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rß jn Neuhäusel e.V.
lrS1 «ammtisch ist am 06.04.2000 ab 19.00 Uhr im Gasthof Stefan Nickel. Dazu laden wir alle Freunde und Mit-
^reohl herzlich ein.
^Feuerwehr Neuhäusel
^ÜLusflug der Freiwilligen Feuerwehr Neuhäusel nach r l ?fl04 2000 bis 01.05.2000 sind noch Plätze frei. Wir laden ^Jlsdie aktiven und jetzt auch die inaktiven Mitglieder ein sich 'fahrt zu beteiligen.
nHanmelden kann man sich bei Peter Marx, Tel.: 8365, oder £ Tel.: 902688
inaktiven Mitglieder, die sich vormerken lassen haben, sich r it mir Peter Marx unter Tel.: 8365 oder Thomas Bender, Tel • Celd'en um Ihre Reise zu bestätigen.
Nr. 13/2000
IflflÜbung 19.00 Uhr
0 b 'si 93 offl^öTreffen der Feuerwehrfrauen 19.45 Uhr It. Einladung 3 bis 19 3 ol’ZoOrtsringgratulation Frau Isbert 18.00 Uhr im “Thür. Hof’ liOGruppenführerausflug nach Zeitabsprache
huna 19.00 Uhr
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Gemeinschaft Neuhäusel pFUSSBALL
wes nicht glauben, aber es gibt bereits zehn Mädchen, die ihr s am Fußball bekundet haben.
jesan Euch, ob ein Mann(Frau)schaft gebildet werden kann. Lachen 13 und 16 Jahren alt (jung) seid und schon immer mal Liefen wolltet, dann meldet Euch bitte umgehend bei Janine Gus- 'ei 02620/1392.
Itelborn/Neuhäusel
Inschaft
pnntag, 02.04.2000, TuS Immendorf - SG Eitelborn/Neuhäusel.
i: 14.30 Uhr
[üwoch, 05.04.2000, SG Eitelborn/Neuhäusel - SG Rheindörfer. 1.19.00 Uhr im Augst Stadion lenschaft
, 02.04.2000, in Hillscheid gegen den SV Blau-Weiß Sayn, 1,11.00 Uhr
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inn/-frau
bis 2000 Uh
n EitelboiSui gesetzter)] len und iltungan in wieder mann/-fri lonate, al: i im verg Anlage g glichkeitei aeschrän ärtanlaul Ifeld. Ein
ichstunden des Ortsbürgermeisters
..von 18.30 bis 19.30 Uhr ..von 18.30 bis 19.30 Uhr
itags.
: 02620/8614
iulbushaltestelle in der Schulstraße
pnlbushaltestelle in der Schulstraße ist keine Willkür des Ortsge- tates oder des Ortsbürgermeisters. Sie wurde von der der Orts- ®1e übergeordneten Stelle im Einvernehmen angeordnet. Die Ein- «-"ädieser Schulbushaltestelle in der Schulstraße wurde im Rahmen l*aligen Beförderung der Kindergartenkinder (Kindergartenverband tfWNeuhäusel) und der Grundschüler (Grundschule Kaden- „n m phf!»S ern und s P äter Grund- und Hauptschule Augst) für notwendig kVimmeKr wur ^ en seitens der Ortsgemeinde erhebliche finanzielle lirbpnEiÄ^j 1116 S ' c * 1ere Schülerbeförderung bereitgestellt. Wenn nun TI eraen einiger Anlieger wegen Lärmbelästigung und Verunreini- Pusw. vorliegen, so ist dies sehr wohl berechtigt.
R ® re an a 'le Schülerinnen und Schüler sich so zu verhalten, dass L. r ^chulbushaltestelle etwas ruhiger zu geht und der Abfall nicht Lorten entsorgt wird. Ich mache auch noch einmal deutlich, Lw 6m den Schulweg ihrer Kinder alleine die Verantwortung Lh nn u E , ltem S° r 9 e haben, dass ihrem Kind auf dem Weg und an Lr'ull 3 tes,e ** e etwas geschehen könne, müssen sie ihr Kind eben fen “Bushaltestelle begleiten oder Aufsichtsgemeinschaften mit
^Eltern vereinbaren!
j: 2® n „ oct ] hmzufügen, dass immer wieder, auch seitens der Orts- s 5anl!? Val ! un 9 festgestellt wurde, dass ein erheblicher Teil des oft- J r0 pr °.<; henen Durchgangsverkehrs in diesem Bereich durch iiseit, ih, ^ er und der Kindergartenkinder hervorgerufen wird, die toisdnrrh 6 ^ 1 !^ mit dem Fahrzeug zur Haltestelle bringen, andere cphn- ' hr Farkverhalten die beklagte Problematik verschärfen. Es räeoari(t Q °^ er en darauf aufmerksam gemacht, dass wartende I Erzeuge von Eltern Verkehrsbehinderungen (versperrte
1 ien ) erzeugen.
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Konvoi,* 3 ap P e ** iere ' c h an alle Verantwortlichen, ihr Verhalten zu überdenken und zu prüfen.
IrlnH n W i- Uns a " e etwas Mühe geben, können wir zum Wohle unserer Kinder, diese vor zusätzlichen Gefahren schützen.
!^. kaan a !|® n Betroffenen versichern, dass die Ortsgemeinde auch wei- in Demuht ist, die Problematik zu entschärfen, um ein vernünftiges Miteinander zu erreichen.
