38/2008
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Wochenblatt VG Montabaur
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Nr. 38/2008
Während der untere Flur des Schulqe- baudes, in dem die vierten Schuljahre untergebracht sind, vollkommen verraucht, verlassen die Klassen 1-3 mit ihren Klassenlehrerinnen ruhig und diszipliniert auf den vorgesehenen Fluchtwegen das „brennende“ Schulgebäude. Für die vierten Klassen jedoch ist der Fluchtweg versperrt; sie müssen die Klassenräume mit Hilfe der Feuerwehr durch die Fenster verlassen. 4 „verletzte Schüler werden von Feuerwehrmännern mit Atemschutz gerettet.
Gott sei Dank ist es nur eine Übung! Einmal in der Grundschulzeit sollte jeder Schüler eine solche Übung erleben. Darin waren sich der Leiter der Feuerwehr Ruppach-Goldhausen, Alexander Bauch und der Leiter der Grundschule, Günter Hoffmann einig.
Boden
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
nach Vereinbarung.02602/8425
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes „Schüttenwiese“ der Ortsgemeinde Boden;
hier: Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuch (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Boden hat in seiner Sitzung am 20.08.2008 den Beschluss gefasst, ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes “Schüttenwiese” einzuleiten. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Planinhalt
Da die Ortsgemeinde Boden über keine Gewerbegrundstücke für ortsansässige Betriebe außerhalb der Ortslage verfügt und auch auswärtigen Investoren keine entsprechenden Flächen zur Verfügung stellen kann, soll der mit der hervorragenden Anbindung an die überörtlichen Verkehrswege bestehende Standortvorteil durch die Ausweisung eines neuen eingeschränkten Gewerbegebietes genutzt werden.
Plangebiet
Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.
Boden, 12.09.2008
Rudolf Eulberg, Ortsbürgermeister
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Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes “Schüttenwiese” der Ortsgemeinde Boden;
hier: Durchführung der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Boden hat in seiner Sitzung am 20.08.2008 die Aufstellung des o. a. Bebauungsplanes beschlossen (siehe vorstehende Planskizze).
Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Zu diesem Zweck liegt die Aufstellungsplanung zur Einsichtnahme in der Zeit vom
29.09.2008 - 31.10.2008 (einschließlich)
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 220, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Boden, 12.09.2008 Rudolf Eulberg, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes „Hawertsbitz“ der Ortsgemeinde Boden;
hier: Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuch (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Boden hat in seiner Sitzung am 20.08.2008 den Beschluss gefasst, ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes “Hawertsbitz” einzuleiten. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Planinhalt
Um einem bereits in der Ortsgemeinde Boden ansässigen Gewerbebetriebe angemessene Erweiterungsmöglichkeiten einzuräumen, soll im Gemarkungsteil „Hawertsbitz“ ein neues Gewerbegebiet ausgewiesen werden.
Plangebiet
Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze. Boden, 12.09.2008 Rudolf Eulberg, Ortsbürgermeister
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Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes “Hawertsbitz” der Ortsgemeinde Boden;
hier: Durchführung der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Boden hat in seiner Sitzung am 20.08.2008 die Aufstellung des o. a. Bebauungsplanes beschlossen (siehe vorstehende Planskizze).

