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Nr. 17/2000

^siht .nj/fpis Horressen

i °nder6sL ye j£T h ma an alle Frauen zur Maiwanderung und Maiandacht am ignunn J.wSP 1 ! 1 ??onno Wie im letzten Jahr treffen wir uns mit Frauen aus idie^ hpibach und Horressen bei der Firma Stendebach (Monta

obliegt.;!: i ihr und wandern-nach Wirzenborn. Dort feiern wir um 19.00

f|urn1 i Maver eine Maiandacht und stärken uns anschließend für renaev einem gemütlichen Essen im LokalWirzenborner Liss.

'-iPT Mitfahraeleqenheit und Platzreservierung im Lokal wird feg bis 15 05 2000 bei Anneliese Nink, Tel. 17299, gebeten.

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AHRBACHGEMEINDEN

inblattVG Montabaur

unten der, haabGer ( 302/17878

raktuell UthJtuden des Ortsbürgermeisters

.Telefon

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02602/8425

e.V.

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Heiligenroth

Itunden des Ortsbürgermeisters

.von 17.00 Uhr bis 19.30 Uhr

.nach Vereinbarung

1602/16606, Fax: 02602/917396

E tliche Bekanntmachung der Njtssatzung der Ortsgemeinde Heiligenroth

17M.2000

samntes?

einderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für 'falz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach knfigüng durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehör- m 13.04.2000 hiermit bekannt gemacht wird:

hüshaltsplan für das Haushaltsjahr 2000 wird im

Kreuzern [Einnahme auf.2.612.000,00 DM

VesterAä: :|ßisgabe auf.2.612.000,00 DM

haushalt

rerjstOsrfjBnna'hme auf.2.591.000,00 DM

ir. RückWtesgabe auf.2.591.000,00 DM

im Sonntag,!!

willkonwj )er Jahresaua »Idungen toi

estgesetzt:

|mtbetrag der Kredite auf.438.000,00 DM

|amtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

.0,00 DM

ätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr

16 30Uhii»OB^ esetzt:

IßsJeuer

die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

j [®®ber A).269 v.H.

;ttersaon Mie Grundstücke (Grundsteuer B)317 v.H. Jfcbesteuer. 320 v.H.

g, 28.04-200-fHJßlesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindege- att. gehalten werden:

ardieno^persten Hund. 50 00 DM

"?weiten Hund.DM

^weiteren Hund. 100,00 DM

|Ung der Haushaltssatzung

.fienL Abs ' 3 der G eme indeordnung für Rheinland-Pfalz erfor- i ir-E tlCr-inri, M m 'j ung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der ^ 3 iBL Nlederell:)e rt für das Haushaltsjahr 2000 wird hiermit erteilt:

samtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

dpmlF«. 0,00 DM

bvon amtbe,ra9 der Kredite

löntahäTT-" . 438 . 000,00 DM

emaltunn h 3 ;.° / 4 - 2000 Im Auftrag

Az Q29/901 S IQ^ esterwalclkre ' ses Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 02.05.2000 bis 11.05.2000 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zim­mer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Ker­narbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Montabaur, 17.04.2000 (S.) Zerfas

Ortsgemeinde Verwaltung Ortsbürgermeister

Heiligenroth Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens­oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet­zung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinfänd- Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153).

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Heiligenroth vom 11.04.2000

Haushaltsplan/Haushaltssatzung 2000 verabschiedet

In der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2000 an.

Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustim­mung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung.

Die Haushaltssatzung 2000, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen: Verwaltungshaushalt

Einnahmen/Ausgaben.je 2.612.000,00 DM

Vermögenshaushalt

Einnahmen/Ausgaben.je 2.591.000,00 DM

Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2000 wie folgt fest­gelegt:

Grundsteuer A.269 v.H.

Grundsteuer B.317 v.H.

Gewerbesteuer.320 v.H.

Die Hundesteuer beträgt

für den ersten Hund.50,00 DM

für den zweiten Hund.75,00 DM

für jeden weiteren Hund.100,00 DM

Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haus­haltsjahr 2000 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hier­aus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben. Die Ortsgemeinde Heiligenroth verfügt am 31.12.1999 über Rücklagen von 316.795,04 DM. Gemäß Haushaltsplan 1999 waren nur 111.000,00 DM als Rücklagenzuführung vorgesehen. Nunmehr konnten sogar rd. 206 TDM mehr zugeführt werden, obwohl noch eine außerplanmäßige Son­dertilgung von 100.000,00 DM abgewickelt wurde. Die positive Entwick­lung ist vor allem auf erhebliche Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer und bei den Ausgleichszahlungen im UmlegungsverfahrenIllbach zurückzuführen. Die Gesamtverschuldung zum Jahresende beläuft sich auf 558.064,84 DM. Hieraus errechnet sich eine Pro-Kopf Verschuldung von 390,52 DM, die allerdings deutlich unter dem vergleichbaren Lan­desdurchschnitt von 611,00 DM liegt.

Für die Aufstellung des Etats 2000 bilden somit weitaus günstigere finan­zielle Verhältnisse die Grundlage, als dies nach den Zahlen des Haus­haltes 1999 zu erwarten war.

Haushalt 2000

Das enorme Gesamtvolumen beläuft sich auf 5.203.000,00 DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 2.612.000,00 DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 2.591.000,00 DM.

Zur Finanzierung der anstehenden Investitionen werden Kredite in Höhe von 438.000,00 DM benötigt, deren konkrete Festsetzung in der Haus­haltssatzung erfolgt. Verpflichtungsermächtigungen sind keine veran­schlagt und daher erübrigt sich eine Festsetzung.

Verwaltungshaushalt

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes steigt von 2.449.000,00 DM um 163.000,00 DM auf 2.612.000,00 DM. Diese Steigerung ist ausschließ­lich auf höhere Steuereinnahmen zurückzuführen.

Die nach wie vor dominierende Rolle der Einnahmen übernimmt das Steu­eraufkommen. Der Anteil an den Gesamteinnahmen beziffert sich auf 80,30 v.H. (Vorjahr 76,53 v.H.).

Die weiteren Einnahmen der Ortsgemeinde resultieren aus folgenden Bereichen: