Wochenblatt VG Montabaur
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Keramikmuseum Westerwald AUSSTELLUNGEN November 2008 - Mai 2009 Bis 6.1.2009
Willhelm und Elly Kuch, Burgthann KLASSIK IN FORM UND FARBE Bis 6.1.09
TITUS LERNER - DIE TERRACOTTEN Eröffnung der Ausstellung:
Sonntag 26. 10., 11:30 Uhr
Gang durch die Ausstellung mit Titus Lerner
am 16. 11. um 15 Uhr
ab 10.1. 2009
Preisträger Westerwaldpreis 1974 bis 2004
11.1. -1.2.2009
Ausstellung Internationaler Gastdozenten am IKKG
Glas - Julius Weiland Eröffnung der Ausstellung:
Sonntag, 11.01.09, 11.30 Uhr.
23.1. -1.3.2009
4. Symposium Gmunden Arbeiten der Teilnehmer Eröffnung der Ausstellung:
Freitag, 23. 01., 19.00 Uhr 8.2.-1.3.2009
Abschlussarbeiten der Diplomanten Institut für Künstlerische Keramik und Glas Eröffnung der Ausstellung:
Sonntag, 8.2., 11.30 Uhr.
5.4.2009
Aktionstag „Höhr-Grenzhausen brennt..."
17.5.2009
Internationaler Museumstag „Museen und Tourismus"
17.5.-1.6.2009
Ausstellung Internationaler Gastdozenten am IKKG
Plastiken - Collagen - Aysegül Eren Eröffnung der Ausstellung:
Sonntag 17.5., 11.30 Uhr
„EU-Fördermittel für den Mittelstand und Kommunen" lautet
das Thema einer Veranstaltung am Dienstag, 18. November, 18 Uhr, Sitzungssaal I der Kreisverwaltung in Montabaur. Eingeladen sind Unternehmer, die sich über Unterstützungsmöglichkeiten durch die Europäische Union informieren wollen. Veranstalter ist die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Westerwaldkreis (WFG) mit Unterstützung der IHK Koblenz (Geschäftsstelle Montabaur) und der Kreishandwerkerschaft Rhein-Westerwald.
Die Europäische Union bietet eine Reihe von Unterstützungsmöglichkeiten sowohl für Kommunen als auch für europäische kleine und mittlere Unternehmen. Die Unterstützungen werden in verschiedenen Formen wie Zuschüssen, Darlehen und in einigen Fällen als Bürgschaften angeboten. Die Gewährung der Unterstützung erfolgt entweder direkt oder über Programme, die wie die Strukturfonds der Europäischen Union national oder regional verwaltet werden. Insgesamt gibt es zurzeit mehr als 200 Programme. Den Förderdschungel und die sehr unterschiedlichen Antragsverfahren zu durchschauen, fällt selbst Experten nicht immer leicht.
Die Veranstaltung soll einen Überblick über die Europäischen Förderinstrumentarien für Unter
nehmen und kommunale Entscheidungsträger verschaffen und Wege und Ansprechpartner aufzeigen. Im Rahmen der Abendveranstaltung werden Experten von EUROPA DIREKT, Trier die wichtigsten Fördermittel der EU vorstellen, die in der Regel unmittelbar über die Europäische Union beantragt werden können. Die Zuhörer erhalten einen Einblick in die unterschiedlichen Antragsverfahren und einen Überblick über die Vielzahl der Informations- und Beratungsstellen und deren Serviceleistungen. Ein weiterer Schwerpunkt der Veranstaltung ist das operationale Programm „Wachstum durch Innovation". Es dient der Regionalförderung. Das Land Rheinland-Pfalz erhält im Rahmen dieser Regionalförderung im Förderzeitraum 2007 bis 201 3 über 217 Millionen Euro, die zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung eingesetzt werden sollen und in regionale wirtschaftsnahe Infrastrukturprojekte und in die Mittelstandsförderung des Landes zur Stärkung der Unternehmen und unserer Wirtschaft fließen. Zu diesem Programm nehmen hochrangige Mitarbeiter aus dem Ministerium für Wirtschaft und Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau sowie der Investi- tions- und Strukturbank Stellung. Anmeldung unter Tel. 02602/124 308 oder per E-Mail unter Michael.Jodlauk@westerwaldkreis.de
Betreuerhaftung ist das Thema
