Einzelbild herunterladen

m

I

Wochenblatt VG Montabaur

Fastnachtsfeier der Buchfinkensenioren ^

Am 27.02.2000 ist es wieder so weit. Ab 141 oinri piaHpn Wir

semoren zur alljährlichen Fastnachtsfeier ms pf ^ r ^ eingelad .

haben wieder ein buntes Programm für Euch zu ^ . erbitten

Für das leibliche Wohl - für Kaffee, Kuchen und beleg

wir einen Unkostenbeitrag von 10.00 DM. T . fi177

Anmeldungen werden erbeten bis zum 23.02. bei S. i

oder R. Lehmler, Tel. 7194.

Wir freuen uns über Euer Kommen.

36

y

Gackenbach

7 ;:

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

fre ^ ags .von 19.00 Uhr bis 20.00 Uhr

im Gemeindehaus nfi479/900990

Rufnummer des Ortsbürgermeisters privat.

Gemeindehaus.064394 764

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverbandes Gackenbach/Horbach

für das Jahr 2000 vom 09.02.2000

I.

Die Verbandsversammlung hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeord­nung für Rheinland-Pfalz, des Zweckverbandsgesetzes vom 22 12.1982 (GVBI. S. 476) und des § 7 der Satzung zur Errichtung und Unterhaltung eines Kindergartens für die Ortsgemeinden Gackenbach und Horbach vom 28.07.1992 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehör­de vom 07.02.2000 hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2000 wird im

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf.406.000.00 DM

in der Ausgabe auf.406.000.00 DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf.3.000,00 DM

in der Ausgabe auf.3.000,00 DM

festgesetzt.

§2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§4

Der Umlagebedarf für die Bewirtschaftung und Unterhaltung des Kinder­gartens beträgt 87.420,00 DM. Die Umlage 2000 ist nach der Zahl der Kinder, die aus den einzelnen Gemeinden den Kindergarten am 31.07. des Vorjahres besuchten (§ 7 Abs. 3 der Satzung), zu ermitteln.

Danach haben zu zahlen:

Kinder Umlage DM

Ortsgemeinde Gackenbach 42 56.487,00

Ortsgemeinde Horbach 23 30.933,00

65 87.420,00

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung

Gegen die Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverbandes Gacken­bach/Horbach für das Haushaltsjahr 2000 werden keine Bedenken erho­ben.

Montabaur, 07.02.2000 Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises / /\ g ez Meckel

III.

Öffentliche Auslegung

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 21 .02.2000 bis 01.03.2000 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung Zim­mer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Ker- narbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffent­lich aus.

Gackenbach, 09.02.2000 (S .) Weidenfeller

Vorsitzender des

Hinweis Kindergartenzweckverbandes

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an aültia zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn y y

1 . die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzuna verletzt worden sind, oder y

2 . vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist dio

Beschluss beanstandet oder jemand die Vph . ictlt % oder Formvorschriften gegenüber der Gern n9 ^vJ Bezeichnung des Sachverhaltes, der die VpZ ndev %b schriftlich geltend gemacht hat. et 2 u ngh,J?

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr 2 oeita auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist iPri-"««« zung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der GemeindeorHn nian, ' d «l Pfalz - GemO - in der Fassung vom 31.01 .1994 Gv^s ^ 1

Bauherrenfragen klären

Im Zusammenhang mit der Erschließung des neuen R \ weg-Erweiterung" treten häufig Fragen bezüglich dPrH 9et!ie M stehenden Kosten (Erschließungsbeiträge für Straßpnh au N tung. Beiträge für Kanal- und Wasserhausanschluss Kt"' manschluss usw.) auf. Detaillierte Auskunft über Art und 11 ^ ligen Beiträge erteilt das Bauamt der Verbandsgemeinde 1?^

Ulrich Weidenfeiler, ( 4

An alle Jugendlichen in Gackenbach

Nichts los in Gackenbach - oder doch?

Habt ihr Lust auf einen Jugendtreff?

Wenn ja. und ihr zwischen 13 und 17 Jahren alt seid am Montag. 28.02.2000, um 19.00 Uhr in den JuaennT' kenzentrum). a " Draum

Dort wollen wir gemeinsam überlegen, wie es mit dem Treff Bis dann Petra Best Jugendpflegerin

Weh Weh Ortsbürges

"\

* 4 &'

,y

Horbach

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

dienstags.von

Gemeindeverwaltung.Telefon:!

Ortsbürgermeister privat.Telefon:!

Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisterai! gegeben.

Öffentliche Bekanntmachung der Haushall Kindergartenzweckverbandes Gackenbach/Hoit

für das Jahr 2000 vom 09.02.2000 I.

Die Verbandsversammlung hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gei nung für Rheinland-Pfalz, dem Zweckverbandsgesetz vom221 (GVBI. S. 476) und dem § 7 der Satzung zur Errichtung undUnteiq eines Kindergartens für die Ortsgemeinden Gackenbach urdHj vom 28.07.1992 folgende Haushaltssatzung beschlossen, tf Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsi de vom 07.02.2000 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2000 wird im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf .

in der Ausgabe auf .

Vermögenshaushalt in der Einnahme auf .j®|

festgesetzt.

§2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

Der Umlagebedarf für die Bewirtschaftung und Unterhaltung^^ gartens beträgt 87.420,00 DM. Die Umlage 2000 ist nacnu j Kinder, die aus den einzelnen Gemeinden den Kinderga Vorjahres besuchten (§ 7 Abs. 3 der Satzung), zu ermitteln, zu zahlen: ..-y

Kinder m

_ 4?

Ortsgemeinde Gackenbach ,

Ortsgemeinde Horbach

65

Genehmigung der Haushaltssatzung

Gegen die Haushaltssatzung des Kindergartenzwec J

bach/Horbach für das Haushaltsjahr 2000 werden kei

Montabaur, 07.02.2000

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises