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Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zusammen mit dem Bauausschuss des Stadtrates der Stadt Montabaur
Die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zusammen mit dem Bauausschuss des Stadtrates der Stadt Montabaur findet am Donnerstag. 13.07.2000 im Sitzungssaal des Rathauses (Neubau) statt.
Tagesordnung
A. Nichtöffentliche Sitzung
I. Haupt- und Finanzausschuss / Bauausschuss
Bauanträge Bauvoranfragen
2. Bebauungspläne
3. Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme ICE-Bahnhof Montabaur
4. Antrag der CDU-Fraktion vom 25.06.2000
5. Verschiedenes. Bekanntgaben. Anfragen
fl. Haupt- und Finanzausschuss
1. Personalangelegenheit
2. Vergabe von Straßennamen
3. Zuschussangelegenheit
4. Satzungsangelegenheit
5. .. Verschiedenes. Bekanntgaben. Anfragen B. Öffentliche Sitzung
Haupt- und Finanzausschuss Beginn: 18.30 Uhr
1.1
Auftragsvergaben
Vergabe der Erd-, Beton- und Abdichtungsarbeiten für die Tiefgarage am ICE-Bahnhof. Bahnhofsvorplatz 1.2 Weitere (vorsorglich)
2. Verschiedenes. Bekanntgaben. Anfragen
Dr Possel-Dölken. Bürgermeister
Hinweis auf Fraktionssitzungen:
Zur Vorbereitung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zusammen mit dem Bauausschuss des Stadtrates der Stadt Montabaur am 13. Juli 2000 finden folgende Fraktionssitzungen statt:
CDU: Montag. 10.07.2000. 18.30 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses (Altbau), Tel.: 02602/126.244
SPD: Montag, 10.07.2000, 18.30 Uhr. im Besprechungszimmer des Rathauses (Neubau), 2. Stock. Zimmer-Nr. 238, Tel.02602/126.121 FWG: Dienstag, 11.07.2000. 18.30 Uhr, im Sozialraum des Rathauses (Neubau), 3. Stock, Zimmer-Nr. 301, Tel. 02602/126.242 BfM: Dienstag, 11.07.2000. 20.00 Uhr, bei Herrn Reinhard Lorenz. Baumbacher Straße 70, 56410 Montabaur-Elgendorf DSM: Montag. 10.07.2000.18.00 Uhr, bei Herrn Thomas Becker, Am Gäulsbach 6, 56410 Montabaur
Öffentliche Bekanntmachung
Auflegung der Vorschlagsliste für die Schöffenwahl
Die vom Stadtrat der Stadt Montabaur am 30.05.2000 beschlossene Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen im Amtsgerichtsbezirk Montabaur für die Geschäftsjahre 2001 bis 2004 liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 10.07.2000 bis einschließlich 16.07.2000 zu jedermanns Einsicht bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 231, während der Dienststunden offen. Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen wurden, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten. 56410 Montabaur, 03.07.2000 Dr. Possel-Dölken
Bürgermeister
Stadtverwaltung Montabaur - Umlegungsausschuss -
Bekanntmachung
Der Umlegungsplan - 1. Vorwegnahme der Entscheidung gemäß § 76 BauGB vom 13.06.2000 - für das Umlegungsgebiet “Verlängerte Südstraße” der Stadt Montabaur, Stadtteil Eigendorf, ist am 29.06.2000 für die Ordnungsnummern 4, 12, 27 und 38 unanfechtbar geworden. Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) vom 08.12.1986 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I.S. 2141) wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.
Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.
Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.
Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.
Die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Geldleistungen werden mit der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gemäß § 71 BauGB fällig.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eine«
Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widert "HsÄVerwal
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Prämie
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Katasteramt Westerburg Außenstelle Montabaur KobFen^"
56410 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegunosa. S!rä - Stadt Montabaur schriftlich oder zur Niederschrift einzuleo U!
Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Wh vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katl^N gangen ist. s * era, HI
Montabaur. 03.07.2000 (S) Reichlinn i/„ ■
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Verkehrsregelung am “Gelbachtag” 55
(09. Juli 2000, 9.00 -18.00 Uhr) Fj 7 - 2(XK
Der Gelbachtag mit der damit verbundenen VollsDemm«^ SÖonnr
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Straße 313 325 bringt für die Bewohner die zwischenzeitlich o»,, Änderungen der Verkehrssituation mit sich, die Möglichkeiten zw'
Abfahrt sind durch die Veranstaltung eingeschränkt.
