Wochenblatt VG Montabaur
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Musikverein Heiligenroth e.V.
Die Generalversammlung des Musikvereins Heiligenroth e.V. findet am Samstag, 05.02.2000, um 20.00 Uhr im Vereinslokal statt.
Eingeladen sind hierzu alle aktiven und inaktiven Mitglieder des Vereins. Tagesordnungspunkte: 1. Begrüßung und Eröffnung durch den Ersten Vorsitzenden, 2. Totenehrung. 3. Bericht des Ersten Vorsitzenden, 4. Bericht Kassierer, 5. Bericht Kassenprüfer, 6. Bericht Schriftführer, 7. Entlastung des Vorstandes, 8. Wahl des Wahlleiters. 9. Neuwahl des Vor-
Ruppach-Goldhausen
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen
dienstags von .18.00 bis 19.30 Uhr
donnerstags von.18.00 bis 19.30 Uhr
Telefon: 02602/998080, Fax: 02602/998081
Gemeindeverwaltung Ruppach-Goldhausen - Umlegungsausschuss -
Bekanntmachung
gemäß § 52 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Ruppach-Goldhausen hat in seiner Sitzung am 15.11.1999 folgende Beschlüsse gefasst:
1. Aufgrund des § 46 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 08. Dezember 1986 (BGBI.I.S. 2253) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBI.I.S. 2141) wird für den nördlichen Teilbereich des Baugebietes „Auf dem Flurzaun” die Umlegung angeordnet. Das Umlegungsverfahren erhält die Bezeichnung „Flurzaun Teil II”.
2. Gemäß § 47 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Ersten Landesverordnung zur Durchführung des BauGB (Landesverordnung über die Umlegungsausschüsse) in der jeweils geltenden Fassung wird in Ergänzung des Beschlusses vom 11.05.1992, bekannt gemacht am 21.08.1992, das Umlegungsgebiet wie folgt geändert:
a) Die nachfolgend aufgeführten Flurstücke werden aus dem Verfahren entlassen:
Gemarkung Ruppach
Flur 18
Flurstücke: 1886/2, 1887, 2647/5 Flur 23
Flurstücke: 2373/2, 2374/2, 2375/2, 2377/4, 2378/2, 2385/2, 2386/2, 2387/2, 2388/2, 2389/2, 2390/2, 2391/2, 2698/4
b) zusätzlich in das Umlegungsverfahren einbezogen wird das nachfolgende Flurstück:
Gemarkung Ruppach
Flur 18
Flurstück: 2655/4
Die Abgrenzung des Umlegungsgebietes in der nun aktuellen Ausdehnung ist zusätzlich in dem abgedruckten Kartenauszug dargestellt.
Begründung:
In der II. Änderung des Bebauungsplanes „Flurzaun - In den Appelstücker” wurde der landespflegerische Planungsbeitrag neu gestaltet, insbesondere durch die Ausweisung von neuen Ausgleichs- und Ersatzflächen in einem östlich des Plangebietes gelegenen Bereich. Dadurch können die am nördlichen Plangebietsrand ursprünglich ausgewiesenen Bereiche zur Anlage von Streuobstwiesen entfallen. Die II. Änderung des Bebauungsplanes ist am 25.12.1998 gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in Kraft getreten.
Die Anpassung des Umlegungsgebietes an den Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist somit eine zwangsläufige Folge.
Für die aus dem Umlegungsverfahren herausgenommenen Flurstücke endet die Beteiligung gemäß § 48 BauGB am Umlegungsverfahren. Die Verfügungs- und Veränderungssperre nach § 51 ist damit aufgehoben. Die Löschung des im Grundbuch auf den genannten Flurstücken eingetragenen Ufrilegungsvermerks wird von der Umlegungsstelle veranlasst. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Herausnahme der Grundstücke aus dem Umlegungsverfahren kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Katasteramt Westerburg Außenstelle Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Ortsgemeinde Ruppach- Goldhausen schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt einqe- gangen ist. a
Montabaur, 14.01.2000 (S) Reichling
Vorsitzender des Umlegungsausschusses
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am Samstag, 29. Januar 200f|
Am Samstag, 29.01.2000, findet um 20.11 Uhrdej Kappensitzung in der Turnhalle statt.
Das Motto wird in diesem Jahr lauten: Das alteJati^ vorbei, wir feiern ins neue hinei’!
Es wird - wie in jedem Jahr - einige Überraschoiff Die Verantwortlichen haben ein Programm zusairf welches sicherlich für jeden Geschmack etwas»
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ESEmu Sportverein 1921
Sonntag-22.01.2000
Herrenmannschaft
Snio? * h o SV Urmitz ’ TuS Ahrbach Spielort: Sporthalle in Urmitz reffpunkt. Sonnenhof in Ruppach-Goldhausen um ^
Damenmannschaft
iniüf Altenkirchen/Weyerbusch II - TuS Afi/
Tm«° rt: l Sp0rtZentrurn in Altenkirchen
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SnÄ :SVUrmte - TuS Ahrbach Spielort: Sporthalle in Urmitz
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männliche B-Jugend
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S 0 7 Rheinhalte ^ Remagen
Punkt. Kirche in Ruppach-Goldhausen um 14.30*

