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Nr. 46/2008

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gemeinde@oberelbert.de

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Ortsbürgermeister:

Vermietung der Steizenbachhalie:

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öffentliche Bekanntmachung

Verleihung eines Wohnplatznamens

in der Ortsgemeinde Oberelbert

T . nd des § 4 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GemO) in Verbindung it 6 1 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung /remODVO) sowie der Verwaltungsvorschriften zur Durchführung der rTmeindeordnung (GemO-VV), alle in der derzeit gültigen Fassung, sowie Hps Beschlusses des Gemeinderates der Ortsgemeinde Oberelbert vom o Oktober 2008, ergeht nach Anhörung des Vermessungs- und Kata­steramtes Westerburg folgende Entscheidung:

Dem Anwesen Ortsgemeinde Oberelbert,

Gemarkung Oberelbert,

Flur 3, Flurstück 107,

ca 300 m östlich der Wohnbebauung von Oberelbert und jenseits des Stelzenbachs gelegen, wird hiermit der Wohnplatzname “Erbenmühle” verliehen Montabaur, den 30. Oktober 2008 Kreisverwaltung des Westerwaidkreises

Abt- 2-21 - Az. 020-01

i.V. (DS) Achim Schwickert Reg.-Direktor

Verkauf eines gebrauchten Schneeräumschildes

Die Ortsgemeinde bietet ein gebrauchtes Schneeräumschild zum Verkauf an. Das Schneeräumschild hat eine Breite von 2 m, ist beidseitig schwenk­bar und sofort einsatzbereit. Die Aufhängung erfolgt über einen Drei­punktanbaubock.

Interessenten können sich direkt bei der Ortsgemeinde Oberelbert, Orts­bürgermeister Karl Jung (Tel. 02608-651 oder 0176-43054739 oder per Mail: gemeinde@oberelbert.de ) melden.

Karl Jung, Ortsbürgermeister

Volkstrauertag - Einladung zur Gedenkfeier

Am kommenden Sonntag, den 16.11.2008 findet im Anschluss an den Gottesdienst gegen 10.00 Uhr die Gedenkfeier zur Ehren der Toten der beiden Weltkriege an der Gedenkstätte auf dem Friedhof statt. Die Feier wird durch den MGV „Liederkranz“ mitgestaltet. Allen Sängern auch von dieser Stelle ein herzliches Dankeschön.

Ein jüdische Sprichwort sagt: Menschen, die man vergisst, sterben ein zweites Mal. Wir wollen die Opfer von Kriegen und Gewalt nicht verges­sen und ich hoffe, dass viele am Sonntag den Weg zum Friedhof finden und damit zeigen, dass auch sie ihre Verstorbenen nicht vergessen haben.

Karl Jung, Ortsbürgermeister

Vereinsring Oberelbert

1. nächste Vorstandssitzung

Die nächste Sitzung des Vorstandes findet am Donnerstag, den 20.11.2008 um 19.30 Uhr im Sitzungsraum der Ortsgemeinde statt. Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten.

2. Treffen der Aktiven

Die Aktiven der beiden Bunten Abende treffen sich am gleichen Tag um 19.00 Uhr ebenfalls im Sitzungsraum der Ortsgemeinde. Es geht in die­ser Sitzung um die Vorbereitung der Kampagne 2009. Für die weitere Pla­nung wäre es wichtig, dass von jeder Gruppe ein Vertreter anwesend ist oder dass vorher mit Karl (Tel. 651) oder Bianca (Tel. 1427) Kontakt auf­genommen wird.

+ f +

Welschneudorf

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

dienstags. . 17 0 o Uhr bis 19.00 Uhr

Gemeindeverwaltung. Telefon: und Fax: 02608/204

ln dringenden Fällen. ....Telefon: 02608/944230

r. ...Fax: 02608/944289

Vermietung Grillplatz, Wilhelm Eberth.Telefon: 02608/202

mietung Kurfürstenhalle, Helmut Flotter.Telefon: 06439/7710

Dfen* U * von 9emeindeeigenen Baugrundstücken

zu 4 cnf ^9® i y ,e i r >de Welschneudorf verkauft an Bauwillige insgesamt bis wipso-r, n^ubare Baugrundstücke im Baugebiet Bornplatz, Born-

750n Preisvon

schlossen^ * 5ro ^ m (Ortsansässige zahlen den üblichen Preis) - voll er-

Gernetia! 1 ^ 11 " aus Welschneudorf aber auch Bauwillige aus anderen n können zwischen den nachfolgenden Grundstücken wählen:

Dabei gilt das Prinzip: „wer zuerst kommt...“

1 ' Fl . ur 3 ’ Flurstü ck 149 Bornwiese 6: 873 qm (Nebenfläche 372 qm) Für die Nebenfläche wird eine gesonderte Vereinbarung getroffen. Fiur 3, Flurstück 152 Bornwiese 4: 702 qm (Nebenfläche 164 qm) Für die Nebenfläche wird eine gesonderte Vereinbarung getroffen. Flur 3, Flurstück 169 Bornwiese 27: 908 qm (derzeitige Nutzung; Spielfläche)

Flur 3, Flurstück 131/3 Bornplatz: 840 qm (direkt am Wald)

Die Attraktivität unserer Gemeinde drückt sich auch durch eine hervorra­gende Infrastruktur aus. In welcher Gemeinde finden sich noch Metzger, Bäcker, Einzelhandelsgeschäft, Friseur (im Radius von 50 m) und ver­schiedene Gaststätten?

