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Wochenblatt VG Montabaur

Entgeltordnung für die Stadtbücherei Montabaur

Der Stadtrat beschloss einstimmig gemäß § 10 der Satzung der Stadt Montabaur über die Benutzung der Bücherei der Stadt Montabaur (Stadt­bücherei) die Entgeltordnung für die Stadtbücherei Montabaur in der vor­gelegten Form. Die bisher gültige Entgeltordnung vom 4. Oktober 1995 wurde aufgehoben.

Hinweis:

Die Entgeltordnung für die Stadtbücherei Montabaur ist bereits im Wochenblatt Nr. 24/2000 veröffentlicht worden.

Aufstellung des BebauungsplanesFanggartenhohl, Montabaur-Eschelbach

Zusammenfassend sprach die Abwägung zwischen den berührten priva­ten und öffentlichen Belangen unter- und gegeneinander dafür, die im Rahmen der Offenlage nach § 3 II BauGB eingegangenen Anregungen auf Erweiterung des Plangebietes in vollem Umfang zurückzuweisen.

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange wurden von Seiten der Fachbehörden keine Anregungen vorgetragen. Der Stadtrat von Montabaur stimmte einstimmig dem Entwurf zur Auf­stellung des Bebauungsplanes "Fanggartenhohl und dem landespflege­rischen Begleitplan, einschließlich Begründung sowie zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, in der vorgelegten Form zu und beschloss ihn als Satzung.

Änderung des BebauungsplanesIn den Fichten - Auf der Trift, Montabaur-Elgendorf

Weder im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung noch im Verfah­ren der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden Anregungen vorgetragen.

Bei einer Enthaltung stimmte der Stadtrat dem Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes "In den Fichten - Auf der Trift", einschließlich Begrün­dung sowie der textlichen Festsetzungen, in der vorgelegten Form zu. Der Stadtrat beschloss, den Bebauungsplanentwurf, einschließlich Begründung und der ergänzten textlichen sowie den zeichnerischen Fest­setzungen. für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgetragen werden können.

Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde gleichzeitig beauftragt, die Trä­ger öffentlicher Belange von der Offenlage zu unterrichten.

III. Änderung des BebauungsplanesChristches Weiher

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange wurden von Seiten der Fachbehörden keine Anregungen vorgetragen. Zusammenfassend sprach die Abwägung zwischen den berührten priva­ten und öffentlichen Belangen unter- und gegeneinander dafür, die im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung eingegangenen Anregun­gen des Herrn Jösch durch eine Ergänzung der zeichnerischen Darstel­lungen in vollem Umfang zu berücksichtigen.

Der Stadtrat sprach sich dafür aus, die im Rahmen der vorgezogenen Bür­gerbeteiligung eingegangenen Anregungen der Anlieger der Ruhrstraße durch die Aufnahme einer klarstellenden Textfestsetzung in Bezug auf die Doppelhausbebauung zu berücksichtigen und ansonsten in vollem Umfang zurückzuweisen.

Die Abwägung zwischen den berührten privaten und öffentlichen Belan­gen unter- und gegeneinander sprach zusammenfassend dafür, die im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung eingegangenen Anregun­gen durch einen Verzicht auf die Festsetzung der Traufhöhe in vollem Umfang zu berücksichtigen.

Der Stadtrat stimmte einstimmig dem Entwurf zur III. Änderung des Bebau­ungsplanesChristches Weiher, einschließlich Begründung sowie der textlichen Festsetzungen, in der vorgelegten Form zu.

Der Stadtrat beschloss außerdem, den Bebauungsplanentwurf, ein­schließlich Begründung sowie der zeichnerischen und textlichen Fest­setzungen, für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht mit dem Hinweis darauf, dass Bedenken und Anregun­gen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können.

Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde beauftragt, die Träger öffentli­cher Belange von der Offenlage zu unterrichten.

I. Änderung des BebauungsplanesIn Hehl, Montabaur-Bladernheim

Im Rahmen der Offenlage nach § 3 II BauGB wurden weder von den Fach­behörden noch von Bürgerinnen und Bürgern Anregungen vorgetragen. Bei zwei Enthaltungen stimmte der Stadtrat dem Entwurf zur I. Änderung des BebauungsplanesIn Hehl, einschließlich Begründung sowie der textlichen Festsetzungen, in der vorgelegten Form zu und beschloss ihn als Satzung.

!!!. Änderung des BebauungsplanesVerlängerte Südstraße - Zusammenfassung der BebauungspläneVerlängerte Südstraße undHorresser Pfad

Im Rahmen der erneuten Offenlage wurden weder von den beteiligten Fachbehörden noch von den Bürgerinnen und Bürgern Anregungen vor­getragen.

Einstimmig stimmte der Stadtrat dem Entwurf zur III. Änderung des Bebau­ungsplanesVerlängerte Südstraße, einschließlich Begründung sowie der textlichen und zeichnerischen Festsetzungen, in der vorgelegten Form zu und beschloss ihn als Satzung.

