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Wochenblatt VG Montabaur

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Nr. 42/2008

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I 14.30 Uhr: Welschneudorf, Bushaltestelle am Rathaus ■: 14.35 Uhr: Oberelbert, Bushaltestelle an der Kirche 14140 Uhr: Niederelbert, Bushaltestelle am Rathaus

Niederelbert

ieitagan c Dr echstunden des Ortsburgermeisters

Mannschaft- J^taas . von 18 00 Uhr bis 20 00 Uhr

"ÄSaas " . von 18 00 Uhr bis 20 00 Uhr

E-Mail:. gemeinde@niederelbert.de

Internet: . www.niederelbert.de

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Öffentliche Bekanntmachung 2 .f|nderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „ImjBoden“ der Ortsgemeinde Niederelbert hier: Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) iters DeÄrtsgemeinderat von Niederelbert hat in seiner Sitzung am 24.4.2008 100 Uhr Iw denBeschluss gefasst, den Bebauungsplan „Im Boden“ im Rahmen eines D 2 .®tderungs-/Erweiterungsverfahrens zu ändern und zu erweitern. Die

.Planunterlagen (Entwurf des Bebauungsplanes, Textfestsetzungen,

..f Begründung, Umweltbericht) liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

meistert vom 27.10.2008 - 27.11.2008 (einschließlich) bei der Verbandsgemein-

.wwwiug^erwaltung Montabaur, Bauverwaltung, Zimmer 224, Konrad-Adenau-

[eriflatz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, rafenstags und mittwochs vom 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 ..[Uhr,(donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, frei- Dormsitjtags VO n 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

in 17.30 bis mlos.

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Die 2. Änderung umfasst Teile im Geltungsbereich des rechtsverbindli­chen Bebauungsplanes an den Straßen „Im Boden“ und „Zum Simons­busch“. Die Erweiterung wird begrenzt

im Süden: vom Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebau­ungsplanes an den Straßen „Im Boden“, „Zum Simonsbusch“, im Westen: von der vorhandenen Waldfläche, im Osten: von der Landesstraße Nr. 327 Der Geltungsbereich ist zudem aus der vorstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.

Niederelbert, 13.10.2008

Gemeindeverwaltung Niederelbert - Umlegungsausschuss -

(Willi Müller) Ortsbürgermeister

Geschäftsstelle:

Vermessungs- und Katasteramt Westerburg Jahnstraße 5 56457 Westerburg

Bekanntmachung

ln der Umlegung „Im Boden - 2. Abschnitt“ wird ab November 2008 mit den vorbereitenden Arbeiten begonnen. Von der Umlegung sind fol­gende Grundstücke betroffen:

Gemeinde und Gemarkung: Niederelbert Grundbuchamt: Montabaur Flur: 6

Flurstücke Nr.: 21,22,23,24,25,26,27, 28,29, 30, 32/2,33/4, 35/2, 317, 318, 347, 356/2

Die Abgrenzung des Umlegungsgebietes ist in der verkleinerten Bestands­karte dargestellt.

Eigentümer und Besitzer haben gemäß § 209 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB), neugefasst durch Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der geltenden Fassung zu dulden, dass Beauftragte der

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Sflungnahmen können während dieser Zeit bei aer Verbandsgemein- S/erwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschritt vor­gebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können ! bei der Beschlussfassung überden Bebauungsplan unberücksichtigt blei­ben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGU) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, ate vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten qeltend gemacht werden können (9 J ADS - 2 S. 2 BauGB).

zuständigen Behörden zur Vorbereitung der nach dem BauGB zu tref­fenden Maßnahmen Grundstücke betreten und Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen oder ähnliche Arbeiten ausführen. Zunächst werden folgende Arbeiten ausgeführt: Vermessungen und Abmarkungen von Grenzpunkten. Die Arbeiten werden durch das Ver­messungsbüro Stefan Neuroth, Elgendorfer Straße 4, 56410 Montabaur ausgeführt. Es wird gebeten, eingefriedete (verschlossene) Grundstücke offen zu halten.

Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Vermessungs- und Katasteramt Westerburg, Jahnstraße 5,56457 Westerburg als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. Die vorstehende Bekanntmachung gilt am Tage nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben.

Westerburg, den 08.10.2008 (DS)

gezeichnet Edgar Hachenberg

Vorsitzender des Umlegungsausschusses