Einzelbild herunterladen

Nr. 8/2000

VßMontabaur

29

r h Wes 'e N hau P<^rsa,

3 rr echth er

? tz end m

j^'ererss.

' Nguv/^i;

«ns 113111

KS -

ishalt

auf

.215.000,00 DM .215.000,00 DM

nfestg^er Kredite auf.0,00 DM

, r -aditbettag

fc^SMungena 1 .30.000,00 DM

teuerst.

f r die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1,8 .? 6 ? *-»

ln die By

'*f£Z

SSe (Grundsteuer B)

317 v.H. 320 v.H.

Lj..,, ]|g Ut ul 1

um?!! ,8rbeS Steuer beträgt f ür Hunde, die innerhalb des Gemeindege- «BeBandf! Ü!flen werden:

ersten Hund^.

l, -- -luoiifin Hund.

ichHüt %i i m weitet Hund.

...50,00 DM .100,00 DM .150,00 DM

amstag. ijj it gut stet j nder Ha«J zu bringen, j

lergarterfi

Girod derif 'geboten nj ien, Babyani^

Samstag, lll t erheben ei

msehen SiejeJ lergartenGi

. 2000 , von 11

KindergartenJ ist vorhand etränkenirsi

tung: /ittelsbergerj jnd Dorothee!

Im Aufträge Meckel

minri der Haushaltssatzung

fulhaltssatzung der Ortsgemeinde Girod für das Haus-

Sorten keine Bedenken erhoben.

2 JS KWeSaldkwses 5 10901.10

1 h ,, olan liegt zur Einsichtnahme vom 28.02.2000 bis 08.03.2000 Iwlndsaemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zim- Krad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Ker- lilmontaqs bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von Ebs 1600 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und Kbis 18 00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffent-

)a ist, 22.02.2000 (S.) 'mdeverwaltung Girod

Fend

Ortsbürgermeister

jters

.00 Uhr bis 1| .00 Uhr bis 1

eindeGi'"

eschlosse^f aur als Au ; -

j die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften [Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen Iten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig »gekommen. Dies gilt nicht, wenn

|ie Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh- fcgung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung Ltzt worden sind, oder

»(Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den feschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- ler Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter jezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, teiftlich geltend gemacht hat.

Jnandeine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann lacti Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet- jeltendmachen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland­lin der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153).

Ifit über die Sitzung

irtsgemeinderates Girod vom 15.02.2000

Jaltsplan/Hau shaItssatzung 2000 einstimmig verabschiedet jüngsten Sitzung des. Ortsgemeinderates stand die Beratung und usstassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung

Ibandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der jneinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach pngzum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustim- zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung.

Ishaltssatzung 2000, die die summarische Zusammenfassung des 1 P |ane s darstellt, enthält folgende Festsetzungen: pgshaushajt

Ji/Ausgaben.je 1.615.000,00 DM

phaushajt

£ A f 9aben .je 215.000,00 DM

«steuern werden für das Haushaltsjahr 2000 wie folgt fest-

.269 v. H.

.317 v. H.

.320 v. H.

puerA.

pteuer B.^...

Jtesteuer. .

(hdesteuer beträgt.

EK nd H. . DM

igeizi ^ nd ..50,00 DM

ihf 2000 enthärtS en Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haus- ® rd ®nauszunc 01srdem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hier- feende iqo!f ISe eini 9 e Formationen zur Kenntnis gegeben. Jon rd. 4 qo nnn l ^! war ^ e * die Ortsgemeinde einen Rücklagenbe- I ü,00 DM. Dies bedeutet, dass entgegen der plan-

tatsächlirh o!n h D® n i.^ UCk a9enentnahme in Höhe von 212.000,00 DM musst! iTn Hucklagenentnahme von rd. 390.000,00 DM erfolgen

warpn im w Q c 0 n ( ^ a k, US ^ a 5 S L aus ^ e ' ctl sicherzustellen. Ursächlich hierfür zur Mehraus 9 aben für den Ankauf von Grundstücken

zur Ausweisung des GewerbegebietesIm Seelacker.

dS ?i uldenatand d er Ortsgemeinde Girod beläuft sich zu Beginn

tPndVnH ? S S a ^ ahr , es 2000 auf 46-918,89 DM, dies ist gleichbedeu- Ifntor nim Pro-Kopf-Verschuldung von 39,30 DM, diese liegt deutlich unter dem vergleichbaren Landesdurchschnitt von 611 00 DM

Haushalt 2000

Das Gesamtvolumen belauft sich auf 1.830.000,00 DM. Hiervon entfallen aur den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 1.615.000,00 DM und auf aen ausgeglichenen Vermögenshaushalt 215.000,00 DM.

