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Nr. 28/2000

,latt VG Montabaur

FUSSBALL Alte Herren

Samstag, 15.07.2000,17.00 Uhr AH Laurenburg - TuS Ahrbach, Spielort: Sportplatz in Gutenacker; Treffpunkt: Sportplatz in Ruppach-Goldhausen um 16.00 Uhr

Nachmif

Die Ortsgemeinde Heiligenroth trauert um Herrn

Erich Kohlhaas

itfn

,-, hor H ip Zeit von 25 Jahren engagierte sich der Verstorbene in U m Lr die Grenzen des Normalen hinausgehenden Maße füldie Belange unserer Gemeinde. Sein Wort fand stets Gehör undjteachtung.

Anrh im Vereinsleben unserer Gemeinde war Erich Kohlhaas tief verwurzelt; in verschiedenen Vereinen trug er langjährige V&äntwortung als deren Vorsitzender.

Fürfiiese seine Verdienste um die Belange unseres Dorfes wur­de er 1984 schon mit dem Ehrenteller der Gemeinde ausge­zeichnet.

Dietürqer der Ortsgemeinderat und die Gemeindeverwaltung werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Unser ganzes Wochei 'Mitgefühl gilt seiner großen Familie.

Paul Günter Zerfas Bürgermeister

hon

vertagte

lusfrow,

AUGST

ortverein Heiligenroth e.V.

B am Ort

03.08. bis 06.08.2000 veranstaltet der Sportverein in Zusammenar- "mit der Sportjugend Rheinland-Pfalz wieder die AktionFerien am Ort, laben uns ein abwechslungsreiches und spannendes Programm ein­gelassen. U. a. fahren wir am 04.08.2000 in den Panoramapark nach Iiujg£n/Sauerland. Anmeldeformulare mit dem genauen Programma­waren als Beilage im Amtsblatt bzw. liegen bei der Bäckerei Nink aus.

(nähere Auskünfte steht unser Jugendleiter, Wolfgang Lehmann, Tel. '1|558, zur Verfügung. Eine schriftl. Anmeldung ist unbedingt erfor- i. Wir bitten alle Kinder, am 03.08.2000 ein weißes T-Shirt mitzu-

Ruppach-Goldhausen

stunden des Ortsbürgermeisters

.von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr .von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr

ters

|fonf2602/998080, Fax: 02602/998081

Ahrbach 1921 e.V.

irochenende vom 04. bis 06.08.2000 «lerländischen Gästen

TuS^hrbach erwartet vom 04. bis 06.08.2000 wieder einmal Besuch laen Niederlanden. 18 Jahre finden nun bereits beinahe jährliche ..Telefc'«J^p en I* d en Eindse Boys statt. Nun ist es wieder einmal so weit, amstag, 05.08.2000, ist die A-Jugend der Eindse Boys im sportli- 5 vergleich in Ruppach-Goldhausen zu sehen.

p nolf08.2000, stellt der TuS ab 11.00 Uhr einige seiner Teams fanp n e /! ISOn vor ' ^ e . n R a hmen sollen Vorbereitungsspiele der Fuß- u, , ~ m ä nner bilden. Abteilungen und Gruppen des Vereins , un 9 in eigener Sache. Ein genauer Zeitplan wird recht- Segeben. Natürlich soll es unseren Gästen während des tochenendes an nichts fehlen.

fgen für Speis und Trank.

p, au f9epasst!

3n nac^ÜlBrhpn SSe am Fu ßball? Nach den Sommerferien gründen wir eine £ e nnschaf t- Meldungen nimmt R. Bauch, Tel. 02602/80644,

Weg fielf n9 h einer Kinderturn 9 ru PP e

e ^ndiP r etne KinHort SCh hin hal3en wir uns erfolgreich um Übungsleiterin- ^ un r r Ä2;5tzur Verffin, Um o ru PP®.b err| üht. Ines Herzmann und Julia Schmalz ! ' ner l .hr:f i eichesSnnrt Un ^' L ie m ° cllt en interessierten Kindern ein abwechs- en,S welche Kinriar 0^ unterl3r eiten. Zunächst möchten wir gerne wis- ..;&n undhittö j C .! 1en Alters Interesse an unserem neuen Ange-

art^c.Rann Tel nsßivvor er um Melc,u ng an den 2. Vorsitzenden Edgar ,i;| ' el. 02602/8553, bis 05.08.2000.

