Vocl
ihenblatt
VG Montabaur
Nr. 48/2008
„ icr hussunq für den Erwerb des Lkw-Führerscheins für Feuer- ["■ SanS*örige - Antrag der CDU-Fraktion
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Won taba ’ Bürgermeister
Lw/EIS AUF FRAKTIONSSITZUNGEN:
H U rhpreituna der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschus- ZurvorDei » und der Werkausschusssitzung am 03.12.2008 fin-
fn foTaende Fraktionssitzungen statt:
r n°Lntaa 01 12.2008 um 18.00 Uhr im Sitzungssaal cÄlses, Altbau, Tel. 126-244
nrfn Mnntaa 01 . 12.2008 um 18.30 Uhr, im Besprechungszimmer des Sause" Neubau, Zi. 238, Tel. 126-243 r Montag 01.12.2008 um 17.00 Uhr, im Rathaus Holler nl/mine- Montag, 01.12.2008 um 20.00 Uhr, bei Fraktionsvorsitzen- E Dietmar Eisenhuth. Bergstr. 6 , 56412 Holler E 0 . Mnntaa 01.12.2008 um 19.00 Uhr, bei Fraktionsvorsitzender Hei- leHatzmann,’ Judengasse 6 , 56412 Montabaur
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
[Sitzung des Werkausschusses
nie nächste Sitzung des Werkausschusses findet am Mittwoch, dem 03. Dezember 2008 um 17.00 Uhr im Sitzungssaal Altbau des Rathauses statt. Kgesordnung
NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG
H Bericht des Vorsitzenden
!2 Beratung über den Entwurf der Wirtschaftspläne 2009
- Wasserversorgung
- Abwasserbeseitigung
- Hallen- und Freibad „Mons-Tabor-Bad“
[3 Beratung und Beschlussfassung über die laufenden Entgelte der
Abwasserbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2009 [ 4 . Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf zur Änderung der Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) Wasser [ 5 . Auflösung des Abwasserzweckverbandes Bad Ems
6 . Abschluss einer Zweckvereinbarung zwischen den Verbandsgemeinden Bad Ems und Montabaur
7. Information zur Vergabe der Bauleistungen „Erneuerung der Kanalund Wasserleitung Waldbachstraße, Eschelbach“
fl. Mitteilungen und Anfragen
'Montabaur, 24.11.2008 Edmund Schaaf, Bürgermeister
[Öffentliche Ausschreibung
[Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Stadt Montabaur den Ausbau der Waldbachstraße in Montabaur-Eschelbach öffentlich aus. Leistungsumfang:
[Straßenbau: 1.800 qm bit. Befestigung aufnehmen 2.150 cbm Boden lösen und verwerten 650 qm Betonsteinpflaster herstellen 675 lfm Tiefbordsteine 8 x 20 liefern und setzen 1150 qm Asphalt-Trag- und Deckschicht hersteilen 475 lfm Sickerrohrleitung hersteilen jKanalisation: 185 lfm SB-Rohrleitung DN 400 hersteilen 75 lfm SB-Rohrleitung DN 500 hersteilen inkl. Erdarbeiten
vasser-
^itungsbau: 100 m Wasserleitung DN 100 GGG hersteilen inkl. Erdarbeiten Ausführungszeitraum: März bis Juli 2009
^bestelle: Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Vergabe- r e Ao nrad ' Adenauer ’ Plat2 8 - 56410 Montabaur, Tel. 02602 /126 211, p. 02602/126 253, E-Mail: Vergabestelle@montabaur.de An orderung: Verdingungsunterlagen in elektronischer Form: Kos- I ose Einsicht in die Verdingungsunterlagen ab 21.11.2008 unter w.subreport-elvis.de/E44656638. Weitere Informationen unter mnioot U x ort de ’ per E-Mail unterfelix.hinske@subreport.de odertele- Gphiih u !? te, [ 0221 / 985 78 38. Registrierte Nutzer laden sich gegen Seh"h S |= mt lChe Verdingungsunterlagen direkt auf Ihren PC.
Anoph/t ^' ne ® c ^ utz 9 ©bühr wird nicht erhoben, dA, ,L Sab 9 abe: bis 16.12.2008, Angebote, die mit einem entsprechen- bunkthoiü ISS w nsaiJ ^ let3er vers ehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeit- L ono a ® r verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Vergabestelle, Zim- plektronk h r A d ’ Adenauer ' Platz 8 - 56410 Montabaur, einzureichen. Die PotsernH« he A j]?ebotsabgabe erfolgt unter www.subreport.de. Ange- Montahanr n o : u is 16,1 2-2008,10.00 Uhr Verbandsgemeindeverwaltung Punkt finL* ubmissionsraum - Zimmer 301 - 3. Stock Zu diesem Zeit- fcuschh 6 L auch die elektronische Eröffnung statt.
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VOB/A s r ’ ° le 8awer ber haben den Nachweis ihrer Eignung gemäß Fräße innorh U ikj r ' n ° en ‘ Referenzen über Projekte ähnlicher Art und Der Zusrhian ■ der * etzten 3 Jahre sind vorzulegen. Auftragserteilung: NräckskS Wlrd nach § 25 VOB/A auf das Angebot erteilt, das unter alsd asAnnoh n H a " er technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte Westerwaidl/• arste ersche int. Vergabeprüfstelle: Kreisverwaltung des ^2602/124lQ lseS) p eter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur, Tel.
