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Wochenblatt VG Montabaur

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Keramikmuseum Westerwald AUSSTELLUNGEN November 2008 - Mai 2009 Bis 6.1.2009

Willhelm und Elly Kuch, Burgthann KLASSIK IN FORM UND FARBE Bis 6.1.09

TITUS LERNER - DIE TERRACOTTEN Eröffnung der Ausstellung:

Sonntag 26. 10., 11:30 Uhr

Gang durch die Ausstellung mit Titus Lerner

am 16. 11. um 15 Uhr

ab 10.1. 2009

Preisträger Westerwaldpreis 1974 bis 2004

11.1. -1.2.2009

Ausstellung Internationaler Gastdozenten am IKKG

Glas - Julius Weiland Eröffnung der Ausstellung:

Sonntag, 11.01.09, 11.30 Uhr.

23.1. -1.3.2009

4. Symposium Gmunden Arbeiten der Teilnehmer Eröffnung der Ausstellung:

Freitag, 23. 01., 19.00 Uhr 8.2.-1.3.2009

Abschlussarbeiten der Diplomanten Institut für Künstlerische Keramik und Glas Eröffnung der Ausstellung:

Sonntag, 8.2., 11.30 Uhr.

5.4.2009

Aktionstag „Höhr-Grenzhausen brennt..."

17.5.2009

Internationaler Museumstag „Museen und Tourismus"

17.5.-1.6.2009

Ausstellung Internationaler Gastdozenten am IKKG

Plastiken - Collagen - Aysegül Eren Eröffnung der Ausstellung:

Sonntag 17.5., 11.30 Uhr

„EU-Fördermittel für den Mittelstand und Kommunen" lautet

das Thema einer Veranstaltung am Dienstag, 18. November, 18 Uhr, Sitzungssaal I der Kreis­verwaltung in Montabaur. Eingeladen sind Unternehmer, die sich über Unterstützungs­möglichkeiten durch die Europäische Union informieren wollen. Veranstalter ist die Wirt­schaftsförderungsgesellschaft Westerwaldkreis (WFG) mit Unterstützung der IHK Koblenz (Geschäftsstelle Montabaur) und der Kreishand­werkerschaft Rhein-Westerwald.

Die Europäische Union bietet eine Reihe von Unterstützungsmöglichkeiten sowohl für Kom­munen als auch für europäische kleine und mitt­lere Unternehmen. Die Unterstützungen wer­den in verschiedenen Formen wie Zuschüssen, Darlehen und in einigen Fällen als Bürgschaften angeboten. Die Gewährung der Unterstützung erfolgt entweder direkt oder über Programme, die wie die Strukturfonds der Europäischen Uni­on national oder regional verwaltet werden. Ins­gesamt gibt es zurzeit mehr als 200 Program­me. Den Förderdschungel und die sehr unter­schiedlichen Antragsverfahren zu durchschau­en, fällt selbst Experten nicht immer leicht.

Die Veranstaltung soll einen Überblick über die Europäischen Förderinstrumentarien für Unter­

nehmen und kommunale Entscheidungsträger verschaffen und Wege und Ansprechpartner aufzeigen. Im Rahmen der Abendveranstaltung werden Experten von EUROPA DIREKT, Trier die wichtigsten Fördermittel der EU vorstellen, die in der Regel unmittelbar über die Europäische Union beantragt werden können. Die Zuhörer erhalten einen Einblick in die unterschiedlichen Antragsverfahren und einen Überblick über die Vielzahl der Informations- und Beratungsstellen und deren Serviceleistungen. Ein weiterer Schwerpunkt der Veranstaltung ist das operatio­nale Programm „Wachstum durch Innovation". Es dient der Regionalförderung. Das Land Rhein­land-Pfalz erhält im Rahmen dieser Regionalför­derung im Förderzeitraum 2007 bis 201 3 über 217 Millionen Euro, die zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung eingesetzt werden sollen und in regionale wirtschaftsnahe Infra­strukturprojekte und in die Mittelstandsförde­rung des Landes zur Stärkung der Unternehmen und unserer Wirtschaft fließen. Zu diesem Pro­gramm nehmen hochrangige Mitarbeiter aus dem Ministerium für Wirtschaft und Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau sowie der Investi- tions- und Strukturbank Stellung. Anmeldung unter Tel. 02602/124 308 oder per E-Mail unter Michael.Jodlauk@westerwaldkreis.de

