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ch enblattVG Montabaur

Nr. 48/2008

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5.00 Uhr 126-106 126 - 251 abaur.de

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■ riück ohne Erlaubnis

K el • nd Ausspielungen bedürfen der Genehmigung

Lotter‘en u te n des neuen Landesgesetzes zum Glücksspielstaats-

Na ch lnKra ‘, die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) darauf ertrag, we ' Lotterien /Ausspielungen in Rheinland-Pfalz genehmi- hin ’ « rhSasind Zuständige Genehmigungsbehörde ist die ADD, sofern 9 ung !i P f nanzministerium (beispielsweise für Gewinnsparlotterien) oder nich l! a ktPrium des Innern und für Sport (beispielsweise für Fernsehlot- daS i Hip Erlaubnis erteilt. Im vereinfachten Genehmigungsverfahren für tenen i ntterien und Ausspielungen mit einem Spielkapital bis 10.000 Euro ^ e ' ne p allaemeine Erlaubnis, sofern die Veranstaltung zwei Wochen vor- Her ADD angezeigt und bis spätestens drei Monate nach dem Aus- tier n'nstermin eine Abrechnung über die Verwendung des Reinertrags spie bnt wird Alle anderen Ausspielungen bedürfen vorab der Geneh- ^ounq der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion.

?transberechtigt sind alle gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Erschaffen sowie Vereine oder Personenvereinigungen, denen die Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt bescheinigt wurde.

Nähere Informationen sowie entsprechende Antragsformulare können Er die Internet-Seiten der ADD unter http://www.add.rlp.de / Dienstlei- Iinaen und Informationen / Glücksspiel abgerufen werden. Auskünfte Prteirt auch Andrea Gorges, telefonisch unter 0651/9494-808 oder per E-

lAndrea.Gorges@add.rlp.de zu erreichen.

Gesetzliche Rentenversicherung - Auskunft und Beratung

Der Beratungsdienst der Deutschen Rentenversicherung hält jeden Mitt­woch einen Sprechtag bei der Verbandsgemeindeverwaltung 56410 Mon­tabaur ab. Der Wohnort des Versicherten, bzw. eine Unterscheidung nach Arbeiter- oder Angestelltenversicherung ist dabei unerheblich. Die Versi­cherten haben Gelegenheit ihre Versicherungsunterlagen überprüfen und sich zu allen Fragen der Rentenversicherung beraten zum lassen. Wegen des Datenschutzes werden Auskünfte nur unter Vorlage des Personal­ausweises / Passes erteilt. Für die Auskunftserteilung über die Daten Drit­ter-auch des Ehegatten - ist die Vorlage einer Vollmacht erforderlich. Erfahrungsgemäß machen viele Versicherte von dieser Beratungsmög­lichkeit Gebrauch. Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wie alle Interes­sierten um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0 26 02/126.313, Herr Schrupp, oder per eMail: BSchrupp@montabaur.de. Zu dem Gespräch bringen Sie bitte alle Versicherungsunterlagen (min­destens die Versicherungsnummer), und - soweit dem Rentenversiche­rungsträger noch nicht vorgelegt - einen Nachweis über die Lehre (od. sonstige Berufsausbildung), z.B. Gesellen-, oder Gehilfenbrief, Lehr­zeugnis, mit. Für die Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung sollte auch das Familienstammbuch, bzw. die Geburtsurkunden der Kinder mit­gebracht werden. Den Bürgern der Verbandsgemeindeverwaltung Mon­tabaur steht darüber hinaus noch der Sachbearbeiter für die Angelegen­heiten der gesetzlichen Rentenversicherung während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung. Auch hier ist eine vorherige Terminver­einbarung unter der o. a. Telefonnummer/E-Mail zu empfehlen.

Wie Einkommen auf eine Hinterbliebenenrente angerechnet wird

Auf Witwen- und Witwerrenten werden eigene Einkünfte des Hinterblie­benen angerechnet, wenn sie einen festgelegten Freibetrag übersteigen. Dies gilt auch für Waisen, wenn sie über 18 Jahre alt sind. Ist das Net­toeinkommen höher als der Freibetrag, werden vierzig Prozent des über­steigenden Betrages auf die Rente angerechnet, erklärt die Deutsche Ren­tenversicherung Rheinland-Pfalz.

