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Nr. 17/2000

Die Händesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindeqe- -er itg^pttiihfliten werden:

.50,00 DM

Im Aufträge Meckel

'ken ersten Hund .

d,0 ' : ^denteiteren Hund.100,00 DM

lehrulgung der Haushaltssatzung

»n die Haushaltssatzung der Orts gemeinde Görgeshausen für das nfindei a!T -^allsjahr 2000 werden keine Bedenken erhoben.

13.04.2000

^Verwaltung

ar| bieien ^WÜßstenvaldkreises

'l JAZ&29/901.10

jjihaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 02.05.2000 bis 11.05.2000 i am-uer v^rbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zim- / |109 Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Kern­fetszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von I Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 00 emnolli^is 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

\tabaur, 17.04.2000 (S.) Burkard

rige Tajo-.- Gemeindeverwaltung Görgeshausen Ortsbürgermeister

Nach demf-teis

stdiefe:» ; U n gen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften n Abschlussfig Gfsetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen ^serenAi;/Igelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig i Personfi mrie gekommen. Dies gilt nicht, wenn

mHan:;2pie|Sestimrriungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh- ' I migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzunq verletzt worden sind, oder a

i vorjÄblauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den I Hjgschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oderlFormvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll EShriftlich geltend gemacht hat.

i emand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet­zend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S 153)

traditioneife, ig recht her rgeratefe'

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chtsverordnung über die Freigabe eines Haufsoffenen Sonntags in 56412 Görgeshausen

Anlass des Kirmesfestes am 07.05.2000

und^es § 14 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluß vom 28.

r1956 (BGBl. IS. 875) in der zur Zeit geltenden Fassung, in Ver- ing mit § 3 Nr. 3 der Landesverordnung über die Zuständigkeiten auf Gebiet des sozialen Arbeitsschutzes vom 14. Mai 1996 (GVBI. I S. wird mit Zustimmung der Struktur- und Genehmigungsbehörde Nord tialstelle Gewerbeaufsicht- folgende Rechtsverordnung erlassen:

Verkaufsstellen in der Ortsgemeinde Görgeshausen dürfen aus des Kirmesfestes 2000 am 05. Mai 2000 in der Zeit von 13.00 Uhr I8.00 Uhr geöffnet sein.

wird davon Gebrauch gemacht, müssen die betreffenden Verkaufs- feft am (Samstag, 04. Mai 2000 (dem verkaufsoffenen Sonntag vor- geiriein# hender ® amsta 9) 3,314 -00 Uhr geschlossen werden.

*00 plerden an dem verkaufsoffenen Sonntag Arbeitnehmer länger als drei ^beschäftigt, so sind diese an einem Werktag derselben Woche ab BUhr^on der Arbeit freizustellen. Statt an einem Nachmittag darf die 5 ff.derGePfttanTpamstag- oder Montagvormittag bis 14.00 Uhr gewährt werden. :ung beic'/Während der Zeiten, zu denen die Verkaufsstelle geschlossen sein Montabaur ir«darf die Freizeit den Arbeitnehmern nicht gewährt werden, ht wird: ^endliche, werdende und stillende Mütter dürfen nicht beschäftigt

:000 wird

weiden®*

(Arbeitgeber haben ein Verzeichnis über ^^^rbeitneh-

Mttigungsart und -dauer der am Sonntag beschatten Arbe.tn und über die diesen gewährte Ersatztretzeit zu u

.«druck dieser Verordnung ist an geeigneter Stelle in der Ver 1 auszulegen oder auszuhändigen.

Iderhandlungen gegen die §§ 1,2 Abs. 1 , und | denschlussgesetz ung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 w für

[ndet. (Zuwiderhandlungen gegen das Beschafhgungsverbot ^ pdliche werden als Ordnungswidrigkeit nach § 58 , r

fcdarbeitsschutzgesetz vom 12. April 1976 (BGBl. I s .965)i in der zu

beitenden Fassung geahndet. Die Beschäftigung werdender und sm

^Mütter am Sonntag wird nach § 21 Abs. 1 N r _ 3 des . r ^eit ;tes in der Fassung vom 18.04.1968 (BGBL. I S. 315) in der zur zen taten Fassung als Ordnungswidrigkeit verfolgt.

l^Räitsverordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichungen^^* Imeindeverwaltung Montabaur Frimund Schaaf

^ ~ ' j' ^geordneter

mgf^meindeverwaltung Monta iOJonfabaur, 19.04.2000 (S.)

Abfallentsorgung auf dem Friedhof

Es steht wieder die Zeit an, dass der Blumenschmuck der Gräber erneu­ert wird.

Durch die hierbei anfallenden großen Mengen Grünabfall sind die Kom- poster am Eingangsbereich des Friedhofs schnell überfüllt. Bitte legen Sie keine Blumenreste neben die Komposter, sondern bringen Sie größere Mengen Grünabfall auf den Komposthaufen am hinteren Eingang (neben der Einsegnungshalle) des Friedhofes.

In diesem Zusammenhang weise ich noch einmal darauf hin, dass sowohl in die Komposter als auch auf den Komposthaufen nur Grünabfälle, die zuvor zerkleinert wurden, abgelagert werden dürfen.

Burkard, Ortsbürgermeister

Grün-Weiß Görgeshausen

SENIOREN

Am Sonntag, 30.04.2000, spielen wir gegen den SC Dreikirchen. Anstoß ist um 14.30 Uhr in Dreikirchen.

ALTE HERREN

Am Samstag, 29.04.2000, spielen wir gegen Girod. Anstoß ist um 16.30 Uhr in Girod.

p ^rA

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Großholbach

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

dienstags.von 19.00 bis 20.00 Uhr

Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekannt gege­ben. Tel.: 02602/4157, Fax: 02602/917721, Bürgerhaus, Tel.: 02602/970867.

Dieter-Eilts-Grätsch-Club

Am Freitag, 28.04.2000, treffen wir uns zum Bäumchenstellen bei unse­rem Grätschfreund Inge.

Treffpunkt ist um 19.00 Uhr, Gaststätte Holwicher Stubb.

Alte Herren Eisbachtal

Am 29.04.2000 erwarten wir im 1. Heimspiel der Saison unsere Sportka­meraden aus Westerburg. Anstoß 16.00 Uhr. Trikot: blau/gelb. Platzauf­bau Meurer, Christoph und Meurer Bernd.

Zuschauer sind herzlich willkommen. Bei Verhinderung in Zukunft mög­lichst bis freitags abends abmelden.

Heilberscheid

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Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

montags von.18.00 bis 19.00 Uhr

im Dorfgemeinschaftshaus, Tel./Fax: 06485/4455

Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates am 12.04.2000

Der Auftrag für eine Beschallungs- und Beleuchtungsanlage für das Dorf­gemeinschaftshaus wurde vergeben. Die Kosten belaufen sich auf ca. 10.000,00 DM.

Damit werden in Zukunft für Veranstaltungen eine mobile Musikanlage mit den entsprechenden Zusatzgeräten und die Beleuchtungsanlage mit meh­reren farbigen Strahlern zur Verfügung stehen.

Ebenfalls für das Dorfgemeinschaftshaus wurden neue Bilder und Gardi­nen angeschafft.

Die Aufträge zur Gestaltung der Dorfplätze an der Sespenröder Straße und an der Isselbacher Str. / Ecke Waldstr. wurden an eine ortsansässi­ge Firma vergeben.

Die Bepflanzung der Böschung entlang des Neubaugebiets Neuroth stand ebenfalls zur Diskussion.

Auf Grund der hohen Investitionssumme wurden Überlegungen angestellt, wie die Kosten verringert werden können.

Der Rat kam zu dem Entschluss, die Pflanzung in Eigenleistung durch die Gemeinderatsmitglieder durchzuführen. Dadurch können die Kosten um einige Tausend DM gesenkt werden.

Vielleicht erklären sich auch einige Anwohner bereit, bei dieser Pflanz­aktion mitzuhelfen.

Den genauen Termin werde ich noch bekannt geben.

Freigabe des Gewölbekellers im Dorfgemeinschaftshaus

Da es eigentlich schade ist, dass der Gewölbekeller nicht genutzt wird,

wurden die Kriterien für eine allgemeine Nutzung festgelegt:

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