-Thäferhündin in der Verbandsgemeinde Ballmerod zugelaufen
omanaenen Woche ist in der Verbandsgemeinde Wallmerod lr )J der Swine Schäferhündin zugelaufen. Der rechtmäßige Eigentü- el pe reinras y Rücksprache mit dem Fundamt der Verbands-
^meS Wallmerod, Tel. 06435/50823, dort abholen.
»hließung der Schulturnhallen der Shandsgemeinde Montabaur
, jt von Montag 24. Juli 2000 bis einschließlich Sonntag, 06. August £ werden folgende Schulturnhallen der Verbandsgemeinde Monta- ?nr weqen Grundreinigungsarbeiten geschlossen:
Schulturnhalle an der Joseph-Kehrein-Schule Montabaur
Schulturnhalle an der Waldschule Montabaur-Horressen
Schulturnhallen an der Augst-Schule Neuhäusel
Schulturnhalle an der Grundschule Horbach
Schulturnhalle an der Freiherr-vom-Stein Schule Nentershausen
Sfchulturnhalle an der Grundschule „Am Hähnchen” Niederelbert
Schulturnhalle an der Grundschule Ruppach-Goldhausen (17.07. bis
8 . 138 . 2000 )
ftandsgemeindeverwaltung Montabaur 'Schulamt -
Verkehrsregelung am “Gelbachtag” (09. Juli 2000, .00 -18.00 Uhr)
lenGelbachtag mit der damit verbundenen Vollsperrung der Landes- fee 313/ 325 bringt für die Bewohner die zwischenzeitlich gewohnten jerungen der Verkehrssituation mit sich, die Möglichkeiten zur An- und _Mhrt sind durch die Veranstaltung eingeschränkt.
Itlreundlicher Genehmigung durch die Forstbehörde und der Forstrete können die Anwohner für unabweisbar notwendige Fahrten von J(zum Wohnort vorhandene Wege benutzen. Wegen des Ausbauzu- j(des und der geringen Fahrbahnbreiten sind die o.g. Wege nicht als Imleitungsstrecken anzusehen, sondern als Notzuwegung für unab- ibare Fahrten (z.B. von und zur Arbeitsstätte, Urlaubsfahrten, usw.) ler Benutzung sollte besondere Vorsicht an den Tag gelegt werden, Jpahrbahnunebenheiten, Begegnungsverkehr, Fußgänger und nicht itzt auf Wild ist besonders zu achten. Angepaßte (niedrige!) Fahrtge- ffvingigkeit ist einzuhalten, rahere Einzelheiten werden unter den Rubriken der jeweiligen Stadttei- i und Ortsteile erläutert. lejbandsgemeindeverwaltung ßdnungsamt -
ie Kreisverwaltung informiert
iefektuell schwierige Situation auf dem Arbeitsmarkt macht es insbe- Btlere arbeitslosen Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfän- |rn schwer, einen Einstieg in das Berufsleben zu finden.
Um diesem Zustand entgegenzuwirken, will die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises neue Wege zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit gehen.
Es wurde die Möglichkeit geschaffen, Betrieben, die arbeitslose Sozialhilfeempfänger einstellen, Lohnkostenzuschüsse zu gewähren. Damit ist der Wunsch verbunden, diesem Personenkreis die Chance zu geben, in den Arbeitsmarkt integriert zu werden, .reisverwaltung zahlt dem Betrieb für die Dauer eines Jahres je ^is Monate lang bis zu 50 % bzw. bis zu 40 % des steuerpflichti- ^■Bruttolohnes inklusive Sozialversicherungsanteile und Zusatz- ;Orgung, höchstens jedoch 2.000 DM/Monat.
Vorab kann in einer einmonatigen Praktikumsphase festgestellt wer- , den ’ °b die Hilfeempfängerin oder der Hilfeempfänger den Anforderungen an den neuen Arbeitsplatz gerecht wird.
Die anschließende Probezeit beträgt 3 Monate, ussetzung:
wird ein Arbeitsvertrag von mindestens einem Jahr abgeschlossen, eitere Auskünfte erhalten Sie telefonisch bei der Kreisverwaltung des erwaldkreises, Koordinierungsstelle „Arbeit statt Sozialhilfe", Peter- .ier-Piatz 1, 56410 Montabaur, Tel.: 02602/124-402.
' ührliohe schriftliche Informationen können ebenfalls bei der oben nannten Adresse angefordert werden bei:
iandsgemeindeverwaltung Montabaur
toßnoMoc 6 ' 1 statt Sozialhilfe - Auswegberatung”, Wolfgang Hillen, c 9 o „ 31 J : Katarina Fotouhi Tel. 02602/126328, Fax: 02602/ HO Montabaur 12 ^ 2 ’ 56402 Mont abaur, Konrad-Adenauer-Platz 8,
, r l ra J| er,ssc hut z bei Altersrenten
«arpnl e Q rSrei ku^ vor Vo ' lenc| ung des 65. Lebensjahres werden die lirtsiahm 11 ’ ab ^ n 9'9 von der Art der Altersrente, frühestens ab dem Brentpn m 57 an 9 eh oben. Das bedeutet, dass alle vorzeitigen Ihlänon „ v °* len dung des 60. bzw. 63. Lebensjahres, nur noch mit Fragen gezahlt werden können.
Die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz, Speyer, weist erneut darauf hin, dass für die rentennahen Geburtsjahrgänge Vertrauensschutzregelungen bestehen, die vor Rentenabschlägen schützen oder diese abmildern.
Vertrauensschutz besteht demnach:
bei der Altersrente für langjährig Versicherte,
für Versicherte, die bis zum 14. Februar 1941 geboren sind und am 14. Februar 1996 Vorruhestandsgeld oder Überbrückungsgeld der Seemannskasse bezogen haben,
bei der Altersrente für Schwerbehinderte, Berufsunfähige oder Erwerbsunfähige
für Versicherte, die bis zum 10. Dezember 1943 geboren sind und am 10. Dezember 1998 schwerbehindert, berufsunfähig oder erwerbsunfähig waren,
bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit,
für Versicherte, die bis zum 14. Februar 1941 geboren sind und am 14. Februar 1996 arbeitslos waren oder deren Arbeitsverhältnis aufgrund einer Kündigung oder Vereinbarung, die vor dem 14. Februar 1996 erfolgt ist, nach dem 13. Februar 1996 beendet worden ist und die daran anschließend arbeitslos geworden sind, und bei der Altersrente für Frauen
für Versicherte, die bis zum 7. Mai 1941 geboren sind und am 7. Mai 1996 arbeitslos waren oder deren Arbeitsverhältnis aufgrund einer Kündigung oder Vereinbarung, die vor dem 7. Mai 1996 erfolgt ist, nach dem 6. Mai 1996 beendet worden ist.
Wer die individuellen Voraussetzungen für einen Vertrauensschutz nicht erfüllt, kann dennoch für alle Altersrenten vor Vollendung des 65. Lebensjahres Vertrauensschutz erwerben, wenn er vor dem 1. Januar 1942 geboren ist und 45 Jahre (540 Monate) mit Pflichtbeiträgen - ohne Zeiten der Arbeitslosigkeit - hat.
Auskünfte erteilen die LVA Rheinland-Pfalz, ihre Auskunfts- und Beratungsstellen und Versichertenältesten sowie die Stadt-, Gemeinde und Verbandsgemeindeverwaltungen.
Partnerschaften • Aktuell
Einzigartige Naturerlebnisse in der Sächsischen Schweiz
KULTURVEREIN BELEBT STÄDTEPARTNERSCHAFT MIT SEBNITZ
Zu einer gemeinsamen Sitzung trafen sich Ende letzten Jahres die Stadträte von Montabaur und Sebnitz in der Westerwälder Kreisstadt. Es wurde vereinbart, die verstaubte Partnerschaft der beiden Kleinstädte wiederzubeleben. Die Kleinkunstbühne Mons Tabor e.V. machte jetzt den Anfang: eine achtköpfige Delegation unter Leitung des Vorsitzenden Uli Schmidt (Oberelbert) reiste für vier Tage in die Sächsische Schweiz, um Land und Leute kennenzulernen und notwendige Kontakte zu knüpfen. Die Gäste aus Montabaur waren begeistert von der einzigartigen Landschaft und der Gastfreundschaft.
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Bereits kurz nach Ankunft im gemütlichen Hotel “Sebnitzer Hof” stand eine Stadtführung auf dem umfangreichen Programm. Die Gäste lernten den Reiz eines in Jahrhunderten gewachsenen Zentrums mit großzügigen Bürgerhäusern der Gründerzeit ebenso kennen wie die mächtigen ehemaligen Produktionsgebäude aus der Blütezeit der Kunstblumenfertigung. Eindrücke von Geschichte und Gegenwart der Stadt Sebnitz vermittelten Führungen im eindrucksvollen Heimatmuseum und in der nicht weniger interessanten Seidenblumenmanufaktur. Erster Eindruck: eine sächsische Kleinstadt mit viel Flair!
Der nächste Tag stand ganz im Zeichen der bizarren Felsenwelt und einzigartiger Naturerlebnisse der Sächsischen Schweiz. Per Linienbus fuhr die Gruppe zur weltbekannten Bastei mit der Felsenburg Neurathen.
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