Erich Schmidt, Ortsbürgermeister
Straßenreinigungspflicht erfüllen
Ich möchte nochmals auf die bestehende Straßenreinigungspflicht in der Ortsgemeinde hinweisen:
Daher noch einmal:
An allen Grundstücken innerhalb der Ortslage - bebaut oder unbebaut - sind mindestens einmal wöchentlich die Bürgersteige und Straßenrinnen von Schmutz, Unkraut und Unrat zu befreien.
Ist kein Bürgersteig vorhanden, so gilt es, einen entsprechend breiten Streifen der Fahrbahn zu säubern.
Auch unbebaute Grundstücke selbst müssen gemäht werden, damit Nachbargrundstücke nicht durch Samenflug beeinträchtigt werden.
Wohnt der Grundstückseigentümer nicht in Simmern, oder ist er selbst nicht in der Lage, die Reinigung vorzunehmen, so muss er einen Dritten mit der Reinigung beauftragen.
Bitte folgen Sie der für alle Grundstückseigentümer geltenden Straßenreinigungspflicht. Die Straßenreinigungssatzung ist keine Schikane des Gemeinderates oder des Ortsbürgermeisters.
Sie dient unter anderem dazu, dem Dorf ein ordentliches und ansehnliches Aussehen zu verleihen. Dies kann nur in unser aller Interesse sein.
Erich Schmidt, Ortsbürgermeister
Benutzung der gemeindeeigenen Feldwege in der Gemarkung Simmern
Aus gegebener Veranlassung weisen wir alle Benutzer der Feldwege in der Gemarkung Simmern auf ihre Pflichten hin, die sich aus dem Flurbereinigungsplan ergeben. Die Feldwege werden den Landwirten zur Bewirtschaftung der angrenzenden Grundstücke und zum Treiben von Vieh zur Verfügung gestellt. Bei der Bewirtschaftung der Grundstücke mit Ackergeräten etc. ist das Wenden auf den Wegen grundsätzlich unzulässig.
Es ist jedoch häufig zu beobachten, dass gegen dieses Verbot verstoßen wird und die Wegegrundstücke einschließlich ihrer Befestigungen, Seitengräben, Querrinnen und sonstigen Anlagen beschädigt werden und Erde auf sie aufgebracht wird. Eine oft zu beobachtende Unsitte ist, dass die Wegeränder mit umgepflügt werden oder Unkraut und sonstige Abfälle auf den Wegen abgelagert werden. Vor allem auf geteerten Feldwegen ist darauf zu achten, dass derartige Beschädigungen oder Verschmutzungen unterbleiben. Außerdem machten wir darauf hinweisen, dass es untersagt ist, die Wirtschaftswege zu befahren, wenn diese durch Witterungseinflüsse aufgeweicht sind, so dass schwere Beschädigungen zu erwarten sind. Wir haben Verständnis dafür, dass es bei der Bewirtschaftung der Äcker mit Maschinen hin und wieder zu einer Beschädigung oder Verschmutzung kommt. Diese Schäden oder Verunreinigungen sind aber so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen zu beseitigen. Andernfalls kann die Ortsgemeinde die Wiederherstellung auf Kosten des Verursachers vornehmen lassen.
Die Ortsgemeinde hat sich in der Vergangenheit selbst bemüht, die Feldwege in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Auch ist anzuerkennen, dass einige Landwirte darauf bedacht sind, Beschädigungen und Verunreinigungen der Wege zu vermeiden und, wenn sie doch aufgetreten sind, umgehend wieder zu beseitigen. Immer mehr muss aber festgestellt werden, dass sich der Zustand unserer Wirtschaftswege verschlechtert, weil teils rücksichtslos auf ihnen gewendet wird, ihre Ränder mit umgepflügt und Abfälle auf ihnen gelagert werden, ohne nach Beendigung der Arbeiten die Wiederherstellung vorzunehmen. Dies wird künftig nicht mehr hingenommen. Alle, welche in letzter Zeit Beschädigungen oder Verunreinigungen an Wirtschaftswegen vorgenommen haben, werden aufgefordert, innerhalb von einer Woche die Schäden zu beheben. Die Ortsgemeinde hat in der Vergangenheit weitgehend darauf verzichtet, die ihr offenstehenden Möglichkeiten zu ergreifen, die darin bestehen,
a) die Wiederherstellung eines Weges auf Kosten des Verursachers zu veranlassen und
b) ein Bußgeldverfahren einzuleiten.
Wir hoffen, dass es auch in Zukunft nicht erforderlich wird, derartige Maßnahmen zu ergreifen und appellieren an Ihre Einsicht.
Erich Schmidt, Ortsbürgermeister
Kath. Pfarramt Neuhäusel-Simmern
Firmung 2000
Am Wochenende 18719. November ist in Neuhäusel und Simmern Firmung. Zur Firmung eingeladen sind alle Jungen und Mädchen, die 1993 oder noch früher ihre Erstkommunion gefeiert haben.
Informationsabend über die Firmung und die Vorbereitung darauf: in Neuhäusel am Montag, 03.04 um 17.30 Uhr im St.-Anna-Haus, in Simmern am Dienstag, 04.04., um 17.30 Uhr im St.-Rochus-Heim.
Auch im Jahre 2001 ist in beiden Gemeinden wieder Firmung vorgesehen.

