Einzelbild herunterladen

37/2008

ist unter gemein- 3r Kreis-1 ecks.

r verse- j ändsge- Platz 8,

nb lattVG Montabaur

0

Nr. 37/2008

Tier 301

t § 8 zu nerhalb

is unter: spunkte i

56410

irkleiter

ien der j

ür den

126 mit ige am 'ird ein jnd die

62

gebe-

idsge-

Aden-

irwen- i8” auf (BLZ lecks)

r ver- dsge- tbau),

inung

unter

unkte

I htsverordnung

R • Freiaabe e j ne s verkaufsoffenen Sonntags in 56410 ybe rd ' e ' J J s Anlaß des Schustermarktes mit Westerwälder |lon ker- und Bauernmarkt am 21. September 2008

r dW !Us$10 des Ladenöffnungsgesetzes (LadöffnG) Rheinland- l*# un J 1 91 11 2006 (GVBI. S. 351) wird für die Stadt Montabaur fol- '^WMsWordnung erlassen:

l j1 Hilfsstellen in der Stadt Montabaur dürfen am Sonntag, dem 21.

S ptember 2008 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.

S 2 -hpitsschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Bestim­mendes Arbeitszeitgesetzes vom 06. Juni 1994 (BGBl. 1994 Teil I, S. S des Mutterschutzgesetzes vom 20. Juni 2002 (BGBl. 2002 Teil I, S. ISund des Jugendarbeitsschutzgeseztes vom 12. April 1976 (BGBl. SS Tal I,S. 965 ) in den zurzeit 9 eltenden Fassungen sind zu beachten.

I Sr inhaber/die Inhaberin einer Verkaufsstelle ist verpflichtet, ein Ver- Ihnis mit Namen, Tag, Beschäftigungsart und -dauer der am 092007 beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und über je diesen zum Ausgleich gewährte Ersatzfreizeit zu führen.

|u

Zuwiderhandlungen gegen § 1 dieser Verordnung werden als Ordnungs- «drigkeit nach § 15 Ladenöffnungsgesetz geahndet. Zuwiderhandlungen «aen § 2 dieser Verordnung können als Ordnungswidrigkeit nach dem Mszeitgesetz vom 06. Juni 1994 (BGBl. 1994 S. 1170) dem Mutter- schutzgesetz vom 20. Juni 2002 (BGBl. 2002 Teil I S. 2318) und dem Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12. April 1976 (BGBl. IS. 965) in den zur Zeigeltenden Fassungen geahndet werden.

Ij5

Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.

5 0 Montabaur, den 08.09.2008 Stein, Erster Beigeordneter

I Öffentliche Bekanntmachung

gemäß § 3 a Satz 2 des Gesetzes über die

[ jjmweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie des Ergebnisses der | Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3 c UVPG Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Peter-Altmeier-Platz 1, W10 Montabaur, gibt als zuständige Genehmigungsbehörde bekannt,

| dass im Rahmen des Verwaltungsverfahrens zum Vorhaben: Plange- nigung gemäß § 31 WHG; Herstellung eines Landschaftsteiches I auf dem Gelände des Mittelrheinischen Golfclubs Bad Ems e.V. im Sereich der Spielbahn 3

Antragsteller: Herr Bernhard Ehl, Im Klosterfeld 6, 56182 Urbar Grundstück: Eitelborn, Außenbereich Gemarkung: Eitelborn

I Flur 16

Flurstück: 6/14

«ne Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird.

Die gemäß § 3 c Abs. 1 UVPG in der derzeit gültigen Fassung erforderli- teallgemeine Vorprüfung des Antrages und der Unterlagen ergab, dass sine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchzuführen ist, da aufgrund tachlägiger Überprüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 WPG aufgeführten Kriterien sowie landesspezifischer Standortgege- Mieiten nicht mit erheblichen nachteiligen Ümweltauswirkungen durch «Vorhaben zu rechnen ist, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wen. Näheres über Art und Umfang des beantragten Vorhabens kann «Antrags- und Planunterlagen (Erläuterungen, Zeichnungen, Pläne) Wieden erforderlichen Screening Unterlagen nach den Bestimmungen «Umweltinformationsgesetzes entnommen werden, die bei der Kreis- rerwaltung des Westerwaldkreises, 56410 Montabaur, Peter-Altmeier- jatz 1, Zimmer Nr. N162, zu den folgenden Dienstzeiten «tag bis Donnerstag 7.30 - 16.30 Uhr reita 9 7.30- 13.00 Uhr

gesehen werden können.

Im Auftrag: (DS) Wolfgang Zirfas

Ift

Wichtige Information des Westerwaldkreis- Abfallwirtschaftsbetriebes

'Einsammlung von Problemabfällen aus Haushalten —tsübliche Mengen) in der Verbandsgemeinde Montabaur VVesterwaldkreis-Abfallwirtschaftsbetriebes (WAB) wird dar- 9 e * lesen . dass die Einsammlung von Problemabfällen aus Haus- £ 6r Verbandsgemeinde Audi? am Samsta 9> dem 20.09.2008 stattfindet.

O 50 o|. e h m ^ a 9 haben die Bürger der Verbandsgemeinde in der Zeit von letehP ^'^-OO Uhr die Möglichkeit, an einer eigens dafür eingerich- foarinM ' e * ste " e umweltgefährdende Problemabfälle abzuliefern, und |ji l j e rA , 0n * abaur > Eichwiese.

