Einzelbild herunterladen

Wochenblatt VG Montabaur

16

t—Sl* —

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes “Farenau - Acker - Mittelwald“ der Stadt Montabaur;

hier: Durchführung der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung nach §§13 i.V.m. 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 25.09.2008 die Ände­rung des o. a. Bebauungsplanes beschlossen (siehe vorstehende Plan­skizze). Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit über die allgemei­nen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Zu diesem Zweck liegt die Änderungsplanung zur Einsichtnahme in der Zeit vom 17.11.2008 -19.12.2008 (einschließlich)

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 220, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Montabaur, 03.11.2008 Klaus Mies, Stadtbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

I. Änderung und Überarbeitung des Bebauungsplanes “Wochenendhausgebiet - Reckenthal“ der Stadt Montabaur; hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß §§13 i.V.m. 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 14.08.2008 den Beschluss gefasst, den Entwurf des o. a. Bebauungsplanes öffentlich aus­zulegen. Die Planunterlagen liegen somit gemäß §§ 13 i.V.m. 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

17.11.2008 -19.12.2008 (einschließlich)

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 220, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs vom 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus. Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindever­waltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung überden Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antrag­steller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Erstellung eines Umweltberichts war nicht erforderlich.

Planinhalt:

Durch die Planänderung soll das Plangebiet an die sich in den letzten Jahrzehnten tatsächlich entwickelte Bebauung angepasst und dement­sprechend wesentlich verkleinert werden. Darüber hinaus soll anstelle der

Woch

bisherigen Zweckbestimmung „Wochenendhausgebiet“ nunmah Nutzung als „Ferienhausgebiet“ zugelassen werden. Die übriS i Setzungen zum Maß der baulichen Nutzung wurden aktualisiert h Fest l längerung des Schellweges als öffentliche Straße gekennzeichnet verschiedene Teilparzellen als private Grünflächen ausgewiesen Plangebiet

Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Sk Montabaur, 04.11.2008 Klaus Mies, Stadtbüraerl ?

2ik ’iK 1 " K

K K

Vs/

24

:heufdlPmld

Vor der

12

26

Friya

GirÜttfi Kcts

P J / ^ I

iVl

Ö fl

N

0 11*

fr

10

27

A b

Kenpr

[§ 141

[Vereir

TUS 1848/1912 e.V. Montabaur

lädt ein zur ordentlichen Mitgliederversammlung .

am Donnerstag, 28.11.2008, um 20.00 Uhr im Haus Mons-Tabor, Saal - Montabaur

laus, i

Stad

iTermi

ijSamsl ■Die S £ [der Mi [Diensl tdelssc

Haupt- und Finanzausschuss tagte am 30. Oktober 2008

ln seiner jüngsten Sitzung beschloss der Haupt- und Finanzausschuss I des Stadtrates u.a. zwei Auftragsvergaben. Bei den Vergaben handelles sich um Ingenieurleistungen für die Sanierung der Stadtbachverrohrung sowie die Beschaffung eines Trägerfahrzeuges und eines Aufsatzteller-1 Streuers für den Bauhof der Stadt Montabaur.

Erstellung eines Gesamtkonzeptes für die Stadtbachverrohrung Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss die Vergabe von Ingenieur­leistungen zur Untersuchung und Erarbeitung von Sanierungsvorschlä­gen für die Stadtbachverrohrung in Montabaur zu einem Betrag von ca I 26.000 Euro. Das beauftragte Ingenieurbüro soll verschiedene Alternat-1 ven zur Sanierung bzw. Erneuerung der Stadtbachverrohrung entwich" und diese kostenmäßig gegenüberstellen.

Anschaffung eines Trägerfahrzeuges sowie eines Aufsatztellerstreuers für den Bauhof der Stadt Montabaur Der Beschaffung eines Trägerfahrzeuges in Höhe von 28.000 Euro sowie l eines Aufsatzellerstreuers (ca. 18.000 Euro) für den Winterdienst desstau- tischen Bauhofs stimmte der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig® Das Trägerfahrzeug für den städtischen Bauhof wird zwingend benötigt® der vorhandene Kipper altersbedingt ausgetauscht werden muss. Des w ■ teren ist die Anschaffung eines Aufsatztellerstreuers erforderlich, umdas | handene Multicar als Streufahrzeug für den Winter einsetzen zu könne

Reit«

EDer R 14.00 [9. Not IJahrer Ifoniscl

[Schi

[Am ko “Schu! In Wei [der Vc [unter'

JSG

B-Jun Sams ■JSG S [ Diens DJKF C-Jun [Sams |rachd<

BfM-Bürger für Montabaur

Einladung zur diesjährigen Jahreshauptversammlung

am Montag, 10.11.2008

Hiermit werden alle Mitglieder und Freunde der Wählergemeinscjj zur diesjährigen Jahreshauptversammlung eingeladen, di 10.11.2008, ab 19.00 Uhr in der Gaststätte “Zum Westerwald PU Horressen stattfindet. Es geht um die Kommunalwahlen 2009. u | wird um möglichst vollzähliges Erscheinen gebeten. Alle ' ntere H „y, Bürgerinnen und Bürger aus Montabaur und den Stadtteilen sind verständlich ebenfalls herzlich eingeladen.

1. FF

| Fraue i Bund« No\ L1.FR Die Re Weitei Sams 1.FF( Sonnl 1 Monts 1,11.C ! Monti SV Ni Diens 2008/: Monte