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Nr. 19/2000
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Loches Landesamt befragt Haushalte
n Wochen werden Haushalte, die nach einem Zufalls- Mikrozensus ausgewählt wurden, durch Intervie- 1,6 U d Interviewer des Statistischen Landesamtes in Bad Ems
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Näheres finden Sie diese Woche unter der Rubrik "Verwaltung informiert".
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«nreinigungspflicht erfüllen
meuter Beschwerden möchten wir auf die bestehende Straßen-
jspllicht erinnern, xh einmal:
Endstücken innerhalb der Ortslage - bebaut oder unbebaut - Kestens einmal wöchentlich die Bürgersteige und Straßenrinnen Ltz Unkraut und Unrat zu befreien. Ist kein Bürgersteig vor- i so gilt es, einen entsprechenden breiten Streifen der Fahrbahn
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(bebaute Grundstücke selbst müssen gemäht werden, damit Nachfake nicht durch Samenflug beeinträchtigt werden. Wohnt der Ickseigentumer nicht vor Ort oder ist er selbst nicht in der Lage, (gung vorzunehmen, so muss er einen Dritten mit der Reinigung
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len Sie der für alle Grundstückseigentümer geltenden Straßen- Die Straßenreinigungssatzung ist keine Schikane des Gerätes oder des Ortsbürgermeisters.
Runter anderem dazu, dem Dorf ein ordentliches und ansehnlichen zu verleihen. Dies kann nur in unser aller Interesse sein.
meindeverwaltung Montabaur rdnungsbehörde
Mitbürgerinnen und Mitbürger
I ubaugebietes “Bornwiese”,
cherlich gesehen haben, wurden die Pflanzbeete in der “Born- mehr bepflanzt. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie für die ung der Pflanzen selbst Sorge tragen könnten. Jeder von Ihnen ier eine Zisterne, über die das notwendige Wasser kostenlos ■rner werden kann. Ihre Mithilfe trägt dazu bei, unseren Gemein- m der nicht überall gleichzeitig sein kann, etwas zu entlasten. Im k ~ nächsten Frühjahr werden wir dann durch die bunt blühen- nr für unser Engagement entlohnt. Ich darf mich für Ihre Mühe psherzlich bedanken.
Bernd Labonte, I. Beigeordneter
lerpachtung
^beabsichtigt, ab 01.01.2001 ihre landwirtschaftlichen Aul ßenbereich zu verpachten. Dieses Land soll vorrangig an
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fssige Interessenten vergeben werden.
itonriA ? 60 ev,) Bedarf (mit ha- oder qm-Angabe) schriftlich bis “ 2 0 bei der Ortsgemeinde anzumelden.
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Bernd Labonte. I. Beigeordneter
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|!£hnfü en , Ausflu 9 am Mittwoch, 17.05.2000, mit den Seni- tk> i 6Udort Al3fahrt: 8 00 Uhr - Bushaltestelle. t L3Une und 9utes Wetter mit. Der Bus ist voll.
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födraum 01100 Sit2ung am Dienstag, 16.05.2000, um 20.00 Uhr
3 nle& dnun 9 :11 Schriftwort - Regularien, 2. Vorbereitun- Situation ,f pr02ession an Christi Himmelfahrt am 01.06.2000, ,r ’2805?nnn 4 - Termine: 20./21.05.2000 Jubiläum
ihaltiichp cT Wallf ahrt Wirzenborn, 27.08.2000 Bistumswall- w erpunkte im PGR, 6. Verschiedenes.
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Kinder- und Jugendchor “Kuckuckskinder”
Anlässlich des Jubiläums zum 25-jährigen Bestehen des Kinder- und Jugendchors Welschneudorf am 20.05. und 21.05.2000 gibt es noch einige wichtige Informationen:
Kuchenspenden
Für den Nachmittag des 21.05. ist der Verkauf von Kaffee und Kuchen geplant. Wer einen Kuchen spenden möchte, trage sich bitte in die Liste ein, die in der Metzgerei Lehmler ausliegt.
Auf- und Abbau der Halle
Die Halle wird am Donnerstag, 18.05.2000, ab 16.30 Uhr aufgebaut. Der Abbau ist für Montag, den 22.05.2000, ab 16.00 Uhr vorgesehen. Hierzu werden Helfer benötigt.
Wer Zeit und Lust hat, möge sich zu den angegebenen Zeiten in der Halle einfinden.
Unterbringung des Kehrwieder-Kinderchors
Wie bereits angekündigt, wird der Kehrwieder-Kinderchor aus Niedersachsen in Welschneudorf zu Gast sein. Dieser Chor gehört zu den besten Kinderchören in Deutschland und war schon mehrfach Preisträger beim deutschen Chorwettbewerb, also ein absolutes Highlight für das Jubiläumswochenende, das sich niemand entgehen lassen sollte.
Die Kinder und Jugendlichen sowie die erwachsenen Begleiter sind in Familien untergebracht. Da noch nicht alle versorgt sind, ergeht nochmals die Bitte, sich bei Achim Best (Tel. 414) zu melden, wenn man ein Kind oder einen Jugendlichen bei sich zu Hause als Gast aufnehmen möchte. Die Kinder kommen am Freitag, 19.05.2000, und werden am Sonntag, 21.05.2000, wieder nach Hause fahren.
Freiwillige Feuerwehr Welschneudorf
Übungs- und Veranstaltungsplan für den Monat Mai 12.05.2000 um 19.00 Uhr Fahrt zur Generalprobe nach Holler 13.05. und
14.05.2000 75-jähriges Gründungsfest der Freiwilligen Feuerwehr Holler
24.05.2000 um 19.30 Uhr Erste-Hilfe-Aufbaukurs im Gerätehaus 27.05.2000 ab 18.00 Uhr Grillfest der aktiven Mitglieder bei unserem Wehrführer
Bei allen Veranstaltungen wird um regelmäßige Teilnahme gebeten.
Jahrgangstreffen 1955/56 Oberelbert und Welschneudorf
Treffen 19.05.2000, 20.00 Uhr in der “Linde" in Welschneudorf.
SV Welschneudorf
Aufbau Geräteschuppen
Am Freitag, 12.05.2000, wird ab 9.00 Uhr am Sportplatz in Welschneudorf der neue Geräteschuppen aufgebaut. Damit es möglichst schnell und einfach geht, sollten sich möglichst viele aktive und passive Mitglieder daran beteiligen. Auch hilfsbereite Nichtmitglieder sind natürlich herzlich willkommen. Jede fleißige Hand kann gut gebraucht werden.
Erweiterte Vorstandssitzung
Zur Planung der Sportwoche anlässlich des 80-jährigen Bestehens des SV Welschneudorf findet am Samstag, 13.05.2000, ab 18.00 Uhr eine erweiterte Vorstandssitzung im Gasthaus “Zum Hannes” statt. Um sinnvoll planen zu können, sollen hieran alle Abteilungsleiter sowie die Vertreter der Jugendspielgemeinschaft teilnehmen.
1. Mannschaft
Die 1. Mannschaft des SV Welschneudorf erwartet zum nächsten Punktspiel den SV Raubach.
Anstoß: Mittwoch, 17.05.2000, 19.00 Uhr auf dem Sportplatz in Welschneudorf.
ALTE HERREN Welschneudorf-Hübingen
Das für Samstag, 13.05.2000, vorgesehen Spiel fällt aus.
“GELBACHHOHEN”
Beachtung von Lärmschutzvorschriften
Aufgrund verschiedener Beschwerden sehen wir uns leider veranlasst, auf die Einhaltung von Lärmschutzvorschriften hinzuweisen:
1. Schutz der Nachtruhe
Von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr ist es verboten, Anlagen aller Art so zu betreiben, dass dadurch die Nachtruhe gestört wird. Dieses Verbot gilt in Wohnhäusern auch in der Mittagszeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr. Ausgenommen hiervon sind Arbeiten in Gewerbe- und Industriebetrieben innerhalb von Baugebieten, die für Betriebe dieser Art ausschließlich vorgesehen sind.
Dieses Verbot gilt auch nicht für Gewerbebetriebe oder landwirtschaftliche Betriebe soweit Arbeiten zur Nachtzeit hier üblich sind und durch sie keine Gefahren oder Nachteile entstehen.