Aktuell liegt der Freibetrag in den alten Bundesländern für Witwen und Witwer monatlich bei 701,18 Euro, für Waisen bei 467,46 Euro. Diese Ubergrenze erhöht sich für jedes Kind, das waisenrentenberechtigt ist, jn zusätzlich 148,74 Euro im Monat. Zum Einkommen zählen zahlreiche dah !0m . rT ' ensai ^ en - Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz rät inai 6 !; ,, viel * älti 9 en Einkommensanrechnungen bei einer Beratung ganz

individuell klären zu lassen.

tranü iel on ne ^ itwe mit zwe i minderjährigen Kindern hat einen Freibe- t( J , on 998,88 Euro. Bezieht sie neben ihrer Witwenrente noch ein Net- knmmo^'r' 61 "' von 1 100 Euro, die Rechnung wie folgt aus: ihr Ein- p r07 , n , l mit 101,34 Euro über dem Freibetrag. Davon sind vierzig Witwon . die Witwenrente anzurechnen. Das bedeutet, dass sich die Wert T 6 Um monatlich 40,54 Euro verringert. land-Rai' üs ^ nfte Qitot es bei der Deutschen Rentenversicherung Rhein- söniirh • S J 3eyer und bei den Auskunfts- und Beratungsstellen - per- und im lnt 6r U ^ 6r das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 100048 016 Die De ernetunter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de. erbetrei,H h o f!^ ntenversic herung Rheinland-Pfalz mit Hauptsitz in Spey- Renten ’ 3 h Mllli °nen Versic herte, 73 000 Arbeitgeber und zahlt 660 000 ge und RphkT m Beratu ngsnetz ist sie in allen Fragen der Altersvorsor- als Verbind. " tation der re 9'° n ale Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz, ngsstelle zu Frankreich und Luxemburg auch bundesweit.

in Ihrer Verbandsgemeinde

' Auf Basis'd tl0n mit der KEVAG

de MontabaNMh^ a ^ r ’9 en Zusammenarbeit bietet die Verbandsgemein- i *eren Servil ■ Einwohnern gemeinsam mit der KEVAG einen wei- I n/lce lm Rathaus an.

Der Energiemarkt hat sich zu einem Wettbewerbsmarkt entwickelt. Weiterhin steigt die weltweite Energienachfrage und damit einhergehend der Energiepreis. Dies führt zu Verunsicherung beim Kunden.

Um dieser Entwicklung entgegen zu wirken steht Ihnen ein persönlicher Ansprechpartner der KEVAG regelmäßig vor Ort zur Verfügung.

Jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat von 16.00 bis 18.00 Uhr werden Sie zukünftig umfassend und kostenlos beraten. Fragen zu Energieeffizi­enz, der Wärmepumpe, dem Gebäudeenergieausweis oder den Mög­lichkeiten des Kunden Energie zu sparen werden dabei ebenso themati­siert wie die Angebote der KEVAG-Telekom aus den Bereichen Kabel- TV, Internet und Telefonie. Nutzen Sie die Gelegenheit.

Bücherei-Info

Öffnungszeiten der Stadtbücherei Montabaur

Dienstag:.15.00- 18.30 Uhr

Mittwoch:.10.00 - 14.00 Uhr

Donnerstag:.10.00 - 18.30 Uhr

Freitag:.10.00- 16.00 Uhr

Samstag:.10.00- 13.00 Uhr

Christoph Kloft (Hrsg.)

... und mittendrin der Westerwald:

Geschichte und Geschicke in Europas Mitte:

Blickpunkte zwischen Mainz und Köln, Rheingau und Siebengebirge

Aus den Veröffentlichungen von

Hermann Josef Roth

am Donnerstag, 4.12.2008 um 19.00 Uhr

in der Heinrich-Roth Schule Humboldtstr. 15 56410 Montabaur

.Sie haben Papa geholt“, schreit der fünfjährige Knirps. Und er selber hatte der Gestapo den Weg gewiesen. Erstmals plaudert der bekannte Montabaurer Autor Dr. Hermann Josef Roth aus eigenen Erinnerungen. In anderen Texten aus seinem reichen Schatten erfährt man „Wo Buddha auf die Erde kam“ und wie ein „abtrünniger Priester des Bistums Limburg nach ihm forschte. „Gehversuche in Demokratie“, zeigt wie die CDU entstand, und schließlich jammert einer: „Mir ist bestimmt, in der Kneipe zu sterben". Und alles spielt dort, wo „mitttendrin der Westenwald“ liegt. Und nicht zuletzt: Der Verfasser steht Rede und Antwort.

In Zusammenarbeit mit der Stadtbücherei Montabaur. Eintritt frei.

Manuela Lewentz-Hering

liest aus ihrem

gemeinsam mit Christoph Kloft geschriebenen neuem Buch

„Im Schein der Kerzen“

Rund um Nikolaus, Advent und Weihnachten

Erzählungen für Kinder ab 5 Jahren und Erwachsene

Ganz unterschiedlich werden diese Feste in Familien gefeiert und von Kindern erlebt. Spannende Geschichten dazu öffnen die Herzen von Kindern und Erwachsenen für die Geheimnisse des Christentums, die an diesen Tagen festlich begangen werden.

am Mittwoch, 3. Dezember 2008 um 15.00 Uhr *

in der Stadtbücherei Montabaur

Eintritt ist frei