\/IGV “Cacilia” Horbach e.V.
Frenag 25 08 2000 .Met die Probe für m > Bässe »°"i®f uhr ls
Hübingen
Dienststunden der Gemeindeverwaltung
Kapellenstraße 5
donnerstags.
lelefon Gemeindeverwaltung. Kapellenstr. Fax.
.von 18.30 bis 19.30 Uhr
5.06439/901784
.06439/901807
Telefon Ortsbürgermeister
(dienstlich und privat).06439/901784
Telefon Buchfinkenlandhalle.06439/6128
Vermietung Buchfinkenlandhalle.06439/1466
Vermietung Grillhütte.06439/7414
Öffentliche Bekanntmachung
Satzung der Ortsgemeinde Hübingen über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen
für die Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach §§ 135 a -135 c BauGB vom 15.08.2000
Aufgrund von § 135 c Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) und § 24 der Gemeindeordnung für das Land Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153) hat der Ortsgemeinderat folgende Satzung beschlossen:
§1
Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen
Kostenerstattungsbeträge für die Durchführung von zugeordneten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) und dieser Satzung erhoben.
§2
Umfang der erstattungsfähigen Kosten
(1) Erstattungsfähig sind die Kosten für die Durchführung von allen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die nach § 9 Abs. 1 a BauGB zugeordnet sind.
(d) Die üurchtuhrungskosten umfassen die Kosten für
1. den Erwerb und die Freilegung der Flächen für Ausgleichs- u Ersatzmaßnahmen,
2. die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich ihrer Planur Fertigstellungs- und Entwicklungspflege.
Dazu gehört auch der Wert der von der Gemeinde aus ihrem Vermög bereitgestellten Flächen im Zeitraum der Bereitstellung.
Ausgestaltung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen e schließlich deren Durchführungsdauer ergibt sich aus den Festsetzung des Bebauungsplanes in Verbindung mit den in der Anlage dargestellt Grundsätzen. Der Bebauungsplan kann im Einzelfall von den in der An
cnrorhfnH^ e c e ? Grundsätzen Abweichungen vorsehen. Dies gilt e sprechend für Satzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr 3 BauGB §3
Ermittlung der erstattungsfähigen Kosten
ermiS attUn9Sfähi9en K ° St6n Werden nach den tatsächl 'chen Kost
§4
Verteilung der erstattungsfähigen Kosten
?'! 2® ch 2 ’ 3 erstattungsfähigen Kosten werden auf die nach 6 9 AI
GniÄ
gelbare Fläche als öb«baubarlG n ,SläS ! te a0hen 9 * VerS
§5
Anforderung von Vorauszahlungen
Die Gemeinde kann für Grundstücke für die p noch nicht oder nicht in vollem Umfang ent^ Kost( bis zur Höhe des voraussichtlichen Kosten?™!« sobald die Grundstücke, auf denen Eingriff? zii 9st)etra ® gewerblich genutzt werden dürfen. uenfl,ar tensni
§6
Fälligkeit des Kostenerstattungsbetrages
Der Kostenerstattungsbetrag wird einen Monat« u Anforderung fällig. a *nacht
§7
Ablösung
Der Kostenerstattungsbetrag kann auf Antraq abn?i™ sebetrag bemißt sich nach der voraussichtlichen wäk 7^ den endgültigen Erstattungsbetrages. noh6|)e s&
§8
In-Kraft-Treten
Die Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntn Hübingen, 15.08.2000 (DS)o<
Anlage zu § 2 Abs. 3 der Mustersatzung der Bundesl kommunalen Spitzenverbände zur Erhebunq von i tungsbeiträgen M n 1
Grundsätze für die Ausgestaltung von Ausgleichs-nnHfr .
1. Anpflanzung/Aussaat von standortheimischen Gel»
und Gräsern
1.1 Anpflanzung von Einzelbäumen
- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Hers tationstragschicht nach DIN 18915 und der Pflanzgrubeger
- Anpflanzung von Hochstammbäumen mit einem Stammuirf tierung 18/20
- Verankerung der Bäume und Schutz vor Beschädigungensa rung der Baumscheibe
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 4 Jahre
1.2 Anpflanzung von Gehölzen, freiwachsenden Heckern Waldmänteln
- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch E nach DIN 18915
- Anpflanzung von Bäumen I. Ordnung mit einem Stammuni tierung 18/20, Bäumen II. Ordnung mit einem Stammumtangi rung 16/18, Heistern 150/175 cm hoch und zweimal verp ehern je nach Art in der Sortierung 60/80,80/100 oder 100U
- je 100 qm je 1 Baum I. Ordnung, 2 Bäume II. Ordnung,50 Sträucher
- Verankerung der Gehölze und Erstellung von Schützern
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre
1.3 Anlage standortgerechter Wälder
- Schaffung günstiger WachstumsbedingungendurchE nach DIN 18915
- Aufforstung mit standortgerechten Arten
- 3.500 Stück je ha, Pflanzen 3- bis 5-jährig, I
- Erstellung von Schutzeinrichtungen
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre
1.4 Schaffung von Streuobstwiesen
- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durchE
nach DIN 18915
- Anpflanzung von Obstbaumhochstämmen und BefesW
- je 100 qm ein Obstbaum der Sortierung 10/12
- Einsaat Gras-/Kräutermischung
- Erstellung von Schutzeinrichtungen
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre^
1.5 Anlage von naturnahen Wiesen und Krautsaum
- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durc
nach DIN 18915 i>h<;tausa
- Einsaat von Wiesengräsern und -kräutern, mogi Saatgut
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege. 3 a r
2. Schaffung und Renaturierung von Wasserflac
2.1 Herstellung von Stillgewässern «pnBo^
- Aushub und Einbau bzw. Abfuhr des anste en
- ggf. Abdichtung des Untergrundes
- Anpflanzung standortheimischer Pflanzen
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege. a
2.2 Renaturierung von Still- und Fließgew as _
- Offenlegung und Rückbau von technischen to ffeunKf'
- Gestaltung der Ufer und Einbau natürlic er tigung ingenieurbiologischer Vorgaben
- Anpflanzung standortheimischer Pflanzen
- Entschlammung j a(ire
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflegß'