26/21

9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verh für das Gebiet der städtebaulichen EntwicklunGsS^n J ^licn ICE-Bahnhof Montabaur; ngs,11a ßnahni e »P |Sr

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Zustimmung der betroffenen Gemeinden nach § «7 r

Der Stadtrat von Montabaur stimmte einstimmiq der q 7° Flächennutzungsplanes, einschließlich Erläuterunash 6 zeichnerischen Darstellung, nach § 67 GemO in derFn r ' Chts Un ^i der Sitzung Vorgelegen hatte. orrT i zu, wiesie^

Genehmigung von über- und außerplanmäßiaen l H aushaltsjahr 1999 y Ausgabe,

Einstimmig stimmte der Stadtrat der Leistung der erhehn u

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außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1999

zu.

Erhebung von Vorausleistungen auf den zu erwartende Erschließungsbeitrag für die StraßeUnter dem Hahn in Montabaur-Bladernheim n

- Drucksache-Nr. 89/2000 -

Der Stadtrat beschloss einstimmig die Erhebung von Vora auf den zu erwartenden Erschließiinnchoitran n. _ aus teistui

auf den zu erwartenden Erschließungsbeitrag für die StraBo « 1 1 r enZuS Hahn" in Montabaur-Bladernheim. e Un Ml/üi

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Die Endabrechnung erfolgt nach Fertigstellung der Baumaßnahine

Erhebung von Vorausleistungen auf den zu erwartenden Erschließungsbeitrag für die StraßeIm Obertal in Montabaur-Bladernheim

Einstimmig beschloss der Stadtrat die Erhebung von Vorausleistui auf den zu erwartenden Erschließungsbeitrag für die StraßeIm dh. in Montabaur-Bladernheim.

Der Vorausleistungsbetrag wurde auf 16, DM beitragspflichtigere! stücksfläche festgesetzt.

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Die Endabrechnung erfolgt nach Fertigstellung der Baumaßnahme.,

Dernbacher Straße in Eigendorf Beeinträchtigung durch die Baumaßnahme ICE-Trasse - Antrag der Fraktionen BfM und SPD -

Karl-Heinz Bächer (SPD) gab Erläuterungen zum gemeinsamen AnC!!«! von SPD und BfM. Das Problem seien die Massentransporte durchs Mauss Stadtteil Eigendorf sowie von den Anliegern festgestellte Schäden aridi i((ien v ! Häusern. Die Frage der Schadensregulierung habe in einer der letzi % ein Ausschusssitzungen Anlass zu Diskussionen gegeben und man ü f!ier,er S eigentlich keine Einigung erzielen können. ^ eflichk

Die SPD und die BfM würden daher den Antrag stellen, dass die Stalfi alle betroffenen Anlieger, d. h. für alle die, die an den städtischenStrai wohnen und die auch Schäden an ihren Häusern festgestellt haben, ein :i ,a es unparteiischen Gutachter beauftrage. j Äs

Herr Bächer (SPD) erklärte weiter, dass eine kürzlich gegründete^ gergemeinschaftDernbacher Straße nun einen Rechtsanwalt eins! ^ ten wolle, der mit der Wahrnehmung ihrer Interessen gegen die Bai ! ^ s 9 er beauftragt werde. Da die Stadt selbst Eigentum an der DernbacherStS '^ nverl besitze und Anlieger sei, sollte dies Anlass genug sein, dieser Anli$ gemeinschaft ebenfalls beizutreten.

Nach einer kontroversen Diskussion wurde über die Anträge abgesti^

Sie wurden beide mehrheitlich abgelehnt.

WerbegemeinschaftMontabaur aktuell e.V.

lädt ein zum monatlichen Stammtisch. Alle Mitglieder, Nichtmitglii alle interessierten Bürger dürfen sich auf ein offenes Gespräch zug verschiedenen Themen wie Stadtmarketing und neue Vorhaben der we| begemeinschaft freuen.

Wann: Mittwoch, 05.07.2000, um 19.00 Uhr Wo: Gaststätte Marktstuben, Großer Markt

Mitteilung desSchusterjungen-Volkssportclubj

Am kommenden Wochenende, 01 ./02.07., sind dieSchusterjunge folgenden Volkswanderungen angemeldet: Limburg-Lindenholzhausen mit Start ab 6.30 Uhr an der Lindensc u Strecken von 10 und 20 km. ^

Darmstadt, Albstadt und Burgbernheim mit Strecken von 10,

42 km.

Nur am 05.07. in Wiesbaden-Dotzheim Weitere Informationen unter Tel.-Nr. 02602/2522.

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Westerwald-Verein e.V.,

Zweigverein Montabaur 1888 e.V. Monti

Eine Wanderung Neuhäusel - Simmern - Feistemacht^ ^/ e r e ini unternimmt der Zweigverein Montabaur des Weste yVanderfi Sonntag, 02.07.2000. Die Wanderstrecke betragt 2U w' . ig.tfü]

ist Hans Zühlke. Treffpunkt: Kreissparkasse Montaba

Gäste sind herzlich willkommen!

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