Wochenblatt VG Montabaur
Verkehrsverein e.V. Eitelborn
Mitgliederversammlung
am 24.03.2000 im Vereinslokal Nassauer Hof, Eitelborn. Beginn: 20.00 Uhr Tagesordnung: 1. Begrüßung, 2. Ehrung der verstorbenen Mitglieder, 3. Jahresbericht des 1. Vorsitzenden, 4. Bericht des Schatzmeisters, 5. Bericht der Kassenprüfer, 6. Entlastung des Vorstandes, 7. Neuwahlen,
8. Aktivitäten 2000/2001.9. Beschlussfassung der vorliegenden Anträge, 10. Verschiedenes, 11. Abschluss und gemütlicher Ausklang.
Eitelborner Schützengesellschaft 1984 e.V.
Jahreshauptversammlung
Zur Jahreshauptversammlung 2000 lädt der Vorstand die Mitglieder des Vereins recht herzlich ein.
Termin: Freitag. 31.03.2000. 20.00 Uhr im Schützenhaus auf dem Nörrberg Tagesordnung: Begrüßung durch den Vorsitzenden, 2. Totengedenken, 3. Jahresberichte: Schriftführer. Schießleitung, Damenwartin. Jugendwart, Bogenwart, Kassierer, 4. Kassenprüfbericht, 5. Verschiedenes.
Der Satzung gern, sind Anträge zur Mitgliederversammlung dem Vorstand vier Tage vorher schriftlich mit Angabe von Gründen einzureichen. Die Mitteilung im Amtsblatt gilt für Mitglieder im Bereich der Augstgemeinden als gültige Einladung zur Jahreshauptversammlung.
Im Anschluss an den offiziellen Teil feiern die Teilnehmer einen fröhlichen Ausklang in gemütlicher Runde.
SG Eitelborn/Neuhäusel
1. Mannschaft
Am Sonntag, 26.03.2000. bestreiten wir das Heimspiel gegen die Spvgg. Bendorf. Spielbeginn ist um 14.30 Uhr im Augst-Stadion.
2. Mannschaft
Spielfrei!
SC Eitelborn
Jahreshauptversammlung
Am 24.03., findet im Vereinslokal “Zur Krone" die Jahreshauptversammlung statt.
Folgende Punkte stehen auf der Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden. 2. Feststellung der Tagesordnung, 3. Totenehrung, 4. Bericht des Vorstandes. 5. Berichte der Abteilungen, 6. Bericht des Schatzmeisters. 7. Bericht des Kassenprüfers, 8. Aussprache zu den Berichten,
9. Wahl des Vorstandes, 10. Verschiedenes. Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten.
ALTE HERREN
Am Samstag, 25.03.2000, findet das Heimspiel gegen unsere Sportkameraden aus Pfaffendorf statt.
Spielbeginn ist um 17.00 Uhr auf der Nörr. Treffpunkt um 16.30 Uhr.
Kadenbach
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 18.00 bis 20.00 Uhr
und .nach Vereinbarung
Gemeindeverwaltung, Telefon und Fax 02620/633 Ortsbürgermeister, Telefon: 02620/1001 (ab 13.30 Uhr)
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde
Kadenbach für das Jahr 2000 vom 16.03.2000
i.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 14.03.2000 hiermit bekannt gemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2000 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf.1.293.000,00 DM
in der Ausgabe auf.1.293.000,00 DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf.1.255.000,00 DM
in der Ausgabe auf.1.255.000,00 DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.1.079.000,00 DM
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf.300.000,00 DM
Nr.
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für h* ,, U20<
wie folgt festgesetzt: en Tur das Haushatfjief
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen ^ mit St
Betriebe (Grundsteuer A). j'i^di'
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B). . 269, We L ' e
2. Gewerbesteuer . ^griddie
3. Die Hundes . teuer _beträgt für Hunde, die innerhalb 4 Ö o "rl'" 300 f
bietes gehalten werden: s ben ieindj
für den ersten Hund. 2 iffH B
für den zweiten Hund. L$Ta
n. .
Genehmigung der Haushaltssatzung ' ‘
Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland Pf i J derliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssab Ortsgemeinde Kadenbach für das Haushaltsjahr 2000 wird hiermit 119 zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 1.079.000 00 DM
ZKA1D Mnntahaur 1A Hl 9000 ’ . Ur-Kid*
lm MÜUmöclr ibedankt inicltt so
56410 Montabaur, 14.03.2000 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901.10
III.
.^fürdie
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 27.03.2000 bis05 04 I *n am bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, FinanzabtSilunn h auh mer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während derT mphi narbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhri»rf 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 iijJ illlllcWU 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12 30UhüS^ ere lieh aus. ' habe
Montabaur, 16.03.2000 (S.) j:?ie$P end
Ortsgemeindeverwaltung Kadenbach
Hinweis:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorsch r dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekorr sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfangand zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
Ortsbürgermi
;ieebenj
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die G^ill K3d
migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Ssäl1.ö3.200( verletzt worden sind, oder TidJugen
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsb!lbörd!p , ’ s K3 (I Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfamsgesamme oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung!' Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründe«sich bf schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, sol auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Vj zung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rhein!
Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 163).
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Einebnung von Reihengräbern auf dem Friedhof der Ortsgemeinde Kadenbach
An dieser Stelle wird an den Termin für die Einebnung der Reiher^: Gaststätte auf dem Friedhof der Ortsgemeinde Kadenbach nach dem 31.03, erinnert.
Folgende Gräber werden eingeebnet:
Stotz, Mathilde; Best, Justine; Knopp, Hannelore; Jäger, Stephan^ t Albertine; Marx, Luise; Best, Petra. jJ/piSitzu
Sofern Angehörige bzw. Unterhaltsverpflichtete auch GrabstätterifjMstälte nen möchten, bei denen die Nutzungszeit bzw. Ruhefrist noch nichtig laufen ist, können auch hier in Absprache mit dem Ortsbürgermeisten,j a | e y ors . der Friedhofsverwaltung Montabaur (Tel. 02602/126-122 Frau HeH^^ < die Einebnung beantragen. j]
Die Ortsgemeinde Kadenbach bittet um Verständnis, dass für die_ Stellung neuer Grabstätten die Einebnungsarbeiten erforderlich sui
Verbandsgemeinde Montabaur Friedhofsamt
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Erinnerung an die Einwohnerversammlung
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
ich darf Sie nochmals an unsere Einwohnerversammlung am D®® ^begrüßt f tag, 23.03.2000,19.00 Uhr, im Gasthaus “Zur Augst” erinnern. ta teinw Neben allgemeinen Themen zum Zwecke der Unterrichtung könM ^ ^ ^ gezielt Ihre Fragen stellen, um hierüber aus erster Hand u pJ^f^Uhr.ir werden. Außerdem erhalten Sie auch alle Informationen z ^m |enden Son stand des Baugebietes “Auf der Höh - 3. Erweiterung” sow |e IW «mheimiscl ten Fertigstellung der Straße “In der Au” durch das Planungs j.'*"16.04,2 Ich möchte auch ganz herzlich alle Vereinsvorstände 9egi
hier die Möglichkeit, alle Themenbereiche mit uns zu erorter , >«Ö4,200(]
Vereinsarbeit von Bedeutung sind. -S^ufdei
Über eine rege Beteiligung als Zeichen Ihres Interesses an ^ 1 4.30Uh Gemeinde würden wir uns sehr freuen. „ f .
Helmut Marx, OrtsbuQ&ym fürd

