25
Nr. 27/2000
LnblattVG Montabaur
Parz. 26/5 und 5225/2 und
flhsrj*
äldunj
idereJ
Cerbächer Bürgersteig Flur I,
PJ« Parz 155/8 und 155/11
fpnd von der Koblenzer Straße bis zur Moselstraße
ider Verkehrsübergabe: 01.07.2000
|ung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Ortsgemeinde
itershausen in
den Jahren 1996 bis 1999
an
gse
ackten
. h panstandet dass für die Straßenbeleuchtungsanlage ent- “knsten übernommen worden seien, obwohl diese bereits durch arfunaspauschale abgegolten sei. Die Verbandsgemeindeverwal- » ntXur führte in deren Stellungnahme nachvollziehbar aus, dass ^Beanstandung nicht zutreffend ist. Die berechneten Kosten fallen deren Feststellung nicht unter die mit der Wartungspauschale abge-
Arbeiten. .
: hen wurde vom Prüfamt angeregt, die Mietpreise sowie die abre- harpn Betriebskosten den ortsüblichen Gegebenheiten anzupassen, kurzer Diskussion beschloss der Ortsgemeinderat, dass die Miet- e unverändert bestehen bleiben sollen, altung Schild Marktplatz
Rat laaen zwei Vorschläge zur Entscheidung vor. Nach kurzer Aus- he wurden beide Vorschläge zur Abstimmung gestellt. Die Mehrheit ’atsmitqlieder stimmte für die sogenannte “gerade Ausführung”. Orts- [ermeister Greiser wird der anbietenden Firma den Auftrag erteilen.
n 121 itsgeri?
■ gemäi 0.07.25 stzimr, 1er Veit währe 1
inet von gründe ■sonen i werde
[ijnes 2000
litte alle “Junggebliebenen” und “traditionsbewussten Kirmespaare” feinst bis in die Neuzeit wegen der "Jahrtausendkirmes” am Kirmes- itaq am Umzug teilzunehmen. Es wäre doch ein unvergessliches Bild ^Erlebnis für die Teilnehmenden sowie für die Zuschauer. Ich würde |freuen, wenn viele sich bis zum 31.07.2000 bei mir melden. Holt Eure 1 Kirmeshüte raus und macht einfach wegen der Tradition und der |di mit. Es wäre toll für unsere Gemeinde.
Euer Hans-Jürgen Greiser
echstunde des Bezirksbeamten der Polizei
l Pn "'iMtag von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr ürgero? er t nach Ve reinbarun 9’ Telefon: 02602/9226134.
“Viro alte Turnhalle.
derati
reiwillige Feuerwehr Nentershausen
Nächste Übung findet am Freitag, 07.07.2000, um 19.00 Uhr statt.
die bei zwar kii chende irschlag lolen.
ire, in o id. DieJ 0rtsbün alf-Pipe'
> erworbi ohl den sicherzui
ilag.derl
itershaui
an bereit! -werk zu P onntag i' 1 |
gsmöglk lierscbal besteht 1 ;en und rung der urde bei
Niedererbach
pfechstunden des Ortsbürgermeisters
ags.von 19.00 bis 21.00 Uhr
[erstags.von 18.00 bis 20.00 Uhr
[06485/224
entliehe Bekanntmachung -
^gung der Vorschlagsliste für die Schöffenwahl
j/om Gemeinderat der Ortsgemeinde Niedererbach am 12.05.2000 lilossene Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen im Amtsgerichtsbe- rtontabaur für die Geschäftsjahre 2001 bis 2004 liegt gemäß § 36 e.3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 10.07.2000 bis pnließlich 16.07.2000 zu jedermanns Einsicht im Dienstzimmer des lurgermeisters während der Dienststunden sowie bei der Verbandspindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 231, während der ststunden offen.
fen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende Jr e 9^ n 9sfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Ein- erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufge- en wurden, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durf- I er nach §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten. tjjprerbach, 03.07.2000 . Ortseifen, Ortsbürgermeister
Nomborn
\
I und 2ö
IStft.dieg c * 1stu nden des Ortsbürgermeisters
Öffen, "n 9 06485/228. . 18 30 bis 19 30 Uhr
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Nomborn
für das Jahr 2000 vom 06.03.2000
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 01.03.2000 hiermit bekannt gemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2000 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf.834.000,00 DM
in der Ausgabe auf.834.000,00 DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf.567.000,00 DM
in der Ausgabe auf.567.000,00 DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.0,00 DM
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf.0,00 DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A).269 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).317 v.H.
2. Gewerbesteuer .320 v.H.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund.50,00 DM
für den zweiten Hund.75,00 DM
für jeden weiteren Hund.100,00 DM
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung
Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Nomborn für das Haushaltsjahr 2000 werden keien Bedenken erhoben.
56410 Montabaur, 01.03.2000 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az.: 029/901.10 i. A. Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 10.07.2000 bis 20.07.2000 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Montabaur, 06.03.2000 (S.) Brach
Ortsgemeindeverwaltung Nomborn Ortsbürgermeister
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschritten dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153).
Öffentliche Bekanntmachung -
Auflegung der Vorschlagsliste für die Schöffenwahl
Die vom Gemeinderat der Ortsgemeinde Nomborn am 06.06.2000 beschlossene Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen im Amtsgerichtsbezirk Montabaur für die Geschäftsjahre 2001 bis 2004 liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 10.07.2000 bis einschließlich 16.07.2000 zu jedermanns Einsicht im Dienstzimmer des Ortsbürgermeisters während der Dienststunden sowie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 231, während der Dienststunden offen.
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen wurden, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten. Nomborn, 03.07.2000 Brach, Ortsbürgermeister
)
> 1