Hlemahrn e ' ner chemischen Fachkraft werden dort umweltschädliche U| KiPflan 7 6 aus Haushalten wie z.B. Lackrückstände, Farbreste, Holz- etc, kostAni nsc * 1utzmitte *’ Säuren, Gifte, Medikamente, Haushaltsbatterien ^üblirho m an 9 e| rommen. Ebenso können Leuchtstoff röhren in haus- ^ennpn k Men9en (max. 20 Stück) kostenfrei abgegeben werden. Größe- Auch n, i -AS-ffläx.J LQ Stück müssen in Moschheim abgegeben werderk a PParatp K Q?' u . nd Etektronikkleingeräte wie z.B. Handys, Föhne, Rasier- ’ tau hsauger, Kaffeemaschinen etc. bis zur max. Größe eines

2 .

3.

Haushaltsstaubsaugers werden am Umweltmobil angenommen, jedoch nur in haushaltsüblichen Mengen. Dies gilt nicht für größere Elektrogerä­te wie Fernseher, PC und Ähnliches. Diese Geräte werden auf Anruf hin (02602/6806-55) kostenlos bei Privathaushalten abgehott. Außerdem können Sie beim Umweltmobil auch ausgehärtete Pflanzen­fette (Fritierfett) in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Des Weiteren können hier auch Flaschen-Korken und CDs abgegeben werden, die dann in die Wiederverwertung gelangen. Folgende Abfälle können nur noch gegen Gebühr angenommen werden: Feuerlöscher = 5 EUFt/Stück, Auto­batterien bis 88 Ah = 3 EUR/Stück, Autobatterien über 88 Ah = 5 EUR/Stück.

Hinweise:

1. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen können nur Problemab­

fälle aus Haushalten angenommen werden.

Gewerbebetriebe können sich mit der Fa. REMONDIS Industrie Ser­vice GmbH & Co. KG, 56626 Andernach, Tel.: 02632/81004-16 oder der Fa. Bellersheim Abfallwirtschaft GmbH, 57638 Neitersen, Tel.: 02681/802-800 bzw. anderen für die Entsorgung von Problemabfällen zugelassenen Entsorgungsfirmen unmittelbar in Verbindung setzen. Altöl darf auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen bei den mobi­len Sammlungen nicht mehr angenommen werden.

Sie können dieses allerdings auf unserer stationären Problemab­fallannahmestelle im Betriebshof in Moschheim gegen Gebühr anlie­fern. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Verkaufsstellen von Motoröl zur kostenlosen Entgegennahme der entsprechenden Menge Altöl, wie gekauft, gesetzlich verpflichtet sind. Heben Sie deshalb den Kas­senbon vom Kauf des Motoröls gut auf und bestehen Sie auf der Rücknahme des Altöls im Geschäft.

Aus Sicherheitsgründen werden die Bürger dringend gebeten, das Abstellen von Sonderabfällen vor Eintreffen der Entsorgungsfahr­zeuge zu unterlassen, um Gefährdungen von Umwelt und Personen, vor allem von Kindern, zu vermeiden.

Für Bürger, die an dem vorgenannten Termin keine Gelegenheit zur Abga­be ihrer Problemabfälle haben, besteht darüber hinaus die Möglichkeit, diese im Servicecenter des WAB in 56424 Moschheim, Bodener Straße 15 in haushaltsüblichen Mengen in der Regel kostenlos anzulie­fern, und zwar von montags bis mittwochs in der Zeit von 8.30 bis 12.00 Uhr, nachmittags von 13.00 bis 15.30; donnerstags von 8.30 - 12.00 und von 13.00 bis 17.30; freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung des WAB unter Tel.: 02602/6806-55.

Die Verwaltung informiert

•Jaij* 1/ ai! j* i jltjijj

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

Telefon 02602/126-0

Fax 02602/126-150

E-Mail: info@montabaur.de

Adresse: Konrad-Adenauer-Platz 8

56410 Montabaur Postanschrift: Postfach 1262

56402 Montabaur

Homepage: www.vg-montabaur.de

Öffnungszeiten der Verwaltung

.08.00

bis

12.30

Uhr

und

14.00

bis

16.00

Uhr

.08.00

bis

12.30

Uhr

und

14.00

bis

18.00

Uhr

.08.00

bis

12.30

Uhr

.08.00

bis

16.00

Uhr

.08.00

bis

18.00

Uhr

.08.00

bis

12.30

Uhr

..,,.02602/126 -

123

Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Montag bis Mittwoch..

Donnerstag.

Freitag.....

Telefon.

Öffnungszeiten für öffentlich ausliegende Bebauungspläne Zimmer 220 und 224

Montag bis Mittwoch......08.00 bis 12.30 Uhr

.und 14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag......08.00 bis 12.30 Uhr

....und 14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag...08.00 bis 12.30 Uhr

Zimmer 220, Telefon.02602/126 - 192

Zimmer 224, Telefon.02602/126 - 194

Redaktion Wochenblatt bei der VGV Montabaur Zimmer 21 (Rathaus Altbau 2. Stock)

Redaktionsschluss.montags 15.00 Uhr

Telefon.02602/126 -106

Fax.02602/126-255

E-Mail:. wochenblatt@montabaur.de