Mit freundlicher Genehmigung durch die Forstbehörde und die viere können die Anwohner für unabweisbar notwendige Fahrten zum Wohnort vorhandene Wege benutzen. Wegen des Ausba des und der geringen Fahrbahnbreiten sind die o.g. Wege nicht« tungsstrecken anzusehen, sondern als Notzuwegung für unabv Fahrten (z.B. von und zur Arbeitsstätte, Urlaubsfahrten, usw) Benutzung sollte besondere Vorsicht an den Tag gelegt werden bahnunebenheiten. Begegnungsverkehr, Fußgänger und nichtztl Wild ist besonders zu achten. Angepaßte (niedrige !) Fahrtges* keit ist emzuhalten Wirzenborn
Die Anwohner nördlich der L 313 können über den befestigte Wirtschaftsweg (ehemalige Kreisstraße) zur L 318 (Ri. Monteta bürg) fahren, die Anwohner südlich der L 313 (Kiefernweg u.a.)nj ihre Fahrzeuge nördlich der L abstellen (z.B. auf dem Parkplatz Wallfahrtskirche)
Die Bewohner der Marauermühle und der Frinksmühle stellen ihrs! zeuge bei Bedarf auf dem Parkplatz an der Einmündung des Wegi Holler ab. Die Bewohner des Grubenhauses sollten ihre Fahrzeugs) falls im Wirzenborner Bereich nördlich der L 313 abstellen, um« aus zur L 318 zu gelangen.
Reckenthal
Die An- und Abfahrt ist nur über den geteerten, im weiterenV geschotterten Wirtschafts- und Waldweg in Richtung Unterste« lieh, die am Waldrand stehende Schranke wird an diesem Tai nahmsweise geöffnet. Wer in Richtung Heilberscheid / Nenlersha] Limburg fahren muß. stellt sein Fahrzeug im Bereich des Wandf platzes am Gelbach (an der K 161 auf der Heilberscheider Seite) Bladernheim
Die An- und Abfahrt ist nur über den Waldweg entlang der Grilltet tung Stahlhofen möglich. Die Anwohner südlich der L 313(1® Densenaustr.) stellen ihre Fahrzeuge nördlich der Landesstraße
Ettersdorf
Die An- und Abfahrt erfolgt über die K 166 in Richtung Stahlholer^r Montabaur, Judengasse / Elisabethenstraße Die Elisabethenstraße / Judengasse in Montabaur wird während anstaltung für den motorisierten Verkehr gesperrt.
Die Vollsperrung erfolgt ab dem Wendehammer am Parkplatz. Difj^reins halb des Sperrpunktes Wohnenden sollten an diesem Tag ihrFä|^ achti auf dem o.g. Parkplatz abstellen, wenn sie auf die Benutzungd« 1 ' angewiesen sind. Die Ausfahrt auf die Wirzenborner Straße istfür^ anstaltungszeit nicht möglich.
Verbandsgemeindeverwaltung - Ordnungsamt -
Wasserleitung wird erneuert!
1 n n 7 S nn i^-T 93886 7 Ecke Sauertalsraße werden ii ■ ■ bis 14.07.00 Teile der Wasserleitung erneuert.
G n n u wird die Judengasse ab Parkplatz in der Elisal Straße für den Fahrzeugverkehr gesperrt.
Vprkohrcf* Anlieger und Verkehrsteilnehmer sich auf die geil Verkehrssituation einzustellen. ■
l%ltl d n 9 T eindeverwa/tun 9 Mon tabaur örtliche Ordnungsverwaltung
Wettbewerb “Blumenschmuck an Häuserfassaden” Stadt und Stadtteile
Wie bereits in den Vorjahren praktiziert, führt die Stadt M°n in diesem Jahr wieder den Wettbewerb „Blumenschmuc
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möchten hiermit alle Hausbesitzer im Stadtbereich und in ■o&'jr ,
von Montabaur daran erinnern, dass insbesondere Häuserfas s ^i
sucht, durch jährlich Ii rke , Aufwertung erfahren. Die Stadt sei
a, ten Rathauses einan h Cbse nden Blumenschmuck an der Fassr Deshalb nochmal« ■ besonderen Blickfang zu schaffen. mit Blumen ges chmSSf Aufforderung: Wenn Sie Ihre Häm w erb zu beteiliaen f c ,! ^ben, scheuen Sie sich nicht, sichahj
sehen 100,00 und 300 oqq^J 1 ^ ^ ersten drei Plätze >

