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-Thäferhündin in der Verbandsgemeinde Ballmerod zugelaufen

omanaenen Woche ist in der Verbandsgemeinde Wallmerod lr )J der Swine Schäferhündin zugelaufen. Der rechtmäßige Eigentü- el pe reinras y Rücksprache mit dem Fundamt der Verbands-

^meS Wallmerod, Tel. 06435/50823, dort abholen.

»hließung der Schulturnhallen der Shandsgemeinde Montabaur

, jt von Montag 24. Juli 2000 bis einschließlich Sonntag, 06. August £ werden folgende Schulturnhallen der Verbandsgemeinde Monta- ?nr weqen Grundreinigungsarbeiten geschlossen:

Schulturnhalle an der Joseph-Kehrein-Schule Montabaur

Schulturnhalle an der Waldschule Montabaur-Horressen

Schulturnhallen an der Augst-Schule Neuhäusel

Schulturnhalle an der Grundschule Horbach

Schulturnhalle an der Freiherr-vom-Stein Schule Nentershausen

Sfchulturnhalle an der GrundschuleAm Hähnchen Niederelbert

Schulturnhalle an der Grundschule Ruppach-Goldhausen (17.07. bis

8 . 138 . 2000 )

ftandsgemeindeverwaltung Montabaur 'Schulamt -

Verkehrsregelung amGelbachtag (09. Juli 2000, .00 -18.00 Uhr)

lenGelbachtag mit der damit verbundenen Vollsperrung der Landes- fee 313/ 325 bringt für die Bewohner die zwischenzeitlich gewohnten jerungen der Verkehrssituation mit sich, die Möglichkeiten zur An- und _Mhrt sind durch die Veranstaltung eingeschränkt.

Itlreundlicher Genehmigung durch die Forstbehörde und der Forstre­te können die Anwohner für unabweisbar notwendige Fahrten von J(zum Wohnort vorhandene Wege benutzen. Wegen des Ausbauzu- j(des und der geringen Fahrbahnbreiten sind die o.g. Wege nicht als Imleitungsstrecken anzusehen, sondern als Notzuwegung für unab- ibare Fahrten (z.B. von und zur Arbeitsstätte, Urlaubsfahrten, usw.) ler Benutzung sollte besondere Vorsicht an den Tag gelegt werden, Jpahrbahnunebenheiten, Begegnungsverkehr, Fußgänger und nicht itzt auf Wild ist besonders zu achten. Angepaßte (niedrige!) Fahrtge- ffvingigkeit ist einzuhalten, rahere Einzelheiten werden unter den Rubriken der jeweiligen Stadttei- i und Ortsteile erläutert. lejbandsgemeindeverwaltung ßdnungsamt -

ie Kreisverwaltung informiert

iefektuell schwierige Situation auf dem Arbeitsmarkt macht es insbe- Btlere arbeitslosen Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfän- |rn schwer, einen Einstieg in das Berufsleben zu finden.

Um diesem Zustand entgegenzuwirken, will die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises neue Wege zur Bekämpfung von Arbeitslosig­keit gehen.

Es wurde die Möglichkeit geschaffen, Betrieben, die arbeitslose Sozialhilfeempfänger einstellen, Lohnkostenzuschüsse zu gewähren. Damit ist der Wunsch verbunden, diesem Personenkreis die Chance zu geben, in den Arbeitsmarkt integriert zu werden, .reisverwaltung zahlt dem Betrieb für die Dauer eines Jahres je ^is Monate lang bis zu 50 % bzw. bis zu 40 % des steuerpflichti- ^Bruttolohnes inklusive Sozialversicherungsanteile und Zusatz- ;Orgung, höchstens jedoch 2.000 DM/Monat.

Vorab kann in einer einmonatigen Praktikumsphase festgestellt wer- , den °b die Hilfeempfängerin oder der Hilfeempfänger den Anfor­derungen an den neuen Arbeitsplatz gerecht wird.

Die anschließende Probezeit beträgt 3 Monate, ussetzung:

wird ein Arbeitsvertrag von mindestens einem Jahr abgeschlossen, eitere Auskünfte erhalten Sie telefonisch bei der Kreisverwaltung des erwaldkreises, KoordinierungsstelleArbeit statt Sozialhilfe", Peter- .ier-Piatz 1, 56410 Montabaur, Tel.: 02602/124-402.

