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Wochenblatt VG Montabaur

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Einzelhandelskonzept für die Verbandsgemeinde Montabaur einstimmig beschlossen

Am Ende einer außergewöhnlich intensiven Vorbereitung stahtj' einstimmiger Beschluss des Verbandsgemeinderates: ue bandsgemeinderat stimmte dem Einzelhandelskonzept zu. ua zelhandeiskonzept mit seinen Anlagen wurde im Wochenbla Verbandsgemeinde Montabaur vom 10.10.2008 öffentlich be gemacht.

Dem Beschluss des Verbandsgemeinderates am 18.09.2008 waren

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vorangegangen: .

• die Präsentation einer umfassenden Einzelhandelsuntersuchung für die

gesamte Verbandsgemeinde Montabaur durch das Büro Dr. Donato Aco- cella, Beratungsbüro für Stadt- und Regionalplanung, Lörrach, sowie

• die Erörterung des Themas mit den Rechtsbeiständen der Ortsge­meinde Heiligenroth und der Stadt Montabaur in einer gemeinsa­men Sitzung der Ortsbürgermeister in der Verbandsgemeinde Mon­tabaur und des Haupt- und Finanzausschusses und Bauausschus­ses des Verbandsgemeinderates

Bürgermeister Edmund Schaaf erläuterte zunächst die Gründe für die Erstellung eines Einzelhandelskonzepts durch die Verbandsgemeinde Montabaur: Man entspreche damit zum einen einer Forderung der Lan­desplanungsbehörden, u. a. im Raumordnungsentscheid zur Zulas­sung des Factory-Outlet-Centers in Montabaur. Zum anderen habe das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz den Bebauungsplan „Indu­striegebiet“ der Ortsgemeinde Heiligenroth u. a. deshalb für unwirksam erklärt, weil es an einem Einzelhandelskonzept fehle.

Die Steuerung des Einzelhandels durch Bauleitpläne sei rechtlich gebo­ten, weil die Gemeinden nach dem Baugesetzbuch verpflichtet seien, ihre Bauleitpläne an die Ziele der Raumordnung anzupassen und dafür zu sorgen, dass benachbarte zentrale Versorgungsbereiche nicht beeinträchtigt werden. Um diese Aufgabe erfüllen zu können, benöti­gen die Gemeinden ein Einzelhandelskonzept. Der Bürgermeister ver­wies darauf, es sei in den Vorbereitungen übereinstimmendes Ziel der Beteiligten gewesen, ein Einzelhandelskonzept zu erstellen, dass sich streng an den Zielen des Landesentwicklungsprogramms orientiere. Der Entwurf des Landesentwicklungsprogramms vom April 2008 wer­de voraussichtlich im Oktober in der jetzt vorliegenden Fassung von der Landesregierung als Rechtsverordnung erlassen.

Das Einzelhandelskonzept der Verbandsgemeinde Montabaur sei ein städtebauliches Konzept für die Verbandsgemeinde selbst. Der Ver­bandsgemeinderat bekunde damit, an welchen Stellen er bereit ist, durch den Flächennutzungsplan die Voraussetzungen für die Ansied 1 lung oder Erweiterung von Einzelhandelsbetrieben, insbesondere sol­chen mit zentrenrelevanten Sortimenten, zu schaffen. Für die Ortsge­meinden und die Stadt schaffe das Einzelhandelskonzept keine wei­tergehenden Bindungen über die Vorgaben des Baugesetzbuches und des Landesentwicklungsprogramms hinaus. Das Einzelhandelskon­zept und vor allem das ihm zugrunde liegende Einzelhandelsgutach­ten biete aber den Ortsgemeinden wichtige Entscheidungshilfen bei der Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen. Schaaf beton­te, für die Steuerung von Einzelhandelsansiedlungen und -erweite- rungen seien durch das Baugesetzbuch strengere Regelungen erlas­sen worden, die von den Gemeinden zu beachten seien.

