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Wochenblatt VG Montabaur
Ettersdorf
Schreddern in Ettersdorf
Wir erinnern noch einmal an die Schreddermöglichkeit in Ettersdorf:
Ort: Reitplatz von Alex unterhalb des Friedhofs.
Zeit: Freitag, 07.11., 15-17 Uhr und Sa., 08.11., 15-17 Uhr.
Schredderfähig sind Äste die mindestens fingerdick und höchstens armdick sind. Rasenschnitt, Blumenreste, Laub und ähnliches können dort nicht entsorgt werden, sondern gehören in die braune Tonne.
Karl Ortseifen, Ortsvorsteher
Volkstrauertag in Ettersdorf
Vorabinfo
Auch in diesem Jahr wollen wir den Verstorbenen von Kriegen und Gewaltherrschaft gedenken. Dazu lade ich alle Mitbürgerinnen ein zum Gang auf den Friedhof am Sonntag, 16.11., 10.30 Uhr ab dem Spritzenhaus. Näheres an dieser Stelle!
Karl Ortseifen, Ortsvorsteher
Straße nach Stahlhofen ausgebessert
Wer schon einmal mit dem Auto von Ettersdorf nach Stahlhofen (oder umgekehrt) gefahren ist, weiß, was eine schwierige Wegstrecke ist. Die Straße hat ein Gefälle von 15% und ist nur vier Meter breit. Entsprechend waren die Fahrbahnränder, die sogenannten Banketten, stark ausgefahren. Diese hat der Bauhof der Stadt Montabaur jetzt auf einer Länge von 400 Metern dauerhaft befestigt und damit die tatsächlich nutzbare Fahrbahn in einer gefahrenträchtigen Kurve um gut einen halben Meter verbreitert. Dazu haben Bauhofleiter Christoph Kühl und sein Team stabile Kunststoffgitter in die Banketten eingelassen und diese mit Kalksplitt verfällt: „Der Kalksplitt hat eine hohe Bindekraft und wird daher kaum ausgespült. Wir gehen davon aus, dass wir mit dieser Lösung dauerhaft die hohen Unterhaltungskosten für die Strecke reduzieren können.“ Außerdem wurde die Gefahr abgemildert, dass Autos bei Gegenverkehr über den ausgefahrenen Fahrbahnrand hinaus in den Graben oder die Böschung rutschen. Aus Sicherheitsgründen muss die Strecke aber weiterhin über den Winter gesperrt werden.
Vor Ort erläuterte Bauhofleiter Christoph Kühl (I.) dem Stadtbürgermeister Klaus Mies (2.V.I.), wie die Kunststoffgitter in die Banketten eingebaut werden. Mit dabei waren der Karl Ortseifen (r.), Ortsvorsteher von Ettersdorf; und Ottmar Effenberger vom Bauhof.
AH Ettersdorf/Montabaur
Am Samstag, 08.11.2008 spielen wir um 17.00 Uhr in Montabaur (Hartplatz) gegen die AH Nievern. Abfahrt ab Ettersdorf 16.20 Uhr; Treffpunkt: 16.30 Uhr in Montabaur
Horressen
Gemeindeadventskalender 2008
Bitte beachten Sie den ausführlichen Hinweis unter “Elgendorf.
Bücherei im Pfarrheim
Öffnungszeit:.Dienstag 15:30-17:30 Uhr
Die Ausleihe ist kostenlos
Nr.
Buchausstellung und Bücherflohmarkt
mit Kaffee und Kuchen, am Sonntag 09.11.2008 von 11 - 30 - 1700 . Pfarrheim. 15.00 Uhr Bilderbuchkino für Kinder ab 4 Jahre Ai i • : Bücherei in dieser Zeit geöffnet, die Ausleihe ist kostenlos MUChist '
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SG Horressen/Elgendorf
Sonntag, 09.11. 2008 :1 2.00 Uhr: SG II - SG Horbach/Winden u I SG I - SG Selters ’
Reckenthal
Dorfgemeinschaftsverein Reckenthal e.V.
Erinnerung
Am Sonntag, 09.11.2008 ist unser Dorfwandertag zum Rückerhof hy
schneudorf. Anmeldung bei Elke Nebgen (180130).
AHRBACHGEMEINDEN
Freiherr-vom-Stein-Schule Regionale Schule
Einladung zum Elternsprechtag am Freitag, 21. November 2008 Bitte beachten Sie den ausführlichen Bericht unter der OrtsgemeindeNeJ
tershausen.
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Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
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Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 17.00 bis 19.30 Ulii|
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Gemeindeverwaltung:
Telefon:.02602/166581
Fax:.02602/917358
E-Mail:.gemeinde, heil igenroth ©freenet.de |
Internet:.www.f
Rechtsverordnung
über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags in 56412 Heiligenroth am 09. November 2008 ■ 1
Aufgrund des § 10 des Ladenöffnungsgesetzes (LadöffnG) Rheinland- 1 Pfalz vom 21.11.2006 (GVBI. S. 351) wird für die Ortsgemeinde Hel l genroth folgende Rechtsverordnung erlassen:
§1
Die Verkaufsstellen in der Ortsgemeinde Heiligenroth dürfen am S tag, den 09. September 2008, in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 uw j geöffnet sein.
§2
Die arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Bestie mungen des Arbeitszeitgesetzes vom 06. Juni 1994 (BGBl i 994 Teiii J H 1170), des Mutterschutzgesetzes vom 20. Juni 2002 (BGBl. 2002J S. 2318) und des Jugendarbeitsschutzgesetzes vom 12. April 197 6 '“ . 1976 Teil I, S 965) in den zurzeit geltenden Fassungen sind zu bea n |
§3 -VI-
Der Inhaber/die Inhaberin einer Verkaufsstelle ist verpflichtet, eil 1 ^ zeichnis mit Namen, Tag, Beschäftigungsart und -dauer de 09.11.2008 beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer un die diesen zum Ausgleich gewährte Ersatzfreizeit zu führen.
§4 5.
Zuwiderhandlungen gegen § 1 dieser Verordnung werden als| I
Widrigkeit nach § 15 Ladenöffnungsgesetz geahndet. Zuwiderhan gegen § 2 dieser Verordnung können als Ordnungswidrigkeit na Arbeitszeitgesetz vom 06. Juni 1994 BGBl. 1994 S. 1170), Schutzgesetz vom 20. Juni 2002 (BGBl. 2002 Teil I S. 2318) Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12 . April 1976 (BGBl-1S. 985) m Zeit geltenden Fassungen geahndet werden.
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