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Wochenblatt VG Montabaur

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Die Fraktionssitzung der CDU-Fraktion findet am Montag, 10.01.2000, um 19.00 Uhr im Bürgermeisteramt statt.

Die Fraktionssitzung der SPD-Fraktion findet am Montag. 10.01.2000, um 19.30 Uhr - Ort bitte bei Helmut Burkey, Tel. 5724 erfragen - statt.

Die Fraktionssitzung der FBG findet am Montag, 10.01.2000, um 20.00 Uhr im - Ort bitte bei Claudia Bellessem, Tel.17804 erfragen - statt.

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes

Industriegebiet der Ortsgemeinde Heiligenroth

hier: II. Erneute öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen

gemäß § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung am 16.11.1999 den Beschluß gefaßt, den Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet erneut öffentlich auszulegen. Die Auslegungsfrist wurde auf zwei Wochen verkürzt.

Die geänderten Unterlagen liegen somit gemäß § 3 Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 17.01. - 04.02.2000 (einschließlich) bei der Verbandsgemein­deverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donners­tags von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindever­waltung Montabaur ausschließlich zu den geänderten oder ergänzten Tei­len schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze. Heiligenroth, 29.12.1999 Paul-Günter Zerfas

Ortsbürgermeister

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Öffentliche Bekanntmachung

III. Änderung des BebauungsplanesAm hohlen Weg - Auf der

Schlaf der Ortsgemeinde Heiligenroth;

hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3

Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung am 14.12.1999 den Beschluß gefaßt, gemäß § 13 BauGB auf die vorgezogene Bürger­beteiligung zu verzichten und den Entwurf zur III. Änderung des Bebau­ungsplanesAm hohlen Weg - Auf der Schlat öffentlich auszulegen.

Die Planunterlagen liegen somit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 17.01. - 28.02.2000 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwal­tung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mitt­wochs von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Ehrend dieser Zeit bei der Verbands^ Anregungen oder mündlich zur Niedersch«^

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FWG-Herbst

Die nächste Fraktionssitzung der Freien Wählergruppe Herbst M Montag, 10.01.2000, im Fraktionssitzungsraum der Gemeindevei» um 19.30 Uhr statt.

Thema: Markttag im Industriegebiet Heiligenroth

MGVHoffnung Heiligenroth

Einladung zur Jahreshauptversammlung

Am Freitag, 21.01.2000, um 20.00 Uhr findet im VereinslokalZil unsere diesjährige Jahreshauptversammlung statt.

Alle Mitglieder des Vereins sind dazu recht herzlich eingeladen Tagesordnung: 1. Begrüßung, 2. Totengedenken, 3. Jahresberii Vorsitzenden, - des Schriftführers, - des Kassierers, - des Festai svorsitzenden, 4. Bericht der Kassenprüfer, 5. Ausblick auf das! 6. Verschiedenes.

Hinweis: Unsere 1. Chorprobe nach der Weihnachtspause findet tag, 14.01.2000, um 18.45 Uhr in unserem VereinslokalZurLinf

Seniorenkreis Heiligenroth

Zu einer geselligen Runde treffen wir uns am 13.01.2000 uml im Pfarrheim. Senioren ab 60 Jahre, die noch nie bei uns waren, sm lieh eingeladen.

Sportverein Heiligenroth e.V.

FUSSBALL

Am Samstag, 15.01.2000, findet im Sportheim eine Abteilung lung statt. U.a. steht die Wahl eines Abteilungsleiters an. Eingeladen sind alle Mitglieder der Abteilung Fußball ab dem jahr. Beginn ist um 16.30 Uhr.

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des BebauungsplanesVogelsang der Oftsg Heiligenroth; hier: Öffentliche Auslegung der Planungsu gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung am den Beschluß gefaßt, gemäß § 13 BauGB auf die. vorgezogi Beteiligung zu verzichten und den Entwurf zur Änderung < ungsplanesVogelsang öffentlich auszulegen.