Die früher mögliche weitgehend ungesteuerte Ansiedlung von Einzel­handelsbetrieben an nicht städtebaulich integrierten Standorten, also z. B. in Gewerbegebieten, sei so nicht mehr zulässig. Ziel des Gesetz­gebers, das die Verbandsgemeinde Montabaur durch ihr Einzelhan­delskonzept ausdrücklich umsetzen und fördern wolle, sei die ver­brauchernahe Versorgung der Bevölkerung und die Stärkung und der Schutz der vorhandenen Strukturen in den gewachsenen städtebau­lich integrierten zentralen Versorgungsbereichen. Als zentrale Versor­gungsbereiche definiert das vom Verbandsgemeinderat nun beschlos­sene Einzelhandelskonzept

- die Innenstadt des Mittelzentrums Montabaur (Bereich zwischen Wallstraße, Wilhelm-Mangels-Straße, Kolpingstraße, Kirchstraße Großer und Kleiner Markt und Bahnhofstraße).

- den Ortskern der Ortsgemeinde Nentershausen sowie

- den Ortskern der Ortsgemeinde Neuhäusel.

Da das Landesentwicklungsprogramm und der Regionale Raumord­nungsplan der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald großflächigen Einzelhandel nur in zentralen Orten (in der Verbands­gemeinde Montabaur erfüllt diese Eigenschaft nur das Mittelzentrum Montabaur) zulässt, ist in den zentralen Versorgungsbereichen der Ortsgemeinden Nentershausen und Neuhäusel die Ansiedlunq und Erweiterung von Einzelhandelsbetrieben nur zur Erhaltung und Stär kung ihrer spezifischen Versorgungsfunktion für diese Ortsgemeinden und der unmittelbar angrenzenden Ortsgemeinden erwünscht Bürgermeister Edmund Schaaf betonte, dass es angesichts der aeo grafischen Struktur der Verbandsgemeinde Montabaur ausdrückliches Ziel des Verbandsgemeinderates sei, nicht nur im zentralen Ort Mon tabaur, sondern auch in den Unterzentren Nentershausen und Neuhäu sei die gewachsenen Strukturen in den Ortskernen zu schützen unH maßvoll auszubauen. Als Anlage zum Einzelhandelskonzept beschloß der Verbandsgemeinderat auch eine so genannte Sortimentsliste Die für die bauplanungsrechtliche Beurteilung der Zulässiqkeit von v™ haben wichtige Einstufung von Sortimenten in solche mit und ohne

Zentrenrelevanz wird darin vorgenommen. Als wichtiges Zion * das Einzelhandelskonzept auch die verbrauchernahe Grün X, WAE in den einzelnen Ortsgemeinden. Diese soll ausdrücklich nJÄranc den. Das Factory-Outlet-Center (FOC) am ICE-Bahnßfit zelhandeiskonzept als Sonderstandort für großflächigen dargestellt. Schaaf verwies auf die erteilten Genehmigunaen? digen Landesplanungsbehörden. Das FOC ziele auf einen nalen Einzugsbereich ab. Es sei durch entsprechende Gutac gewiesen, dass dadurch benachbarte Mittel- und Oberzeni raumordnungsrechtlich relevantem Maß beeinträchtigt wem? Bürgermeister Edmund Schaaf ging auch auf die Diskussion! so genannte Ergänzungsfunktion der Ortsgemeinde Hefen!

Er belegte durch Zitate aus den einschlägigen rechtlichen ßJ gen, dass die Voraussetzungen für eine derartige Ergänzung weder nach dem seit 1 995 geltenden Landesentwicklungspm noch nach dem vorliegenden und voraussichtlich im Oktobe schiedeten Entwurf des Landesentwicklungsprogramms IV sind. Selbst im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen m ™ Stadt Montabaur erklären, sie könne ihre zentralörtliche Verse funktion - etwa weil nicht genügend Flächen zur Verfügunqs nicht erfüllen. In diesem Fall müssten die Stadt Montabaur als! ler Ort und die Ortsgemeinde Heiligenroth einen städtebauliche^ trag abschließen, um die Ansiedlung und Erweiterung von Etf delsnutzungen zu regeln. Es sei nicht zu erwarten und von J Montabaur klar ausgeschlossen, dass ein derartiger Vertrau! schlossen würde. Aber selbst wenn man - was nicht der Fall sei I men könne, die Voraussetzungen für eine Ergänzungsfunkiioni erfüllt, helfe das in der konkreten Situation niemand weiter, weil dem klaren Wortlaut sowohl des geltenden Landesentwicfc als auch nach dem Entwurf des Landesentwickli

