Nr. 8/2000
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f r die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1,8 .? 6 ? *-»•
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SSe (Grundsteuer B)
317 v.H. 320 v.H.
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um?!“! ,8rbeS Steuer beträgt f ür Hunde, die innerhalb des Gemeindege- «BeBandf! Ü!flen werden:
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■minri der Haushaltssatzung
fulhaltssatzung der Ortsgemeinde Girod für das Haus-
Sorten keine Bedenken erhoben.
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1 h ,, olan liegt zur Einsichtnahme vom 28.02.2000 bis 08.03.2000 Iwlndsaemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zim- Krad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Ker- lilmontaqs bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von Ebs 1600 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und Kbis 18 00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffent-
)a ist, 22.02.2000 (S.) 'mdeverwaltung Girod
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Ortsbürgermeister
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eschlosse^f aur als Au ; -
j die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften [Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen Iten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig »gekommen. Dies gilt nicht, wenn
|ie Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh- fcgung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung Ltzt worden sind, oder
»(Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den feschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- ler Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter jezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, teiftlich geltend gemacht hat.
Jnandeine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann lacti Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet- jeltendmachen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinlandlin der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153).
Ifit über die Sitzung
irtsgemeinderates Girod vom 15.02.2000
Jaltsplan/Hau shaItssatzung 2000 einstimmig verabschiedet jüngsten Sitzung des. Ortsgemeinderates stand die Beratung und ■usstassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung
Ibandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der jneinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach pngzum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustim- ■zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung.
Ishaltssatzung 2000, die die summarische Zusammenfassung des 1 P |ane s darstellt, enthält folgende Festsetzungen: pgshaushajt
Ji/Ausgaben.je 1.615.000,00 DM
phaushajt
£ A f 9aben .je 215.000,00 DM
«steuern werden für das Haushaltsjahr 2000 wie folgt fest-
.269 v. H.
.317 v. H.
.320 v. H.
puerA.
pteuer B.^...
Jtesteuer. .
(hdesteuer beträgt.
EK nd H. . DM
igeizi ^ nd ..50,00 DM
ihf 2000 enthärtS en Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haus- ® rd ®nauszunc 01srdem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hier- feende iqo!f ISe eini 9 e Formationen zur Kenntnis gegeben. Jon rd. 4 qo nnn l ^! war ^ e * die Ortsgemeinde einen Rücklagenbe- I ■ ü,00 DM. Dies bedeutet, dass entgegen der plan-
tatsächlirh o!n h D® n i.^ UCk a9enentnahme in Höhe von 212.000,00 DM musst! iTn Hucklagenentnahme von rd. 390.000,00 DM erfolgen
warpn im w Q c 0 n ( ^ a k, US ^ a 5 S L aus ^ e ' ctl sicherzustellen. Ursächlich hierfür zur Mehraus 9 aben für den Ankauf von Grundstücken
zur Ausweisung des Gewerbegebietes “Im Seelacker”.
dS ?i uldenatand d er Ortsgemeinde Girod beläuft sich zu Beginn
tPndVnH ? S S a ^ ahr , es 2000 auf 46-918,89 DM, dies ist gleichbedeu- Ifntor nim Pro-Kopf-Verschuldung von 39,30 DM, diese liegt deutlich unter dem vergleichbaren Landesdurchschnitt von 611 00 DM
Haushalt 2000
Das Gesamtvolumen belauft sich auf 1.830.000,00 DM. Hiervon entfallen aur den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 1.615.000,00 DM und auf aen ausgeglichenen Vermögenshaushalt 215.000,00 DM.
Zur Finanzierung der anstehenden Maßnahmen werden keine Kredite an f edocb eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von
uuu,00 DM veranschlagt, die im Jahre 2001 kassenwirksam werden wird. Verwaltungshaushalt
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes erhöht sich von 1.552.000,00 DM um 61.000,00 DM auf 1.615.000,00 DM. Diese Erhöhung resultiert einerseits aus Mehreinnahmen im Bereich der Steuern und allgemeinen Zuweisungen zum anderen jedoch auch aus Mehrausgaben im Bereich Forsten.
Im Einnahmenbereich des Verwaltungshaushaltes dominiert der Unterabschnitt “Steuern und allgemeine Zuweisungen” mit einem prozentualen Anteil von 65,61 %.
Die restlichen Einnahmen der Ortsgemeinde setzen sich wie folgt zusammen:
Erstattungen, Zuweisungen.16,10 v. H.
Gebühren . 3,42 v. H.
Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten
und sonst. Verwaltungs- und Betriebseinnahmen.10,04 v. H.
Sonstige Finanzeinnahmen (Konzessionsabgaben, Zinsen).4,83 v. H.
Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungshaushaltes beruhen auf den Erfahrungswerten des Vorjahres, sind aufgrund von Berechnungen ermittelt worden, beinhalten gesetzliche oder tarifvertragliche Vorgaben und berücksichtigen Wünsche der Ortsgemeinde.
Nachfolgend soll verdeutlicht werden, welchen prozentualen Anteil die einzelnen Ausgabenbereiche an den Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes haben:
Prozentanteil 2000
1. Pefsonalausgaben.27,39 v. H.
2. Verwaltungs- und Betriebsausgaben.6,90 v. H.
3. Zuschüsse für soziale Zwecke oder
ähnliche Einrichtungen.0,24 v. H.
4. Umlagen.44,25 v. H.
5. Zinsausgaben.0,11 v. H.
6. Zuführung zum Vermögenshaushalt.1,11 v. H.
Vermögenshaushalt
Das vom Ortsgemeinderat am 18.05.1999 beschlossene Investitionsprogramm bildet die Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaushaltes. Art und Umfang der sich hieraus ergebenden Vorhaben bestimmen
das Volumen.
1. Instandsetzung des Wald- und Lehrpfades.3.000,00 DM
2. Zuschüsse für Dorferneuerungsmaßnahmen.2.000,00 DM
3. Bürgersteigausbau L 314.50.000,00 DM
4. Bauausgaben Friedhof.30.000,00 DM
5. Erwerb von Grundstücken.115.000,00 DM
6. Zuführung zur allgemeinen Rücklage
(Planabrundung).89,00 DM
7. Tilgung von Krediten an den Kreditmarkt.14.911,00 DM
Zur Finanzierung der Ausgaben werden folgende Einnahmen herangezogen:
2. Zuweisungen durch Private zum Bau
eines Rad- und Fußweges.20.000,00 DM
3. Erlöse aus Grundstücksverkäufen.56.000,00 DM
4. Investitionsschlüsselzuweisungen.12.750,00 DM
5. Zuführung vom Verwaltungshaushalt.18.000,00 DM
6. Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.73.250,00 DM
Ausblick 2001 - 2003
In den Folgejahren stehen die nachfolgenden Maßnahmen an:
Abstandssumme der Ortsgemeinde für das alte Feuerwehr
gerätehaus
Zuschüsse für Dorferneuerungsmaßnahmen Ausbau Backhausweg Ausbau Kapellenweg Erschließung “Auf der Nörr” (Endausbau)
Erweiterung des Bauhofes Erschließung “Unter dem Born”
Ausbau “Vor den Gärten”
Ausbau”Gartenstraße” . _ .
Die Finanzierung der vorstehenden Vorhaben ist nach den Berechnun gen des Finanzplanes gesichert.

