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Wochenblatt VG Montabaur

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Nr. 38/2008

Während der untere Flur des Schulqe- baudes, in dem die vierten Schuljahre untergebracht sind, vollkommen ver­raucht, verlassen die Klassen 1-3 mit ihren Klassenlehrerinnen ruhig und diszi­pliniert auf den vorgesehenen Fluchtwe­gen das „brennende“ Schulgebäude. Für die vierten Klassen jedoch ist der Flucht­weg versperrt; sie müssen die Klassen­räume mit Hilfe der Feuerwehr durch die Fenster verlassen. 4 „verletzte Schüler werden von Feuerwehrmännern mit Atemschutz gerettet.

Gott sei Dank ist es nur eine Übung! Ein­mal in der Grundschulzeit sollte jeder Schüler eine solche Übung erleben. Dar­in waren sich der Leiter der Feuerwehr Ruppach-Goldhausen, Alexander Bauch und der Leiter der Grundschule, Günter Hoffmann einig.

Boden

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

nach Vereinbarung.02602/8425

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes „Schüttenwiese“ der Ortsgemeinde Boden;

hier: Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuch (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Boden hat in seiner Sitzung am 20.08.2008 den Beschluss gefasst, ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes “Schüttenwiese” einzuleiten. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Planinhalt

Da die Ortsgemeinde Boden über keine Gewerbegrundstücke für orts­ansässige Betriebe außerhalb der Ortslage verfügt und auch auswärtigen Investoren keine entsprechenden Flächen zur Verfügung stellen kann, soll der mit der hervorragenden Anbindung an die überörtlichen Ver­kehrswege bestehende Standortvorteil durch die Ausweisung eines neu­en eingeschränkten Gewerbegebietes genutzt werden.

Plangebiet

Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.

Boden, 12.09.2008

Rudolf Eulberg, Ortsbürgermeister

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Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes “Schüttenwiese” der Ortsgemeinde Boden;

hier: Durchführung der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Boden hat in seiner Sitzung am 20.08.2008 die Aufstellung des o. a. Bebauungsplanes beschlossen (siehe vorstehende Planskizze).

Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Zu diesem Zweck liegt die Aufstellungsplanung zur Einsichtnahme in der Zeit vom

29.09.2008 - 31.10.2008 (einschließlich)

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 220, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Boden, 12.09.2008 Rudolf Eulberg, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes „Hawertsbitz“ der Ortsgemeinde Boden;

hier: Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuch (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Boden hat in seiner Sitzung am 20.08.2008 den Beschluss gefasst, ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes “Hawertsbitz” einzuleiten. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Planinhalt

Um einem bereits in der Ortsgemeinde Boden ansässigen Gewerbebe­triebe angemessene Erweiterungsmöglichkeiten einzuräumen, soll im Gemarkungsteil „Hawertsbitz“ ein neues Gewerbegebiet ausgewiesen werden.

Plangebiet

Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze. Boden, 12.09.2008 Rudolf Eulberg, Ortsbürgermeister

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Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes “Hawertsbitz” der Ortsgemeinde Boden;

hier: Durchführung der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Boden hat in seiner Sitzung am 20.08.2008 die Aufstellung des o. a. Bebauungsplanes beschlossen (siehe vorstehende Planskizze).