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Wochenblatt VG Montabaur

Grünpfeilregelung an den Ampelanlagen

ln den letzten Wochen wurden an weiteren ampelgeregelten Kreuzungen im Stadtgebiet Grünpfeile angebracht, um lange Wartezeiten zu ve den und den Verkehrsfluss zu verbessern.

Bedauerlicherweise ist festzustellen, dass die überwiegende Mehrzahl der Autofahrer auf die Grünpfeilregelung ebenso reagiert wie auf das Ampe - grün, nämlich mit zügigem Überqueren der Kreuzung.

Alle Verkehrsteilnehmer müssen sich darüber im Klaren sein, dass der Grünpfeil nicht das Ampelgrün ersetzt, sondern eine Ausnahmeregelung darstellt, die besondere Aufmerksamkeit und Rücksicht auf andere Ver­kehrsteilnehmer erfordert.

Wer die Grünpfeilregelung in Anspruch nimmt, muss in jedem ten und sich vergewissern, dass niemand behindert oder gefährdet wird. Dann erst darf mit der gebotenen Vorsicht in die Kreuzung gefah­ren werden.

Diese besondere Vorsicht ist geboten, weil immer dann, wenn mit der Grünpfeilregelung die eigene Rotphase umgangen wird, andere Ver­kehrsteilnehmer, insbesondere FußgängerGrün haben, auf das sie sich verlassen.

Der Grünpfeil ist daher zu beachten wie ein STOPP- Schild.

Wenn sich in Zukunft ein Gefährdungspotenzial durch Missachtung die­ser Vorschrift ergeben sollte, sind bußgeldbewehrte Polizeikontrollen, aber auch die Entfernung der Grünpfeile unvermeidlich, denn die Verbesse­rung des Verkehrsablaufes ist zwar ein Ziel der Verkehrsbehörde, die Sicherheit muss aber in jedem Fall Vorrang haben.

Daher richten wir noch einmal an alle Autofahrer/Innen die Bitte, den Grün­pfeil zu beachten wie ein STOPP-Schild und besonderes Augenmerk auf die Sicherheit der Fußgänger zu richten.

Verbandsgemeindeverwaltung

Ordnungsamt

Meldepflichten der Hundehalter

Von Seiten des Steueramtes der Verbandsgemeinde Montabaur wird immer öfter festgestellt, dass nicht alle Flundehalter ihren Meldepflichten über die Anmeldung von Flunden nachkommen bzw. viel zu spät nach- kommen.

Nachstehend wird daher erneut darauf hingewiesen: Wer innerhalb der Verbandsgemeinde Montabaur einen Flund anschafft oder mit einem Flund neu zuzieht, hat diesen binnen 14 Tagen nach der Anschaffung oder nach dem Zuzug anzumelden. Neugeborene Flunde gelten mit Ablauf des 3. Monats nach der Geburt, zugelaufene Hunde mit Ablauf eines Monats als angeschafft.

Wir weisen darauf hin, dass auch solche Hunde anzumelden sind, für die eine Steuerermäßigung oder -befreiung gewährt wird. Soweit die Vor­aussetzung der Steuerermäßigung oder -befreiung vorliegt und diese beantragt werden, sind die entsprechenden Unterlagen bei der Anmel­dung dem Steueramt vorzulegen.

Um Nachteile bei den von uns durchzuführenden Kontrollen zu vermei­den, bitten wir die Hundehalter, die ihre Hunde bisher noch nicht steuer­lich gemeldet haben, in ihrem eigenen Interesse, die vorstehenden Mel­depflichten zu beachten. Ein Verstoß gegen die Meldepflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Verkehrsregelung anlässlich der 6. Montabaurer Aktivtage am 15.04.2000 und 16.04.2000 mit anschließendem Ostermarkt am 17.04.2000

Für die 6. Montabaurer Aktivtage und den sich anschließenden Oster­markt am 17.04.2000 muss die Bahnhofstraße ab Samstag 15.04 2000 6.00 Uhr bis Montag, 17.04.2000, ca. 20.00 Uhr für den Fahrzeugverkehr gesperrt werden.

Weiter werden am Montag, 17.04.2000, ab 6.00 Uhr die Bahnhofstraße bis zur Einmündung Kaiserstraße und das Teilstück der Wallstraße bis Einmündung Waterloostraße für den Fahrzeugverkehr gesperrt werden.

Die Anlieger der Sperrstrecken werden gebeten, bei Bedarf ihre Fahr­zeuge außerhalb des Veranstaltungsbereichs abzustellen, weil ein Befah­ren im o.g. Zeitraum nicht möglich ist.

Die Bushaltestelle an der Post wird an diesem Tag ersatzlos aufgehoben die Busse fahren vom Bahnhof über den Fürstenweg zur Haltestelle Kon- rad-Adenauer-Platz und von dort weiter zu den bekannten Haltestellen im Stadtgebiet.

Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer, sich auf die geänderte Verkehrssitua­tion einzustellen.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Ordnungsamt

Blauer Falke - Gefechtstag mit integrierter Ausbildung

Das InstBtl 310, 6. Kp führt am 18.04.2000 im Raum: Nomborn Großhol bach, Nentershausen und Heilberscheid die Übung-Blauer Falke Gefechtstag mit integrierter Ausbildung durch

Neue Hinzuverdienstregelung bei Altersrew

Auch im Jahr 2000 beträgt bei Altersvollrenten - ^

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rente unbegrenzt hinzuverdient werden. 4 ,

Altersrentner jedoch, die das 65. Lebensjahr noch nicht vnli^ ..r \/pi müssen bestimmte Hinzuverdienstgrenzen bei Teilren I e f ^ c Grundlage für die Berechnung hierfür war bis 31,121999 H !ind b

letzten Jahres vor Rentenbeginn. ' a( «r[> e

Seit dem 01.01.2000 ist eine Änderung eingetreten Die r n u Ermittlung der individuellen Hinzuverdienstgrenze beiT Zukunft nicht mehr der Lohn des letzten Jahres, sondern ri m Jahre vor Rentenbeginn. Insbesondere für Versicherte die im , weniger verdient haben als in den beiden Jahren zuvor kann? 5 hnhprnn Hinzuverdienstqrenze führen. ' Dl

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)iese Neuregelung ist bei allen Altersrenten zu beachten * ^e H.12.1999 beginnen. Für Versicherte, deren AltersrentebeS l: id ,em Zeitpunkt begonnen hat, verbleibt es bei der bisherigen J z Auskünfte erteilen die LVA Rheinland-Pfalz, ihre Auskunfts »W s jngsstellen und Versichertenältesten sowie die Stadt- Gerrffrbic rerbandsgemeindeverwaltungen. > ' e

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Aufruf zur Haussammlung für Kriegs- und Zivilblinde in Rheinland-Pfalz

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, , ann t

der Landesblindenverband Rheinland-Pfalz führt in der Zeit voiJ*n ds ! bis 22.04.2000 seine Haussammlung für Kriegs- und Zivilblfndei dena Gerne habe ich die Schirmherrschaft dafür übernommen. EsislJragen lieh ein großes Anliegen, dass wir die Arbeit des Landesbii-:?-52602 des großzügig unterstützen. :

Blindheit stellt eine Behinderung dar, die das Leben eines Menjf besonderer Weise beeinträchtigen kann und vor der niemand Der Landesblindenverband nimmt sich dieser Betroffenen an, Sprecher und leistet Hilfe zur Selbsthilfe. Dies alles ist Vors dafür, dass unsere blinden Mitbürgerinnen und MitbürgerweitgeN

gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Damit ergänztderj blindenverband das Handeln der Landesregierung, die im Raiaj^ Möglichkeiten die gjesellschaftliche und berufliche Eingliederung^

KohinHortön i mrl hltrwHan Mithiirnorinnön unH k/lithrimrkr im^«i:t.vvU

behinderten und blinden Mitbürgerinnen und Mitbürger

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Da die Arbeit des Landesblindenverbandes nicht allein ausEigeL nn finanziert werden kann, bitte ich Sie, liebe Mitbürgerinnen undlr^ darum, durch eine Spende die Haussammlung des Landest) 1 ® 000

bandes Rheinland-Pfalz zu unterstützen

Kurt Beck,

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Personenstandsmeldungen des

in der Verbandsgemeinde Montabaur Geburten

Arton Mehmeti, 56412 Hübingen, Windener Straße 2 Alicia Kaiser, 56410 Montabaur, Bachstelzenweg 2 Theresa Ackermann, 56410 Montabaur, Poststraße 7 Hannah Marie Gerhards, 56412 Großholbach, Hauptstraße 44a P°° Jannik Korbach, 56412 Nentershausen, Lahnstraße 4 ^

Luca Leon Endl, 56410 Montabaur, Schillerstraße 5 qqq

Katharina Strohbach, 56412 Niederelbert, Wiesenstraße 15 {jqq M aurice Leon Nelles, 56410 Montabaur, Albertstraße 16 boo Jakob Peter Wilhelm Hülshörster, 56410 Montabaur, Saarslral%0 Anna Lou Schneider, 56410 Montabaur, Kolpingstraße 5a 000 Nils Dworatzek, 56410 Montabaur, Koblenzer Straße 26 (im Ja®, Julian Schulz, 56337 Eitelborn, Unter dem Dorf 43 Aaron Samuel Last, 56412 Horbach, Bergstraße 5 Niklas Fett, 56412 Oberelbert, Brunnenstraße 2 Eheschließungen Christoph Schneider und Ines Anna Schönekess, 56410 Montate pingstraße 5 A

Frank Halberstadt und Heidi Drescher, 56412 Heiligenroth, Winkel Andreas Lässig und Sahin Nuket, 56412 Nentershausen, Nie* 1

Straße 8

Jörg Hans Heinrich Klingeberg und Nicole Angelika Schrödei Neuhäusel, Tannenweg 23

Sterbefälle

Bernhard Wessel, 56410 Montabaur, Fasanenallee 1 (im Jen® Katharina Sohlbach geb. Wirth, 56410 Montabaur, Dillstraße Johann Josef Schneider, 56337 Simmern, Schloßstraße 21 Rudolf Hans Richter, 56412 Görgeshausen, Feldstraße 19 Theresia Mayer geb. Tillmann, 56412 Nentershausen, Nahes' Theodor Heinrich Fettig, 56337 Simmern, Siebenbornstri Wilhelm Neiß, 56412 Nomborn, Mittelstraße 13

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Konrad Gerhard Schubert, 56410 Montabaur, Tulpenstraße Dr. Günther Johann Holly, 56412 Untershausen, Haus am