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Nr. 22/2000

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nälderZeitung vor Ort in Eitelborn

letzter Wochenblatt berichtet, besuchen die Redakteure der " 'Zeitung" am kommenden Dienstag, 06.06.2000, unsere idieBürgerinnen und Bürger nach ihrer Meinung zu fragen, fsnl mit ihren Erfahrungen, Lob und Kritik gefragt, und die Seni- '«herfich ebenfalls etwas zu sagen. Auch Kinder und Jugendli- IdenReportern erzählen, was sie sich wünschen und was sie gut fsögut finden im Dorf. In einem ganzseitigen Bericht im Lokalteil -«Tage später können Sie dann Ihre Reaktionen nachlesen. LycIi im Namen der Lokalredaktion derWesterwälder Zei- hserVeranstaltung am kommenden Dienstag um 17.00 Uhr ^GaststätteNassauer Hof in Eitelborn recht herzlich ein.

Norbert Blath, Bürgermeister

tanzverein

Kirchengemeinde Eitelborn

»Nachmittag am 07.06.2000

ärdes Rosenkranzvereins sind herzlich zum Kaffee-Nach- lllttwoch, 07.06.20 00, eingeladen. Wir beginnen um 14.30 Uhr u'ortgotfesdienst in der Kirche. Anschließend treffen wir uns im |sjs.Arche" zu Kaffee und Kuchen. Außerdem möchten wir «über Ereignisse, Unternehmungen und Vorhaben und vor agmiteinander ins Gespräch kommen. rSiesich diesen Termin frei. Es wäre schön, wenn möglichst Ja Mitglieder an diesem Nachmittag teilnehmen könnten, pahrt des Rosenkranzvereins ist für Donnerstag, 28.09.2000, laOazu erfolgt dann eine eigene Information und Einladung.

werein e.V. Eitelborn

W.06.2000 findet das traditionelle Lampionfest auf dem Dorf- ...i'ees aufgrund von Unterhaltungsmusik, Gesprächen und ^ ab der genehmigten Zeiten über Gebühr laut werden, bit- -Anwohner um Verständnis und Nachsicht.

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Öffentliche Bekanntmachung

Neuhäusel- deS ® ebauun 9 s P lanesFeldchen der Ortsgemeinde

^ S 2 Abs.

hiermi ' » emäß S 2 Abs. 4 und 1 BauGB

Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze. eu äusel, 23.05.2000 Roggenbach, Ortsbürgermeister

NACHRICHTLICHE

ÜBERNAHME

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HINWEISE UNI FESTSETZUNG

BAUGEBIETE ART DER

BAULICHEN NUTZUNG

ERSCHLIESSUNG

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des BebauungsplanesFeldchen der Ortsgemeinde Neuhäusel;

hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Neuhäusel hat in seiner Sitzung am 04.05.2000 den Beschluß gefaßt, gemäß § 13 BauGB auf die vorgezogene Bürger­beteiligung za verzichten und den Entwurf zur Änderung des o. a. Bebau­ungsplanes öffentlich auszulegen.

Die Planunterlagen liegen somit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

13.06.2000 -12.07.2000 (einschließlich)

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 220, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs vom 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus. Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindever­waltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.'

Der Planbereich ergibt sich aus der vorstehend abgedruckten Skizze. Neuhäusel, 23.05.00 Roggenbach, Ortsbürgermeister

Seniorenkreis St. Anna Neuhäusel '

Am Mittwoch, 07.06.2000, findet unser Halbtagsausflug statt. Die Abfahrt ist um 13. Uhr am St.-Anna-Haus.

Freiwillige Feuerwehr Neuhäusel

03 06., 14.00 Uhr Kirmesbaumabbau; 03.06.2000, 19.00 Uhr Bunter Abend des KFV im Mons-Tabor-Haus - zivil; 04.06., Westerwälder Feu­erwehr-Tag; 10.06., 15.00 Uhr Übung; 17.06., 8.30 bis 13.00 Uhr.Semi­nar 3- 18.06., Besuch in Niederelbert; 20.06., 19.00 Uhr Übung; 22 06.2000, 8.00 Uhr Absicherung Fronleichnam; 30.06., 19.00 Uhr Übung; 10.07., 18.00 Uhr Infoveranstaltung Löschen von Gasbränden.