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Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz LVA

Befreiungsmöglichkeit für arbeitnehmerähnliche Selbstständige

Für die seit 1. Januar 1999 neu in die Rentenversicherungspflicht einbe­zogenen arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen wurden erweiterte Befreiungsmöglichkeiten geschaffen. Darauf verweist die Landesversi­cherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz, Speyer. Arbeitnehmerähnliche Selbstständige sind Personen, die nur für einen Auftraggeber tätig sind und keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen.

Dauerhaft von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen können sich Personen, die bereits am 31. Dezember 1998 eine selbstständige Tätigkeit ausgeübt haben, in der sie nicht versicherungspflichtig waren

und vor dem 2. Januar 1949 geboren sind

oder vor dem 10. Dezember 1998 eine ausreichende private Absicherung aufgebaut haben, bzw. bis zum 30. Juni 2000 entsprechend ausgestalten.

Binnen eines Jahres nach Eintritt der Versicherungspflicht ist die Befrei­ung zu beantragen. Die Frist läuft nicht vor dem 30. Juni 2000 ab.

Neu sind die Verlängerung der Antragsfrist und die Anerkennung weite­rer privater Absicherungsmöglichkeiten.

So ist auch eine neue Befreiungsmöglichkeit für Personen eingeführt wor­den, die nach Vollendung des 58. Lebensjahres nach einer zuvor aus­geübten selbstständigen Tätigkeit erstmals versicherungspflichtig werden.

Ebenfalls neu ist auch die auf einen Zeitraum von drei Jahren nach erstma­liger Aufnahme der Selbstständigkeit beschränkte Befreiung, die sog. Exi­stenzgründerphase. Diese Befreiung wirkt ab dem Beginn der Versiche­rungspflicht, wenn sie innerhalb von drei Monaten danach beantragt wird, sonst erst ab Eingang des Antrags. Die Frist läuft am 31. März 2000 ab.

Zuständiger Versicherungsträger für die Befreiung von der Versiche­rungspflicht für arbeitnehmerähnliche Selbstständige ist die Bundesver­sicherungsanstalt für Angestellte.

Partnerschaften - Aktuell

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-jl'Ionnerre

tausAnlass der 30-jährigen Partnerschaft vom 24. bis 27. 'deine Reise nach Tonnerre an. Vorläufiges Rahmenpro-

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Deutsch-Französische Gesellschaft zu Montabaur e.V.

24.08.: Abreise 8:00 Uhr, Aufenthalt in Metz, Ankunft ir- Empfang

8: Stadtführung in Tonnerre, Ausflug zum Schloss von

Leistungen: Fahrt mit dem Bus inklusive aller Sonderfahrten, Eintritte und Stadtführungen, drei Übernachtungen in Privatunterkünften (Hotelzim­merreservierung möglich).

Mindestteilnehmerzahl: 25 Personen. Fahrpreis: 150,00 DM.

Weitere Informationen und Anmeldung bei Bernhilde Skrebutis, Tel. 02602/4523 und Jörg Harle, Tel. 02602/10157-120.

Französischer Kinoabend

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'JiteFoire (Wirtschaftsmesse) von Tonnerre

26.08: Besichtigung der Stadt Troyes in der südlichen

täjie,

se an einem Festabend in Epineuil ;J27.08: Abreise ca. 13.00 Uhr

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üü^anlay ist eines der schönsten Beispiel 6 des f ©Stils in Burgund.

Wir laden Sie recht herzlich zu unserem nächsten Kinoabend am Mon­tag, 03.04.2000, um 17.30 Uhr, in die Schloss-Lichtspiele (Bahnhofstr., Montabaur) ein. Gezeigt wird:Le diner de cons - Dinner für Spinner von Francis Veber.

Waren Sie schon einmal bei einemDinner für Spinner?

Sie traben noch nie etwas davon gehört? Dann wissen Sie nicht, was Ihnenjjntgeht.

Der Verleger Pierre Brochant pflegt dieses extravagante Hobby und gehört zu den Veranstaltern der außergewöhnlichen Dinnerpartys.

Einmal in der Woche trifft er sich mit seinen Freunden zum Essen, wobei jeder einen zuvor sorgfältig ausgewählten Gast - einen absoluten Voll­trottel - mitbringt, auf dessen Kosten man sich dann, ohne dass dieser etwas davon bemerkt, köstlich amüsiert.

Doch eines Tages geht etwas schief und plötzlich ist es Brochant, der am Ende als Trottel dasteht. Der Film wird in Originalfassung (mit deutschen Untertiteln) ausgestrahlt.

Eintrittspreise: Schüler 5,00 DM, Erwachsene 10,00 DM. Im Anschluss findet der monatliche Stammtisch der DFG in der GaststätteMarktstu­ben" (Großer Markt, Montabaur) statt, zu dem wir Sie ebenfalls herzlich einladen möchten.

Weitere Infos: Tel. 02602/10157-120 oder 0177/6265308.

Tipps und Adressen

Längerfristiger individueller Schüleraustausch

Es besteht für die Schüler der 10. und 11. Klasse sowie Schüler der 9. Klas­se mit Französisch als erster Fremdsprache die Möglichkeit, im Rahmen eines längerfristigen individuellen Schüleraustausches, der auf Gegensei­tigkeit beruht, drei Monate lang eine Schule in Frankreich zu besuchen.

Nähere Auskünfte erteilt die zuständige Schulaufsichtsbehörde oder das Deutsch-französische Jugendwerk, 51 rue de I' Amiral-Mouchez, F 75013 Paris, Tel. 00331/40781818.