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Montabaur
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in Absti, Sitzung vom ■neinderatsenl :ung. iZusaminpiij Setzungen:
t|j C ht werden, welchen prozentualen Anteil die nd soll ver herei Che an den Gesam,aus 9 aben des Verwal-
■ushaltes haben. Prozentanteil 2000
.11,34 v.H.
r ,nalaUS 9 und n Betriebsausgaben.35,75 v.H
igltungs; u . zwecke
: [iüssefursoz |aia .4,12 v.H
inliche Einrichtung .46,72 v.H.
lagen . 0,26 v.H.
us9ab Tm Vermögenshaushalt .1,81 v.H.
ZU c nzsDitze für das Haushaltsjahr 2000 errechnet sich ;hte freie Fl "J rdent |j C hen Tilgungsleistung und den als einmalig ■Pachtung oe ' kosten für das Umlegungsverfahren “Unter dem ffopfein^Betrag von Überschuss. 108.000,00 DM.
nshaushall . 21 05.1999 beschlossene Investitionspro-
zomOrtsgemei . für dje Aufstellung des Vermögenshaushal- ÄclÄang der sich hieraus ergebenden Vorhaben bestimmen
Bu "! n h,,nn hat eraeben, dass für folgende Investitionen, Investi- fingsmaßnahmen und Ausgaben entsprechende Haushalts-
j^l^iachsbruch.20.000,00 DM
feiner neuen Emgangstur .!.300,00 DM
Gaben am' Kindergarten.5.000,00 DM
en Sportplatz.250.000,00 DM
Cuerungsrnaßnahmen.5.000,00 DM
(usqaben GrillhütteTToilettenanlage.3.000,00 DM
Lichszahlungen im Umlegungsverfahren 1,6 120.000,00 DM
__ Nr. 18/2000
8 . Zuweisungen für
Dorferneuerungsmaßnahmen.2.500,00 DM
9. Erschließung “Unter dem kleinen Dielkopf’
(Straßenplanung).440.000,00 DM
10.Straßenoberflächenentwässerungsanteil
“Unter dem kleinen Dielkopf’.45.000,00 DM
11. Bau von Restmüllplätzen am Friedhof.3.000,00 DM
12 . Bauausgaben Dorfgemeinschaftszentrum
(Honorarschlussrechnung Architekt).24.500,00 DM
13. Anstrich und Reparatur Dachrinne
Gaststätte/Wohnhaus (Restabwicklung).30.000,00 DM
14. Wirtschaftswegebau. 5 . 000,00 DM
15. Bau einer Buswartehalle.6.500,00 DM
16. Haus- und Kanalanschlusskosten für
gemeindeeigene unbebaute Grundstücke.60.000,00 DM
17. Erwerb von Grundstücken. 5 . 000,00 DM
18. Zuführung zur allgemeinen
Rücklage (Planabrundungsbetrag). 200,00 DM
19. Tilgung von Krediten am Kreditmarkt.1.500,00 DM
Die Finanzierung aller Ausgaben wird durch Ausgleichzahlungen von Beteiligten im Umlegungsverfahren “Unter dem kleinen Dielkopf’ (48.000,00 DM), durch Erschließungsbeiträge (450.000,00 DM), durch Grundstückserlöse (300.000,00 DM), durch Investitionsschlüsselzuweisungen (10.000,00 DM), durch die Zuführung vom Verwaltungshaushalt (15.000,00 DM) sowie letztlich durch einen Kredit in Höhe von 214.000,00 DM gesichert.
Ausblick 2001 - 2003
Der Sportplatzumbau, Dorferneuerungsmaßnahmen, Zuweisungen für Dorferneuerungsmaßnahmen, die Erschließung “Unter dem kleinen Dielkopf’, der Wirtschaftswegebau und die Anschaffung eines neuen Gemeindefahrzeuges bilden die Investitionsschwerpunkte kommender Haushalte. Den Berechnungen der mittelfristigen Finanzplanung ist zu entnehmen, dass eine Finanzierung aller Vorhaben möglich ist.
Wegen Nichtauslieferung der Wochenblätter in der 16. Kalenderwoche je (Erscheinungsdatum 21.04.200) werden folgende
öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinde Stahlhofen wiederholt:
sjahr 2000 wei
Etliche Bekanntmachung der Jhaltssatzung der Ortsgemeinde Stahlhofen
IrdasJahr 2000 vom 13.04.2000
w. Prmoswfflpieinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für igefügteVc4*B' ti -Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach i zur Kenn!n»B , '9 un 9 durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehör- p 12.04.2000 hiermit bekannt gemacht wird:
rsprüngiM auf 93.00t,II ikzufüfraai/l
> zur Zeit i*Ä|
,00 DM. Hie« 54.000,00 DM 1,00 DM. onen Kreditei setzung in dei lungen sirf
at von 757.000« jfen wird'“' n im Bereu
inahmen gef 1 *! jnd allgemeinem ■jahr: 71 , 33 v.H)l
wartet man 8^
jshaltsplan für das Haushaltsjahr 2000 wird im lingshaushalt
Innahme auf.834.000 DM
lisgabe auf. 834.000 DM
fienshaushalt
»nähme auf. 1 .037.000 DM
gisgabe auf.1.037.000 DM
esetz!
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jrden festgesetzt:
ie«samtbetrag der Kredite auf.214.000 DM
isamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen .150.000 DM
% festgesetzt ^ 6 ® emeindesteuem werden für das Haushaltsjahr idsteuer
forstwirtschaftlichen Betriebe
^Grundstöcke (Grundsteuer ."!"ZZ!.317v.H.
...320 v.H.
Ies #halten werden Hunde ’ die innerhalb des Gemeindege-
Ä?en H S nd H.36,00 DM
^weiteren Hund DM
fe* Haush altssatzung
Genehminnn der 9 emeindeordnun 9 für Rheinland-Pfalz erfor- ifeinde stahih?$ zu J ol 90 nden Teilen der Haushaltssatzung der MemGesamt . en ur das Haushaltsjahr 2000 wird hiermit erteilt: - isamtbetrag der Kredite in Höhe von.
mTn au Z 1204 -2000
^mmi s w esterwaldkl
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Im Auftrag: Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 08.05.2000 bis 18.05.2000 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Stahlhofen, 13.04.2000 (S.) Hubert Diel
Ortsgemeindeverwaltung Stahlhofen Ortsbürgermeister
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1 . die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153).
Bekanntmachung Gemeindeverwaltung Stahlhofen - Umlegungsausschuss -
Der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet “Dielkopf” der Ortsgemeinde Stahlhofen ist mit Ablauf des 12.04.2000 unanfechtbar geworden. Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) vom 08. Dezember 1986 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I. S. 2141) wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.
Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.
Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.
Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlasst.
Auf die Erläuterungen zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Geldleistungen mit

