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Wochenblatt VG Montabaur
Oberelbert
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Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
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donnerstags von 18.00 bis 19.30 Uhr
Gemeindeverwaltung. Telefon und Fax:.02608/595
Ortsbürgermeister. Telefon.02608 1499
Vermietung der Stelzenbachhalle:
Jürgen Mans.02608/1340
Urlaub des Ortsbürgermeisters
ln der Zeit vom 17.04.2000 bis 23.04.2000 bin ich in Urlaub. Die Vertretung übernimmt in diesem Zeitraum die 1. Beigeordnete Maria Labonte (Tel. 525). Die Sprechstunden finden jeweils donnerstags von 19.00 Uhr bis 20.00 Uhr statt (geänderte Zeit beachten!)
In dringenden Angelegenheiten können Sie sich auch direkt telefonisch an Frau Labonte oder die Verbandsgemeindeverwaltung (Tel. 02602 126- 0) wenden.
k'^rUimn Ortsbüraermeister
Sachbeschädigung am Sportlerheim
Am vergangenen Wochenende wurde in der Nacht von Samstag auf Sonntag im Sportlerheim die Fensterscheibe im Duschraum durch einen Steinwurf mutwillig zerstört.
Falls jemand etwas beobachtet hat und Hinweise geben kann, die bei der Ermittlung der Täter hilfreich sind, dann bitte ich dringend um entsprechende Angaben, die selbstverständlich vertraulich behandelt werden. Erfreulicherweise sind solche “Aktionen” in den letzten Jahren kaum vorgekommen und wir sollten alle gemeinsam nach dem Motto “Wehret den Anfängen!" handeln und diese Dinge unterbinden.
Karl Jung. Ortsbürgermeister
SV Oberelbert
ALTE HERREN Auswärtsspiel
Am Samstag. 15.04.2000. findet unser Auswärtsspiel in Dernbach statt. Spielbeginn ist um 16.30 Uhr. Treffpunkt um 15.30 Uhr am Sportlerheim
Heimspiel
Am Dienstag, 18.04.2000, findet unser Heimspiel gegen Montabaur statt. Spielbeginn ist um 19.00 Uhr.
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Welschneudorf
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
montags von 18.30 bis 20.30 Uhr
Telefon und Fax: .02608/204.
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung
der Ortsgemeinde Welschneudorf für das Jahr 2000
vom 04.04.2000
I.
uer urcsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnunc Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die n Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbel de vom 03.04.2000 hiermit bekannt gemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2000 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf. 4 Anr , _ _
in der Ausqabe auf.
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf..
in der Ausqabe auf.
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungser
machtigungen
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden fj
wie folgt festgesetzt:
1 Grundsteuer
a) tur die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe bf fÄ e Gmn A dstucke (Grundsteuer B).
2 Gewerbesteuer .
3 Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die
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bietes gehalten werden. ir >nerhalbde ^jGngsb
für den ersten Hund . ftlussfa:
für den zweiten Hund ...
für jeden weiteren Hund...Verband
meind :erung;
Genehmigung der Haushaltssatzung Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Haushaltsjahr 2000 werden keine Bedenken erhoben"' i25«5a 56410 Montabaur. 03 04.2000 ' ,naiI ®P' d
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises pifUP g ^
Abt 1 Az 029 901 W phmen/A
Hl rö gensh ;
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 1704r^ , ahmen/A bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Firm? emein£l mer 109. Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur-? 1 '' narbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bisr ^ Steuer 14 00 Uhr bis 16 00 Uhr. donnerstags von 8.00 Uhrfe ldsteuer 14 00 Uhr bis 18 00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis i;® rbesteu lieh aus Rundeste
Montabaur. 04 04 2000 an erster
r-jh zweite
Ortsgememdeverwaltung
Welschneudorf aenweu
Hinweis ageo'zur
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oderp$®200( dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zusL^ erden a sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von/ii zustande gekommen Dies gilt nicht, wenn
®,45D Sntnomn l,45 ( gle 1 Einspa tagenen 0,00 DIV weiterhi
die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Stej®; 90 , 00 migung. die Ausfertigung oder die Bekanntmac! 7 ;]®" ena v verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Add Beschluss beanstandet oder jemand die Verleid oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verte:) schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltende:, auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedemär' 1 ? t( zung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordrz; z ' e e Vei Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVßl S '^'^OO
Sesamtv
Öffentliche Bekanntmachung SsgegHc
der Ortsgemeinde Welschneudorf jr Finanz in dem Flurbereinigungsverfahren Zimmerschied,Hoiflichtüngs liegen die geprüften Kassenunterlagen des Rechnür^rjätzung ii Zeit vom 17.04.2000 bis einschließlich zum 02.05,2Mattungsl senverwalterin bzw. dem Kassenverwalter Volumen
Verfahren: 10,00 DM
Einna /örtlich ich wie i Einne ir.Ante r 74,42 ren E jerwartet.
Zimmerschied: Günter Sturm (VTG), Jahnstr.5,EL
Holler: Günter Sturm (VTG), Jahnstr.5,Srf
zur Einsichtnahme für die Beteiligten offen.
Einwendungen gegen die Richtigkeit des JahresabscL» nen innerhalb von zwei Wochen nach dem ersten Tag-' beim Kulturamt Westerburg, Jahnstraße 5, 56457V. bei dem jeweiligen Vorsitzenden des Vorstandes der - schaft
Verfahren: ,. : fc en '
Zimmerschied: Norbert Lotz, Am Hofacker 1,563 4 _
Holler: Adoll Heibel, Bachstr. 4,56412H: f Verwg|t
schriftlich vorgebracht werden. Finai
Werden Einwendungen nicht erhoben oder sind ö^^jlessionsc ausgeräumt, so gilt die Kassenverwalterin bzw. ^^'‘‘ jtsätzefü walter als entlastet. . JfdenEi
Westerburq, 28.03.2000 Der Leit#* m ermitte
Jürgen^ unc | b ei
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We fschneudorf e i/ S ' t2ung des Ortsgmeif Bericht V ° m 29 -03.2000
Der I- Beigeordnetf^a 9 d ® 8 Klnder 9 ertensplelpl 8 Ues [furn in Mainz: ' ernd Labonte, berichtete vom fcfoonah
9 er Zuschuss hat r a faaltui
d ^ n 9, ob die Mittel er«t der för derwürdigen Sumf#ßhüs$
gestellt werden fällt n oder bereits in diesemMpnlict
P a die Kosten' ln VOraussic Mich im Mai. a 9en belegt werden müs«5on 9e ?. den bisherigen Informatio^jphrunt
J er den, inwieweri F'n S0 , uber die Verbandsgem^fß e fre
derwürdig sind. E 9 enlei stungen der Eltern sowie von I

