Wochenblatt VG Montabaur
MV “Musikalische Löwen” Nentershausen
Am Freitag, 17.03.2000, ab 20.30 Uhr, findet in der Gaststatte Ohliy de diesjährige Jahreshauptversammlung der “Musikalischen tershausen statt
Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden, 2. der Tagesordnung, 3. Ehrung der Verstorbenen des Mus kver ® Bericht des Dirigenten, 5. Bericht des Schriftführers. 6. B ® ncht der Jugend Vertreterin, 7. Bericht des Kassierers, 8. Bericht der Kassenprufer 9. Bericht des Vorsitzenden, 10. Antrag auf Entlastung des Vorstandes,,11 ■ Neuwahlen zum Vorstand, 12. Beratung und Beschlussfassung über evtl.
Anträge, 13. Verschiedenes und Termine.
Über ein zahlreiches Erscheinen aller aktiven und inaktiven Mitglieder wurden wir uns sehr freuen.
Freiwillige Feuerwehr Nentershausen
Die nächste Übung findet am Freitag, 10.03.2000, um 19.00 Uhr statt.
AH Eisbachtal-Nentershausen
Am Samstag. 11.03.2000, 17.00 Uhr, bestreiten wir unser erstes Saisonspiel gegen die AH Wilsenroth. Abfahrt nach Wilsenroth ist um 16.10 Uhr. Sollte frühzeitig bekannt werden, dass das Spiel aufgrund der Witterungsverhältnisse ausfallen sollte, werden wir vermutlich am Freitag, 10.03.2000, 20.30 Uhr, gegen die AH Wilsenroth in der Freiherr-vom- Stein-Halle Nentershausen antreten.
Alle Spieler werden gebeten, sich bis Freitag mit Patrik Wittelsberger, Telefon: 4206, in Verbindung zu setzen.
Niedererbach
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
montags.von 19.00 Uhr bis 21.00 Uhr
donnerstags.von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr
Telefon: 06485/224
Sitzung der Jagdgenossenschaft Niedererbach
Die Sitzung der Jagdgenossenschaft Niedererbach findet am Donnerstag, 23.03.2000. 20.00 Uhr im Gemeindehaus “Haus Erlenbach”, Niedererbach. statt.
Tagesordnung:
1. Neuwahl des Jagdvorstandes
2. Verschiedenes
Eingeladen und teilnahmeberechtigt sind alle Grundstückseigentümer, deren Grundstücke nicht bebaut und eingezäunt sind. Bei Grundstücken, die mehreren Personen gehören, kann das Stimmrecht nur durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Jeder Jagdgenosse (Grundstückseigentümer) kann sich durch eine andere mit schriftlicher Vollmacht versehene, volljährige Person vertreten lassen.
Der Nachweis ist entsprechend zu führen. Wir machen darauf aufmerksam, dass jeder Jagdgenosse seine genaue Grundstücksfläche in der Sitzung nachweisen sollte.
Ortseifen
Jagdnotvorstand und Ortsbürgermeister
SV 1920 Niedererbach
JUGEND
Am Samstag, 18.03.2000, findet im Sportheim Niedererbach um 16.30 Uhr die Jugendvollversammlung statt.
Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Jugendleiter, 2. Bericht des Kassierers, 3. Wahl des Wahlausschusses, 4. Entlastung des bisherigen Vorstandes, 5. Neuwahl des Vorstandes, 6. Verschiedenes.
Alle Mitglieder vom siebten bis zum achtzehnten Lebensjahr und alle interessierten Eltern sind herzlich eingeladen.
Schützenverein Niedererbach 1978 e.V.
Vorstandssitzung
Die nächste Sitzung des Vereinsvorstandes findet am 03.04.2000 ab 20 00 Uhr im Schützenhaus statt.
Arbeitseinsatz
Für den 11.03.2000 ist ab 8.30 Uhr ein Arbeitseinsatz am Schützenhaus geplant. Es ist vorgesehen, Brennholz zu schneiden. Zur Arbeitskoordination bitte bei Helmut Betz anmelden.
Ostereierschießen *
Auch in diesem Jahr veranstaltet der Schützenverein Niedererbach sein beliebtes Ostereierschießen. Hierbei wird entgegen der landläufigen Meinung nicht auf die Eier geschossen, sondern nach wie vor auf Scheiben Mit einem geringen Einsatz kann auch der ungeübte Schütze seine Ostereier für das Osterfest “erschießen”. Der Schützen verein freut sich auf Ihren Besuch ab 13.00 Uhr im Schützenhaus am 16.04.2000.
Nomborn
Sprechstunden des OrtsbürgermeistPrc
dienstags. ; rs
donnerstags.18 sS
Telefon: 06485/228 n 18 3 0
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde i
für das Jahr 2000 vom 06.03.2000 6
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Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzuna besoh l deo
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§ 12 , 03.2000
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Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur 2 de vom 01.03.2000 hiermit bekannt gemacht wird' S §1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2000 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf.
in der Ausgabe auf...
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf.
in der Ausgabe auf..
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.
2 . der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
auf.
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer H
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe lÄlspielgön
(Grundsteuer A)..2Sä’llllSChn(
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).3lf»InJerHallei
2. Gewerbesteuer. 3 Mi!ällannsch:
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeij Samstag,
bietes gehalten werden:
für den ersten Hund.50,
für den zweiten Hund.75,
für jeden weiteren Hund. 100 ,
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung
Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Nomborn für das OJhih.Füi haltsjahr 2000 werden keine Bedenken erhoben.
56410 Montabaur, 01.03.2000 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901.10
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 20.03.2000 bis29,03 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, FinanzabteilujJ mer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der arbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 UM 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 ü 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 unrj lieh aus.
Montabaur, 06.03.2000 ®
Ortsgemeindeverwaltung Nomborn Ortsburg
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder [°lp V * dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zusta, :L sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von ^ zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
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die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der f. derSaB
migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmac 9 verletzt worden sind, oder , ,. h)st)e t,a
vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist derVerft
Beschluss beanstandet oder jemand di ® Ver ® nf w er walt4 oder Formvorschriften gegenüber der Genie b J Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung heg schriftlich geltend gemacht hat. , aerr , a chl, so^l
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 9 e . rrn 9 an n dies^ auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten F . ri ® t J_ rrlnl , na von RI - zung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gem ®' nd fJ?, /R i s a 153), Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (
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