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Wochenblatt VG Montabaur __

DRK-Ortsverein Nentershausen e.V.

Jahreshauptversammlung

Die diesjährige Jahreshauptversammlung findet am 24.03.2000 um 20.00 Uhr im DRK-Depot Nentershausen statt.

Tagesordnung: 1. Begrüßung, 2. Totenehrung. 3. Geschäftsbericht 1999,

4. Kassenbericht 1999, 5. Bericht der Kassenprüfer, 6. Entlastung Kas- . 1<onnn ft Rnnstiaes.

Jahreshauptversammlung des KirchenchoresCacilia

Der KirchenchorCacilia lädt alle seine Mitglieder zur Jahreshauptver­sammlung ein: Dienstag, 14.03.2000, 20.30 Uhr, Jugendheim. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden. 2. Begrüßung durch den komm. Präses Friedhelm Meudt, 3. Gedenken an die Verstor­benen, 4. Bericht Chorleiter, 5. Bericht Schriftführerin. 6. Bericht Kassie­rerin. 7. Bericht Kassenprüfer. 8. Aussprache zu TOP 4 bis 7, 9. Entla­stung des Vorstandes, 10. Ergänzungswahlen zum Vorstand, 11. Wahl der Kassenprüfer, 12. Anträge, 13. Verschiedenes.

Anträge zur Tagesordnung sind eine Woche vor der Jahreshauptver- sammlunn dem Vorstand schriftlich vorzulegen.

Freiwillige Feuerwehr Nentershausen

Die nächste Übung findet am Freitag. 25.02.2000, um 19.00 Uhr statt.

Tennisclub87 Nentershausen

Am Donnerstag, 23.03.2000, 20.15 Uhr findet unsere Generalversamm­lung in der Gaststätte Ohly statt.

Tagesordnung: 1. Begrüßung. 2. Geschäftsbericht. 3. Bericht des Sport- wartes, 4. Bericht des Jugendwartes. 5. Kassenbericht. 6. Bericht der Kas­senprüfer. 7. Entlastung des Vorstandes, 8. Verschiedenes.

Am Samstag. 01.04.2000, 20.00 Uhr findet unser traditionelles Nachttur­nier in der Tennishalle in Wallmerod statt, zu dem wir alle Mitglieder herz­lich einladen.

Teilnehmer melden sich bitte bis zum Donnerstag. 30.03.2000. bei unse­rem Sportwart Rolf Klein, Telefon 91006. an. Über eine zahlreiche Betei­ligung würden wir uns sehr freuen.

Niedererbach

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

dienstags.von 17.00 bis 19.00 Uhr

donnerstags.von 17.00 bis 19.00 Uhr

Tel. 06485/4696

Bericht über die Sitzung

des Ortsgemeinderates Niedererbach

vom 11.02.2000

Abschluss über die Regelung des Revierdienstes im Forstrevier Nentershausen für den Gemeindewald der Ortsgemeinden Görgeshausen, Nentershausen und Niedererbach

Der Ortsgemeinderat Niedererbach stimmte dem Entwurf des verwal­tungsrechtlichen Vertrages über die Regelung des Revierdienstes im For­strevier Nentershausen für den Gemeindewald der Ortsgemeinden Gör­geshausen, Nentershausen und Niedererbach in der in der Sitzung vor­liegenden Form zu.

Friedhofssanierung

Ortsbürgermeister Ortseifen berichtete kurz über den Verlauf der zu die­sem Thema stattgefundenen Bürgerversammlung betroffener Angehöri­ger. Zur Disposition stehen die Gräber hinter der großen Linde auf dem alten Friedhof (43 Einzelgräber, 10 Doppelgräber). Noch nicht erreichte Ruhezeiten (30 Jahre Einzelgrab, 50 Jahre Doppelgrab) sollen eingehal­ten werden; in besonderen Einzelfällen (Neubeginn des Fristenlaufs ab Beerdigung des Zweitverstorbenen in einem Doppelgrab) sollen indivi­duelle Regelungen vereinbart werden.

Die Räumung der Grabstellen erfolgt unter Kostenbeteiligung der Angehörigen; diesen bleibt es überlassen, für die Entfernung der Grab­steine nebst Umfassung selbst zu sorgen oder ein Unternehmen hierfür in Anspruch zu nehmen. Die Gemeinde wird für die Entsorgung der Stei­ne einen Container bereitstellen. Details der Maßnahme sollen bis Mitte April öffentlich bekannt gegeben werden.

Für die Neubelegung des Geländes hat Ortsbürgermeister Ortseifen ein Angebot eines Planungsbüros für die zu erstellende Planung eingeholt; weitere potenzielle Auftragnehmer sollen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden.

Außerdem soll eine Bürgerbefragung (Beilage zum Mitteilungsblatt) erfol­gen, mit der der Bedarf nach Einzel-, Doppel-, Tiefengräbern oder einem Urnenfeld erfragt werden soll.

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< . ,.na des BebauungsplanesOrtslage

Aufstei'U 9 e^t beschloss die Aufstellung des Beb»

Der Ortsgeme nd ^ ^ 1 BauGB , Gleichzeitig stimmte^ 4 0rtS Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplan ° S £Sh der Begründung und der Textfestsetzungen mit schließlich. oei y bereiches und der in der Sitzung erarbeit

Be9 ' e "JÄvorgezogene Bürgetbete.Sgur.g,naä§sj zun ? rt« Form durchgetührt, dass d.e Begründung WJt wird in der ho ejnes Monats beim Bauamt der Verband,

zün9 a mmTeingesehen werden können.

Verwaltung beauftragt, gleichzeitig das Verfahr®

0,6 V ^T äaer öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGBei 9Un r O d rSbW rmeister wurde beauttragt ' Möglichkeiten türmt

de Festsetzungen^ ^ ^ gchöner werden

Oer Ortscjemeinderat beschloss, an dem Wettbewerb im Jahr teilzunehrne

Antrag der jTn des Kirmesbaumstandortes

auf Verleg 9 standort des Kirmesbaumes in der Orfe Am gegeewaruy« steen und be im Entfernen des Baumes e beim manuellen f etahr für Menschen und umliegende^ liehe potenziell« . es m i tt | e rweile üblich, den Baum beim, anderen Gernemu sichem Hierfür wäre ein fester Ptatzfes mit einer Seiwi u Bauausschuss sollen sich bei einem Gt* Ratsmitglieder u. und naC h einem geeigneten Standern

de m Thema besen r Der 0rtS gemeinderat beschloss, du bzw. Seilwinde sucn Die genaue stelle wird nach«

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Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des BebauungsplanesOrtslage der Ort

Niedererbach

hier Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses gern. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ,

Der Ortsgemeinderat von Niedererbach hat in seiner Silz] 11 . 02.2000 den Beschluss gefasst, den Bebauungsplan"Oid

zustellen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nach« druckten Skizze ersichtlich.

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Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gern. §2 Abs bekannt gemacht. ., , pn Orts#

Niedererbach, 22.02.2000 Berthold Ortseu ,