Nr. 5/2000
VG Montabaur
^md-Kind-Turnkurs in Niederelbert
Walter: Blau-Weiß Niederelbert
g der jm Alter von zwei bis vier Jahren mit Mutter
Do#iierstag, 09.03.2000, von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr »r E-Iberthalle
ng’und Infos bei Barbara Sabel, Telefon: 180390
hrfür zehn Stunden. Mitglieder 15,00 DM, Nichtmitglieder25 00 DM
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vo n 18 %)lau-Weiß Niederelbert
6 °Ä g2UrJahreShaUPtVerSamm,Ung am <*-02.2000, 17.00 Uhr
Ordnung: 1. Begrüßung, 2. Totenehrung, 3. Bericht des Vorsitzen \ Bericht aus den Abteilungen, 5. Bericht der Kassierer 6 Bericht lr 9 erdef£.jssenprüfer, 7. Entlastung der Kassierer, 8. Verschiedenes
ren Service* 'den ein Pr^ dwegangt;, erden kam
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Jghstunde des Ortsbürgermeisters
Stegs.von 18.00 bis 19.30 Uhr
jndeverwaltung, Telefon und Fax:.02608/595
rgermeister, Telefon.. 02608/1499
;der Stelzenbachhalle:
.02608/1340
t fliehe Bekanntmachung aushaltssatzung der Ortsgemeinde Oberelbert is Jahr 2000 vom 28.01.2000
irch einen fe Jlbstwefc; .
leinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für an Wald, ffl^falz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach ica 33 ^, migung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehör- i DM/je Ra - ! 25,01 • 2000 hiermit bekannt gemacht wird:
i DM/je Ra/i ie,
|ältsplan für das Haushaltsjahr 2000 wird im gshaushajt.
lEinnahme auf .1.031.000,00 DM
labe auf .1.031.000,00 DM
ihaushalt
inftahme auf .1.627.000,00 DM
igabeauf .1.627.000,00 DM
e bis zi 3r Angabe II" i-Nr. angebeij us organisai
istgesetzt:
esamtbetrag der Kredite'auf.226.000,00 DM
ufarbeitenfe tem tbetraa der Verpflichtungs-
ISgülgen auf.501.969,00 DM
Niedereibeit
fejWffisätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr ‘f#gesetzt: jpimrlQtQuer
i) für die land- und forstwirtschaftlichen itriebe (Grundsteuer A) i) für die Grundstücke (Grundsteuer B)
“"^rbesteuer
_!esteuer_beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindege-
gehalten werden:
A ersten Hund I zweiten Hund ■! werteren Hund
(mit vielen,}
im Saale de-' 1
ung". Hierct.'i )hr-Pils-K
'erkauf ;ht vergesse' 1
269 v.H. 317 v.H. 320 v.H.
50,00 DM 75,00 DM 100,00 DM
Ung der I
die Ni&m
Hau shaltssatzung
§ 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz erfor- Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der einde Oberelbert für das Haushaltsjahr 2000 wird hiermit erteilt:
»x H Gesamtbe trag der Verpflichtungs- nichtigungen in Höhe von 0,00 DM li dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 226.000,00 DM ontabaur, 25.01.2000 Kreisverwaltung des
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SdunJeS fSS? P l 3n lie 9 t zur Einsichtnahme vom 07.02.2000 bis 16.02.2000 f J’® nc T9 e meindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zim- • nrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Ker- Uhrh c bis mittw °chs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von JUhrhkYaV^ Uhr ' donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und n 20.00 Pt, UIS10 00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffent- preebuff-
5ung^
Montabaur, 28.01.2000 (Siegel) Jung
Ortsgemeindeverwaltung Oberelbert Ortsbürgermeister
Hinweis:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153).
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Oberelbert vom 20.01.2000
Haushaltsplan/Haushaltssatzung 2000 einstimmig verabschiedet
In der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2000 an.
Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und zu der Haushaltssatzung.
Die Haushaltssatzung 2000, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen: Verwaltungshaushalt
Einnahmen/Ausgaben.:.je 1.031.000,00 DM
Vermögenshaushalt
Einnahmen/Ausgaben.je 1.627.000,00 DM
Im Rahmen der Neufassung des Landesfinanzausgleichsgesetzes, welches zum 1. Januar 2000 in Kraft treten soll, wird es eine Anpassung der Nivellierungssätze für die Grundsteuer A und B geben. Damit der Ortsgemeinde kein finanzieller Nachteil entsteht, ist beabsichtigt die Hebesätze der Ortsgemeinde an diese Nivellierungssätze anzupassen. Auf den Beschluss des Ortsgemeinderates vom 10.11.1999 sei in diesem Zusammenhang nochmals hingewiesen. Bei dem Hebesatz zur Gewerbesteuer tritt keine Veränderung ein.
Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2000 wie folgt fest
gelegt:
Grundsteuer A. 269 v.H.
Grundsteuer B.317 v.H.
Gewerbesteuer 320 v.H.
Die Hundesteuer beträgt
für den ersten Hund .50,00 DM
für den zweiten Hund .75,00 DM
für jeden weiteren Hund.100,00 DM
Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 2000 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben. Da mit dem Anbau an die Stelzenbachhalle im Haushaltsjahr 1999 nicht begonnen wurde, ergeben sich erhebliche Einsparungen und diese führen letztlich dazu, dass die Ortsgemeinde Oberelbert zum 31.12.1999 über Rücklagen von voraussichtlich 380.000,00 DM verfügen kann. Ein weiterer positiver Gesichtspunkt ist die Tatsache, dass die Ortsgemeinde weiterhin schuldenfrei ist. Insgesamt betrachtet ergeben sich für die Aufstellung des Etats 2000 zufriedenstellende finanzielle Voraussetzungen. Haushalt 2000
Das Gesamtvolumen beläuft sich auf 2.658.000,00 DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 1.031.000,00 DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 1.627.000,00 DM.
Da zur Finanzierung der anstehenden Investitionen Kredite in Höhe von 226.000,00 DM benötigt werden und außerdem Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 501.969,00 DM zu veranschlagen sind, erfolgt deren korrekte Festsetzung in der Haushaltssatzung.
Verwaltungshaushalt
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes verringert sich von 1.078.000,00 DM um 47.000,00 DM auf 1.031.000,00 DM. Das Volumen des Vorjahres war geprägt durch hohe Plahungs- und Umlegungskosten, die sogar dazu führten, dass der Ausgleich des Verwaltungshaushaltes nur durch eine Zuführung vom Vermögenshaushalt (98.000,00 DM) zu erreichen war. Diese außergewöhnlichen Faktoren treten im Haushalt des Jahres 2000 nicht auf. Letztlich erklärt sich hierdurch auch der Rückgang des Volumens. Eine nach wie vor dominierende Rolle im Verwaltungshaushalt übernehmen die Einnahmen im Bereich der Steuern und allgemeinen Zuweisungen. Der Anteil an den Gesamteinnahmen beziffert sich auf 79,15 v.H. (Vorjahr 73,87 v.H.).

