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Der Leiter des StrsBen-

Nr. 17/2000

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^VSMontaBaur-

k ^ nn j nne rhalb eines Monats nach Bekanntgabe in di6S h erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Nie-

^ dsgemeindeverwaltung, Postfach 1262, 56402 Montabaur

* ,e 9 en ; mtprlaaen können während der Dienststunden vormittags (bstufüngsumejijy ^ ^ donnerst ags von 16.00 bis 18.00 Uhr hier

'^SlfrFfnl'eaunq des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist chriftliche r der w ] derspaic h noch vor dem Ablauf dieser Frist bei

^Tiqegangen ist.

*25 04 2000 ' V- Schaaf, Erster Beigeordneter

23

nur

der

! naldes Ortsgemeinderates Neuhäusel

U h ta Sitzunq des Ortsgemeinderates Neuhäusel findet am Don- ^ 04 05 2000, um 20.00 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindehau- Btstraße 52, Neuhäusel, statt.

ärjung

Bliche Sitzung

übShaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2000 Haushaltsplan 2001 und Investitionsprogramm 2000 bis 2004; Auf­stellung einer Investitionsliste

!Herstellung eines Bürgersteiges entlang der B 49; Auftragsvergabe 1 Aufstellung einer Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen -Änderung des BebauungsplanesMontabaurer Straße

Ände?ung des BebauungsplanesFeldchen"

Urichtung einer Skater-Sporteinrichtung in Neuhäusel; Durch- 'Ehrung eines Projekts zur aktiven Beteiligung von Kindern und Jugendlichen; Antrag der CDU-Fraktion

Ab der 18 KW wird mit dem Straßenbau im NeubaugebietEisenköppel begonnen

' n den folgenden Wochen kann es in diesem Bereich zu Verkehrsbeein­trächtigungen kommen. Wir bitten alle Anwohner und Verkehrsteilnehmer sich auf die geänderte Verkehrssituation einzustellen. Verbandsgemeinde Verwaltung Ordnungsamt

Seniorenkreis St. Anna Neuhäusel

Der nächste Seniorennachmittag findet am Mittwoch, 03.05.2000, wie immer um 15.00 Uhr im St.-Anna-Haus statt.

SG Eitelborn/Neuhäusel

1. Mannschaft

Am Freitag, 28.04.2000, SG Eitelborn/Neuhäusel - BSC Güls. Beginn 19.00 Uhr im Augst Stadion.

Simmern

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

dienstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr

donnerstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr

Telefon: 02620/8614

jEinwohnerfragestunde

rentliche Sitzung

Jstücksangelegenheit(en) - vorsorglich - ärigelegenheit(en) - vorsorglich jzüschussangelegenheit(en)

Ivflgfchiedenes pNeuhäusel, 20.04.2000

Roggenbach

Ortsbürgermeister

chtüber die Sitzung des Ortsgemeinderates häusel vom 23.03.2000

Raffung von 2 Buswartehallen für die Haltestellen in der A^traße (K 113)

fopzende händigte den Ratsmitgliedern die geänderte Kostener- fügdie Anschaffung von 2 Buswartehallen aus und gab bekannt, Jitbetrag noch auf die Ortsgemeinde entfällt. Der Zuschuss sei schon 'berücksichtigt. Die bei der Kostenermittlung geplanten Wer­ten könnten auch zu einem späteren Zeitpunkt nachgerüstet werden, nsvqjsitzender Gerharz stellte die Überlegung an, ob es notwen- zwei ty/artehallen aufzustellen. Er ist der Meinung, dass eine Warte- auf der Seite in Fahrtrichtung Koblenz vollkommen ausreichend ist, ^wenige Personen in Fahrtrichtung Simmern in den Bus einsteigen. * Ksvorsitzender Carl schließt sich der Meinung an und stellt noch rage, ob bei der Wartehalle wegen der geringen Tiefe genügend ihutz vorhanden sein wird.

ibende stellte fest, dass, wenn die Anschaffung von 1 Wartehalle 'wird, auch die Höhe des Zuschusses reduziert wird und zusätz- 'blem mit der Beleuchtung anfällt, da auf der Seite in Fahrtrich- der Stromanschluss erst in ca. zwei Jahren möglich wird.

Rat wird die Frage gestellt, wie teuer die Beleuchtung durch einer Solaranlage sein wird. Die Kosten hierfür werden [gegeben.

Uzende schlug anschließend die Anschaffung einer Buswarte- onne Werbevitrinen für den Standort auf der Seite des künftigen ffDegebietes vor. Die Kosten reduzieren sich somit um die Hälfte, tecandsgemeindeverwaltung wurde beauftragt, die Anschaffung H^artehalle einschließlich der Solaranlage durchzuführen und die |zu beantragen.

r jf.'rtschaftungsbezirk Montabaurer Höhe; Mitgliedschaft rild-HegegemeinschaftMontabaurer HöheTLahn-Ems-

Neuhäusel beschloss für ihre an den kommunalen

Igdbezirk Eitelborn II angegliederten Waldflächen den Beitritt zur

-/negegemeinschaftMontabaurer Höhe.

Botw ' ldHegegemeinschaft und der Gemeinsamen Richt- and Be J a gung des Rotwildes im Rotwildbewirtschaf- - f/lontabaurer Höhe wurde zugestimmt.

lBtlf? eiten die Erschließung des Baugebietes wege" B ° rnChen '' ' n Neuhäusel; Fertigstellung der Straßen

^ffendth ein A devewa * tun 9 Montabaur - Fachbereich Technik - hat- tete aufdo r USSchreibun 9 durchgeführt. Der Ortsgemeinderat ISßerteaiiarh [ undla 9 e des vorliegenden Angebotes den Auftrag für X ® Deiten im Baugebiet"Eisenköppel/Börnchen zu erteilen.

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Simmern

für das Jahr 2000 vom 25.04.2000 I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehör­de vom 14.04.2000 hiermit bekannt gemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2000 wird im

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf.1.976.000,00 DM

in der Ausgabe auf.1.976.000,00 DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf.1.007.000,00 DM

in der Ausgabe auf.1.007.000,00 DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.500.000,00 DM

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

auf.1.600.000,00 DM

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A).269 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).317 v.H.

2. Gewerbesteuer .320 v.H.

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindege­bietes gehalten werden:

für den ersten Hund.50,00 DM

für den zweiten Hund.75,00 DM

für jeden weiteren Hund.100,00 DM

Genehmigung der Haushaltssatzung

Der in § 2 Nr. 1 der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Simmern für das Haushaltsjahr 2000 auf 500.000 DM festgesetzte Gesamtbetrag der Kre­dite wird gemäß § 95 Abs. 3 Nr. 2 und 103 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) genehmigt.

Die Einzelgenehmigung gemäß § 103 Abs. 4 Nr. 2 GemO behalten wir uns vor. 56410 Montabaur, 14.04.2000 Im Auftrag

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Meckel

Abt. 1 Az. 029/901.10

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 08.05.2000 bis 17.05.2000 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zim­mer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Ker­narbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Simmern, 25.04.2000 (S.) Schmidt

Ortsgemeindeverwaltung Simmern Ortsbürgermeister