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gramms IV die Ergänzungsfunktion ausdrücklich nur für nichtÄefere relevanten Einzelhandel vorgesehen sei. In der Ortsgemettn aus F genroth erwarteten hingegen Grundstückseigentümer die UmwÄph k von Flächen für nicht innenstadtrelevante Nutzungen in solchewoder' trenrelevanten Nutzungen. Der Bürgermeister widerlegte aucii| oder« verbreitete Auffassung, durch die Ansiedlung von Handelst«

könnte die wirtschaftliche Entwicklung der Verbandsaemeinrte i_

baur und insbesondere von Ortsgemeinden in ihren Gewerbeji^®^ 1 gefördert werden. Richtig sei, dass die Grundstückseigentümer S® Vert Grundstücke höhere Preise erzielen könnten, wenn dort Einzel zugelassen würde. Angesichts des Versorgungsgrades undde JBlÄin kraftbindung würden ungesteuerte zusätzliche Einzelhandels«!!». 500 in Gewerbegebieten ohnehin nur zu Betriebsverlagerungen fca,220i die Steuerkraft der Ortsgemeinden selbst sei die Umwandlungwl2 Stk produzierendes und verarbeitendes Gewerbe genutzten GruräpaSi in Handelsflächen eher kontraproduktiv. Dies belegte Schaaf durch Hinweise auf die Steuerkraft pro Hektar in versetafergab Gewerbegebieten in der Verbandsgemeinde Montabaur. Absdiw er b an i führte Edmund Schaaf aus, durch das Einzelhandelskonzeptst Bhn rfl H. stitionssicherheit für Maßnahmen in den zentralen Versorgung 02f chen geschaffen werden. Investoren, die bereit seien, trotz N[ Kosten in zentralen Versorgungsbereichen für Handelsnutzui investieren, befürchteten vielfach, durch die Zulassung von Eil delsansiedlungen oder -erweiterungen „auf der Grünen Wiese) laufen zu werden. Auch für die Eigentümer von Grundstückeninj begebieten, die auf entsprechende höhere Kaufpreise für-ri " deutig ohnehin nicht zulässige - Einzelhandelsnutzungen h durch das Einzelhandelskonzept der Verbandsgemeinde Klarheit geschaffen werden. Niemand sei damit gedient, we» Diskussionen z. B. über eine Ergänzungfunktion unrealistische' tungen geweckt würden und mögliche Gewerbeansiedlungem dadurch beeinflusste Kaufpreisforderungen verhindert würden Dr. Wolfgang Neutz, Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraklion. aus, seine Fraktion habe sich sehr intensiv mit dieser schwierif blematik der Steuerung der Einzelhandelsnutzungen befasst Anfangs seien durchaus unterschiedliche Positionen in derDii vertreten worden.

Durch das jetzt vorgelegte Einzelhandelskonzept sei es erforderlichen Klarstellungen vorzunehmen, was nach dem fl® Bauplanungs- und Raumordnungsrecht zulässig sei undwasiflE“^ Einzelhandelskonzept baue selbst keine neuen Hürden auf. ^ Die CDU-Fraktion stimme dem Einzelhandelskonzept i n ^ r 5ung st; den Form zu. Auch die SPD-Fraktion erklärte durch ihren Jürgen Kronjäger ihre Zustimmung und begründete dies u. a. j Mit dem Konzept sichere die Verbandsgemeinde den zu, eine wohnortnahe Grundversorgung, wo immer es rn°9 jj e ß fördern. Es verhindere daher keine Einzelhandelsansiedw|8 sie nach den geltenden Planungsrichtlinien möglich wäre. ^ de| Gestaltungsspielraum der Verbandsgemeinde bestehe in chen Bestimmung der zentralen Versorgungsbereiche und i ■egung einer Sortimentsliste. Hier seien nach Ansicht der on aufgrund des Einzelhandelsgutachtens vernünftige r und Konzepte getroffen worden. Bürgermeister Edmund» allen Mitgliedern des Verbandsgemeinderates für die sehrsa struktive und intensive Diskussion in den vergangenen schloss ausdrücklich auch die Ortsbürgermeister, die sich an tungen beteiligten, in diesen Dänk ein.

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