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Nr. 52/2008

VG Montabaur

Weihnachten 2008 - Neujahr 2009

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Samstag

20 . 12.2008

Sonntag

21 . 12.2008

Montag

22 . 12.2008

Dienstag

23 . 12.2008

07.00-19.00 Uhr

07.00-19.00 Uhr

08.00-19.00 Uhr

05.30-07.00 Uhr 08.00-19.00 Uhr

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öffentlicher Badebetrieb

öffentlicher Badebetrieb

öffentlicher Badebetrieb Frühschwimmen

öffentlicher Badebetrieb

V!/

24.12.2008 bis 26.12.2008

07.00-19.00 Uhr

geschlossen

Samstag

27 . 12.2008

Sonntag

28 . 12.2008

Montag

29 . 12.2008

Dienstag

30 . 12.2008

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07.00-19.00 Uhr

08.00-19.00 Uhr

05.30-07.00 Uhr 08.00-19.00 Uhr

öffentlicher Badebetrieb

öffentlicher Badebetrieb

öffentlicher Badebetrieb

Frühschwimmen

öffentlicher Badebetrieb

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Mons-Tabor

^ n ° Qndets

All unseren Badegästen und ihren Familien wünschen wir ein friedvolles Weihnachtsfest, einen guten Rutsch und alles Gute für

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das Neue Jahr 2009.

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3 1.12.2008 und 01.01.2009 geschlossen ^

Ihr Team des Mons-T abor-Bades

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Mons-Tabor-Bad, Eifelstraße, 56410 Montabaur, 02602/46 11. mail@mons-tabor-bad.de : www.mons-tabor-bad.de

Gesetzliche Rentenversicherung - Auskunft und Beratung

Der Beratungsdienst der Deutschen Rentenversicherung hält jeden Mitt­woch einen Sprechtag bei der Verbandsgemeindeverwaltung 56410 Mon­tabaur ab. Der Wohnort des Versicherten, bzw. eine Unterscheidung nach Arbeiter- oder Angestelltenversicherung ist dabei unerheblich. Die Versi­cherten haben Gelegenheit ihre Versicherungsunterlagen überprüfen und sich zu allen Fragen der Rentenversicherung beraten zum lassen. Wegen des Datenschutzes werden Auskünfte nur unter Vorlage des Personal- äusweises / Passes erteilt. Für die Auskunftserteilung über die Daten Drit­ter-auch des Ehegatten - ist die Vorlage einer Vollmacht erforderlich. Erfahrungsgemäß machen viele Versicherte von dieser Beratungsmög- lichkeit Gebrauch. Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wie alle Interes­sierten um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0 26 Ö2 /126.313, Herr Schrupp, oder per eMail: BSchrupp@montabaur.de. «i dem Gespräch bringen Sie bitte alle Versicherungsunterlagen (min­destens die Versicherungsnummer), und - soweit dem Rentenversicne- Mgsträger noch nicht vorgelegt - einen Nachweis über die Lehre (od. sonstige Berufsausbildung), z.B. Gesellen-, oder Gehilfenbrief, Lenr- zeu 9nis, mit. Für die Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung sollte Jl) ch das Familienstammbuch, bzw. die Geburtsurkunden der Kinder mit- ädoracht werden. Den Bürgern der Verbandsgemeindeverwaltung Mon- abaur steht darüber hinaus noch der Sachbearbeiter für die Angelegen­gen der gesetzlichen Rentenversicherung während der allgemeinen Jfnungszeiten zur Verfügung. Auch hier ist eine vorherige Termmver- 'nbarung unter der o. a. Telefonnummer/E-Mail zu empfehlen.

^düngen an die Tierseuchenkasse 2009

?]'T Seuchenkass e Rheinland-Pfalz lässt Ende 2008 die Meldebogen J. d ' e J lerbestan dsmeldung zur Beitragsveranlagung an alle ihr bekann chwein®^ Schaf-und Ziegenhalter verschicken. ..

Ptli('hl 6rSeuchenkasse Ordert alle betroffenen Tierhalter dazu au ,

1 1 l n 5 h dem Landestierseuchengesetz nachzukommen un ! (Stichtag) im Bestand befindlichen beitragspfhehtigen Tie e mrt oicht h® debogen oder Online im Internet zu melden. Erfolgt dia Meldung

Be£l ZUm 15 ‘ Februar 2009, werden die Tierza ^r V a ^Zahlen 9sberechnung übernommen. Erfahrungsgemäß sind

oft nicht aktuell, so dass es im Leistungsfall zu Kürzungen wegen zu gerin­ger Beitragszahlung kommt. Haben Schweine-, Schaf- oder Ziegenhalter keinen Meldebogen erhalten, sind sie trotzdem meldepflichtig und müs­sen sich mit der Tierseuchenkasse direkt in Verbindung setzen. Die eben­falls verpflichtende Anzeige jedes Tierbestandes bei der zuständigen Kreisverwaltung oder in kreisfreien Städten bei der Stadtverwaltung und beim Landeskontrollverband (HIT-Registrierung) ersetzt hicht die Meldung zur Tierseuchenkasse.

Die Rinderzahlen werden von der Tierseuchenkasse aus dem Her- kunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT) übernommen. Hier hat jeder Tierhalter dafür Sorge zu tragen, dass die Angaben am Stichtag 1. Januar 2009 im HIT stimmen.

VERLAG

WITTICH

IMPRESSUM:

Die Heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen sowie der Zweckverbände nach § 27 der Gemeindeordnung für Rhld.-Pfalz (GemO) vom 31. Jan. 1994 -GVBI. S. 153 ff.- und den Bestimmungen der Hauptsat­zungen in den jeweils geltenden Fassungen, erscheint wöchentlich.

Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 56195 Höhr- Grenzhausen, Postf. 1451 (PLZ 56203 Rheinstr. 41). Tel.: 0 26 24 / 911 - 0. Fax: 0 26 24 / 911-195. Internet-Adresse: www.wittich.de

ANZEIGEN-eMail: anzeioen@wittich-hoehr.de

Redaktions-eMall: wochenblatt@montabaur.de

Verantwortlich für den amtlichen Teil: Verbandsgemeindeverwaltung, der Bürgermeister.Ver- antwortlich für den nichtamtlichen Teil: Franz-Peter Eudenbach, unter Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Annette Steil, unter Anschrift des Verlages.

Innerhalb der Verbandsgemeinde wird die Heimat- und Bürgerzeitung kostenlos zugestellt; im Einzelversand durch den Verlag 0,60 Euro zzgl. Versandkosten.

Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Zeichnungen übernimmt der Verlag keine Haftung. Artikel müssen mit Namen und Anschrift des Verfassers gekennzeichnet sein und soll­ten grundsätzlich über die Verbandsgemeinde eingereicht werden. Gezeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden.

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