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fil^/lnn feiern die Eheleute Günter und Lilli Pajer das rLf1.03-2° ou ’ Hochzeit. Im Namen des Ortsgemeinderates, äW 011 hund auch von mir persönlich möchte ich dem İ flDaU !?tPn Glück- und Segenswünsche aussprechen.
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Nr. 10/2000
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dg am 26.01.1929 in Wintersdorf geboren und lebte seit Kirchen Als Richtmeister für pneumatische Förderung war |SnBaustellen im In- und Ausland tätig.
■A Heus wurde am 23.01.1926 in Gelsenkirchen-Schalke gebo- ^eideim Sommer 1948 auch kennen und lieben gelernt haben.
i'-rhzeit am 11.03.1950 wohnten sie zuerst in Bottrop, bis sie %in ihr Haus nach Daubach einzogen, fall den Jahren als Hausfrau und.Mutter ihrem Mann zur Sei- Nnaar ist noch sehr rüstig und nimmt am täglichen Zeitge- .«Anteil.Zu dem schönen Ehrentag gratulieren neben ihren pnmitSchwiegersöhnen, vier Enkel, zwei Urenkel und die Ein- aDaubach. Sie alle wünschen den Eheleuten Pajer noch viel ^jahreinGesundheit, Gemeinsamkeit und Zufriedenheit.
rsnderVerbundenheit mit dem Jubelpaar wollen wir am Sams- 3), ein Ständchen bringen. Dazu lade ich die Ortsvereine ioervon Daubach herzlich ein. Wir treffen uns 15.30 Uhr in der
Raimund Hahn, Ortsbürgermeister
Iiwald-Verein Daubach
ptigung in Linz am Rhein
noch einmal an die alljährliche Stadtbesichtigung, die uns p Linz führt. DerWesterwald-Verein hat einen Bus organisiert, lälglieder kostenlos ist.
13.00 Uhr obere Bushaltestelle in Daubach, gegen 14.00 >g der Stadt mit einem Führer.
Ni Stunde. Anschließend gemütliches Beisammensein in einem p 17.00 Uhr Rückfahrt in Linz und gegen 18.00 Uhr Ankunft fei.
bis 13.03.2000 unter 02602/5373 bei Karin Loth.
fester Daubach e.V.
[^Generalversammlung des Blasorchesters Daubach e.V.
fcrsannmlung findet am Samstag, 25.03.2000, im Saal der I Jöienstube" in Daubach statt. Die Veranstaltung beginnt um T * u ™ en wir alle Vereinsmitglieder herzlich ein.
ß 1 ^ e 9 r üßung, 2. Totenehrung, 3. Jahresberichte, 4. Lp!*»*. 5 - Entlastung des Vorstandes, 6. Neuwahl Lfü n °. rS ' ltzenclen und e ' ner Kassiererin/eines Kassierers, 7. r Anträge, 8. Verschiedenes.
Generalversammlung müssen bis spätestens eine Woche schriftlich beim 1. Vorsitzenden Rainer Frink, I ■ wi2 Daubach, eingereicht werden.
**Meder
Ortsbürgermeisterin
.von 18.00 bis 19.30 Uhr
wo 6n u’? he Bekanntmachung der fr.füf.u ssatzun 9 der Ortsgemeinde Holler
für das Jahr 2000 vom 06.03.2000
RhPiÜi! S ,Ü? nf'hat a ufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für fipnohm dP J folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Ho d ' e Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehör
de vom 01.03.2000 hiermit bekannt gemacht wird'
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2000 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf.1.603.000 DM
in der Ausgabe auf. 1 .603.000 DM
Vermogenshaushalt
in der Einnahme auf.974.000 DM
in der Ausgabe auf.974.000 DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.O DM
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
auf .495.000,00 DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A).250 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).290 v.H.
2. Gewerbesteuer.320 v.H.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund.50,00 DM
für den zweiten Hund.100,00 DM
für jeden weiteren Hund.150,00 DM
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung
Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Holler für das Haushaltsjahr 2000 werden keine Bedenken erhoben.
56410 Montabaur, 01.03.2000
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Im Auftrag:
Abt. 1 Az. 029/901.10 Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 20.03.2000 bis 29.03.2000 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Montabaur, 06.03.2000 (S.) Flosdorf
Ortsgemeindeverwaltung Holler Ortsbürgermeisterin
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Form Vorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153).
Kath. Pfarramt St. Margaretha, Holler
Telefon: 3495
Sprechzeit Gemeindereferent:
Mittwoch. 11 15 Uhr bis 12 45 Uhr
Frejtag ...17.00 Uhr bis 19.00 Uhr
""" .und nach Vereinbarung
Bürozeit:
Montag, Dienstag, Donnerstag,
p r g jtaq a ...9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mutter-kind-kreis: Dienstag, 14.03.2000, 9.30 Uhr bis 11.00 Uhr, Kulturhalle Holler
Neumessdiener: Dienstag, 14.03.2000,16.30 Uhr, Kirche Holler PGR-Sitzung: Dienstag, 14.03.2000,19.30 Uhr, Gasthaus Heibel, Holler Jugendsprecher U. Teamer aus dem Pfarreienverband:
Mittwoch, 15.03.2000,19.30 Uhr Pfarrhaus, Stahlhofen

