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Nr. 13/2000
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beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich Fr dhtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwen- 3 fihmp am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung ent- ( en werden nicht erstattet.
Lmasansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung j nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungster- ;';!nin einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. ci nw endungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfah- die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der 1 (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender kann durch ^Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustel- Eunehmen sind.
12 3 und 5 gelten für die Anhörung der Öffentlichkeit zu den ^Wirkungen des Bauvorhabens nach § 9 Abs. 1 des Gesetzes Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechend, äeoinn der Auslegung des Planes treten die Anbaubeschränkun- J 9 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) und die Veränderungs- :,Ji§ 9 a FStrG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeit- 'mTräger der Straßenbaulast ein Vorkaufsrecht an den vom Plan 0 Flächen zu (§ 9a Abs. 6 FStrG).
Veröffentlichungsblatt der Dr. Possel-Dölken
.jß Bürgermeister
m 14.30 Uhi
I.
ei der SG]
Heiligenroth
Wunden des Ortsbürgermeisters
.von 17.00 Uhr bis 19.30 Uhr
.nach Vereinbarung
1.02602/16606, Fax: 02602/917396
itmachung
Stellung für den Ausbau der B 255 otabaur - Boden)
Im der Einmündung der K103 und der Ortsumgehung Boden
teenprojektamt Vallendar (Straßenbaubehörde) hat für das o.g. paben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens bean- ™ das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen realionsmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen (Boden und Heiligenroth beansprucht. Der Plan (Zeichnungen und 'wgen) ((egt in derzeit vom 17.04.2000 bis 16.05.2000 in der Ver- leindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 ir, Zimmer-Nr. 221, während der Dienststunden von montags haMfir(t J f* 8 00 Uhr bis 12.30 Uhr, 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donners- ;S rbls 12 30 Uhr, 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, freitags 8.00 Uhr tsofleaerS f! bhrzural, 9 em einen Einsichtnahme aus.
GemarkS t bis s P a,es tens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungs-
'ichnunqR 5 ' 8 b l? zum 30.05.2000, beim Landesamt für Straßen- und Ver- '000in« S K n , as,orhof 2 - 56068 Koblenz, Zi.-Nr. 216 (Anhörungsbehor- '-Platz 8 ,5W|Fi„ u e l„® r Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Anschrift wie i von mijj ) Uhr, c ' jitags 8.0]
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pwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift i* d' nwe . nc * un 9 m uss den geltend gemachten Belang und das l ,,| erBeeintr ächtig un g erkennen lassen.
| Bundsfer *ß' S * S ' nc * Einwendungen ausgeschlossen (§ 17 Abs.
Jungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten " e '°? er ' n ^orrn vervielfältigter gleichlautender Texte einge- L ® n w'sichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift L e ' n Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als LJJnflen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können feit dun ^ en un berücksichtigt bleiben, än dg'9 er hobene Einwendungen können in einem Termin erörtert rij. “r noc b ortsüblich bekannt gemacht wird.
Pförmi’no!f Jr’ st 9 erec ht Einwendungen erhoben haben, bzw. bei krthor? 6 ' nwer >dungen der Vertreter, werden von dem Termin r^enäetiriehtigt.
■u.?! s 80 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch änntmachung ersetzt werden.
märht ertre Un ° durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevoll- T '5 Un a ls * <durc b e ' ne schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den AKien der Anhörungsbehörde zu geben ist.
ihn ^ usb) ' e 'b eri eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auph ohne verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des rorterungstermins beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
3. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwen- aungen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
4. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.
5. Uber die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
6 . Die Nrn. 1,2,3 und 5 gelten für die Anhörung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Bauvorhabens nach § 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechend.
7. Vom Beginn der Auslegung des Planes treten die Anbaubeschränkungen nach § 9 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) und die Veränderungssperre nach § 9a FStrG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger der Straßenbaulast ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 9a Abs. 6 FStrG).
Amtliches Veröffentlichungsblatt der Dr. Possel-Dölken
Gemeinde Bürgermeister
Ausbau Schlatweg
Zu einer weiteren Besprechung lade ich die Eigentümer der Anliegergrundstücke des Schlatweges für Montag, 03.04.2000, um 17.00 Uhr recht herzlich ein.
Treffpunkt: Einmündung zum Erschließungsgebiet “Am hohlen Weg”.
i.V. Erich Herbst, 1. Beigeordneter
Kommunionkinder in Heiligenroth
Hanna Bellessem, Leipziger Straße 16 Anna Bierenfeld, Leipziger Straße 14 Saskia Brückner, Lahnstraße 5a Andre Butzbach, Moselstraße 3 Julian Fries, Neustraße 4a Andreas Gros, Königsberger Straße 31 Jessica Herbst, Leipziger Straße 20 Anna Hild, Schulstraße 2a Thomas Kochannek, Lahnstraße 3 Sebastian Kuhn, Kirchstraße 3a Francesca Müller, Schulstraße 36 Carina Reichwein, Moselstraße 11 Michele Saal, Schlatweg .8 Leonie Schönberg, Schulstraße 6 a Benedikt Stendebach, Königsberger Straße 22
i.V. Erich Herbst, 1. Beigeordneter
Ostergottesdienst
Kinder/Jugendliche, die am Ostermontag im Familiengottesdienst mitsingen bzw. mitmusizieren möchten, sind herzlich eingeladen zu den Proben jeweils mittwochs um 17.00 Uhr im Pfarrheim.
Blasmusik vom Feinsten
Das Blasorchester Daubach und die Musikvereine Heiligenroth und Holler laden ein zum 14. Gemeinschaftskonzert am 08.04.2000 um 20.00 Uhr in der Sport- und Kulturhalle Holler. Wie in den vorangegangenen Jahren werden Ihnen in bewährter Weise musikalische Höhepunkte von der modernen bis zur traditionellen Blasmusik dargeboten. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Tennisclub Heiligenroth
Frühjahrsinstandsetzung der Tennisplätze
Wir bitten unsere Mitglieder um Hilfe unsere Plätze für die neue Saison herzurichten.
Außerdem gibt es noch einige andere Arbeiten auf dem Tennisgelände. Der Arbeitseinsatz ist für die Samstage am 01. und 08.04.2000 vorgesehen. Ansonsten besteht auch die Möglichkeit täglich ab 16.30 Uhr ihre Hilfe anzubieten. Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt.
Sportverein Heiligenroth e.V.
SENIORENFUSSBALL
Die 1 Mannschaft der SG spielt am Sonntag, 02.04.2000, um 14.30 Uhr, gegen die Mannschaft der SG Ellingen/Willr. II. Das Spiel findet in Ruppach-Goldhausen statt.
Die 2. Mannschaft spielt am 02.04.2000,12.30 Uhr, in Heiligenroth gegen die SG Horressen III.
JUGENDFUSSBALL Samstag, 01.04.2000
13 00 Uhr E-Jugend gegen Ransbach/Baumbach in Baumbach

