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Wochenblatt VG Montabaur _

Weihnachtsmarkt Montabaur

29 . 11 . - 23 . 12.2008

Während des Weihnachtsmarktes stellt die Stadt Montabaur ein Verkaufs-Häuschen für soziale Zwecke zur Verfügung. j

Vereine, Schulen, Kindergärten usw. erhalten die \ Möglichkeit, in diesem Häuschen Weihnachtsartikel \ anzubieten und zu verkaufen. i

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Es stehen noch einige Tage innerhalb des o.g. Zeit -1 raums zur Verfügung. Die Belegung ist kostenfrei. \ Bewerbungen bitte an die Werbegemeinschaft, Cor­nelia Baas, Tel.: 02602/3880 richten.

Schimmel in der Wohnung?

Vor allem in der kalten Jahreszeit treten insbesondere in Altbauwohnun­gen häufiger dunkle Schimmelbeläge und Stockflecken auf. Ursachen sind oft falsche Gewohnheiten beim Heizen und Lüften in Verbindung mit dem schlechten Wärmeschutz des Hauses.

Schimmelbildung ist immer die Folge einer länger anhaltenden Durch­feuchtung der Wandoberfläche. Wird der Schimmel nicht beseitigt und die Ursache für die Schimmelbildung nicht abgestellt, sind gesundheitliche Folgen für die Bewohner nicht ausgeschlossen.

Die Ursachen für feuchte Wände können vielfältig sein. Häufig lässt sich übermäßige Feuchtigkeit in der Wohnung durch richtiges Lüften und Hei­zen von vornherein vermeiden.

Grundsätzlich gilt dabei: je besser die Wärmedämmung eines Hauses ist, umso niedriger ist das Risiko für Feuchtigkeits- und Schimmelbildung. Detaillierte Auskunft über die Zusammenhänge zwischen Schimmelbil­dung und Heizen, Lüften und Wärmedämmung erhalten Interessierte nach Terminvereinbarung bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale RLP e.V..

Der Energieberater hat am Donnerstag, den 27.11.08 von 15-18 Uhr Sprechstunde in Montabaur in der Verbandsgemeindeverwaltung, Zim­mer 301. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldunq’unter 02602/126-199 oder-0.

Für weitere Informationen: Energieberatungshotline 01805 / 60 75 60 20 (14 Ct/Min. aus dem deutschen Festnetz). Montags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr, Dienstags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr, Donnerstaas von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr.

Nachträgliche Außenwanddämmung

Die Außenwand ist bei privaten Wohngebäuden flächenmäßig meist das größte Bauteil und trägt damit am stärksten zum Energieverlust eines Hau­ses bei. Wie hoch dieser Energieverlust ist, hängt ganz wesentlich von der Wärmedurchlässigkeit der Außenwand ab. Insbesondere bei Häusern die in den fünfziger und sechziger Jahren des letzten Jahrhunderts gebaut wurden, lässt sich der Wärmeverlust über die Außenwände mit Hilfe einer Außenwanddämmung um bis zu 70 % reduzieren.

Die häufigste Art der Dämmung ist dabei das Anbringen eines so genann­ten Wärmedämmverbundsystems, bei dem als Dämmstoff Polystyrol- oder Mineralsfaserdämmplatten gewählt werden.

Meist kommen bei Altbauten Dämmstoffdicken von 12 bis 16 Zentimeter zum Einsatz, wobei die Mehrkosten pro zusätzlichem Zentimeter Dämm­

stoff sehr gering sind. Jeder weitere Zentimeter spart jedoch c reduziert langfristig die Heizkosten. Vor der Auftragsvergabe <2 dingt mindestens drei verschiedene Angebote eingeholt werden rungsgemäß die Preisunterschiede zwischen einzelnen Fach?' C ' Teil enorm sind. Auf die Vollständigkeit und Vergleichbarkei'lM bote ist bei der Auswahl zu achten. " der «

Vor Durchführung einersolch umfangreichen Maßnahme am Hau s

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te man sich ausführlich beraten lassen. Weitere Hinweise;

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Baupläne des Hauses sollten in die Energieberatung mitgebracht Der Energieberater hat am Donnerstag, 13.11.08 von 15 ^ Sprechstunde in Montabaur in der Verbandsgemeindeverwaltü mer 301. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. VoranrtieldL, 02602/126-199 oder -0.