^ aur ’ 10.2008 (Jürgen Klaeser)
Werkleiter
y.
Öffentliche Bekanntmachung
Vollzug der Wassergesetze
p e s t se tzung eines Wasserschutzgebietes für die Quellen „Untershausen I“,“ Untershausen II“ und „Untershausen III“ in den Gemarkungen Welschneudorf, Hübingen und Gackenbach.
Begünstigte: Verbandsgemeinde Montabaur Verbandsgemeinde Montabaur / Landkreis: Westerwald Inkrafttreten der Rechtsverordnung:
Die Rechtsverordnung vom 31.10.2008 für die Wasserschutzgebiete Quellen „Unterhausen I, Untershausen II und Untershausen III“, wurde am 17.11.2008 im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz veröffentlicht und ist am 18.11.2008 in Kraft getreten.
Ein Abdruck der Rechtsverordnung sowie eine Ausfertigung der Planunterlagen werden bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord -Obere Wasserbehörde- Neustadt 21 56068 Koblenz und der
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
Konrad-Adenauer-Platz
65410 Montabaur
archivmäßig aufbewahrt und können dort während der Dienststunden eingesehen werden.
Montabaur, 25.11.2008 Verbandsgemeindewerke Montabaur
Wichtige Information des Westerwaldkreis- Abfall Wirtschaftsbetriebes Einsammlung von Problemabfällen aus Haushalten (haushaltsübliche Mengen) in der Ortsgemeinde Neuhäusel
Seitens des Westerwaldkreis-Abfall- wirtschaftsbetriebes (WAB) wird darauf hingewiesen, dass die Einsammlung ) . ! ]..* von Problemabfällen aus Haushalten am Samstag, dem 06.12.2008 in der Ortsgemeinde Neuhäusel b. Montabaur stattfindet.
An diesem Tag haben die Bürger der Verbandsgemeinde Montabaur in der Zeit von 09.00 -12.00 Uhr die Möglich- keit, an einer eigens dafür eingerichteten Sammelstelle umweltgefährdende Problemabfälle abzuliefern und zwar in Neuhäusel, Industriegebiet Kreuzweise, 1. Wendehammer links. Unter Aufsicht einer chemischen Fachkraft werden dort umweltschädliche Problemabfälle aus Haushalten wie z.B. Lackrückstände, Farbreste, Holz- und Pflanzenschutzmittel, Säuren, Gifte, Medikamente, Haushaltsbatterien etc. kostenlos angenommen. Ebenso können Leuchtstoffröhren in haushaltsüblichen Mengen (max. 20 Stück) kostenfrei abgegeben werden. Größere Mengen bis max. 50 Stück müssen in Moschheim abgegeben werden.
Auch Elektro- und Elektronikkleingeräte wie z.B. Handys, Föhn, Rasierapparat, Staubsauger, Kaffeemaschinen etc. bis zur max. Größe eines Haushaltsstaubsaugers werden am Umweltmobil angenommen, jedoch nur in haushaltsüblichen Mengen.
Dies gilt nicht für größere Elektrogeräte wie Fernseher, PC und ähnliches.
Diese Geräte werden auf Anruf hin (02602/6806-55) kostenlos bei Privathaushalten abgeholt.
Außerdem können Sie beim Umweltmobil auch ausgehärtete Pflanzenfette (Fritierfett) in haushaltsüblichen Mengen abgeben.
Des weiteren können hier auch Flaschen-Korken und CD's abgegeben werden, die dann in die Wiederverwertung gelangen.
Folgende Abfälle können nur noch gegen Gebühr angenommen werden: Feuerlöscher = 5 EUFt/Stück, Autobatterien bis 88 Ah = 3 EUFt/Stück, Autobatterien über 88 Ah = 5 EUFt/Stück.
Hinweise:
1. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen können nur Problemabfälle aus Haushalten angenommen werden.
2. Gewerbebetriebe können sich mit der Fa. REMONDIS Industrie Service GmbH & Co. KG, 56626 Andernach, Tel.: 02632/81004-16 oder der Fa. Bellersheim Abfallwirtschaft GmbH, 57638 Neitersen, Tel.: 02681/802-800 bzw. anderen für die Entsorgung von Problemabfällen zugelasJfenen Entsorgungsfirmen unmittelbar in Verbindung setzen.
3. Altöl darf auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen bei den mobilen Sammlungen nicht mehr angenommen werden. Sie können dieses allerdings auf unserer stationären Problemabfallannahmestelle im Betriebshof in Moschheim gegen Gebühr anliefern. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Verkaufsstellen von Motoröl zur kostenlosen Entgegennahme der entsprechenden Menge Altöl, wie gekauft, gesetzlich verpflichtet sind. Heben Sie deshalb den Kassenbon vom Kauf des Motoröls gut auf und bestehen Sie auf der Rücknahme des Altöls im Geschäft.
Aus Sicherheitsgründen werden die Bürger dringend gebeten, das Abstellen von Sonderabfällen vor Eintreffen der Entsorgungsfahrzeuge zu unterlassen, um Gefährdungen von Umwelt und Personen, vor allem von Kindern, zu vermeiden. Fortsetzung Seite 12

