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-VG Montabau[_

h naus den Antrag gestellt, neben dieser , hatte daflhenden Betrieb von 600 qm Verkaufsfläche ieoing den ,, b h' ,fnd die bisher angebotenen nicht mnen- -fverkaufsflacbe una innenstadtreleva nte Sortimente zu Artikelgruppen u mte Gebäu dekomplexgelände um '^zeitigso |l(e ,°f G ? ö ßenordnung 850 - 1.000 qm ergänzt utte'mark' in w Erweiteru ng auf ca. 2.400 qm angestrebt

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. rvsikpn erläuterte, die Fachausschüsse hatten D r PoSS u ?c nefasst einer Betriebserhaltung und auch « sbeSC c h !fiterunq des Betriebes Bahl in der Betriebs- ,nessenen fcrweii a ^ nutzbarer Fläche zuzustimmen

M.400qm Erweiteren Planungen zu machen. Zudem sol- J' Ga, n dla9 yrr ebiet ausgewiesen werden. Den Antrag auf ^eichateM^ Flächen für die Ansiedlung eines

man jedoch ablehnen.

n.. Aktion den Beschlussvorschlag des Bürgermeisters ieCDU-Fraktio ^ BfM . und DSM-Fraktioh jedoch kei-

^emen Lebensmittelmarkt in diesem Bereich abzulehnen.

»wurde der Antrag gestellt, dem Anliegen der Fa. h! r Ausweisung weiterer überbaubarer Verkaufsflächen «rnttelmarkt, zuzustimmen. Der Antrag wurde jedoch bei

, und 13 Nein-Stimmen abgelehnt.

Hdpiite der Vorsitzende den Beschlussvorschlag, den Betrieb tfipm bisherigen Standort zu erhalten und der Möglichkeit der n f1 400 qm Verkaufsfläche mit artverwandten Sortimenten rcmittelmarkt) zuzustimmen, zur Abstimmung. Bei 13 Ja-Stim- (i Stimmen und zwei Enthaltungen wurde diesem Antrag zuge-

B r zur abschließenden Beschlussfassung zu dem Bebauungs- kam. erklärte der Vorsitzende, dass man den Entwurf des planes in einer bestimmten Form zusammenhängend für das «verfahren beschreiben müsse, wobei man in dem Ausle- eraiar gegebenenfalls ergänzend noch zum Ausdruck bringen sseine Festsetzung weiterer Flächen noch offen und nicht ent- nsei.

igieDiger Beratung wurde abschließend festgehalten, dass man Wund eine Begrenzung auf 1.400 qm Verkaufsfläche nicht Itreievanter Sortimente, davon 10 % zulässig innenstadtrelevant nmuss. Hinzu kommt, dass zunächst eine Ausweisung von 1.400 ufsflächeerfolgt, der Meinungsbildungsprozess über die Größe mfsflächen aber noch nicht abgeschlossen ist und der Rat sich irdas weitere Verfahren vorbehält.

e'Maßgabe stimmte der Stadtrat mehrheitlich dem Entwurf zur gdesBebauungsplanesIn der Au, einschließlich Begründung r textlichen und zeichnerischen Festsetzungen und dem lan­gen Planungsbeitrag zu. Zudem gelten die bezüglich der im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung bzw. der Betei­le'Träger öffentlicher Belange eingegangenen Bedenken und beschlossenen Festsetzungen.

frei beschloss, den Bebauungsplanentwurf, einschließlich sowie den textlichen und zeichnerischen Festsetzungen, o.g. Maßgabe und den landespflegerischen Planungsbeitrag, für ^etnes Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Ausle- mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekanntgemacht - ais i U -' dass Anregungen während der Auslegungsfrist ^hofh ' nnen - Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde toten' die 7ra 9 er öffentlicher Belange von der Offenlage

am 21.05.2000

S W' et te r holungswahl Ausländerbeirat

izurKpnntnipH ^. u ®9 an 9 der Wiederholungswahl zum Auslän- s*änderbeiratc Un hi deschloss ein stimmig, dass eine nochmalige üesetzlirhfln q 3 h J zunachst ni cht stattfindet. Eine evtl. Novellie- *en Bestimmungen wird abgewartet.

fr eibemvomIcff fa l sun 9 über die Entlassung des Grund- ein-Straße 2 aus dem SanierungsgebietAlt-

Q stimmte dpr 4.

^sqehipt Mnntk der Entla ssung des Grundstückes aus ^oiet MontabaurAltstadt II zu.

