Wochenblatt VG Montabaur _^
PLÄNENund
RENOVIEREN
Nr. 39/2008
Sonne stellt keine Rechnung
Ab Anfang 2009 müssen Hausbesitzer bei Neubauten einen Teil ihrer Wärme über erneuerbare Energien abdecken. Das kürzlich verabschiedete Erneuerbare-Ener- gien-Wärmegesetz (EEWärmeG) schreibt verbindlich den Einsatz von Solaranlagen, Wärmepumpen oder Biomasseheizungen vor. Eine thermische Solaranlage liefert in warmen Monaten genug Energie, um den Warmwasserbedarf eines Hauses zu decken. Größere Anlagen können auch einen Teil der Raumwärme mit abdecken. Doch
benötigen Solaranlagen immer ein zusätzliches Heizsystem. Gesetzliche Vorgabe: Solaranlagen müssen mindestens 15 Prozent des Wärmebedarfs eines Hauses decken. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern ist eine Kollektorfläche von 4 Prozent der Nutzfläche ausreichend. Für einen Neubau von 150 qm würde demnach eine Solaranlage mit 6 qm Kollektoren ausreichen. Vorteil der Solaranlagen: Die Sonne stellt keine Rechnung - zumindest noch nicht. Informieren Sie sich dazu.
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Pilze lauern im Keller
Schimmel muss nicht unbedingt die Wohnräume befallen. Um Allergien auszulösen, reicht es schon, wenn er vom Keller aus seine Sporen verteilt und die Gesundheit gefährdet. Das kommt häufiger vor, als allgemein angenommen, da sich gerade in den Untergeschossen Kondensationsnässe und drückende Feuchtigkeit von außen finden und dem lästigen Pilz so das ideale Wohlfühlklima bescheren. Neben einer fehlerhaften und ungenügenden Bauweise kann auch der Ausbau der
Kellerräume Auswirkungen auf die • Schimmelbildung haben.
Da Kondensationsfeuchtigkeit in unbeheizten Räumen nicht vermeidbar ist, sollte die Wand die Feuchtigkeit aufnehmen können. So bieten Holzverkleidungen oder Tapetenkleister einen hervorragenden Nährboden für Schimmel. Viel sinnvoller ist es, die Wände stattdessen mit feuchtestabilen Luftkalkputzen zu versehen oder Kalktünchen zu verwenden. Informieren Sie sich im Fachhandel über weitere Methoden.
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