Daneben bietet unser Dorf eine Gemeinschaftspraxis mit zwei Hausärz­ten, eine Grundschule und eine Kindertagesstätte mit Ganztagsbetrieb! Für Freizeitaktivitäten -aller Art- stehen verschiedene Vereine und Insti­tutionen zur Verfügung.

Diejenigen, die im Urlaub nicht weit weg fahren möchten, haben zusätz­lich die Gelegenheit zum Urlaub auf dem Bauernhof - dem Rückerhof! Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben so stehen wir Ihnen für weitere Nachfragen gerne in der Sprechstunde: Dienstags in derzeit von 17.30 -19.00 Uhr zur Verfügung. Tel. Nr. 02608/204 Gerne nehmen wir Ihren Kontakt auch über Email unter: ortsgemeinde-welschneudorf@ online.de entgegen!

Thomas Schmidt; Ortsbürgermeister Bernd Labonte; I. Beigeordneter

Ankauf von Grundstücksflächen

Wie aus der vorhergehenden Veröffentlichung ersichtlich, verkauft die Ortsgemeinde Welschneudorf ihre gemeindeeigenen Grundstücke.

Die Ortsgemeinde kauft aber auch Flächen an, wenn Verkaufswillige ihre Verkaufsbereitschaft bekannt machen. Immer wieder kommt es vor, dass die Ortsgemeinde zu spät von der Verkaufsabsicht erfährt.

Grundsätzlich ist die Gemeinde am Grunderwerb aller Flächen in der Gemeinde -zu fairen Konditionen- interessiert. Insbesondere gilt dies auch für Grün- oder Ackerland. Vielleicht kann die Ortsgemeinde in der einen oder anderen Weise auch als „Vermittler“ (nicht gewerblich - sondern im Wege des Informationsaustausches) auftreten, um so einen sinnvollen Eigentumsübergang zu gewährleisten.

Sollten Sie sich also jetzt oder zu einem späteren Zeitpunkt mit dem Gedanken tragen, Grundbesitz zu veräußern so stehen wir Ihnen für wei­tere Nachfragen gerne in der Sprechstunde: Dienstags in der Zeit von 17.30 - 19.00 Uhr zur Verfügung. Tel. Nr. 02608/204 Gerne nehmen wir Ihren Kontakt auch über Email unter: ortsgemeinde-welschneudorf@online.de entgegen!

Thomas Schmidt; Ortsbürgermeister Bernd Labonte; I. Beigeordneter

Sinnvolle Energieeinsparung

Die Ortsgemeinde und die Kirchengemeinde Welschneudorf haben in den jeweiligen Sitzungen einer sinnvollen Maßnahme zur Energieeinsparung zugestimmt.

Danach wird die kirchliche Heizung auf die Heizanlage der Zivilgemein­de aufgeschaltet, um deren Energieauslastung zu verbessern und damit insgesamt Geld einzusparen. Eine komplette Heizanlage (mit allen Neben­kosten) wird eingespart. Die kirchliche Heizung ist in die Jahre gekom­men. Eine Erneuerung stünde sowieso in den nächsten Jahren an. Die Heizung der Kurfürstenhalle ist zwar ähnlich alt, kann jedoch (nach fach­licher Prüfung) ohne Probleme die Heizlast der Kirche mit übernehmen. Durch die verbesserte Auslastung rechnen sich auch die festen Kosten­bestandteile für beide Nutzer.

Nach den überschlägigen Kosten amortisieren sich die Kosten bereits nach wenigen Monaten.

Ganz nebenbei wird auch der Umwelt Gutes getan, weil sich der CO-2- Ausstoß verringert.

Die Verbrauchswerte werden in getrennten Zählern ermittelt und abge­rechnet. Feste Kostenbestandteile, Reparaturen oder Wartungskosten werden im Verhältnis des abstrakten Wärmeverbrauchs aufgeteilt.

Durch unsere ortsansässige Fachfirma sollen noch vor der Heizperiode die erforderlichen Arbeiten abgeschlossen werden.

Thomas Schmidt; Ortsbürgermeister Bernd Labonte; I. Beigeordneter und Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat informiert

Die Sparbeschlüsse „Sparen und Erneuern“ des Bistums Limburg zeigen erste Auswirkungen.

Wie berichtet, haben die Ortsgemeinde und die Kirchengemeinde Wel­schneudorf beschlossen, die kirchliche Heizung auf die Heizanlage der Zivilgemeinde aufzuschalten, um die Energieauslastung zu verbessern und damit insgesamt Geld einzusparen. Die Kosten dieser Maßnahme werden geteilt. Der Verwaltungsrat hat das Bistum um Gewährung der üblichen Zuschüsse (in der Regel 50 %) gebeten.

Wie das Bistum Limburg nun in seinem Schreiben vom 31.10.2008 mit­teilt, muss der Kostenanteil der Kirchengemeinde - ohne Zuschüsse des Bistums- vollständig aus Eigenmitteln getragen werden. Eine Bezu­schussung entfällt, weil die Richtlinien nur noch Mittel für „Dach und Fach“ vorsehen. Die Reparatur bzw. die Erneuerung der Heizungsanlage soll nicht unter diesen Begriff fallen.