Für weitere Informationen:

Energieberatungshotline 01805 / 60 75 60 20 (14 Ct/Min. aus demn sehen Festnetz). Montags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr, DienstaT 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr, Donnerstags von 10 bis 13 und 14bis i7t

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Verstöße bei der Haltung von gefährlichen Hunds

Da sich in diesem Jahr die Zahl der Verstöße wegen unerlaubter Hai von gefährlichen Hunden, gegen das Zucht- und Handelsverbot sowie! Einfuhr dieser Hunderassen erhöht hat, weist die Aufsichts- und Dias leistungsdirektion (ADD) als Landesordnungsbehörde ausdrücklich! auf hin, dass die Haltung eines gefährlichen Hundes in Rheinland nach dem Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) erlaufe pflichtig ist.

Bei Verstößen gegen die bundes- und landesrechtlichen Vorgaben»? den die gefährlichen Hunde in der Regel sofort sichergestellt.

Als gefährliche Hunde gelten hier per se die Rassen American Stafforfe hire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Hundes des Typs Pit Bull Te sowie Hunde, die von einer dieser Rassen oder diesem Typ abstami Aktuell sind im Land Rheinland-Pfalz 2.349 gefährliche Hunde registrier! 2001 wurden 4.803 Hunde der oben genannten Rassen gehalten.

Eine Erlaubnis kann nur beantragen, wer ein berechtigtes Interesset der Haltung eines gefährlichen Hundes nachweist sowie dienotwen« Voraussetzungen, wie beispielsweise Sachkundeprüfung odereineHur] dehaftpflichtversicherung, erfüllen kann.

Für diese Erlaubnisverfahren sind die örtlichen Ordnungsbehördenzusi dig, je nach Wohnsitz des Hundehalters die verbandsfreien Gemeinüi ! Verbandsgemeinden oder die Verwaltungen der großen gen oder kreisfreien Städte. Bürger, die Interesse an der gefährlichen Hundes haben, sollten zur eigenen Absicherung ii die zuständige Erlaubnisbehörde kontaktieren.

Die zuständigen Bearbeiter der örtlichen Ordnungsbehörden Auskünfte zu dieser Thematik gerne zur Verfügung. Weitere Aktie erhält man auch bei der ADD als Landesordnungsbehörde durch!» hard Kuhn, telefonisch unter 0651/9494-812 oder per«! Bernhard.Kuhn@add.rlp.de zu erreichen. Nach dem LHundG istinRhein- land-Pfalz unter anderem die Zucht und der Handel mit gefährlichen!!* den verboten. Zuwiderhandlungen stellen einen Bußgeldtatbestand dar der mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann. Daneben dürfen gefährliche Hunde aus dem Ausland nicht in dasBro desgebiet eingeführt werden, soweit nicht Ausnahmetatbeständediesii Einzelfall zulassen. Verstöße hiergegen sind Straftaten undwerdenctaL die zuständigen Justizbehörden verfolgt. Neben den bußgeld-undÄ rechtlichen Sanktionen erfolgen in der Regel die Sicherstellung der » t gal gehaltenen Hunde und deren Unterbringung in Tierheimen oderäfe liehen Einrichtungen. Für die dadurch entstehenden Kosten muss® ursprüngliche Halterin beziehungsweise der ursprüngliche grundsätzlich auf kommen.

Die gesetzlichen Vorschriften sowie weitere Informationen zur TW» können über die Internet-Seiten der ADD unter http://www.add.rlp Dienstleistungen und Informationen / Ordnungsrecht / Gefp» Hunde abgerufen werden.

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Nächste „Gastronomie-Runde Montabaur“ am 17.11.2008

Der nächste runde Tisch der Montabaurer Gastronomie ist für Mom 17.11.2008,15.00 Uhr im Restaurant Mons Tabor, Koblenzer Stra» Montabaur (Stadthalle) terminiert. Hier geht es um folgende Them Veranstaltungen in der Innenstadt ^

Austausch mit dem Kulturbüro über die Veranstaltungen 2ü Ausblick auf 2009 - was können/wollen wir verändern? Neue Der Gastronomieführer - Sachstand BUGA 2011 - Zwischeninformation Verschiedenes

Information zum Thema Umweltpreis der Verbandsgemeinde Montabaur (“Umweltfreundliches Gastgewerbe Montabaur”) Sonstiges... j t |

Voraussichtlich werden auch Vertreter des Gaststättenverbandej nehmen. Interessenten aus der Stadt Montabaur bitten wir,sicn J melden bei Frau Genoveva Bachmeier-Runge, Projektleiterin Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Tel. 02602 / 12 o-

02602/126-297, E-Mail gbachmeierrunge@montabaur.de.

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