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Nr. 1/2000
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l^fchenblatt
VG Montabaur
hTh < ntlastungsbeschluß
s < 5 taH n orinrtsaemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwal- ilSnR G; inn Montabaur für das Haushaltsjahr 1998 aufgestellte Jahresrechnung
im Melp äß§ 114Gem0 -
aucheinoi^frhzeitiq wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeige- *eten dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsge- n: 15193 Sinde für das Haushaltsjahr 1998 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorländer Rechnungsbelege wird verzichtet.
teit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmer wöche Sgtworden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt. Teamfre^
tcher »ntliche Auslegung
ip’Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtig vom 10.01.2000 bis 19.01.2000 bei der Verbandsgemeindever- ■Bjnq Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer- für Donna Sr 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittels von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, don- itaqs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |e freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
\tabaur, 04.01.2000 (S.) Roggenbach
Gemeindeverwaltung Neuhäusel Ortsbürgermeister
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intliche Bekanntmachung
~ mfstellung des Bebauungsplanes “Im Struthfeld” der as,haus| |sgemeinde Neuhäusel;
orbenenlier: Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 ybt. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Lr’Ortsgemeinderat von Neuhäusel hat in seinerSitzung am 02.12.1999 Cn'Beschluß gefasst, den Bebauungsplan “Im Struthfeld” aufzustellen.
r,Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehend druckten Skizze ersichtlich.
■Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffent- aekannt gemacht.
Fritz Roggenbach Ortsbürgermeister
uhäusel, 04.01.2000
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Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Struthfeld” der Ortsgemeinde Neuhäusel;
hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Neuhäusel hat in seiner Sitzung am 02.12.1999 die Aufstellung des Bebauungsplanes “Im Struthfeld” beschlossen (siehe vorstehende Planskizze).
Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Zu diesem Zweck liegt die Aufstellungsplanung zur Einsichtnahme in der Zeit vom 17.01.-16.02.2000 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauverwaltung, Zimmer 220, Konrad-Adenauer- Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Neuhäusel, 04.01.2000 Fritz Roggenbach, Ortsbürgermeister
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Neuhäusel vom 02.12.1999
Wirtschafts- und Fällungsplan 2000 einstimmig beschlossen
Herr Kern erläuterte kurz den Wirtschafts- und Fällungsplan der Jahre 1998 und 1999. Laut Herrn Kern belaufen sich die Mehrbeträge in den Jahren 1998 und 1999 im Durchschnitt auf 6.500,00 DM. Ab dem Jahr 2000 ist eine Umwandlung des Baumbestandes von Nadelhölzern in einen Laubwald geplant. Hierzu gibt es eine Landesförderung. Laut Aussage von Herrn Kern stagniert die Waldschadenssituation auf hohem Niveau. Einstimmig verabschiedete der Ortsgemeinderat den in der Sitzung vorgelegten und erläuterten Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2000. Gemäß den Berechnungen der Forstverwaltung wurden Gesamteinnahmen von 43.020,00 DM und Gesamtausgaben von 47.010,00 DM veranschlagt. Der Holzeinschlag wurde auf insgesamt 360 fm festgelegt und teilt sich wie folgt auf:
160 fm Buche 200 fm Fichte
Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Struthfeld”
Der Vorsitzende gab bekannt, dass die Bauausschüsse der Ortsgemeinden Eitelborn und Neuhäusel in zwei längeren Sitzungen sich intensiv mit der Planung und den Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfes „Im Struthfeld” befasst haben und übereinstimmende Empfehlungen ausgesprochen haben.
Der zuständige Planer erläuterte daraufhin den Bebauungsplan „Im Struthfeld”. Nach kontroverser Diskussion und Erläuterung verschiedener Unklarheiten beschloss der Ortsgemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Struthfeld” nach § 2 Abs.1 BauGB. Der Planbereich wird durch den zeichnerischen Teil des Bebauungsplanentwurfes begrenzt. Gleichzeitig stimmte der Ortsgemeinderat dem erarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes „Im Struthfeld” in der Form zu, wie er dem Ortsgemeinderat in der heutigen Sitzung Vorgelegen hat. Zuvor erarbeitete redaktionelle Änderungen sollen Berücksichtigung finden. Hinsichtlich der Ausweisung des Verbindungsweges hin zur Augst-Schule soll dieser als Verkehrsfläche für den Kfz-Verkehr ausgewiesen werden. Die Notwendigkeit der Lärmschutzwand einschließlich evtl. Alternativen ist erneut zu prüfen. Dem Ortsgemeinderat ist das Ergebnis der Prüfung zu erläutern.
Der Ortsgemeinderat beschloss, den Bebauungsplanentwurf für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und den Bürgern möglichst frühzeitig die Gelegenheit zur Einsichtnahme und Stellungnahme zu geben. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange einzuleiten. Das Verfahren wird gleichzeitig mit der vorgezogenen Bürgerbeteiligung durchgeführt.
Stromversorgung in der Verbandsgemeinde Montabaur hier: Konzessionsverträge und Rahmenvereinbarung mit der KEVAG Die Verwaltung schlägt vor, die vorliegenden Angebote der KEVAG zum Abschluss der neuen Konzessionsverträge sowie zum Abschluss der Rahmenvereinbarung mit der Verbandsgemeinde anzunehmen. Die Ortsgemeinde Neuhäusel stimmte dem Abschluss des Rahmenvertrages zwischen der KEVAG und der Verbandsgemeinde Montabaur zu. Haushaltsrechnung 1998 beschlossen und Entlastung erteilt Bereits am 09.11.1999 tagte der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, um sich vor Ort von der ordnungsgemäßen Ausführung der Haushaltsund Kassengeschäfte zu überzeugen. Nach Einsichtnahme in die Haushalts- und Kassenbelege wurde abschließend vom Rechnungsprüfüngs- ausschuss festgestellt, dass die Überprüfung zu keinen Beanstandungen Anlass gab. Daraufhin wurde die Haushaltsrechnung 1998 abgeschlossen und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.
Die Zustimmung zur Jahresrechnung wurde nun in der Sitzung am 02.12.1999 erklärt. Zugleich wurde dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1998 Entlastung erteilt.
Die in der Jahresrechnung zusammengestellten Eckdaten über den Abschluss des Haushaltsjahres 1998 werden im Rahmen einer gesonderten öffentlichen Bekanntmachung in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes noch zur Kenntnis gegeben.

