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Nr. 6/2000

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KerdOnn c 'p'c S ch e ibach lädt zum traditionellen Kaffeeklatsch la rii^te®astikg ru P p ai . r icrhem Programm recht herzlich ein. »fePrÄ« Uh, (Einlass ab 13.00 Uhr)

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|fS u t !' Trainina findet am 12.02.2000 bereits um 15.00 Uhr in der ° ä £eSer Waldschule statt. Ich bitte, die geänderte Anfangszeit zu

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Horressen

Amflchwerdonnerstag, 2. März 2000 um 15.11 Uhr in Horressen vomirmesplatz aus Möhnenumzug durchs Dorf. Anschließend gibt es einÄderprogramm mit Kaffee und Kuchen in der GaststätteZum wirwald" (Ivan).

20dl|Uhr geht es dann dort weiter mit der traditionellen Möhnensitzung.

JJinvorverkauf ^15. Februar 2000: pststätteZum Westerwald (Ivan)/GaststätteBürgerstu- beTPias Haarstudio.

Vorverkauf: 11,11 DM; Abendkasse: 12,12 DM

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die Spott, 1 wincne Bekanntmachung über die Festsetzung o 2 2000 ,f«[GeRieindeabgaben für das Kalenderjahr 2000

TlJig der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergeset- 07.08.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Ein- JEffietzeszur Abgabenordnung - EGAO 1977 - vom 14.12.1976 S. 3341 - der Hundesteuersatzung der Ortsgemeinde Boden in leitenden Fassung

besjändwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesge- tuDerdie Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.07.1980 ^ erzeit geltenden Fassung)

^^tieinde Boden erhebt im Kalenderjahr 2000 die Grundsteuer pebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen iacn den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1999. Jpenbescheide we rden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben aann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn p^enpflicht neu begründet wird, pbenschuldner wechselt,

n^r S r^, tra ^ der Abgabenschuld sich ändert, neue Fälligkeitstermine ergeben.

^idTaHgern^ 31 ] 611 werden hiermit ohne Zustellung neuer Abga-

sfnd Z wio !^ W ' r ! d dass die Abgaben weiterhin in der Höhe zu ent- %schpiH Slcb im e ' nzeln eri Fall aus dem letzten schriftlichen Taap Hi er k 9eben - ^dr die Abgabenschuldner treten mit dem a urch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen

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Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 56410 Montabaur, zu erhe­ben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchs­frist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf die­ser Frist bei der Behörde eingegangen ist.

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.

n Vertretung: Schaaf, 1. Beigeordneter

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Boden

für das Jahr 2000 vom 02.02.2000

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehör­de vom 31.01.2000 hiermit bekannt gemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2000 wird im

Verwaltunashaushalt

in der Einnahme auf .1.688.000,00 DM

in der Ausgabe auf ...1.688.000,00 DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf .1.382.000,00 DM

in der Ausgabe auf .1.382.000,00 DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.0,00 DM

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf.0,00 DM

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr

wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A).220 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) .240 v.H.

2. Gewerbesteuer. 330 v.H.

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindege­bietes gehalten werden:

für den ersten Hund.48,00 DM

für den zweiten Hund. 72,00 DM

für jeden weiteren Hund.96,00 DM

II.

Genehmigung der Haushaltssatzuna

Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Boden für das Haus­haltsjahr 2000 werden keine Bedenken erhoben.

56410 Montabaur, 31.01.2000 im Aufträge

Kreisverwaltung des gez. Meckel

Westerwaldkreises Abt. 1 AZ. 029/901.10

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 14.02.2000 bis 23.02.2000 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zim­mer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Ker­narbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffent­lich aus.

Montabaur, 02.02.2000 (S.) Eulberg

Ortsgemeindeverwaltung Boden Ortsbürgermeister

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet­zunggeltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994, GVBI. S. 153.