!blatt VG Montabaur
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Nr. 2/2000
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Eitelborn
p p ach:> chstunden des Ortsbürgermeisters
awirbaiC- .von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr
„ . von 18 30 Uhr bis 20.00 Uhr
J 4,5624l§fon und Fax: 02620/8610 ler unveitT„
i lherei-lnfo der Gemeindebücherei Eitelborn tes Rathaus, Unterdorfstraße) Eitelborn
gszeiten der Gemeindebücherei Eitelborn (für alle Einwohner der .Jemeinden): montags von 15.00 bis 17.00 Uhr / mittwochs von Ibis 19.00 Uhr
. . Tätliche Bekanntmachung
^Widmung von Verkehrsflächen im Bereich der ißen „Zum Heckelchen” in Eitelborn
§ 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz - in der Fassung vom 01.08.1977 werden die nachfolgenden Ver- jhen (§ 3 Abs. 1 Nr.3 a LStrG) gemäß Beschluss des Ortsgemein- Eitelborn vom 27.10.1999 dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
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Tag der Verkehrsübergabe gilt der 01.11.1999 behelfsbelehrung:
diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntga- irspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbands- ieverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Mon- schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen, n, 05.01.2000 Blath, Ortsbürgermeister
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Öffentliche Bekanntmachung Widmung von Verkehrsflächen im Bereich des Seitenweges Parzelle 200/4 tlw. zur Helfensteinstraße in Eitelborn
Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland- Pfalz - LStrG - in der Fassung vom 01.08.1977 werden die nachfolgenden Verkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) gemäß Beschluss des- Ortsgemeinderates Eitelborn vom 27.10.1999 dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
verlaufend von - bis
Helfensteinstraße bis zur Einmündung der Wirtschaftswege Parz. 201/1 und 199
Als Tag der Verkehrsübergabe gilt der 01.11.1999
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Eitelborn, 05.01.2000 Blath, Ortsbürgermeister
Bezeichnung
Seitenweg Parz. 200/4 tlw. zur Helfensteinstraße
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Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Eitelborn vom 02.11.1999
iNovellierung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur; Stellungnahme der Ortsgemeinde
Der Vorsitzende verwies zu diesem Tagesordnungspunkt auf die allen Ratsmitgliedern zugegangenen Unterlagen und führte ergänzend aus, dass der Verbandsgemeinderat die Wünsche der Ortsgemeinde bezüglich der Ausweisung von zwei Baugebieten („Struthfeld” und „Im Buchenstück II”) berücksichtigt habe. Allerdings habe man den Flächenbedarf der Erweiterung „Im Buchenstück” wegen möglicher Probleme der Abwasserentsorgung reduziert. Der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes in der von der Verwaltung vorgestellten Form wurde mehrheitlich zugestimmt. Der Antrag der SPD-Fraktion, das Buchenstück nicht auszuweisen, wurde mehrheitlich abgelehnt.
Aufstellung des Bebauungsplanes „Hinterfeld”
Der Ortsgemeinderat stimmte dem vorgelegten Entwurf der Aufstellung des Bebauungsplanes “Hinterfeld” in der Form zu, wie er dem Ortsgemeinderat in seiner Sitzung Vorgelegen hat. Gleichzeitig beschloss der Ortsgemeinderat, den Bebauungsplanaufstellungsentwurf einschließlich der Begründung sowie der textlichen und zeichnerischen Festsetzungen für die Dauer eines Monates öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu

