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Wochenblatt VG Montabaur _^

PLÄNENund

RENOVIEREN

Nr. 39/2008

Sonne stellt keine Rechnung

Ab Anfang 2009 müssen Hausbe­sitzer bei Neubauten einen Teil ihrer Wärme über erneuerbare Energien abdecken. Das kürzlich verabschiedete Erneuerbare-Ener- gien-Wärmegesetz (EEWärmeG) schreibt verbindlich den Einsatz von Solaranlagen, Wärmepumpen oder Biomasseheizungen vor. Eine thermische Solaranlage liefert in warmen Monaten genug Energie, um den Warmwasserbedarf eines Hauses zu decken. Größere Anla­gen können auch einen Teil der Raumwärme mit abdecken. Doch

benötigen Solaranlagen immer ein zusätzliches Heizsystem. Gesetzliche Vorgabe: Solaranlagen müssen mindestens 15 Prozent des Wärmebedarfs eines Hauses decken. Bei Ein- und Zweifami­lienhäusern ist eine Kollektorfläche von 4 Prozent der Nutzfläche aus­reichend. Für einen Neubau von 150 qm würde demnach eine Solaranlage mit 6 qm Kollektoren ausreichen. Vorteil der Solaranla­gen: Die Sonne stellt keine Rech­nung - zumindest noch nicht. Informieren Sie sich dazu.

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Pilze lauern im Keller

Schimmel muss nicht unbedingt die Wohnräume befallen. Um Allergien auszulösen, reicht es schon, wenn er vom Keller aus sei­ne Sporen verteilt und die Ge­sundheit gefährdet. Das kommt häufiger vor, als allgemein ange­nommen, da sich gerade in den Untergeschossen Kondensations­nässe und drückende Feuchtigkeit von außen finden und dem lästi­gen Pilz so das ideale Wohlfühlkli­ma bescheren. Neben einer feh­lerhaften und ungenügenden Bau­weise kann auch der Ausbau der

Kellerräume Auswirkungen auf die • Schimmelbildung haben.

Da Kondensationsfeuchtigkeit in unbeheizten Räumen nicht ver­meidbar ist, sollte die Wand die Feuchtigkeit aufnehmen können. So bieten Holzverkleidungen oder Tapetenkleister einen hervorra­genden Nährboden für Schimmel. Viel sinnvoller ist es, die Wände stattdessen mit feuchtestabilen Luftkalkputzen zu versehen oder Kalktünchen zu verwenden. Informieren Sie sich im Fachhan­del über weitere Methoden.

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