32
Wochenblatt VG Montabaur __
DRK-Ortsverein Nentershausen e.V.
Jahreshauptversammlung
Die diesjährige Jahreshauptversammlung findet am 24.03.2000 um 20.00 Uhr im DRK-Depot Nentershausen statt.
Tagesordnung: 1. Begrüßung, 2. Totenehrung. 3. Geschäftsbericht 1999,
4. Kassenbericht 1999, 5. Bericht der Kassenprüfer, 6. Entlastung Kas- . 1 ■—<—onnn ft Rnnstiaes.
Jahreshauptversammlung des Kirchenchores “Cacilia”
Der Kirchenchor “Cacilia” lädt alle seine Mitglieder zur Jahreshauptversammlung ein: Dienstag, 14.03.2000, 20.30 Uhr, Jugendheim. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden. 2. Begrüßung durch den komm. Präses Friedhelm Meudt, 3. Gedenken an die Verstorbenen, 4. Bericht Chorleiter, 5. Bericht Schriftführerin. 6. Bericht Kassiererin. 7. Bericht Kassenprüfer. 8. Aussprache zu TOP 4 bis 7, 9. Entlastung des Vorstandes, 10. Ergänzungswahlen zum Vorstand, 11. Wahl der Kassenprüfer, 12. Anträge, 13. Verschiedenes.
Anträge zur Tagesordnung sind eine Woche vor der Jahreshauptver- sammlunn dem Vorstand schriftlich vorzulegen.
Freiwillige Feuerwehr Nentershausen
Die nächste Übung findet am Freitag. 25.02.2000, um 19.00 Uhr statt.
Tennisclub ‘87 Nentershausen
Am Donnerstag, 23.03.2000, 20.15 Uhr findet unsere Generalversammlung in der Gaststätte Ohly statt.
Tagesordnung: 1. Begrüßung. 2. Geschäftsbericht. 3. Bericht des Sport- wartes, 4. Bericht des Jugendwartes. 5. Kassenbericht. 6. Bericht der Kassenprüfer. 7. Entlastung des Vorstandes, 8. Verschiedenes.
Am Samstag. 01.04.2000, 20.00 Uhr findet unser traditionelles Nachtturnier in der Tennishalle in Wallmerod statt, zu dem wir alle Mitglieder herzlich einladen.
Teilnehmer melden sich bitte bis zum Donnerstag. 30.03.2000. bei unserem Sportwart Rolf Klein, Telefon 91006. an. Über eine zahlreiche Beteiligung würden wir uns sehr freuen.
Niedererbach
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 17.00 bis 19.00 Uhr
donnerstags.von 17.00 bis 19.00 Uhr
Tel. 06485/4696
Bericht über die Sitzung
des Ortsgemeinderates Niedererbach
vom 11.02.2000
Abschluss über die Regelung des Revierdienstes im Forstrevier Nentershausen für den Gemeindewald der Ortsgemeinden Görgeshausen, Nentershausen und Niedererbach
Der Ortsgemeinderat Niedererbach stimmte dem Entwurf des verwaltungsrechtlichen Vertrages über die Regelung des Revierdienstes im Forstrevier Nentershausen für den Gemeindewald der Ortsgemeinden Görgeshausen, Nentershausen und Niedererbach in der in der Sitzung vorliegenden Form zu.
Friedhofssanierung
Ortsbürgermeister Ortseifen berichtete kurz über den Verlauf der zu diesem Thema stattgefundenen Bürgerversammlung betroffener Angehöriger. Zur Disposition stehen die Gräber hinter der großen Linde auf dem alten Friedhof (43 Einzelgräber, 10 Doppelgräber). Noch nicht erreichte Ruhezeiten (30 Jahre Einzelgrab, 50 Jahre Doppelgrab) sollen eingehalten werden; in besonderen Einzelfällen (Neubeginn des Fristenlaufs ab Beerdigung des Zweitverstorbenen in einem Doppelgrab) sollen individuelle Regelungen vereinbart werden.
Die Räumung der Grabstellen erfolgt unter Kostenbeteiligung der Angehörigen; diesen bleibt es überlassen, für die Entfernung der Grabsteine nebst Umfassung selbst zu sorgen oder ein Unternehmen hierfür in Anspruch zu nehmen. Die Gemeinde wird für die Entsorgung der Steine einen Container bereitstellen. Details der Maßnahme sollen bis Mitte April öffentlich bekannt gegeben werden.
Für die Neubelegung des Geländes hat Ortsbürgermeister Ortseifen ein Angebot eines Planungsbüros für die zu erstellende Planung eingeholt; weitere potenzielle Auftragnehmer sollen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden.
Außerdem soll eine Bürgerbefragung (Beilage zum Mitteilungsblatt) erfolgen, mit der der Bedarf nach Einzel-, Doppel-, Tiefengräbern oder einem Urnenfeld erfragt werden soll.
irenJ
< . ,.„na des Bebauungsplanes “Ortslage”
Aufstei'U 9 e^t beschloss die Aufstellung des Beb»
Der Ortsgeme nd ^ ^ 1 BauGB , Gleichzeitig stimmte^ 4 “ 0rtS Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplan ° S £Sh der Begründung und der Textfestsetzungen mit schließlich. oei y bereiches und der in der Sitzung erarbeit
Be9 ' e "JÄvorgezogene Bürgetbete.Sgur.g,naä§sj zun ? „ rt« Form durchgetührt, dass d.e Begründung WJt wird in der ho ejnes Monats beim Bauamt der Verband,
zün9 a mmTeingesehen werden können.
Verwaltung beauftragt, gleichzeitig das Verfahr®
0,6 V ^T äaer öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGBei 9Un r O d rSbW rmeister wurde beauttragt ' Möglichkeiten türmt
de Festsetzungen^ ^ ^ gchöner werden „
Oer Ortscjemeinderat beschloss, an dem Wettbewerb im Jahr teilzunehrne
Antrag der jTn des Kirmesbaumstandortes
auf Verleg 9 standort des Kirmesbaumes in der Orfe Am gegeewaruy« ste „en und be im Entfernen des Baumes e beim manuellen f „ etahr für Menschen und umliegende^ liehe potenziell« . es m i tt | e rweile üblich, den Baum beim, anderen Gernemu sichem Hierfür wäre ein fester Ptatzfes mit einer Seiwi u Bauausschuss sollen sich bei einem Gt* Ratsmitglieder u. und naC h einem geeigneten Standern
de m Thema besen r Der 0rtS gemeinderat beschloss, du bzw. Seilwinde sucn Die genaue stelle wird nach«
f/ÄfodenOds.eJn.es.ge«.
(irTn WM
/ /■>.#' i -i
//•J
«fei
"•V
V ,»» '
- 1
•
&
<•
..f v '
ffiV:
'C *• i> >
f.Ar(00Ö
|enuns£
odeliaus.
(bestellt isf- und (
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes “Ortslage” der Ort
Niedererbach
hier Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses gern. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ,
Der Ortsgemeinderat von Niedererbach hat in seiner Silz] 11 . 02.2000 den Beschluss gefasst, den Bebauungsplan"Oid
zustellen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nach« druckten Skizze ersichtlich.
jnaßnali
terBetf iJi lenAnl; li in dies
Snem not
feewohne
wen Sii
fleZusal
e EDV-t* [Efcung, tvi
wiwirlf
|nbewer
Ulf, jemei
peAus
\\y4; d
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gern. §2 Abs bekannt gemacht. ., , pn Orts#
Niedererbach, 22.02.2000 Berthold Ortseu ,