' ührliohe schriftliche Informationen können ebenfalls bei der oben nannten Adresse angefordert werden bei:

iandsgemeindeverwaltung Montabaur

toßnoMoc 6 ' 1 statt Sozialhilfe - Auswegberatung, Wolfgang Hillen, c 9 o 31 J : Katarina Fotouhi Tel. 02602/126328, Fax: 02602/ HO Montabaur 12 ^ 2 56402 Mont abaur, Konrad-Adenauer-Platz 8,

, r l ra J| er,ssc hut z bei Altersrenten

«arpnl e Q rSrei ku^ vor Vo ' lenc| ung des 65. Lebensjahres werden die lirtsiahm 11 ab ^ n 9'9 von der Art der Altersrente, frühestens ab dem Brentpn m 57 an 9 eh oben. Das bedeutet, dass alle vorzeitigen Ihlänon v °* len dung des 60. bzw. 63. Lebensjahres, nur noch mit Fragen gezahlt werden können.

Die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz, Speyer, weist erneut darauf hin, dass für die rentennahen Geburtsjahrgänge Vertrau­ensschutzregelungen bestehen, die vor Rentenabschlägen schützen oder diese abmildern.

Vertrauensschutz besteht demnach:

bei der Altersrente für langjährig Versicherte,

für Versicherte, die bis zum 14. Februar 1941 geboren sind und am 14. Februar 1996 Vorruhestandsgeld oder Überbrückungsgeld der See­mannskasse bezogen haben,

bei der Altersrente für Schwerbehinderte, Berufsunfähige oder Erwerbsunfähige

für Versicherte, die bis zum 10. Dezember 1943 geboren sind und am 10. Dezember 1998 schwerbehindert, berufsunfähig oder erwerbsunfähig waren,

bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit,

für Versicherte, die bis zum 14. Februar 1941 geboren sind und am 14. Februar 1996 arbeitslos waren oder deren Arbeitsverhältnis aufgrund einer Kündigung oder Vereinbarung, die vor dem 14. Februar 1996 erfolgt ist, nach dem 13. Februar 1996 beendet worden ist und die daran anschlie­ßend arbeitslos geworden sind, und bei der Altersrente für Frauen

für Versicherte, die bis zum 7. Mai 1941 geboren sind und am 7. Mai 1996 arbeitslos waren oder deren Arbeitsverhältnis aufgrund einer Kündigung oder Vereinbarung, die vor dem 7. Mai 1996 erfolgt ist, nach dem 6. Mai 1996 beendet worden ist.

Wer die individuellen Voraussetzungen für einen Vertrauensschutz nicht erfüllt, kann dennoch für alle Altersrenten vor Vollendung des 65. Lebens­jahres Vertrauensschutz erwerben, wenn er vor dem 1. Januar 1942 geboren ist und 45 Jahre (540 Monate) mit Pflichtbeiträgen - ohne Zeiten der Arbeitslosigkeit - hat.

Auskünfte erteilen die LVA Rheinland-Pfalz, ihre Auskunfts- und Bera­tungsstellen und Versichertenältesten sowie die Stadt-, Gemeinde und Verbandsgemeindeverwaltungen.

Partnerschaften Aktuell

Einzigartige Naturerlebnisse in der Sächsischen Schweiz

KULTURVEREIN BELEBT STÄDTEPARTNERSCHAFT MIT SEBNITZ

Zu einer gemeinsamen Sitzung trafen sich Ende letzten Jahres die Stadt­räte von Montabaur und Sebnitz in der Westerwälder Kreisstadt. Es wur­de vereinbart, die verstaubte Partnerschaft der beiden Kleinstädte wie­derzubeleben. Die Kleinkunstbühne Mons Tabor e.V. machte jetzt den Anfang: eine achtköpfige Delegation unter Leitung des Vorsitzenden Uli Schmidt (Oberelbert) reiste für vier Tage in die Sächsische Schweiz, um Land und Leute kennenzulernen und notwendige Kontakte zu knüpfen. Die Gäste aus Montabaur waren begeistert von der einzigartigen Land­schaft und der Gastfreundschaft.

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Bereits kurz nach Ankunft im gemütlichen HotelSebnitzer Hof stand eine Stadtführung auf dem umfangreichen Programm. Die Gäste lernten den Reiz eines in Jahrhunderten gewachsenen Zentrums mit großzügigen Bür­gerhäusern der Gründerzeit ebenso kennen wie die mächtigen ehemali­gen Produktionsgebäude aus der Blütezeit der Kunstblumenfertigung. Ein­drücke von Geschichte und Gegenwart der Stadt Sebnitz vermittelten Führungen im eindrucksvollen Heimatmuseum und in der nicht weniger interessanten Seidenblumenmanufaktur. Erster Eindruck: eine sächsische Kleinstadt mit viel Flair!

Der nächste Tag stand ganz im Zeichen der bizarren Felsenwelt und ein­zigartiger Naturerlebnisse der Sächsischen Schweiz. Per Linienbus fuhr die Gruppe zur weltbekannten Bastei mit der Felsenburg Neurathen.

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