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Montabaur

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in Absti, Sitzung vom neinderatsenl :ung. iZusaminpiij Setzungen:

t|j C ht werden, welchen prozentualen Anteil die nd soll ver herei Che an den Gesam,aus 9 aben des Verwal-

ushaltes haben. Prozentanteil 2000

.11,34 v.H.

r ,nalaUS 9 und n Betriebsausgaben.35,75 v.H

igltungs; u . zwecke

: [iüssefursoz |aia .4,12 v.H

inliche Einrichtung .46,72 v.H.

lagen . 0,26 v.H.

us9ab Tm Vermögenshaushalt .1,81 v.H.

ZU c nzsDitze für das Haushaltsjahr 2000 errechnet sich ;hte freie Fl "J rdent |j C hen Tilgungsleistung und den als einmalig Pachtung oe ' kosten für das UmlegungsverfahrenUnter dem ffopfein^Betrag von Überschuss. 108.000,00 DM.

nshaushall . 21 05.1999 beschlossene Investitionspro-

zomOrtsgemei . für dje Aufstellung des Vermögenshaushal- ÄclÄang der sich hieraus ergebenden Vorhaben bestimmen

Bu "! n h,,nn hat eraeben, dass für folgende Investitionen, Investi- fingsmaßnahmen und Ausgaben entsprechende Haushalts-

j^l^iachsbruch.20.000,00 DM

feiner neuen Emgangstur .!.300,00 DM

Gaben am' Kindergarten.5.000,00 DM

en Sportplatz.250.000,00 DM

Cuerungsrnaßnahmen.5.000,00 DM

(usqaben GrillhütteTToilettenanlage.3.000,00 DM

Lichszahlungen im Umlegungsverfahren 1,6 120.000,00 DM

__ Nr. 18/2000

8 . Zuweisungen für

Dorferneuerungsmaßnahmen.2.500,00 DM

9. ErschließungUnter dem kleinen Dielkopf

(Straßenplanung).440.000,00 DM

10.Straßenoberflächenentwässerungsanteil

Unter dem kleinen Dielkopf.45.000,00 DM

11. Bau von Restmüllplätzen am Friedhof.3.000,00 DM

12 . Bauausgaben Dorfgemeinschaftszentrum

(Honorarschlussrechnung Architekt).24.500,00 DM

13. Anstrich und Reparatur Dachrinne

Gaststätte/Wohnhaus (Restabwicklung).30.000,00 DM

14. Wirtschaftswegebau. 5 . 000,00 DM

15. Bau einer Buswartehalle.6.500,00 DM

16. Haus- und Kanalanschlusskosten für

gemeindeeigene unbebaute Grundstücke.60.000,00 DM

17. Erwerb von Grundstücken. 5 . 000,00 DM

18. Zuführung zur allgemeinen

Rücklage (Planabrundungsbetrag). 200,00 DM

19. Tilgung von Krediten am Kreditmarkt.1.500,00 DM

Die Finanzierung aller Ausgaben wird durch Ausgleichzahlungen von Betei­ligten im UmlegungsverfahrenUnter dem kleinen Dielkopf (48.000,00 DM), durch Erschließungsbeiträge (450.000,00 DM), durch Grundstückserlöse (300.000,00 DM), durch Investitionsschlüsselzuweisungen (10.000,00 DM), durch die Zuführung vom Verwaltungshaushalt (15.000,00 DM) sowie letzt­lich durch einen Kredit in Höhe von 214.000,00 DM gesichert.

Ausblick 2001 - 2003

Der Sportplatzumbau, Dorferneuerungsmaßnahmen, Zuweisungen für Dor­ferneuerungsmaßnahmen, die ErschließungUnter dem kleinen Dielkopf, der Wirtschaftswegebau und die Anschaffung eines neuen Gemeinde­fahrzeuges bilden die Investitionsschwerpunkte kommender Haushalte. Den Berechnungen der mittelfristigen Finanzplanung ist zu entnehmen, dass eine Finanzierung aller Vorhaben möglich ist.

Wegen Nichtauslieferung der Wochenblätter in der 16. Kalenderwoche je (Erscheinungsdatum 21.04.200) werden folgende

öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinde Stahlhofen wiederholt:

sjahr 2000 wei

Etliche Bekanntmachung der Jhaltssatzung der Ortsgemeinde Stahlhofen

IrdasJahr 2000 vom 13.04.2000

w. Prmoswfflpieinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für igefügteVc4*B' ti -Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach i zur Kenn!n»B , '9 un 9 durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehör- p 12.04.2000 hiermit bekannt gemacht wird:

rsprüngiM auf 93.00t,II ikzufüfraai/l

> zur Zeit i*Ä|

,00 DM. Hie« 54.000,00 DM 1,00 DM. onen Kreditei setzung in dei lungen sirf

at von 757.000« jfen wird'' n im Bereu

inahmen gef 1 *! jnd allgemeinem jahr: 71 , 33 v.H)l

wartet man 8^

jshaltsplan für das Haushaltsjahr 2000 wird im lingshaushalt

Innahme auf.834.000 DM

lisgabe auf. 834.000 DM

fienshaushalt

»nähme auf. 1 .037.000 DM

gisgabe auf.1.037.000 DM

esetz!

I

jrden festgesetzt:

ie«samtbetrag der Kredite auf.214.000 DM

isamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen .150.000 DM

% festgesetzt ^ 6 ® emeindesteuem werden für das Haushaltsjahr idsteuer

forstwirtschaftlichen Betriebe

^Grundstöcke (Grundsteuer ."!"ZZ!.317v.H.

...320 v.H.

Ies #halten werden Hunde die innerhalb des Gemeindege-

Ä?en H S nd H.36,00 DM

^weiteren Hund DM

fe* Haush altssatzung

Genehminnn der 9 emeindeordnun 9 für Rheinland-Pfalz erfor- ifeinde stahih?$ zu J ol 90 nden Teilen der Haushaltssatzung der MemGesamt . en ur das Haushaltsjahr 2000 wird hiermit erteilt: - isamtbetrag der Kredite in Höhe von.

mTn au Z 1204 -2000

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reises

Im Auftrag: Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 08.05.2000 bis 18.05.2000 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zim­mer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Ker­narbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffent­lich aus.

Stahlhofen, 13.04.2000 (S.) Hubert Diel

Ortsgemeindeverwaltung Stahlhofen Ortsbürgermeister

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1 . die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens­oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet­zung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153).

Bekanntmachung Gemeindeverwaltung Stahlhofen - Umlegungsausschuss -

Der Umlegungsplan für das UmlegungsgebietDielkopf der Ortsge­meinde Stahlhofen ist mit Ablauf des 12.04.2000 unanfechtbar geworden. Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) vom 08. Dezember 1986 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I. S. 2141) wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.

Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.

Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.

Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlasst.

Auf die Erläuterungen zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Geldleistungen mit