Betreuerhaftung ist das Thema

Veranstaltung zu Haftung und Aufsichts­pflichten von ehrenamtlichen und haupt­amtlichen Betreuern Ransbach-Baumbach Über die Grundlagen der Betreuerhaftung und zahlreiche praktische Fälle informiert eine Ver­anstaltung am Dienstag, 18. November, 16 Uhr, in der Stadthalle Ransbach-Baumbach. Eingela­den sind hauptamtliche und ehrenamtliche Betreuer. Hintergrund der Informationsveran­staltung ist der Paragraf 1833 BGB nach dem der rechtliche Betreuer für vorsätzlich und fahr­lässig verursachte Schäden beim Betreuten haf­tet, wenn sich dieses als Pflichtverletzung dar­stellt. Denn mit der Bestellung zum Betreuer übernimmt der Betroffene die persönliche Ver­antwortung dafür, dass die Belange der betreu­ten Person ordnungsgemäß vertreten werden. Aber auch Betreuer können während ihrer Tätig­keit bewusst oder unbewusst Fehler machen, die sich später als Haftungsfälle herausstellen. Dies

ist immer dann der Fall, wenn das Hand Betreuers zu Schäden oder Nachteilen« d Betreuten führt. Und gerade wenn es 1 Aufsichtspflichten geht, wird es für den" 1 sehen Laien ganz schwierig. Schade! zu einer Haftung führen sind zwar sek Tendenz ist jedoch steigend. Diese Ri S | kennen, hilft schon dabei, sie zu vermeide! r] Lütgens, Justiziar beim Bund deutscherBej betreuer e.V. aus Hamburg, wird wahrem] Veranstaltung die Grundlagen deseinschläj Haftungsrechts sowie Haftungsfälle aus« xis ehrenamtlicher und hauptamtlicherjd er darstellen. Aufgrund der unterschiede Vorkenntnisse und daraus folgenden Fraget lungen ist die Veranstaltung in zweiCrJ geteilt. Von 16 bis 17.30 Uhr werdendieM tungsfälle der hauptamtlichen Betreuerbj delt und von 18 bis 19.30 Uhr die Grünt der Betreuerhaftung für ehrenamtliche BtS] er. Zu der Veranstaltung lädt die Arbeitsgei schaft der Betreuungsbehörde undderB ungsvereine des Westerwaldkreises ein. Eine! anmeldung ist nicht erforderlich, dieTeilnal ist kostenfrei. Weitere Infos von ElkeSchäferlil ger, Betreuungsverein des CaritasverbanJel Westerwald-Rhein-Lahn e.V. in Montabaurn Telefon 02602/160636.

Den Förderdschungel durchschauen WFG-Veranstaltung informiert Unternehrat| über EU-Förderung

Die Integrierte Leitstelle (IUS)| Montabaur hat seit Anfang November ihren Dienst aufgenommen

Für mehr als 656 000 Einwohner in den Landil sen Altenkirchen, Neuwied, Rhein-Lahn unil Westerwald wird dann in dem Gebäude anffil Eichwiese 5 in Montabaur der Notruf 1l2ei« gen genommen und entsprechende Hilfe m leitet. In allen vier Landkreisen gelten da®«| noch zwei Notrufnummern: die 110 fürpoW| che Hilfeersuchen und die 112 für alle Hilfeersuchen, wie etwa bei Bränden, Unfi oder Notfällen mit internistischem Hintergn wie zum Beispiel Herzinfarkt oder Schlaganfall

Neue Anforderungen an das Führerschein- Lichtbild

Neue Anforderungen an das Führerschein- Lichtbild Bedingungen wie bei Personalausweis oder Reisepass

in Sachen Führerscheinwesen ist es hinsichtlich des Lichtbildes zu einer incui^ gekommen. Das teilt die Führerscheinstelle der Kreisverwaltung mit. Dazu ist am 30. ber eine entsprechende gesetzliche Ände­rung in Kraft getreten. Wenn es um einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (Ersterteilungs-, Erweiterungs- bzw. Ver­längerungsantrag) oder aber um einen Antrag zur Ausstellung des internationalen Führerscheins geht, so hat das Lichtbild jetzt exakt die Bestimmungen der Pass­verordnung („Biometrisches Passfoto“) zu erfüllen. In Sachen Lichtbild gelten damit für Führerscheine genau dieselben Rege­lungen wie für Personalausweise und Rei­sepässe.

Also: Es darf nicht mehr gegrinst werden.

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verantwortlich für tien Inhalt: Pressestelle der Kreisverwaltung Westerwald Pe'er.AHme.er-P.at: , - 56 «,o Montag. r„,.