Wochenblatt VG Montabaur
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Die Fraktionssitzung der CDU-Fraktion findet am Montag, 10.01.2000, um 19.00 Uhr im Bürgermeisteramt statt.
Die Fraktionssitzung der SPD-Fraktion findet am Montag. 10.01.2000, um 19.30 Uhr - Ort bitte bei Helmut Burkey, Tel. 5724 erfragen - statt.
Die Fraktionssitzung der FBG findet am Montag, 10.01.2000, um 20.00 Uhr im - Ort bitte bei Claudia Bellessem, Tel.17804 erfragen - statt.
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes
“Industriegebiet” der Ortsgemeinde Heiligenroth
hier: II. Erneute öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen
gemäß § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung am 16.11.1999 den Beschluß gefaßt, den Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes “Industriegebiet” erneut öffentlich auszulegen. Die Auslegungsfrist wurde auf zwei Wochen verkürzt.
Die geänderten Unterlagen liegen somit gemäß § 3 Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 17.01. - 04.02.2000 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur ausschließlich zu den geänderten oder ergänzten Teilen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze. Heiligenroth, 29.12.1999 Paul-Günter Zerfas
Ortsbürgermeister
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Öffentliche Bekanntmachung
III. Änderung des Bebauungsplanes “Am hohlen Weg - Auf der
Schlaf” der Ortsgemeinde Heiligenroth;
hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3
Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung am 14.12.1999 den Beschluß gefaßt, gemäß § 13 BauGB auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung zu verzichten und den Entwurf zur III. Änderung des Bebauungsplanes “Am hohlen Weg - Auf der Schlat” öffentlich auszulegen.
Die Planunterlagen liegen somit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 17.01. - 28.02.2000 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.
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FWG-Herbst
Die nächste Fraktionssitzung der Freien Wählergruppe Herbst M Montag, 10.01.2000, im Fraktionssitzungsraum der Gemeindevei» um 19.30 Uhr statt.
Thema: Markttag im Industriegebiet Heiligenroth
MGV “Hoffnung” Heiligenroth
Einladung zur Jahreshauptversammlung
Am Freitag, 21.01.2000, um 20.00 Uhr findet im Vereinslokal“Zil unsere diesjährige Jahreshauptversammlung statt.
Alle Mitglieder des Vereins sind dazu recht herzlich eingeladen Tagesordnung: 1. Begrüßung, 2. Totengedenken, 3. Jahresberii Vorsitzenden, - des Schriftführers, - des Kassierers, - des Festai svorsitzenden, 4. Bericht der Kassenprüfer, 5. Ausblick auf das! 6. Verschiedenes.
Hinweis: Unsere 1. Chorprobe nach der Weihnachtspause findet tag, 14.01.2000, um 18.45 Uhr in unserem Vereinslokal “ZurLinf
Seniorenkreis Heiligenroth
Zu einer geselligen Runde treffen wir uns am 13.01.2000 uml im Pfarrheim. Senioren ab 60 Jahre, die noch nie bei uns waren, sm lieh eingeladen.
Sportverein Heiligenroth e.V.
FUSSBALL
Am Samstag, 15.01.2000, findet im Sportheim eine Abteilung lung statt. U.a. steht die Wahl eines Abteilungsleiters an. Eingeladen sind alle Mitglieder der Abteilung Fußball ab dem jahr. Beginn ist um 16.30 Uhr.
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes “Vogelsang” der Oftsg Heiligenroth; hier: Öffentliche Auslegung der Planungsu gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung am den Beschluß gefaßt, gemäß § 13 BauGB auf die. vorgezogi Beteiligung zu verzichten und den Entwurf zur Änderung < ungsplanes “Vogelsang” öffentlich auszulegen.

