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Montabaur
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Nr. 50/2008
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I inrennachmittag 2008
F n 0 hiermit nochmals an den diesjährigen Seniorennachmittaq l cherl £entssonntag, 14.12.2008 ab 14.30 Uhr in der Sporthalle. Ein- r 3 ' indalle Seniorinnen und Senioren die das 65. Lebensjahr völlig 8 '" mit Partnerin bzw. Partner, auch wenn diese/r die Alters- 0 häoei cM erreicht ha t. Wir wollen bei Kaffee und Kuchen und ,renze ,Een Rahmenprogramm einige schöne vorweihnachtliche Stun-
Fend, Ortsbürgermeister
LsGirod/KIcinholbaeh e.V.
rhnachtsfeier am Samstag, 13. Dezember 2008
der Veranstaltung ist um 20.00 Uhr. Wir treffen uns im Saale des
Einsheimes Belmonte.
Verein stellt das Essen, die Getränke müssen selbst bezahlt werden, uh findet wieder die Weihnachtstombola statt.
J ich m it einem Präsent hieran beteiligen möchte, kann dies selbst- Etändlich noch abgeben. Ansonsten wünschen wir allen aktiven und * siven Mitgliedern einen schönen Abend im Kreise der Alten Herren.
Görgeshausen
15.00 Uhr
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Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Bienstags. von 18 00 bis 19.00 Uhr
oderungen werden durch Aushang am Rathaus bekanntgegeben.
[elefon:.06485/222
TC Görgeshausen
Ipielvorschau Wochenende:
[um letzten Vorrundenspiel tritt die 2. Mannschaft am Freitag, 12.12.2008, 119.30 Uhr in Steinefrenz an.
Ifinterwanderung:
bereits bekannt gegeben findet unsere traditionelle Winterwanderung o 03.01 .2009 statt. Wir treffen uns um 13.00 Uhr vor der Löwensteintalle und wandern nach Weinähr. Es wird um schnellstmögliche Abgabe lerAnmeldungen bei Günter Girmann oder Dietmar Brühl gebeten.
|$V Grün-Weiß Görgeshausen
I. Mannschaft
(jaser nächstes Spiel bestreiten wir am 14.12.2008 gegen den SV Wei- lenhahn. Anstoß ist um 14.30 Uhr in Görgeshausen.
Großholbach
i h uhrSi prechstunc,e des Ortsbürgermeisters
nfellerbrinjH iensta S s ......von 19.00 bis 20.00 Uhr
/ird derW5'* nti ® run 9 en werden durch Aushang einen PlattK^ Bürgermeisteramt bekanntgegeben.
1usikaWl ele,on: .02602/4157
® : . .02602/917721
Verhaus:.Tel. 02602/970867
IFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
lachste Sitzung des Ortsgemeinderates
^kung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Großhol- , , findet am Dienstag, dem 16. Dezember 2008, um 19.30 Uhr im
fAGESORDNlf ^ Ürgerbauses statt - J Öffentliche Sitzung 8 20.00*» Enw °hnerfragestunde
s 19.30*1 J en ehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemein- i/4696Hn er ates vom 2. September 2008 - öffentlicher Teil
Forstwirtschaftsplan 2009
|5 "'eifere Teilnahme an der FSC - Gruppenzertifizierung
sinn Ussfassun 9 über die Haushaltsrechnung 2007 und Entla- i m J6 ft D r^u erteilun 9 für das Haushaltsjahr 2007 P ’ I 2 ehmigun g ein er Entscheidung: Auftragsvergabe für die Dachsa- .,*.■7, d 9 des Sportlerheims und der Garage am Feuerwehrhaus
,es) SliÄ un r und An,ra s^
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ldn0 I S hmigun 9 der Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemein- 1 vom 2 - September 2008 - nichtöffentlicher Teil
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3. Mitteilungen und Anfragen
Zu der öffentlichen Sitzung sind alle interessierten Einwohner/innen herz-
lir'h
lieh eingeladen.
56412 Großholbach, 01.12.2008
Röther, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes “Im Langengarten u.a.“ der Ortsgemeinde Großholbach;
hier: Inkrafttreten gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Großholbach hat in seiner Sitzung am 02.10.2007 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Langengarten u.a.“ und die Aufhebung der Grundbebauungspläne „Im Langengarten und Flur 4/15 mit allen Änderungen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem nachstehend abgedruckten Lageplan.
Die Satzungsunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Montabaur, Bauverwaltung, Zimmer 201, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 -12.30 und 14.00 -16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 -12.30 und 14.00 - 18.00 Uhr und freitags von 8.00 - 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft verlangen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, dass
eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans
1 .
2 .
und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs dann unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entspre- ( ehender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
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§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichti- ' gen beantragt.
§ 44 Abs. 4 BauGB:
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

