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Wochenblatt VG Montabaur

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Wichtige Information des Westerwaldkreis- Abfallwirtschafts­betriebes

Einsammlung von Problemabfällen aus Haushalten (haushaltsübliche Mengen) in der

Verbandsgemeinde Montabaur

Seitens des Westerwaldkreis-

Abfallwirtschaftsbetriebes (WAB) wird darauf hingewiesen, dass die Ein Sammlung von Problemabfällen aus Haushalten in der Verbandsgemein- de Montabaur am 01.07.2000 stattfindet.

An diesem Tag haben die Bürger der Verbandsgemeinde in der Zeit vor 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr die Möglichkeit, an einer eigens dafür eingerich­teten Sammelstelle umweltgefährdende Problemabfälle abzuliefern, und zwar in Montabaur, Eichwiese.

Unter Aufsicht einer chemischen Fachkraft werden dort umweltschädliche Problemabfälle aus Haushalten kostenlos angenommen; hierzu zählen ins­besondere Lackrückstände, Farbreste, Holz- und Pflanzenschutzmittel, Säuren, Gifte, Medikamente, Batterien jeder Art und Leuchtstoffröhren. Außerdem können Sie beim Umweltmobil auch ausgehärtete Pflanzen­fette (Fritierfett) abgeben, die anschließend einer Wiederverwertung zugeführt werden. (Die Annahme gilt jeweils nur für haushaltsübliche Mengen!). Des Weiteren können hier Korken abgegeben werden, die ebenfalls in die Wiederverwertung gelangen.

Altöl darf auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen bei den mobilen

Sammlungen leider nicht mehr angenommen werden. Sie können dieses

allerdings nach wie vor auf unserer stationären Problemabfallannahme­

stelle im Betriebshof in Moschheim, täglich von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

bzw. zusätzlich donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr in haus­

haltsüblichen Mengen gegen Gebühr anliefern. Bitte berücksichtigen Sie in diesem Zusammenhang, dass die Verkaufsstellen von Motoröl zur

kostenlosen Entgegennahme der entsprechenden Menge Altöl, wie

gekauft, gesetzlich verpflichtet sind. Beim Neukauf von Motoröl zahlen Sie

dort bereits den Aufwand für die Entsorgung über die Verkaufsstellen mit.

den Sie ansonsten über die Ahfallgebühr nochmals zahlen müssten.

Heben Sie deshalb den Kassenbon vom Kauf des Motoröls gut auf und

bestehen Sie auf der Rücknahme des Altöls im Geschäft.

Besonders wird noch darauf hinaewiesen. dass auf Grund der gesetzli­

chen Bestimmungen bei diesen Sammlungen nur Problemabfälle aus

Haushalten angenommen werden können.

Gewerbetreibende sollten sich mit der SAM, Sonderabfall-Management- Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH, Wilh.-Theodor-Römheld-Str. 34, 55130 Mainz, Tel.: 06131/98298-0 oder mit der Fa. Bellersheim GmbH & Co KG, 57638 Neitersen, Tel.: 02681/80282 bzw. anderen für die Ent­sorgung von Problemabfällen zugelassenen Entsorgungsfirmen unmit­telbar in Verbindung setzen.

Aus Sicherheitsgründen werden die Bürger dringend gebeten, das Abstellen von Sonderabfällen vor Eintreffen der Einsammelfahrzeu­ge zu unterlassen, um Gefährdungen Dritter, vor allem Kinder, und der Umwelt vermeiden zu helfen.

Für Bürger, die an dem vorgenannten Termin keine Gelegenheit zur Abga­be ihrer Problemabfälle haben, besteht darüber hinaus die Möglichkeit, diese von montags bis freitags in der Zeit von 8.30 bis 12.00 Uhr und don­nerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr im Fuhrparkgebäude des WAB in 56424 Moschheim, Bodener Straße 15, in haushaltsüblichen Men­gen in der Regel kostenlos anzuliefern. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung des WAB unter Tel.: 02602/6806-55.

Bürgergespräch in Nentershausen Rund um den ICE

Zu einem InformationsgesprächRund um den ICE laden die Landtags­abgeordnete Ulla Schmidt (CDU) und der Ortsvorsitzende der CDU Nen­tershausen, Werner Reusch, ein für:

Mittwoch, 28.06.2000, 19.30 Uhr, ins Foyer der Freiherr-vom-Stein- Halle in Nentershausen.

Alle Bürger, auch von den anderenICE-geschädigten Ortsgemeinden sind hierzu herzlich eingeladen.

Ihnen wird hier die Möglichkeit gegeben, mit den Verantwortlichen, über die Belastungen und Schäden, verursacht durch den Bau der ICE-Strecke, zu sprechen.

Bürgermeister Hans-Jürgen Greiser wird mit von der Partie sein.

Bürgermeister und Bürger aller anderen betroffenen Gemeinden sind hierzu willkommen!

Nachtrag zu

Montabaur

Stadtverwaltung Montabaur - Umlegungsausschuss -

Bekanntmachung

Die 1. Vorwegnahme der Entscheid jng vom 10.05 2000 für h 1 gungsgebietFanggartenhohl" der Stadt Montabaur ist am unanfechtbar geworden. J U6

Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) vom 08.12.1986 in Hon: 1 der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I. S. 2141) wirrt rt^niT fechtbarkeit hiermit bekannt gegeben. ueu ®

Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tan der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gern. § 72 Bauni bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorne^h! neuen Rechtszustand ersetzt. y

Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegensch aftskatasterfwir bei den zuständigen Behörden veranlasst.

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I7 Dees

Der Geldausgleich wird von der Verbandsgemeinde umgehend ausgezi

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch istbe? Katasteramt Westerburg, Außenstelle Montabaur, KoblenzerStr^i 56410 Montabaur, als Geschäftsstelle des Umlegungssausschusses] Stadt Montabaur schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. J Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt ei gangen ist.

Montabaur, 09.06.2000 (S.) Reich!

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