Veranstaltung zu Haftung und Aufsichtspflichten von ehrenamtlichen und hauptamtlichen Betreuern Ransbach-Baumbach Über die Grundlagen der Betreuerhaftung und zahlreiche praktische Fälle informiert eine Veranstaltung am Dienstag, 18. November, 16 Uhr, in der Stadthalle Ransbach-Baumbach. Eingeladen sind hauptamtliche und ehrenamtliche Betreuer. Hintergrund der Informationsveranstaltung ist der Paragraf 1833 BGB nach dem der rechtliche Betreuer für vorsätzlich und fahrlässig verursachte Schäden beim Betreuten haftet, wenn sich dieses als Pflichtverletzung darstellt. Denn mit der Bestellung zum Betreuer übernimmt der Betroffene die persönliche Verantwortung dafür, dass die Belange der betreuten Person ordnungsgemäß vertreten werden. Aber auch Betreuer können während ihrer Tätigkeit bewusst oder unbewusst Fehler machen, die sich später als Haftungsfälle herausstellen. Dies
ist immer dann der Fall, wenn das Hand Betreuers zu Schäden oder Nachteilen« d Betreuten führt. Und gerade wenn es 1 Aufsichtspflichten geht, wird es für den" 1 sehen Laien ganz schwierig. Schade! zu einer Haftung führen sind zwar sek Tendenz ist jedoch steigend. Diese Ri S | kennen, hilft schon dabei, sie zu vermeide! r] Lütgens, Justiziar beim Bund deutscherBej betreuer e.V. aus Hamburg, wird wahrem] Veranstaltung die Grundlagen deseinschläj Haftungsrechts sowie Haftungsfälle aus« xis ehrenamtlicher und hauptamtlicherjd er darstellen. Aufgrund der unterschiede Vorkenntnisse und daraus folgenden Fraget lungen ist die Veranstaltung in zweiCrJ geteilt. Von 16 bis 17.30 Uhr werdendieM tungsfälle der hauptamtlichen Betreuerbj delt und von 18 bis 19.30 Uhr die Grünt der Betreuerhaftung für ehrenamtliche BtS] er. Zu der Veranstaltung lädt die Arbeitsgei schaft der Betreuungsbehörde undderB ungsvereine des Westerwaldkreises ein. Eine! anmeldung ist nicht erforderlich, dieTeilnal ist kostenfrei. Weitere Infos von ElkeSchäferlil ger, Betreuungsverein des CaritasverbanJel Westerwald-Rhein-Lahn e.V. in Montabaurn Telefon 02602/160636.
Den Förderdschungel durchschauen WFG-Veranstaltung informiert Unternehrat| über EU-Förderung
Die Integrierte Leitstelle (IUS)| Montabaur hat seit Anfang November ihren Dienst aufgenommen
Für mehr als 656 000 Einwohner in den Landil sen Altenkirchen, Neuwied, Rhein-Lahn unil Westerwald wird dann in dem Gebäude anffil Eichwiese 5 in Montabaur der Notruf 1l2ei« gen genommen und entsprechende Hilfe m leitet. In allen vier Landkreisen gelten da®«| noch zwei Notrufnummern: die 110 fürpoW| che Hilfeersuchen und die 112 für alle Hilfeersuchen, wie etwa bei Bränden, Unfi oder Notfällen mit internistischem Hintergn wie zum Beispiel Herzinfarkt oder Schlaganfall
Neue Anforderungen an das Führerschein- Lichtbild
Neue Anforderungen an das Führerschein- Lichtbild Bedingungen wie bei Personalausweis oder Reisepass
in Sachen Führerscheinwesen ist es hinsichtlich des Lichtbildes zu einer incui^ gekommen. Das teilt die Führerscheinstelle der Kreisverwaltung mit. Dazu ist am 30. ber eine entsprechende gesetzliche Änderung in Kraft getreten. Wenn es um einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (Ersterteilungs-, Erweiterungs- bzw. Verlängerungsantrag) oder aber um einen Antrag zur Ausstellung des internationalen Führerscheins geht, so hat das Lichtbild jetzt exakt die Bestimmungen der Passverordnung („Biometrisches Passfoto“) zu erfüllen. In Sachen Lichtbild gelten damit für Führerscheine genau dieselben Regelungen wie für Personalausweise und Reisepässe.
Also: Es darf nicht mehr gegrinst werden.
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verantwortlich für tien Inhalt: Pressestelle der Kreisverwaltung Westerwald Pe'er.AHme.er-P.at: , - 56 «,o Montag. r„,.

