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Nr. 15/2000
^chenblatt VG Montabaur
“Öffentl. Bekanntmachungen”
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Deit öffentliche Ausschreibung
ije Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Techn. Werke - :hreibt für die Stadt Montabaur den Bau einer Tiefgarage öffent- ;h aus.
ie Stadt Montabaur beabsichtigt, im Entwicklungsgebiet am geplan- . . . in ICE-Bahnhof eine Tiefgarage mit ca. 125 Einstellplätzen zu errich- 'cnt einerm. Das Bauwerk soll in Ortbeton errichtet werden. Das Bauvolumen zur Knr‘® trä 9 t ca - 14 000 cbm - Leistungsamfang:
-- yi cnn Erdaushub Baugrube
Baugrubensicherung Entwässerungsleitung Stahlbeton Stahl
_ Wasserhaltung
^ näUdllartung und Bauleitung:
"ltelbofnr°j ekt g emeinschaft Graf & Graf-Schmitz t ührstraße 2, 56410 Montabaur '!• alefon: 02602/136060, Fax: 02602/130621 auherr: Stadt Montabaur oraussichtlicher Arbeitsbeginn: 15.07.2000 3rkäufe«rtig s t e ll un g der Leistung: März 2001
nn rmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden ' '9 Steten, die Unterlagen schriftlich bis zum 02. Mai 2000 bei der Ver- tabaur ihdsgemeindeverwaltung Montabaur Fachbereich Technik -, Zim- ^ er 214, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur anzufordern. 3 auf fer Versand der Leistungsverzeichnisse erfolgt am 04.05.2000.
e Schutzgebühr in Höhe von 150,00 DM ist unter Angabe des Ver- sndungszweckes auf das Konto der Verbandsgemeindewerke Mon- baur, Konto-Nr. 500 017 (BLZ 570 510 01) bei der Kreissparkasse ontabaur oder mit Scheck zu zahlen.
Xingsp^sgen Zusätzliche Bezahlung eines Betrages von 10,00 DM wird auf . ^.iforderung ergänzend zu den Ausschreibungsunterlagen ein Daten- im Eiger Diskette (MS DOS) 3,5, (1,4 MB/2HD) mit dem Leistungsver- aft/PfleJ ichnis ' n Kurztext GAEB-Kennung der Datenaustauschphase 83
iaur Q6$n Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beitlegen.
irmin für die Abgabe des Angebotes ist der Freitag, 09. Juni 2000, 00 Uhr.
igebote, die mit einem entsprechenden Submissionsaufkleber Verben sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbands- indeverwaltung Montabaur - Techn. Werke -, Zimmer 214, Kon- Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, einzureichen. Die Submis- findet an o. g. Termin im Zimmer 218 statt.
ur, 10.04.2000 E. Schaaf, Erster Beigeordneter
platz,
:hts Verordnung
ir die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags >6410 Montabaur aus Anlass der Vesterwälder Aktivtage am Sonntag, 16.04.2000
■>fliiral$! rund ^ es § 14 Abs - 1 des Gesetzes über den Ladenschluß vom 28. JaU l, . mber 1956 ( ß GBI. I S. 875) in der zur Zeit geltenden Fassung, in BSUCnttinclung mit § 3 Nr. 3 der Landesverordnung über die Zuständigkeiten iem Gebiet des sozialen Arbeitsschutzes vom 14. Mai 1996 (GVBI. I 19) wird folgende Rechtsverordnung erlassen:
' )ie Verkaufsstellen in der Stadt Montabaur dürfen aus Anlass der jßsnlwöi'wälder Aktivtage 2000 am 16. April 2000 in derzeit von 13.00 Uhr
QiähfC 800 ^ hr 9 eö11ne1 se,n -
“J “Vird davon Gebrauch gemacht, müssen die betreffenden Verkaufs- im B2 f |n am|Samstag, dem 15. April 2000 (dem verkaufsoffenen Sonntag geh Kr S9ehender Samstag) ab 14.00 Uhr geschlossen werden.
ßinßfl /erden an dem verkaufsoffenen Sonntag Arbeitnehmer länger als drei nfÜChts en besc häftigt, so sind diese an einem Werktag derselben Woche 'r ’»-00 Uhr von der Arbeit freizustellen. Statt an einem Nachmittag darf reizeit am Samstag- oder Montagvormittag bis 14.00 Uhr gewährt an.
/ährend der Zeiten, zu denen die Verkaufsstelle geschlossen sein darf die Freizeit den Arbeitnehmern nicht gewährt werden.
12v“ jgendliche, werdende und stillende Mütter dürfen nicht beschäftigt en.
Arbeitgeber haben ein Verzeichnis über Namen, Geburtsdaten, häftigungsart und -dauer der am Sonntag beschäftigten Arbeitneh- Jnd über die diesen gewährte Ersatzfreizeit zu führen.
§4
Ein Abdruck dieser Verordnung ist an geeigneter Stelle in der Verkaufsstelle auszulegen oder auszuhändigen.
§5
Zuwiderhandlungen gegen die §§1,2 Abs. 1 und 2, 3 und 4 dieser Verordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 Ladenschlußgesetz geahndet. Zuwiderhandlungen gegen das Beschäftigungsverbot für Jugendliche werden als Ordnungswidrigkeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 14 Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965) in der zur Zeit geltenden Fassung geahndet. Die Beschäftigung werdender und stillender Mütter am Sonntag wird nach § 21 Abs. 1 Nr. 3 des Mutterschutzgesetzes in der Fassung vom 18.04.1968 (BGBl. I S. 315) in der zurZeit geltenden Fassung als Ordnungswidrigkeit verfolgt.
§6
Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündigung in Kraft. 56410 Montabaur, 30.03.2000 (Siegel) Dr. Possel-Dölken
Bürgermeister
“Die Verwaltung informiert”
Öffnungszeiten der Verwaltung
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Zentrale Tel.-Nr.02602/126-0
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für öffentlich ausliegende Bebauungspläne (Zimmer 220 und 221)
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und .14.00 bis 16.00 Uhr
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Zimmer 221, Tel.-Nr.02602/126-191
Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten
Montag bis Freitag.8.00 bis 11.30 Uhr
Tel.-Nr.02602/126-332
oder nach Vereinbarung
Rollstuhlfahrer bitte den Eingang am Konrad-Adenauer-Platz benutzen. e-mail-Adresse: lnfo@Montabaur.de Internetadresse: http://www.montabaur.de
Achtung!
Vorgezogener Redaktionsschluss für die 16. KW (Karfreitag)
Alle Manuskripteinsender werden gebeten, die Manuskripte, die in der 16. KW (Karfreitag) veröffentlicht werden sollen, bis Freitag, 14.04.2000,10.00 Uhr im Rathaus, bei der Redaktion, Zimmer 233,abzugeben.
Wir bitten um Beachtung!
Achtung!
Vorgezogener Redaktionsschluss für die 18. KW (I.Mai)
Alle Manuskripteinsender werden gebeten, die Manuskripte, die in der 18. KW (1. Mai) veröffentlicht werden sollen, bis Freitag, 28.04.2000,10.00 Uhr im Rathaus, bei der Redaktion, Zimmer 233, abzugeben.
Wir bitten um Beachtung!
Schließung der Schulturnhalle der Waldschule MT-Horressen
ln der Zeit von Montag, 17.04.2000, bis einschließlich Freitag, 28.04.2000, wird die Schulturnhalle der Waldschule Montabaur-Horressen wegen Reparaturarbeiten geschlossen.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Schulamt -
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