Einzelbild herunterladen

Wochenblatt VG Montabaur

I

Fristgerechte Kündigung

Korrektes Arbeitszeugnis

Es gibt bestimmte Gründe, die dem Vermieter erlauben, dem Mieter die Wohnung zu kündigen. Dabei muss dem Vermieter ein so genanntes berechtigtes Interesse vorliegen. Dazu zählen Gründe wie nicht unerhebliche, schuld­hafte Vertragsverletzung des Mie­ters, Eigenbedarf für sich oder

Familienangehörige oder wenn dem Vermieter durch Fortsetzung des Mietverhältnisses eine ange­messene wirtschaftliche Nutzung des Grundstücks verloren geht. Wirksam wird die Kündigung erst, wenn sie schriftlich erfolgt ist. Die Gründe müssen im Schreiben nachvollziehbar angegeben sein.

Markus Bittner

Itlechtsanwalt f*? Fachanwalt

Markus Bittner

Beratung und Vertretung in allen Rechtsfragen, u.a.:

• Verkehrsunfallrecht

• Versicherungsrecht

• Verkehrsstrafrecht

• Ordnungswidrigkeitenrecht

• Fahrerlaubnisrecht

• Arzthaftungsrecht

• Krankenversicherungsrecht

• Medizinrecht

• Wettbewerbsrecht

• Internetrecht

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Fachanwalt für Medizinrecht

Ste.-Foy-Straße 8 65549 Limburg Telefon 0 64 31/219 319 Telefax 0 6431/219 320 ra.bittner@kanzlei-markus-bittner.de www.kanzlei-markus-bittner.de

Woher kommt das Recht?

Der historische Ursprung unserer europäischer Gesetze liegt im alten Römischen Recht. Darunter ver­steht man zunächst das Recht, das in der Epoche der Antike in der Stadt Rom angewandt wurde.

Später hat sich diese Rechtsform mit dem Römischen Reich auch auf das Weltreich ausgebreitet. In der Neuzeit dienten die alten Rechtswerke als Quellen für viele europäische Staaten.

Versicherung für den Vierbeiner

Ein absolutes Muss für jeden Haus­und Grundbesitzer ist eine Haft­pflichtversicherung. Die Eigentü­mer sind dafür verantwortlich, die Sicherheit auf und um das Grund­stück herum zu gewährleisten. Zu dieser Sicherheit zählt in manchen Fällen jedoch auch der vierbeinige Freund: der Hund. Auch wenn vie­le Hundebesitzer davon ausgehen, dass ihr Wauwau harmlos ist und niemandem ein Härchen krüm­men würde, kommt es immer wie­der zu Fällen, in denen sich der Besitzer gewünscht hätte, eine spezielle Versicherung für den

Hund abgeschlossen zu haben. Es muss nicht einmal der schlimmste Fall sein, dass der Hund jemanden beisst. Nein, auch das Anspringen oder die Gefährdung des Straßen­verkehrs kann für den Besitzer manchmal zur kostspieligen Sache werden. Denn sobald eine Anzei­ge erfolgt, ist mit den Schäden nicht mehr zu spaßen. Informieren Sie sich deshalb über die Mög­lichkeit einer Zusatzversicherung für Ihren Vierbeiner. Damit können Sie sich im Fall der Fälle viel Geld und Ärger ersparen.

Geschieht die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses nicht auf bei­der Seite Einvernehmen, dann ist es oft problematisch als Arbeit­nehmer ein faires Arbeitszeugnis zu erhalten. Dabei ist es rechtlich vorgeschrieben, dass der Arbeit­geber nach einer fristgerechten Kündigung ein formell einwand­freies Zeugnis ausstellt. Dabei wird zwischen einem einfachem und qualifiziertem Zeugnis unterschie­den. Ein Arbeitszeugnis gilt als ,einfach', wenn es sich lediglich auf die Art und Dauer es Arbeitsver­

hältnisses bezieht. Qualifiziert n| es, wenn darin Führung und Lei stung des Arbeitsnehmers erfasst und beschrieben werden. D Arbeitgeber muss sich im Zeugi auf Tatsachen beschränken 3 sich ausschließlich auf die A.„ vll beziehen. Dadurch wird verrnie den persönliche Unstimmigkeiten zwischen Chef und Arbeitnehma in das Zeugnis einzubringen Damit wird das Privatleben des Arbeitnehmers getrennt von des Leistung am Arbeitsplatz neutral betrachtet.

Welche Form von Beratung?

Die Auswahl an Möglichkeiten zur Rechtsberatung ist groß: Zwischen der Beratung übers Telefon, Bei­stand per Email oder den her­kömmlichen Beratungen vor Ort kann sich der Kunde entscheiden. Der Alltag wirft in allen Bereichen des Lebens Fragen auf, die der Laie nicht zur Genüge klären kann. Die gängigsten Fälle sind Vertrags­recht, Familienrecht, Erbrecht und

Endlich 18!

Die meisten jugendlichen fiebern diesem Tag monatelang, wenn nicht sogar jahrelang entgegen: dem 18. Geburtstag. Wenn es dann soweit ist, öffnen sich dem jungen Menschen rechtlich neue Möglichkeiten im Alltag. Mit dem Erwachsenwerden, welches rein juristisch mit der Vollendung des 17. Lebensjahres beginnt, entste­hen aber auch neue Pflichten für den Jugendlichen. Die Eltern sind nun nicht mehr die gesetzlichen Vertreter und der Volljährige ist ab diesem Zeitpunkt voll strafmün-

Mobbing am Arbeitsplatz

Immer mehr Menschen fühlen sich am Arbeitsplatz von den Kol­legen und Chefs oftmals nicht respektiert. Die Sache kann oft so weit gehen, dass sich die Sache bis zu konkreten Mobbing Attacken ausweitet. Hinsichtlich der Verhältnisse am Arbeitsplatz gehört es zur Verantwortung des Arbeitgebers, in gravierenden Fäl­len des Mobbings einzuschreiten Wenn es zu einer Störung des Betriebsfriedens kommt und die

öffentliches Recht. Haben Sie Fra­gen zu einem bestimmten Bereich, sollten Sie einen Anwalt konsultie­ren, der auf dieses Thema spezia­lisiert ist. Dieser kann Ihnen genau die Fallen des Alltags schildern und dadurch viele Probleme kosten­günstig aus dem Weg räumen, Vereinbaren Sie gleich einen Ter­min mit einem fachlich kompe­tenten Anwalt.

dig. Bei einem Verstoß gegen dasl Gesetz steht es dem Gericht bisf zum 21. Lebensjahr frei, ob dasl Jugend- oder Erwachsenenstraff recht angewendet wird. Wer mit j 18 Jahren einen Vertrag (Mietver f trag, Kaufvertrag, etc.) abschließt, muss dann auch die Vertrags­pflichten eigenständig und zuver l lässig erfüllen. Nach der großen! Geburtstagsfeier warten demnach [ allerhand neue Verantwortungen! und Pflichten auf den jungen! Erwachsenen. Der Ernst des[ Lebens beginnt.

allgemeinen Persönlichkeitsrech­te des Mobbingopfers gefährdet werden, ist es dem Chef überlas­sen, eine Kündigung gegenüber I dem Mobber auszusprechen Wenn Sie selbst Opf er oC * ef Arbeitgeber sind, sollten Sie sic bei einem erfahrenen Anwalt über die genauen Gesetzesvorgabe 11 informieren. Da es sich beifl Mobbing noch um ein rela l | v neuen Begriff handelt, sind |{

wmmmm

m