Zur Finanzierung der anstehenden Maßnahmen werden keine Kredite an f edocb eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von

uuu,00 DM veranschlagt, die im Jahre 2001 kassenwirksam werden wird. Verwaltungshaushalt

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes erhöht sich von 1.552.000,00 DM um 61.000,00 DM auf 1.615.000,00 DM. Diese Erhöhung resultiert einerseits aus Mehreinnahmen im Bereich der Steuern und allgemeinen Zuweisungen zum anderen jedoch auch aus Mehrausgaben im Bereich Forsten.

Im Einnahmenbereich des Verwaltungshaushaltes dominiert der Unter­abschnittSteuern und allgemeine Zuweisungen mit einem prozentua­len Anteil von 65,61 %.

Die restlichen Einnahmen der Ortsgemeinde setzen sich wie folgt zusam­men:

Erstattungen, Zuweisungen.16,10 v. H.

Gebühren . 3,42 v. H.

Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten

und sonst. Verwaltungs- und Betriebseinnahmen.10,04 v. H.

Sonstige Finanzeinnahmen (Konzessions­abgaben, Zinsen).4,83 v. H.

Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungshaushaltes beru­hen auf den Erfahrungswerten des Vorjahres, sind aufgrund von Berech­nungen ermittelt worden, beinhalten gesetzliche oder tarifvertragliche Vor­gaben und berücksichtigen Wünsche der Ortsgemeinde.

Nachfolgend soll verdeutlicht werden, welchen prozentualen Anteil die einzelnen Ausgabenbereiche an den Gesamtausgaben des Verwal­tungshaushaltes haben:

Prozentanteil 2000

1. Pefsonalausgaben.27,39 v. H.

2. Verwaltungs- und Betriebsausgaben.6,90 v. H.

3. Zuschüsse für soziale Zwecke oder

ähnliche Einrichtungen.0,24 v. H.

4. Umlagen.44,25 v. H.

5. Zinsausgaben.0,11 v. H.

6. Zuführung zum Vermögenshaushalt.1,11 v. H.

Vermögenshaushalt

Das vom Ortsgemeinderat am 18.05.1999 beschlossene Investitionspro­gramm bildet die Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaushal­tes. Art und Umfang der sich hieraus ergebenden Vorhaben bestimmen

das Volumen.

1. Instandsetzung des Wald- und Lehrpfades.3.000,00 DM

2. Zuschüsse für Dorferneuerungsmaßnahmen.2.000,00 DM

3. Bürgersteigausbau L 314.50.000,00 DM

4. Bauausgaben Friedhof.30.000,00 DM

5. Erwerb von Grundstücken.115.000,00 DM

6. Zuführung zur allgemeinen Rücklage

(Planabrundung).89,00 DM

7. Tilgung von Krediten an den Kreditmarkt.14.911,00 DM

Zur Finanzierung der Ausgaben werden folgende Einnahmen herange­zogen:

2. Zuweisungen durch Private zum Bau

eines Rad- und Fußweges.20.000,00 DM

3. Erlöse aus Grundstücksverkäufen.56.000,00 DM

4. Investitionsschlüsselzuweisungen.12.750,00 DM

5. Zuführung vom Verwaltungshaushalt.18.000,00 DM

6. Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.73.250,00 DM

Ausblick 2001 - 2003

In den Folgejahren stehen die nachfolgenden Maßnahmen an:

Abstandssumme der Ortsgemeinde für das alte Feuerwehr­

gerätehaus

Zuschüsse für Dorferneuerungsmaßnahmen Ausbau Backhausweg Ausbau Kapellenweg ErschließungAuf der Nörr (Endausbau)

Erweiterung des Bauhofes ErschließungUnter dem Born

AusbauVor den Gärten

AusbauGartenstraße . _ .

Die Finanzierung der vorstehenden Vorhaben ist nach den Berechnun gen des Finanzplanes gesichert.