Einzelbild herunterladen

WochenbiattVG^Montabaur

15

Nr. 47/2008

Ruppach-Goldhausen

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

dienstags von.18.00 bis 19 i ihr

. . . bls ’S ft

IT ‘ .02602/998080

m . .02602/998081

Turn- und Sportverein 1921 Ahrbach e.V.

www.TuS-Ahrbach.de

Abteilung Handball www.TuS-Ahrbach.de.tl Sonntag, 23. November 2008, 2. Mannschaft (Kreisliaal- in m . .u TuS Ahrbach II - TuS Westerburg III, Spielort: Neue KrefesDorthaiio^ Montabaur, Treffpunkt: Neue Kreissporthalle in Montabaur uff 5? nJ n 1 . Mannschaft (Landesliga): 17.00 Uhr: TuS Ahrbach TusTJi Uh u : Spielort: Neue Kreissporthalle in Montabaur, Treffpunkt * SCh ’ Sporthalle in Montabaur um 16.00 Uhr punkt Neue Kreis-

Mittwoch, 26. November 2008, männliche A-Jugend (Verbannen^ 17.45 Uhr: SF Neustadt - TuS Ahrbach, Spielort Büraerhffff $ a): stadWied, Treffpunkt: Mitfahrerparkplate in Heiligenroth umle 30 UhT Zuschauer sind wie immer recht herzlich willkommen. ÖJ0 Uh ’

Ergebnisse/Spielplan/etc.:

Jederzeit abrufbar unter www.sis-handball de im fw 0 ;^ o ^

scher Handballverband (SWHV) und da wiederum imipr S Sud westdeut-

Rheinland (HVRL). Weitere

02602/8950 oder Oliver.Kollig@t-online.de K 9 ’ Telefon

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes “Zehnhäuser Weg (Ersatzweg)“ der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen; hier: Inkrafttreten gemäß §10 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Ruppach-Goldhausen hat in seiner Sitzung am 18.11..2008 die Aufstellung des Bebauungsplans „Zehnhäuser Weg (Ersatzweg)“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem nachstehend abgedruckten Lageplan. Die Satzungsunterlagen können bei der Ver­bandsgemeinde Montabaur, Bauverwaltung, Zimmer 201, Konrad-Aden- auer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 - 12.30 und 14.00 - 16.00 Uhr, don­nerstags von 8.00 - 12.30 und 14.00 - 18.00 Uhr und freitags von 8.00 -

12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann überden Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft. Es wird darauf hin­gewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächen- nutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs dann unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachver­halts geltend gemacht worden sind. Die vorstehende Regelung gilt ent­sprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermö­gensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechen­der Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichti­gen beantragt.

§ 44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jah­ren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeich­neten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO)

(Auszug):

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind

oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrens­oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet­zung geltend machen.

Ruppach-Goldhausen, 19.11.2008 Gerold Sprenger, Ortsbürgermeister

GOK: ca. 299'

OK V.: ca.

UKV.: 29I

1 m Bankett

y4 m private Baustraße

mit öffentlichem Geh- u. Fahnecht

GOK: 286

GWM 2 GOK: 289,08

OK V.: 284,2

UKV.: 271,3

KQnettche Böschung ca. 1:1,5 b ca. 7-11 m

UKV.: 259.78

tStcbertwtazone ca. $>10 m

(zur a k tudtan Rutadning)

UK V.: 268,4

•GOK: ca. 280

UKV.: <250

legende

Gnirtiwassemneßsldto

Rutschung

gaSndert

TABERG Ingenieure GmbH

d5Sj Ni

44536 Lünen - Zecftenstre&e 2

ToMbn 0231/967073-0 - Takte 0231/967073-17

Verbandsgemeindewerke Montabaur

Hydregeotogie Tongrube Gfückauf

Konzept zur Abböschung des nördlichen Flächenbereiches

1 :1000

fr.

; <i m