9 der Verkeh

^rStraßehii^u N° r dstraße(Parz. 147/1),verlaufend v rf- Odmäß e ra ^ e> in Montabaur-Elgendorf für den 9emaß § 36 Landesstraßengesetz (LStrG)

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'Gesetzes füf FnÜT[ 1l T ,Ur lP en des § 36 Abs. 1 und 2 des Lan- '^ossdprc;t^ nd Pfal2 ." L Sti"G - j n der Fassung vom 3 Abs. 1 Mro i einst ' mmi 9> die nachfolgenden Ver- aße tu widmen ^ 3 ^ tr G) 0)601 öffentlichen Verkehr als

Nr. 34/2000

Bezeichnung verlaufend Tag der

von - bis Verkehrsübergabe

Nordstraße Parz. 147/1 Dernbacher Straße bis 16.06.2000

Altstraße

d6r Verkehrsanla 9 eDahlienstraße (Parz. 2639, Parz. Pa J?' 2767 tlw entlan 9 der Grundstücke 1191/1,1191/2 und 1192 und Parz. 2653/2 tlw. entlang der Parz. 174/4 und 174/3), ver- laufend von Lilienstraße bis Ende der Grundstücksparzellen 205/4 und 1J4/3 in Montabaur-Eschelbach für den öffentlichen Verkehr gemäß § 36 Landesstraßengesetz (LStrG)

Unter Hinweis auf die Bestimmungen des § 36 Abs. 1 und 2 des Lan­desstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz - LStrG - in der Fassung vom 01.08.1977 beschloss der Stadtrat einstimmig, die nachfolgenden Ver­kehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen.

Bezeichnung verlaufend Tag der

' von - bis Verkehrs-

Dahlienstraße Parz. 2639, Parz. 2653/3, Parz. 2767 tlw. entlang der Grund­stücke 1191/1, 1191/2 und 1192 und Parz. 2653/2 tlw.

Übergabe

Lilienstraße bis Ende der 16.06.2000

Grundstücksparzellen

205/4 und 174/3

entlang der Parz. 174/4 und 174/3

Widmung der VerkehrsanlageHeideweg (Parz. 2197/6 und Parz. 2193/20), verlaufend von Niederelberter Straße (L 327) bis Wald­straße, in Montabaur-Horressen für den öffentlichen Verkehr gemäß § 36 Landesstraßengesetz (LStrG)

Unter Hinweis auf die Bestimmungen des § 36 Abs. 1 und 2 des Lan­desstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz - LStrG - in der Fassung vom 01.08.1977 beschloss der Stadtrat einstimmig, die nachfolgenden Ver­kehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen.

Bezeichnung verlaufend Tag der

von - bis Verkehrsübergabe

Heideweg Parz. 2197/6 Niederelberter Straße 16.06.2000

und Parz. 2193/20 (L 327) bis Waldstraße

Fa. Gebr. Hermes, Montabaur, auf teilweise Umnutzung des beste­henden Möbellagers in einen Einzelhandelsbetrieb mit Waren aller Art, Schwerpunkt Unterhaltungselektronik, Elektrohaushaltsgeräte, EDV und Bürotechnik

- Antrag der SPD-Fraktion -

Karl-Heinz Bächer begründete den Antrag der SPD-Fraktion und erklär­te, dass sie dem Begehren der Fa. Hermes zustimmen werden, die dor­tige Nutzung recht schnell zu ändern und das Vorhaben so zu verwirkli­chen, wie es ihnen vorgestellt worden sei.

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken erklärte, um der Fa. Hermes entgegen­zukommen, bedürfe es eigentlich wiederum einer Änderung des beste­henden Bebauungsplanes, damit das Konzept auch planungsrechtlich festzuschreiben sei. Es sei fragwürdig, ob dies über einen Dispens in die­ser Dimension gehe. Wenn an eine Änderung des Bebauungsplanes gedacht sei, könne er daher nur empfehlen, ein förmliches Bebauungs­planverfahren unter Beteiligung aller, auch der Fa. Hermes und der ent­sprechenden Fachbehörden, durchzuführen, um eine klare Planungs­grundlage aufzustellen.

Die SPD-Fraktion stellte daraufhin folgenden Antrag:

1. Der Stadtrat stimmt dem Begehren der Fa. Hermes grundsätzlich zu, unter der Voraussetzung, dass der BebauungsplanIm Hahn - Erweite­rung entsprechend geändert wird.

2. Der Stadtrat beschließt, dass der BebauungsplanIm Hahn - Erweite­rung dahingehend geändert wird, dass dort Einzelhandelsnutzung - so wie beantragt zugelassen wird.

Dieser Antrag wurde jedoch bei 12 Ja-Stimmen und 13 Nein-Stimmen abgelehnt.

Die CDU-Fraktion stellte anschließend den Antrag, den Antrag der Fa. Hermes an den Bauausschuss zurückzuverweisen, mit dem Ziel, den BebauungsplanIm Hahn - Erweiterung abzuändern.

Diesem Antrag wurde mehrheitlich zugestimmt.

Juleica fördern und unterstützen

- Antrag der Fraktion DSM -

Die Fraktionsvorsitzende Heike Hatzmann, erläuterte den Antrag der DSM. Die Jugendverbände würden bundesweit Kommunen auffordern, mit Beschlüssen ihr Anliegen zu unterstützen. Ziel sei, dass die Stadt Mon­tabaur mit ihren Veranstaltungen und ihrem Zuständigkeitsbereich die Juleica (Jugendleiter/in-Card) als Eintrittsermäßigung anerkenne. Zudem solle sich der Bürgermeister dafür einsetzen, dass die Juleica bei priva­ten Unternehmen anerkannt werde. Dadurch bekäme diese Jugendlei­ter/in-Card eine stärkere Akzeptanz. Der Stadtrat stimmte diesem Antrag einstimmig zu.