nblattVG Montabaur
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'"»»sptää Gijjod/Kleinholbach e.V.
0m '■'^-firaniDftag am Samstag, 22.01.2000
Ti no Uhr treffen sich aktive und inaktive Vereinsmitglieder im Verdat Belmonte zur jährlichen Sitzung. Hier werden wir das abgelau- ir^enderiahr Revue passieren lassen und die Termine für die neue 26 °1 bekannt geben. Außerdem werden evtl. Wünsche und Anregun- enun dinafcfcfß)chen.
Hbeqinnt unser Wandertag, der uns zu einem Ziel in der näheren en wir um Eung führen wird. Der genaue Ort wird kurzfristig beschlossen.
TV oo Uhr finden wir uns wieder im Vereinslokal ein, um mit unse- Irauen/Freundinnen den lag beim gemeinsamen Abendessen u. i| Beisammensein zu beenden.
m (möglichst viele Teilnehmer an diesem Tag begrüßen zu dürfen.
jenier am Sonntag, 23.01.2000
iiesiährige Hallenturnier in Montabaur beginnt für die AH um 10.56 lit dem Spiel gegen Großholbach. Es wird in zwei Gruppen zu je 6 * aalten gespielt. Der genaue Spielplan kann bei Klaus Reßmann ■werden.
tjer^erden alle angesprochenen Spieler um vollzähliges und pünkt- i Erscheinen gebeten, ifänger f b Lektion 5) k Jhr
Nr. 3/2000
Nentershau»!
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Uhr
Görgeshausen
hstunde des Ortsbürgermeisters [Ortsgemeinde Görgeshausen
js ..von 18.00 bis 19.00 Uhr
Ingen werden durch Aushang am Rathaus bekannt gegeben. $485/222
NentershauseBrün-Weiß Görgeshausen
(HERREN
perer.traditionellen Winterwanderung laden wir alle Mitglieder recht fch ein.
Jgffen uns am 05.02.2000 um 14.00 Uhr an der Löwensteinhalle zum /ormittag$$taL sc h iAm Abend treffen wir uns mit den Fußkranken und denen, die . Windowsäifmitwlndem können zum Abschluß in Weroth.
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Is von 9.00 bist Nentershausa
Großholbach
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ihstunde des Ortsbürgermeisters |Ortsgemeinde Großholbach
gs.von 19.00 bis 20.00 Uhr
igen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekanntgege- J&602/4157, Fax: 02602/917721, Bürgerhaus, Tel.: 02602/970867.
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von 17.00 ÜHl von 17.001*1
2000 um 18
Girod statt.
Versorgung in Großholbach weiter ausgebaut
Jahr wird in Großholbach das Erdgasnetz der Gasversorgung irwald weiter ausgebaut.
s Unternehmen mitteilt, ist das Interesse an der modernen Ener- sehr groß. Die Ausbauplanung der Gasversorgung Wester- it die Berohrung: aße2 -18
durch können die Flüssiggas-Übergangsleitungen im Neubauge- IlsStrüthchen” auf Erdgas umgestellt werden, lückfragen stehen Ihnen bei der Gasversorgung Westerwald Elke “Tn, Telefon: 02624/9101-66 und Manfred Knopp, Telefon: T ,r-H01-28, der auch kostenlos und unverbindlich Energieberatun- 8545, Ort” durchführt, zur Verfügung.
Winfried Röther, Ortsbürgermeister
Hoiiday on “Cäcilia” 1903 Großholbach e.V.
nreshauptversammlung des MGV “Cäcilia” 1903 Großholbach fin- Samstag, 22.01.2000, um 19.30 Uhr im Bürgerhaus statt. Zu die- sammlung sind alle aktiven, inaktiven Mitglieder sowie Freunde "ner recht herzlich eingeladen.
■Ordnung sieht vor: 1. Begrüßung durch den 1. Vors., 2. Toteneh- r etaq ~ ^es Schriftführers, 4. Bericht des Kassierers, 5. Bericht der Haft von ied^ 152 er ’ 6 ‘ Entlasf ung des Kassierers und des Vorstandes, 7. Wahl 0 ^®* m * un 9 s leiters, 8. Wahl der Kassenprüfer, 9. Neuwahlen des Vor-
fenti 10 ‘ ^ nträ 9 e ’ Wünsche, Termine für das Jahr 2000, Verschiedenes.
aus.
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lerstag
Anträge zur Beratung und Beschlussfassung sind rechtzeitig, spätestens drei Tage vor der Versammlung, schriftlich beim Vorstand einzureichen. Mit dem neuen Jahr ist Gelegenheit für neue Sänger, die beim MGV mitmachen wollen. Nach den Erfolgen der beiden Wettstreite im Jahr 1999 in Oberkleen und Schönborn und mit Blick auf das Jahr 2003, in dem wir unser 100-jähriges Bestehen feiern, sind wir auf neue Sänger angewiesen. Helft uns, diese singende Gemeinschaft zu erhalten, denn ohne diese Gemeinschaft, in der auch noch viel soziale Leistung steckt, hat unsere Gesellschaft keine Chance zu überleben. Wir würden uns freuen, wenn einige den Weg finden und heißen euch jetzt schon in unserer Gemeinschaft herzlich willkommen.
Heilberscheid
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Heilberscheid
montags von.18.00 bis 19.00 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus, Tel./Fax: . 06485/4455
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverbandes Heilberscheid/Nomborn für das Jahr 2000 vom 10.01.2000
I.
Die Verbandsversammlung hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz, dem Zweckverbandsgesetz vom 22.12.1982 (GVBI. S. 476) und dem § 7 der Verbandsordnung des Kindergartenzweckverbandes Heilberscheid/Nomborn vom 23.05.1996 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 30.12.1999 hiermit bekannt gemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2000 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf.365.000,00 DM
in der Ausgabe auf.365.000,00 DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf.15.000,00 DM
in der Ausgabe auf.15.000,00 DM
festgesetzt.
§2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
Der Umlagebedarf für die Bewirtschaftung und Unterhaltung des Kindergartens beträgt 86.785,00 DM. Die Umlage 2000 ist nach der Zahl der Kinder, die aus den einzelnen Gemeinden den Kindergarten am 31.07. des Vorjahres besuchten (§ 7 Abs. 3 der Satzung), zu ermitteln.
Danach haben zu zahlen:
Kinder Umlage DM
Ortsgemeinde Heilberscheid 19 38.347,00
Ortsgemeinde Nomborn 24 48.438,00
43 86.785,00
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung
Gegen die Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverbandes Heilberscheid/Nomborn für das Haushaltsjahr 2000 werden keine Bedenken erhoben.
Montabaur, 30.12.1999 Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises Im Aufträge
Abt. 1 Az. 029/901.10 gez. Meckel
IN.
Öffentliche Auslegung
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 24.01.2000 bis 02.02.2000 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Heilberscheid, 12.01.2000 (S.) gez. Hübinger
Der Vorsitzende des Kindergartenzweckverbandes
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

