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Montabaur

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Nr. 50/2008

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I inrennachmittag 2008

F n 0 hiermit nochmals an den diesjährigen Seniorennachmittaq l cherl £entssonntag, 14.12.2008 ab 14.30 Uhr in der Sporthalle. Ein- r 3 ' indalle Seniorinnen und Senioren die das 65. Lebensjahr völl­ig 8 '" mit Partnerin bzw. Partner, auch wenn diese/r die Alters- 0 häoei cM erreicht ha t. Wir wollen bei Kaffee und Kuchen und ,renze ,Een Rahmenprogramm einige schöne vorweihnachtliche Stun-

Fend, Ortsbürgermeister

LsGirod/KIcinholbaeh e.V.

rhnachtsfeier am Samstag, 13. Dezember 2008

der Veranstaltung ist um 20.00 Uhr. Wir treffen uns im Saale des

Einsheimes Belmonte.

Verein stellt das Essen, die Getränke müssen selbst bezahlt werden, uh findet wieder die Weihnachtstombola statt.

J ich m it einem Präsent hieran beteiligen möchte, kann dies selbst- Etändlich noch abgeben. Ansonsten wünschen wir allen aktiven und * siven Mitgliedern einen schönen Abend im Kreise der Alten Herren.

Görgeshausen

15.00 Uhr

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eranstaltunl

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Bienstags. von 18 00 bis 19.00 Uhr

oderungen werden durch Aushang am Rathaus bekanntgegeben.

[elefon:.06485/222

TC Görgeshausen

Ipielvorschau Wochenende:

[um letzten Vorrundenspiel tritt die 2. Mannschaft am Freitag, 12.12.2008, 119.30 Uhr in Steinefrenz an.

Ifinterwanderung:

bereits bekannt gegeben findet unsere traditionelle Winterwanderung o 03.01 .2009 statt. Wir treffen uns um 13.00 Uhr vor der Löwenstein­talle und wandern nach Weinähr. Es wird um schnellstmögliche Abgabe lerAnmeldungen bei Günter Girmann oder Dietmar Brühl gebeten.

|$V Grün-Weiß Görgeshausen

I. Mannschaft

(jaser nächstes Spiel bestreiten wir am 14.12.2008 gegen den SV Wei- lenhahn. Anstoß ist um 14.30 Uhr in Görgeshausen.

Großholbach

i h uhrSi prechstunc,e des Ortsbürgermeisters

nfellerbrinjH iensta S s ......von 19.00 bis 20.00 Uhr

/ird derW5'* nti ® run 9 en werden durch Aushang einen PlattK^ Bürgermeisteramt bekanntgegeben.

1usikaWl ele,on: .02602/4157

® : . .02602/917721

Verhaus:.Tel. 02602/970867

IFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

lachste Sitzung des Ortsgemeinderates

^kung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Großhol- , , findet am Dienstag, dem 16. Dezember 2008, um 19.30 Uhr im

fAGESORDNlf ^ Ürgerbauses statt - J Öffentliche Sitzung 8 20.00*» Enw °hnerfragestunde

s 19.30*1 J en ehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemein- i/4696Hn er ates vom 2. September 2008 - öffentlicher Teil

Forstwirtschaftsplan 2009

|5 "'eifere Teilnahme an der FSC - Gruppenzertifizierung

sinn Ussfassun 9 über die Haushaltsrechnung 2007 und Entla- i m J6 ft D r^u erteilun 9 für das Haushaltsjahr 2007 P ’ I 2 ehmigun g ein er Entscheidung: Auftragsvergabe für die Dachsa- .,*.■7, d 9 des Sportlerheims und der Garage am Feuerwehrhaus

,es) SliÄ un r und An,ra s^

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ldn0 I S hmigun 9 der Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemein- 1 vom 2 - September 2008 - nichtöffentlicher Teil

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3. Mitteilungen und Anfragen

Zu der öffentlichen Sitzung sind alle interessierten Einwohner/innen herz-

lir'h

lieh eingeladen.

56412 Großholbach, 01.12.2008

Röther, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes “Im Langengarten u.a.“ der Ortsgemeinde Großholbach;

hier: Inkrafttreten gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Großholbach hat in seiner Sitzung am 02.10.2007 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Langengarten u.a.“ und die Aufhebung der Grundbebauungspläne „Im Langengarten und Flur 4/15 mit allen Änderungen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem nachstehend abgedruckten Lageplan.

Die Satzungsunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Montabaur, Bauverwaltung, Zimmer 201, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Monta­baur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 -12.30 und 14.00 -16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 -12.30 und 14.00 - 18.00 Uhr und freitags von 8.00 - 12.30 Uhr) von jedermann ein­gesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, dass

eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungs­plans und des Flächennutzungsplans

1 .

2 .

und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwä­gungsvorgangs dann unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sach­verhalts geltend gemacht worden sind. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Ver­mögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entspre- ( ehender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

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§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichti- ' gen beantragt.

§ 44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jah­ren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeich­neten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.