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Nr. 27/2000

LnblattVG Montabaur

Parz. 26/5 und 5225/2 und

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Cerbächer Bürgersteig Flur I,

PJ« Parz 155/8 und 155/11

fpnd von der Koblenzer Straße bis zur Moselstraße

ider Verkehrsübergabe: 01.07.2000

|ung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Ortsgemeinde

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den Jahren 1996 bis 1999

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. h panstandet dass für die Straßenbeleuchtungsanlage ent- knsten übernommen worden seien, obwohl diese bereits durch arfunaspauschale abgegolten sei. Die Verbandsgemeindeverwal- » ntXur führte in deren Stellungnahme nachvollziehbar aus, dass ^Beanstandung nicht zutreffend ist. Die berechneten Kosten fallen deren Feststellung nicht unter die mit der Wartungspauschale abge-

Arbeiten. .

: hen wurde vom Prüfamt angeregt, die Mietpreise sowie die abre- harpn Betriebskosten den ortsüblichen Gegebenheiten anzupassen, kurzer Diskussion beschloss der Ortsgemeinderat, dass die Miet- e unverändert bestehen bleiben sollen, altung Schild Marktplatz

Rat laaen zwei Vorschläge zur Entscheidung vor. Nach kurzer Aus- he wurden beide Vorschläge zur Abstimmung gestellt. Die Mehrheit atsmitqlieder stimmte für die sogenanntegerade Ausführung. Orts- [ermeister Greiser wird der anbietenden Firma den Auftrag erteilen.

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litte alleJunggebliebenen undtraditionsbewussten Kirmespaare feinst bis in die Neuzeit wegen der "Jahrtausendkirmes am Kirmes- itaq am Umzug teilzunehmen. Es wäre doch ein unvergessliches Bild ^Erlebnis für die Teilnehmenden sowie für die Zuschauer. Ich würde |freuen, wenn viele sich bis zum 31.07.2000 bei mir melden. Holt Eure 1 Kirmeshüte raus und macht einfach wegen der Tradition und der |di mit. Es wäre toll für unsere Gemeinde.

Euer Hans-Jürgen Greiser

echstunde des Bezirksbeamten der Polizei

l Pn "'iMtag von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr ürgero? er t nach Ve reinbarun 9 Telefon: 02602/9226134.

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reiwillige Feuerwehr Nentershausen

Nächste Übung findet am Freitag, 07.07.2000, um 19.00 Uhr statt.

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pfechstunden des Ortsbürgermeisters

ags.von 19.00 bis 21.00 Uhr

[erstags.von 18.00 bis 20.00 Uhr

[06485/224

entliehe Bekanntmachung -

^gung der Vorschlagsliste für die Schöffenwahl

j/om Gemeinderat der Ortsgemeinde Niedererbach am 12.05.2000 lilossene Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen im Amtsgerichtsbe- rtontabaur für die Geschäftsjahre 2001 bis 2004 liegt gemäß § 36 e.3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 10.07.2000 bis pnließlich 16.07.2000 zu jedermanns Einsicht im Dienstzimmer des lurgermeisters während der Dienststunden sowie bei der Verbands­pindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 231, während der ststunden offen.

fen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende Jr e 9^ n 9sfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Ein- erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufge- en wurden, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durf- I er nach §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten. tjjprerbach, 03.07.2000 . Ortseifen, Ortsbürgermeister

Nomborn

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IStft.dieg c * 1stu nden des Ortsbürgermeisters

Öffen, "n 9 06485/228. . 18 30 bis 19 30 Uhr

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Nomborn

für das Jahr 2000 vom 06.03.2000

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehör­de vom 01.03.2000 hiermit bekannt gemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2000 wird im

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf.834.000,00 DM

in der Ausgabe auf.834.000,00 DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf.567.000,00 DM

in der Ausgabe auf.567.000,00 DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.0,00 DM

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf.0,00 DM

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A).269 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).317 v.H.

2. Gewerbesteuer .320 v.H.

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindege­bietes gehalten werden:

für den ersten Hund.50,00 DM

für den zweiten Hund.75,00 DM

für jeden weiteren Hund.100,00 DM

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung

Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Nomborn für das Haus­haltsjahr 2000 werden keien Bedenken erhoben.

56410 Montabaur, 01.03.2000 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az.: 029/901.10 i. A. Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 10.07.2000 bis 20.07.2000 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zim­mer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Ker­narbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffent­lich aus.

Montabaur, 06.03.2000 (S.) Brach

Ortsgemeindeverwaltung Nomborn Ortsbürgermeister

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschritten dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens­oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet­zung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153).

Öffentliche Bekanntmachung -

Auflegung der Vorschlagsliste für die Schöffenwahl

Die vom Gemeinderat der Ortsgemeinde Nomborn am 06.06.2000 beschlossene Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen im Amtsgerichtsbe­zirk Montabaur für die Geschäftsjahre 2001 bis 2004 liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 10.07.2000 bis einschließlich 16.07.2000 zu jedermanns Einsicht im Dienstzimmer des Ortsbürgermeisters während der Dienststunden sowie bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 231, während der Dienststunden offen.

Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Ein­spruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufge­nommen wurden, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durf­ten oder nach §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten. Nomborn, 03.07.2000 Brach, Ortsbürgermeister

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