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Wochenblatt VG Montabaur

Ettersdorf

Schreddern in Ettersdorf

Wir erinnern noch einmal an die Schreddermöglichkeit in Ettersdorf:

Ort: Reitplatz von Alex unterhalb des Friedhofs.

Zeit: Freitag, 07.11., 15-17 Uhr und Sa., 08.11., 15-17 Uhr.

Schredderfähig sind Äste die mindestens fingerdick und höchstens arm­dick sind. Rasenschnitt, Blumenreste, Laub und ähnliches können dort nicht entsorgt werden, sondern gehören in die braune Tonne.

Karl Ortseifen, Ortsvorsteher

Volkstrauertag in Ettersdorf

Vorabinfo

Auch in diesem Jahr wollen wir den Verstorbenen von Kriegen und Gewaltherrschaft gedenken. Dazu lade ich alle Mitbürgerinnen ein zum Gang auf den Friedhof am Sonntag, 16.11., 10.30 Uhr ab dem Sprit­zenhaus. Näheres an dieser Stelle!

Karl Ortseifen, Ortsvorsteher

Straße nach Stahlhofen ausgebessert

Wer schon einmal mit dem Auto von Ettersdorf nach Stahlhofen (oder umgekehrt) gefahren ist, weiß, was eine schwierige Wegstrecke ist. Die Straße hat ein Gefälle von 15% und ist nur vier Meter breit. Entsprechend waren die Fahrbahnränder, die sogenannten Banketten, stark ausgefah­ren. Diese hat der Bauhof der Stadt Montabaur jetzt auf einer Länge von 400 Metern dauerhaft befestigt und damit die tatsächlich nutzbare Fahr­bahn in einer gefahrenträchtigen Kurve um gut einen halben Meter ver­breitert. Dazu haben Bauhofleiter Christoph Kühl und sein Team stabile Kunststoffgitter in die Banketten eingelassen und diese mit Kalksplitt ver­fällt: „Der Kalksplitt hat eine hohe Bindekraft und wird daher kaum aus­gespült. Wir gehen davon aus, dass wir mit dieser Lösung dauerhaft die hohen Unterhaltungskosten für die Strecke reduzieren können.“ Außer­dem wurde die Gefahr abgemildert, dass Autos bei Gegenverkehr über den ausgefahrenen Fahrbahnrand hinaus in den Graben oder die Böschung rutschen. Aus Sicherheitsgründen muss die Strecke aber wei­terhin über den Winter gesperrt werden.

Vor Ort erläuterte Bauhofleiter Christoph Kühl (I.) dem Stadtbürgermei­ster Klaus Mies (2.V.I.), wie die Kunststoffgitter in die Banketten eingebaut werden. Mit dabei waren der Karl Ortseifen (r.), Ortsvorsteher von Etters­dorf; und Ottmar Effenberger vom Bauhof.

AH Ettersdorf/Montabaur

Am Samstag, 08.11.2008 spielen wir um 17.00 Uhr in Montabaur (Hart­platz) gegen die AH Nievern. Abfahrt ab Ettersdorf 16.20 Uhr; Treffpunkt: 16.30 Uhr in Montabaur

Horressen

Gemeindeadventskalender 2008

Bitte beachten Sie den ausführlichen Hinweis unter “Elgendorf.

Bücherei im Pfarrheim

Öffnungszeit:.Dienstag 15:30-17:30 Uhr

Die Ausleihe ist kostenlos

Nr.

Buchausstellung und Bücherflohmarkt

mit Kaffee und Kuchen, am Sonntag 09.11.2008 von 11 - 30 - 1700 . Pfarrheim. 15.00 Uhr Bilderbuchkino für Kinder ab 4 Jahre Ai i • : Bücherei in dieser Zeit geöffnet, die Ausleihe ist kostenlos MUChist '

5' vVod

SG Horressen/Elgendorf

Sonntag, 09.11. 2008 :1 2.00 Uhr: SG II - SG Horbach/Winden u I SG I - SG Selters ’

Reckenthal

Dorfgemeinschaftsverein Reckenthal e.V.

Erinnerung

Am Sonntag, 09.11.2008 ist unser Dorfwandertag zum Rückerhof hy

schneudorf. Anmeldung bei Elke Nebgen (180130).

AHRBACHGEMEINDEN

Freiherr-vom-Stein-Schule Regionale Schule

Einladung zum Elternsprechtag am Freitag, 21. November 2008 Bitte beachten Sie den ausführlichen Bericht unter der OrtsgemeindeNeJ

tershausen.

Boden

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

nach Vereinbarung.02602/Ml

Heiligenroth

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Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

dienstags.von 17.00 bis 19.30 Ulii|

und.nach 1

Gemeindeverwaltung:

Telefon:.02602/166581

Fax:.02602/917358

E-Mail:.gemeinde, heil igenroth ©freenet.de |

Internet:.www.f

Rechtsverordnung

über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags in 56412 Heiligenroth am 09. November 2008 ■ 1

Aufgrund des § 10 des Ladenöffnungsgesetzes (LadöffnG) Rheinland- 1 Pfalz vom 21.11.2006 (GVBI. S. 351) wird für die Ortsgemeinde Hel l genroth folgende Rechtsverordnung erlassen:

§1

Die Verkaufsstellen in der Ortsgemeinde Heiligenroth dürfen am S tag, den 09. September 2008, in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 uw j geöffnet sein.

§2

Die arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Bestie mungen des Arbeitszeitgesetzes vom 06. Juni 1994 (BGBl i 994 Teiii J H 1170), des Mutterschutzgesetzes vom 20. Juni 2002 (BGBl. 2002J S. 2318) und des Jugendarbeitsschutzgesetzes vom 12. April 197 6 '“ . 1976 Teil I, S 965) in den zurzeit geltenden Fassungen sind zu bea n |

§3 -VI-

Der Inhaber/die Inhaberin einer Verkaufsstelle ist verpflichtet, eil 1 ^ zeichnis mit Namen, Tag, Beschäftigungsart und -dauer de 09.11.2008 beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer un die diesen zum Ausgleich gewährte Ersatzfreizeit zu führen.

§4 5.

Zuwiderhandlungen gegen § 1 dieser Verordnung werden als| I

Widrigkeit nach § 15 Ladenöffnungsgesetz geahndet. Zuwiderhan gegen § 2 dieser Verordnung können als Ordnungswidrigkeit na Arbeitszeitgesetz vom 06. Juni 1994 BGBl. 1994 S. 1170), Schutzgesetz vom 20. Juni 2002 (BGBl. 2002 Teil I S. 2318) Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12 . April 1976 (BGBl-1S. 985) m Zeit geltenden Fassungen geahndet werden.

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