sters

Bekanntmachung

Änderung der Verbandsordnung des Abwasserzweckverbandes Bad Ems

Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Bad Ems hat am 29.03.2000 einstimmig die Änderung der bisherigen § 2 (Mitglieder und Entsorgungsgebiet), § 4 (Stammkapital), § 6 (Aufwandsentschädi­gung) und § 9 (Deckung des Finanzbedarfs) beschlossen, die von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion als zuständige Errjchtungs- und Aufsichtsbehörde gemäß § 6 Abs. 2 des Zweckverbandsgesetzes vom 22.12.1982 (GVBI. S. 476), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 12.10.1999 (GVBI. S. 325), rückwirkend zum 01.04.2000 wie folgt fest­gestellt werden:

§ 2 Abs. 2 der Verbandsordnung erhält folgende Fassung:

Das Entsorgungsgebiet umfasst die Gebiete der Ortsgemeinden Bad Ems, Arzbach, Dausenau, Fachbach, Frücht - ohne die StraßenIm Vor­deren Diebig undFrüchter Straße -, Kemmenau, Miellen - ohne die StraßenAm Weißen Berg undWerksgelände-, und Nievern im Bereich der Verbandsgemeinde Bad Ems und die Gebiete der Ortsgemeinden Eitelborn, Kadenbach, Neuhäusel und Simmern - nur Gewerbegebet Kreuzwiese - im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur.

§ 4 der Verbandsordnung erhält folgende Fassung:

Das Stammkapital des Abwasserzweckverbandes beträgt 13.628.458,23 DM/ 6.968.120,05 Euro.

§ 6 Abs. 1 der Verbandsordnung wird wie folgt geändert:

Abs.1 erhält folgende Fassung:

Der Verbandsvorsteher und der stellvertretende Verbandsvorsteher erhal­ten eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe des nach § 17 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für kommunale Ehrenämter (KomAEVO) zulässigen Höchstsatzes

Abs. 3 erhält folgende Fassung:

Neben der Entschädigung nach Abs. 2 werden für die Fahrten zwischen Wohnort und Sitzungsort Fahrtkosten in Höhe des Vergütungssatzes nach § 6 Abs. 3 des Landesreisekostengesetzes erstattet.

Abs. 5 erhält folgende Fassung:

Für Dienstreisen erhalten die Mitglieder der Verbandsversammlung Rei­sekostenvergütung nach den Bestimmungen des Landesreisekostenge­setzes (LRKG).

§ 9 Abs. 1 der Verbandsordnung erhält folgende Fassung:

Für den durch sonstige Einnahmen, Zuschüsse und Darlehen nicht gedeckten Finanzbedarf werden von den Verbandsmitgliedern Umlagen nach dem bereinigten Wasserverbrauch erhoben. Zu densonstigen Ein­nahmen im Sinne von Satz 1 gehört auch die von den Verbandsmitglie­dern an den Abwasserzweckverband zu erstattende Abwasserabgabe, für die der Abwasserzweckverband aufgrund eigener Schmuck- und Nie­derschlagswassereinleitungen abgabepflichtig ist. Die Abwasserabgabe wird wie folgt auf die Verbandsmitglieder abgewälzt:

1. Abwasserabgabe für Schmutzwassereinleitungen aus Kläranlagen

- nach § 9 Abs. 2 der Verbandsordnung mit der Maßgabe, dass anstelle des Vorjahres der bereinigte Wasserverbrauch des Veranlagungsjahres der zu erstattenden Abwasserabgabe zugrunde gelegt wird.

2. Abwasserabgabe für Niederschlagswassereinleitungen aus öffentlicher Kanalisation

- nach der Anzahl der angeschlossenen Einwohner des Veranlagungs­jahres, soweit keine Abgabefreiheit besteht.

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (S.) i.A. Birgit Falk

Az. : 21/103-1 Ko.

Trier, 28.06.2000

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