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Wochenblatt VG Montabaur

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Horbach

\/IGVCacilia Horbach e.V.

Frenag 25 08 2000 .Met die Probe für m > Bässe »°"i®f uhr ls

Hübingen

Dienststunden der Gemeindeverwaltung

Kapellenstraße 5

donnerstags.

lelefon Gemeindeverwaltung. Kapellenstr. Fax.

.von 18.30 bis 19.30 Uhr

5.06439/901784

.06439/901807

Telefon Ortsbürgermeister

(dienstlich und privat).06439/901784

Telefon Buchfinkenlandhalle.06439/6128

Vermietung Buchfinkenlandhalle.06439/1466

Vermietung Grillhütte.06439/7414

Öffentliche Bekanntmachung

Satzung der Ortsgemeinde Hübingen über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen

für die Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach §§ 135 a -135 c BauGB vom 15.08.2000

Aufgrund von § 135 c Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntma­chung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) und § 24 der Gemeindeordnung für das Land Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153) hat der Orts­gemeinderat folgende Satzung beschlossen:

§1

Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen

Kostenerstattungsbeträge für die Durchführung von zugeordneten Aus­gleichs- und Ersatzmaßnahmen werden nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) und dieser Satzung erhoben.

§2

Umfang der erstattungsfähigen Kosten

(1) Erstattungsfähig sind die Kosten für die Durchführung von allen Aus­gleichs- und Ersatzmaßnahmen, die nach § 9 Abs. 1 a BauGB zugeord­net sind.

(d) Die üurchtuhrungskosten umfassen die Kosten für

1. den Erwerb und die Freilegung der Flächen für Ausgleichs- u Ersatzmaßnahmen,

2. die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich ihrer Planur Fertigstellungs- und Entwicklungspflege.

Dazu gehört auch der Wert der von der Gemeinde aus ihrem Vermög bereitgestellten Flächen im Zeitraum der Bereitstellung.

Ausgestaltung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen e schließlich deren Durchführungsdauer ergibt sich aus den Festsetzung des Bebauungsplanes in Verbindung mit den in der Anlage dargestellt Grundsätzen. Der Bebauungsplan kann im Einzelfall von den in der An

cnrorhfnH^ e c e ? Grundsätzen Abweichungen vorsehen. Dies gilt e sprechend für Satzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr 3 BauGB §3

Ermittlung der erstattungsfähigen Kosten

ermiS attUn9Sfähi9en K ° St6n Werden nach den tatsächl 'chen Kost

§4

Verteilung der erstattungsfähigen Kosten

?'! 2® ch 2 3 erstattungsfähigen Kosten werden auf die nach 6 9 AI

GniÄ

gelbare Fläche als öb«baubarlG n ,SläS ! te a0hen 9 * VerS

§5

Anforderung von Vorauszahlungen

Die Gemeinde kann für Grundstücke für die p noch nicht oder nicht in vollem Umfang ent^ Kost( bis zur Höhe des voraussichtlichen Kosten?!« sobald die Grundstücke, auf denen Eingriff? zii 9st)etra ® gewerblich genutzt werden dürfen. uenfl,ar tensni

§6

Fälligkeit des Kostenerstattungsbetrages

Der Kostenerstattungsbetrag wird einen Monat« u Anforderung fällig. a *nacht

§7

Ablösung

Der Kostenerstattungsbetrag kann auf Antraq abn?i sebetrag bemißt sich nach der voraussichtlichen wäk 7^ den endgültigen Erstattungsbetrages. noh6|)e s&

§8

In-Kraft-Treten

Die Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntn Hübingen, 15.08.2000 (DS)o<

Anlage zu § 2 Abs. 3 der Mustersatzung der Bundesl kommunalen Spitzenverbände zur Erhebunq von i tungsbeiträgen M n 1

Grundsätze für die Ausgestaltung von Ausgleichs-nnHfr .

1. Anpflanzung/Aussaat von standortheimischen Gel»

und Gräsern

1.1 Anpflanzung von Einzelbäumen

- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Hers tationstragschicht nach DIN 18915 und der Pflanzgrubeger

- Anpflanzung von Hochstammbäumen mit einem Stammuirf tierung 18/20

- Verankerung der Bäume und Schutz vor Beschädigungensa rung der Baumscheibe

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 4 Jahre

1.2 Anpflanzung von Gehölzen, freiwachsenden Heckern Waldmänteln

- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch E nach DIN 18915

- Anpflanzung von Bäumen I. Ordnung mit einem Stammuni tierung 18/20, Bäumen II. Ordnung mit einem Stammumtangi rung 16/18, Heistern 150/175 cm hoch und zweimal verp ehern je nach Art in der Sortierung 60/80,80/100 oder 100U

- je 100 qm je 1 Baum I. Ordnung, 2 Bäume II. Ordnung,50 Sträucher

- Verankerung der Gehölze und Erstellung von Schützern

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre

1.3 Anlage standortgerechter Wälder

- Schaffung günstiger WachstumsbedingungendurchE nach DIN 18915

- Aufforstung mit standortgerechten Arten

- 3.500 Stück je ha, Pflanzen 3- bis 5-jährig, I

- Erstellung von Schutzeinrichtungen

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre

1.4 Schaffung von Streuobstwiesen

- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durchE

nach DIN 18915

- Anpflanzung von Obstbaumhochstämmen und BefesW

- je 100 qm ein Obstbaum der Sortierung 10/12

- Einsaat Gras-/Kräutermischung

- Erstellung von Schutzeinrichtungen

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre^

1.5 Anlage von naturnahen Wiesen und Krautsaum

- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durc

nach DIN 18915 i>h<;tausa

- Einsaat von Wiesengräsern und -kräutern, mogi Saatgut

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege. 3 a r

2. Schaffung und Renaturierung von Wasserflac

2.1 Herstellung von Stillgewässern «pnBo^

- Aushub und Einbau bzw. Abfuhr des anste en

- ggf. Abdichtung des Untergrundes

- Anpflanzung standortheimischer Pflanzen

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege. a

2.2 Renaturierung von Still- und Fließgew as _

- Offenlegung und Rückbau von technischen to ffeunKf'

- Gestaltung der Ufer und Einbau natürlic er tigung ingenieurbiologischer Vorgaben

- Anpflanzung standortheimischer Pflanzen

- Entschlammung j a(ire

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflegß'